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Martin_M

Mehrere ausländische Thesaurierer - einfaches Vorgehen?

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Martin_M

Hallo zusammen,

 

ich habe die letzten Tage versucht einen Überblick über das Thema zu bekommen und die diversen Threads & pdfs zu diesem Thema gelesen. Ich suche aber noch nach einer praktikablen, einfachen Vorgehensweise für:

 

- ein Depot, was mehrere ausländische thesaurierende ETFs (u.a. ishares, lyxor) enthält

- insgesamt nicht mehr als 50-100k Euro enthält

- langfristig gehalten werden soll

 

Soweit ich die Thematik verstanden habe, würde ich folgendes tun:

 

1. Meiner Bank (comdirect) insofern vertrauen, dass die Jahressteuerbescheidung halbwegs korrekt ist, auch was die angesprochenden Fonds angeht.

2. Den Inhalt folgender Zeile "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen" wie angegeben in Zeile 17 der KAP eintragen. Dadurch versteuere ich meine ausländischen Thesaurierer halbwegs "richtig"

3. Wenn ich alle Fonds auf einmal verkaufe, ziehe ich im Verkaufsjahr (oder im Jahr darauf?) von der Zeile 7 KAP, die gesammelten Angaben der Zeile 17 aus allen Jahren der Haltungsdauer, ab. Ich muss also alle Jahressteuerbescheinigungen aufheben.

 

Wäre dies für ein "kleineres" Depot ein gangbarer Weg, ohne Bundesanzeiger, Steuerberater und co. nutzen zu müssen?

 

Wie sieht der Fall denn aus, wenn ich mehrere ausl. Thesaurierer halte und nur einen oder zwei verkaufe? Dazu müsste ich dann doch wissen, wieviel der Zeile 17 in den ganzen Jahren auf diese Fonds entfallen ist, oder? Wenn dem so ist, wie komme ich am einfachsten an diese Angabe, durch die Erträgnisaufstellung? Oder gibt es einen einfachereren Weg?

 

 

Danke

 

Martin_M

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WerKater
· bearbeitet von WerKater

Hallo zusammen,

 

 

Soweit ich die Thematik verstanden habe, würde ich folgendes tun:

 

1. Meiner Bank (comdirect) insofern vertrauen, dass die Jahressteuerbescheidung halbwegs korrekt ist, auch was die angesprochenden Fonds angeht.

2. Den Inhalt folgender Zeile "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen" wie angegeben in Zeile 17 der KAP eintragen. Dadurch versteuere ich meine ausländischen Thesaurierer halbwegs "richtig"

3. Wenn ich alle Fonds auf einmal verkaufe, ziehe ich im Verkaufsjahr (oder im Jahr darauf?) von der Zeile 7 KAP, die gesammelten Angaben der Zeile 17 aus allen Jahren der Haltungsdauer, ab. Ich muss also alle Jahressteuerbescheinigungen aufheben.

 

Wäre dies für ein "kleineres" Depot ein gangbarer Weg, ohne Bundesanzeiger, Steuerberater und co. nutzen zu müssen?

 

 

 

Meine Steuerbescheinigung (ebenfalls Comdirect) für 2012 enthält die Zeile

Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen

Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus

Anteilen an ausländischen Investmentvermögen in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG

(Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der

Kapitalerträge abzuziehen)

 

Soweit ich es verstehe, sind das exakt die thesaurierten Erträge, die ich bereits in früheren Jahren versteuern musste und die 2012 bei Verkauf eines Fonds erneut versteuert wurden.

 

Inwieweit man der Bank bezüglich der Korrektheit vertrauen kann, weiß ich leider nicht, aber zumindest von der Größenordnung könnte es bei mir für 2012 stimmen. ich bin mir leider auch erst seit Kurzem dieser ganzen durchgeknallten Problematik bewusst und habe daher bislang nicht genau Statistik geführt, was ich wann wegen Thesaurierung versteuert habe [und habe im Moment auch nicht die Zeit, das alles aufzudröseln].

 

Es werden hier aber bestimmt noch andere aufschlagen, die die Sache besser verstehen als ich.

 

 

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Mato

Wie sieht der Fall denn aus, wenn ich mehrere ausl. Thesaurierer halte und nur einen oder zwei verkaufe? Dazu müsste ich dann doch wissen, wieviel der Zeile 17 in den ganzen Jahren auf diese Fonds entfallen ist, oder? Wenn dem so ist, wie komme ich am einfachsten an diese Angabe, durch die Erträgnisaufstellung? Oder gibt es einen einfachereren Weg?

Hier mein üblicher Senf dazu:

Ja, der einfachste Weg ist es, diese Fonds grundsätzlich zu meiden. Die Fondsgesellschaften kennen die deutsche Steuergesetzgebung sehr genau. Anscheinend haben sie dann kein Interesse an deutschen Anlegern. Wenn die nicht in der Lage sind entsprechende steuereinfache Produkte anzubieten (da gibt es ja bekanntlich mehrere Möglichkeiten auch für ausländische Anbieter), kaufe ich die nicht, sondern nutze Alternativen.

 

Sinnvolle Alternativen finden sich ja meistens. Und wenn nicht? Dann lasse ich es auch :)

Hier mal 2 Beispiele, wie ich aufgrund der Steuerproblematik Verzicht übe:

- passiv: Auf ETF Ebene hat mich schon immer der EMLE interessiert. Kaufe ich nicht, weil es keinen steuerlich einfachen ETF dazu gibt.

- aktiv: Im Emerging Markets Bereich gibt es den ein oder anderen Fonds, den ich interessant fände. Kaufe ich nicht, weil (siehe oben). Bleibe hier beim ETF, was auch aus anderen Gründen sicher nicht verkehrt ist.

 

Einige mögen diese Selbstbeschränkung für bekloppt halten. Aber ich sehe halt nicht ein, dass ich zusätzlichen steuerlichen Aufwand habe, nur weil die Fondsgesellschaft (die ich als Anleger finanziere) nichts adäquates anbietet.

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Martin_M

 

Meine Steuerbescheinigung (ebenfalls Comdirect) für 2012 enthält die Zeile

Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen

Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus

Anteilen an ausländischen Investmentvermögen in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG

(Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der

Kapitalerträge abzuziehen)

 

Soweit ich es verstehe, sind das exakt die thesaurierten Erträge, die ich bereits in früheren Jahren versteuern musste und die 2012 bei Verkauf eines Fonds erneut versteuert wurden.

 

Hm, das wäre ja eine gute Nachricht! Das würde ja bedeuten, dass sich bankenseitig an dieser Front etwas tut und solange man keine Depotwechsel o.ä. vornimmt, sich die Bank, in diesem Fall comdirect, darum kümmert. Dazu wäre eine offizielle Bestätigung interessant, ob die comdirect für alle gehaltenen Fonds die entsprechenden bereits gezahlten Steuern sammelt und auch zur Verfügung stellt. Ansonsten sehe ich nämlich immer noch das Problem, dass man die bereits gezahlten Steuern nur in Summe kennt, aber nicht für die einzelnen Fonds.

 

 

Hier mein üblicher Senf dazu:

Ja, der einfachste Weg ist es, diese Fonds grundsätzlich zu meiden. Die Fondsgesellschaften kennen die deutsche Steuergesetzgebung sehr genau. Anscheinend haben sie dann kein Interesse an deutschen Anlegern. Wenn die nicht in der Lage sind entsprechende steuereinfache Produkte anzubieten (da gibt es ja bekanntlich mehrere Möglichkeiten auch für ausländische Anbieter), kaufe ich die nicht, sondern nutze Alternativen.

 

Sinnvolle Alternativen finden sich ja meistens. Und wenn nicht? Dann lasse ich es auch :)

Hier mal 2 Beispiele, wie ich aufgrund der Steuerproblematik Verzicht übe:

- passiv: Auf ETF Ebene hat mich schon immer der EMLE interessiert. Kaufe ich nicht, weil es keinen steuerlich einfachen ETF dazu gibt.

- aktiv: Im Emerging Markets Bereich gibt es den ein oder anderen Fonds, den ich interessant fände. Kaufe ich nicht, weil (siehe oben). Bleibe hier beim ETF, was auch aus anderen Gründen sicher nicht verkehrt ist.

 

Einige mögen diese Selbstbeschränkung für bekloppt halten. Aber ich sehe halt nicht ein, dass ich zusätzlichen steuerlichen Aufwand habe, nur weil die Fondsgesellschaft (die ich als Anleger finanziere) nichts adäquates anbietet.

 

DIe Einstellung kann ich gut verstehen, hatte die Problematik beim Einstieg in die Thematik vor 2 Jahren aber so nicht auf dem Schirm. Evtl. löst sich das ganze Thema ja auch gerade etwas, siehe WerKaters Beitrag. Der DBX0AV ist zudem wirklich ein interessanter ETF um das Portfolio abzurunden und eine Alternative für High Yield Anleihen fehlt auch ohne den ishares.

Mit Deiner Taktik kannst Du vermutlich folgender Falle nicht entkommen, nämlich, dass die Fondsgesellschaft jedes Jahr neu festlegen kann, ob die Fonds ausschüttend oder thesaurierend sind - wovon in jüngster Vergangenheit wohl auch Gebrauch gemacht wurde (u.a.wohl Lyxor).

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holzhacker

Hm, das wäre ja eine gute Nachricht! Das würde ja bedeuten, dass sich bankenseitig an dieser Front etwas tut und solange man keine Depotwechsel o.ä. vornimmt, sich die Bank, in diesem Fall comdirect, darum kümmert. Dazu wäre eine offizielle Bestätigung interessant, ob die comdirect für alle gehaltenen Fonds die entsprechenden bereits gezahlten Steuern sammelt und auch zur Verfügung stellt. Ansonsten sehe ich nämlich immer noch das Problem, dass man die bereits gezahlten Steuern nur in Summe kennt, aber nicht für die einzelnen Fonds.

Jein! Der dort ausgewiesene Betrag ist der Betrag, den man abziehen muss, wenn man diese bereits in den Vorjahren versteuert hat. Diese Zeile hat man nur dann in der Steuerbescheinigung, wenn man auch ausländisch thesaurierende Fonds verkauft hat. Nochmals, die comdirect kümmert sich hier um gar nichts!

 

D.h. man muss sich selbst darum kümmern die entsprechenden Summen in den Vorjahren zu versteuern!! Wenn man nur ausländisch thesaurierende Fonds hat, deren Geschäftsjahresende nicht auf das Jahresende bzw. das Ende das Jahres fallen, so besteht die Möglichkeit, dass die depotführende Stelle die Beträge für Zeile 17 (vormals 15) in Anlage KAP richtig ausweist! Hat man aber Fonds im Depot die z.B. erst am 31.12. thesaurieren, so sind die Chancen eher klein, dass die Angaben in der Steuerbescheinigung passen. Desweiteren muss man bei ausländisch thesaurierenden Fonds darauf achten, diese nicht im Zeitraum zwischen Geschäftsjahresende und Meldung der Daten zu verkaufen...

 

DIe Einstellung kann ich gut verstehen, hatte die Problematik beim Einstieg in die Thematik vor 2 Jahren aber so nicht auf dem Schirm. Evtl. löst sich das ganze Thema ja auch gerade etwas, siehe WerKaters Beitrag. Der DBX0AV ist zudem wirklich ein interessanter ETF um das Portfolio abzurunden und eine Alternative für High Yield Anleihen fehlt auch ohne den ishares.

Mit Deiner Taktik kannst Du vermutlich folgender Falle nicht entkommen, nämlich, dass die Fondsgesellschaft jedes Jahr neu festlegen kann, ob die Fonds ausschüttend oder thesaurierend sind - wovon in jüngster Vergangenheit wohl auch Gebrauch gemacht wurde (u.a.wohl Lyxor).

Nein, das Thema löst sich nicht, von daher ist man gut beraten solche Fonds zu umgehen, wenn man sich mit der Thematik nicht beschäftigen will!

 

Hier im Forum gibt es aber genug Threads die dieses Thema breit und ausführlich erklären. Wenn man es einmal verstanden hat ist es auch nicht sonderlich schwer - es ist halt nur etwas Arbeit.

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Martin_M

Hm, das wäre ja eine gute Nachricht! Das würde ja bedeuten, dass sich bankenseitig an dieser Front etwas tut und solange man keine Depotwechsel o.ä. vornimmt, sich die Bank, in diesem Fall comdirect, darum kümmert. Dazu wäre eine offizielle Bestätigung interessant, ob die comdirect für alle gehaltenen Fonds die entsprechenden bereits gezahlten Steuern sammelt und auch zur Verfügung stellt. Ansonsten sehe ich nämlich immer noch das Problem, dass man die bereits gezahlten Steuern nur in Summe kennt, aber nicht für die einzelnen Fonds.

Jein! Der dort ausgewiesene Betrag ist der Betrag, den man abziehen muss, wenn man diese bereits in den Vorjahren versteuert hat. Diese Zeile hat man nur dann in der Steuerbescheinigung, wenn man auch ausländisch thesaurierende Fonds verkauft hat. Nochmals, die comdirect kümmert sich hier um gar nichts!

 

D.h. man muss sich selbst darum kümmern die entsprechenden Summen in den Vorjahren zu versteuern!! Wenn man nur ausländisch thesaurierende Fonds hat, deren Geschäftsjahresende nicht auf das Jahresende bzw. das Ende das Jahres fallen, so besteht die Möglichkeit, dass die depotführende Stelle die Beträge für Zeile 17 (vormals 15) in Anlage KAP richtig ausweist! Hat man aber Fonds im Depot die z.B. erst am 31.12. thesaurieren, so sind die Chancen eher klein, dass die Angaben in der Steuerbescheinigung passen. Desweiteren muss man bei ausländisch thesaurierenden Fonds darauf achten, diese nicht im Zeitraum zwischen Geschäftsjahresende und Meldung der Daten zu verkaufen...

 

Aber genau das passiert doch, wenn man immer artig die Jahressteuerbescheinigungen abtippt, oder?

- Jedes Jahr werden die zu versteuernden Anteile an ausländischen Thesaurierern ausgewiesen -> Kommen in die Zeile 17 KAP

- Wenn zum 31.12. thesauriert wird und sie dadurch im laufenden Jahr fehlen, wandern sie ins nächste Jahr -> sind somit nicht verloren und werden versteuert

- Bei Verkauf bekommt man den Betrag mitgeteilt, den man bereits die Jahre über versteuert hat (sofern man die Zeile 17 KAP jedes Jahr eingetragen hat) -> Keine Doppelbesteuerung

 

Als Unsicherheiten bleiben bei mir zurück:

1. Die Aufstellung das Bank könnte fehlerhaft sein -> bleibt nur der eBundesanzeiger, oder?

2. Verkauf des Fonds im Zeitraum zwischen Geschäftsjahresende und Meldung der Daten -> nicht machen

3. Detaillierte Aufstellung, wieviel der Angabe für Zeile 17 KAP jedes Jahr auf welchen ETF entfallen, falls man nur einen Teil der Fonds verkauft. Damit könnte man die Angabe, die WerKater von seiner Bank bekommen hat, vergleichen bzw. korrigieren. -> Löst dieses Problem nicht die Erträgnisaufstellung?

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Taxadvisor

Aber genau das passiert doch, wenn man immer artig die Jahressteuerbescheinigungen abtippt, oder?

- Jedes Jahr werden die zu versteