Pfennigfuchser März 11, 2013 Nach Rente, Kinderbonus usw. kommen gleich die nächste Fragen, diesmal an die Steuer- oder Elterngeldexperten, zum Thema Elternwerden: Wenn ich jetzt im März 2013 eine Beteiligung, welche zu Gewerbeeinkünften führt, zu irgendeinem Wert verkaufe, wird dann ein etwaiger Gewinn auf das Eltergeld im Bezugszeitraum ab Sommer 2013 angerechnet? Wenn ich die gleiche Beteiligung genau zum steuerlichen Buchwert verkaufe, sollte nichts da sein, was ggf angerechnet werden kann, oder? Wenn ich die Beteiligung rückwirkend zum 31.12.2012 verkaufe, sollte ich auch keine Abzüge vom Elterngeld haben (muss das aber bis 31.03. über die Bühne gebracht haben, oder?)? Hintergrund: ich habe eine gutlaufende Beteiligung, deren Erträge mir dann aber voraussichtlich dummerweise zu 2/3 wieder vom Elterngeld abgezogen werden werden weil es Gewerbeerträge und nicht irgendwelche Finanzerträge sind. Also überlege ich, sie zu verkaufen, da sich das sonst kaum rechnet. bei der Elterngeldstelle konnte mir noch niemand weiterhelfen "das Gesetz ist seit 01.01.2013 neu, es gibt noch keine Richtlinien, so einen Fall hatten wir noch nicht". Daher stelle ich mich auf das Schlechteste ein. Mein STB hat leider auch nicht mordsmäßig viel Ahnung vom Elterngeld... Auf hilfreiche Tips hofft, Pfennigfuchser Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle März 11, 2013 Ein schlechter Beteiligungsverkauf kann mehr kosten als das Elterngeld bringt. Mit dem Elterngeld habe ich mich nicht beschäftigt. Da Sozialleistungen vermutlich ähnlich gehandhabt werden, schreibe ich wie es bei vorgezogener Rente so abläuft: - 450 € p.M. darf ohne Rentenkürzung hinzuverdient werden + zweimal im Jahr das Doppelte. Bei Jahreseinkommen 5.400 € - Die Beteiligung zählt vermutlich als Jahreseinkommen. Verkauf über Buchwert zählt als Gewinn zum Jahreseinkommen. - Verkauf in 2012 hat keine Auswirkung auf 2013. Bei einer EÜR zählt der Geldfluss als Termin. Tipp: Innerhalb der gleichen Einkommensart lassen sich Gewinne und Verluste verrechnen. Z.B. Verluste aus neuer Beteiligung. Wenn der Geldfluss gesteuert werden kann, dann kann man durch Verschiebungen in andere Zeiträume was machen. Bspsweise verzichte ich auf Abschlagszahlungen bei einer meiner Photovoltaikanlagen um das letzte vorgezogene Rentenjahr zu retten. Das Geld fließt mir 2014 rentenunschädlich zu, bei dem derzeitigen Zinsniveau unerheblich. 2010 und 2011 hatte ich neue PV-Anlagen angeschafft um steuerliche Verluste zu generieren, die die Gewinne der Altanlagen verminderten. Sonstige Tätigkeiten sind so ausgestaltet, dass mir der Verdienst 2014 zufließt. Vielleicht viel einfacher für dich: Verkaufe deine Beteiligung zum Buchwert an deinen Mann. Bei Ehegatten schaut das Finanzamt aber genau hin wegen dem realistischen Kaufpreis, Aufdeckung stiller Reserven etc. Wenn sowas steuermotiviert ist, wird es als Gestaltungsmissbrauch gewertet. Wenn es wegen dem Elterngeld ist, liegt die Motivation nicht bei den Steuern und kann durchgehen. Da sind Spezialisten gefragt, für den normalen Steuerberater ist das zu zeitintensiv und fehleranfällig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser März 11, 2013 Vielleicht viel einfacher für dich: Verkaufe deine Beteiligung zum Buchwert an deinen Mann. Bei Ehegatten schaut das Finanzamt aber genau hin wegen dem realistischen Kaufpreis, Aufdeckung stiller Reserven etc. Wenn sowas steuermotiviert ist, wird es als Gestaltungsmissbrauch gewertet. Wenn es wegen dem Elterngeld ist, liegt die Motivation nicht bei den Steuern und kann durchgehen. Da sind Spezialisten gefragt, für den normalen Steuerberater ist das zu zeitintensiv und fehleranfällig. Das war, ehrlich gesagt, genau die Idee hinter meinen Fragen. Kurioserweise würden nach einem Verkauf an meinen Mann die Erträge dem Familieneinkommen ja genauso zufließen und im Endeffekt genauso versteuert werden, nur dass sie eben nicht in meiner Elterngeldrechnung landen. Und wenn das Ganze zum steuerlichen Buchwert geschieht, sollte ich auch in 2013 keine Einnahmen generieren. Mein STB hat mir bisher, wie Du richtig anmerkst, nicht wirklich weitergeholfen. Hinzuverdienstmöglichkeiten gibt es beim Elterngeld leider nicht, da zählt alles ab dem ersten Euro. Und eine neue Beteiligung werde ich so schnell nicht auftun, obwohl das natürlich die charmanteste Lösung wäre. Was mich an der ganzen Sache irritiert: Es gibt doch unglaublich viele Leute, die sich so eine PV Anlage auf's Dach schrauben, viel davon junge Familien, die meisten versteuern das als Gewerbe. Das Problem existiert nicht erst seit der Änderung des Elterngeldgesetzes, warum findet man dann so wenig Hilfestellung (Eltergeldstelle, STB) dazu? Je nach Ertrag macht das schließlich schon einmal den ein oder anderen 1000er aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle März 11, 2013 · bearbeitet März 11, 2013 von Kolle Was mich an der ganzen Sache irritiert: Es gibt doch unglaublich viele Leute, die sich so eine PV Anlage auf's Dach schrauben, viel davon junge Familien, die meisten versteuern das als Gewerbe. Das Problem existiert nicht erst seit der Änderung des Elterngeldgesetzes, warum findet man dann so wenig Hilfestellung (Eltergeldstelle, STB) dazu? Je nach Ertrag macht das schließlich schon einmal den ein oder anderen 1000er aus. Geht es bei dir um eine PV-Anlage ? Dann schau mal hier: http://www.photovoltaikforum.com/ speziell unter Finanzen/Steuern Wenn es um PV, Steuern und Finanzen geht, kann ich dir reichlich Tipps geben. Mit dem Elterngeld kenne ich mich aber nicht aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser März 12, 2013 Geht es bei dir um eine PV-Anlage ? Dann schau mal hier: http://www.photovoltaikforum.com/ speziell unter Finanzen/Steuern Wenn es um PV, Steuern und Finanzen geht, kann ich dir reichlich Tipps geben. Mit dem Elterngeld kenne ich mich aber nicht aus. Die habe ich natürlich schon mal gelesen. Trotzdem Danke für den Tipp! Allerdings habe ich wenig Gestaltungsspielraum, was Sonderabschreibungen etc angeht, da es tatsächlich um eine Beteiligung an einer PV geht - irgendeiner der Beteiligten wird in den nächsten Jahren vermutlich immer gerade in Elternzeit sein, was also mir zu Vorteil gereichen würde wäre des nächsten Nachteil. Das will ich auch nicht. Wenn ich keine positive Antwort von der Elterngeldstelle bekomme, werde ich daher den Anteil innerfamiliär zum Buchwert verkaufen, das sollte die geringsten Probleme machen (nur sollte der Käufer dann nicht so lange in Elternzeit gehen...). Beim nächten Mal würde ich die Beteiligung anders aufsetzen, so dass die Erträge als Finanzeinnahmen zählen (wäre für mich eh günstiger gewesen, da ich deutlich über dem Abgeltungssteuersatz liege, aber die anderen lagen halt drunter). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag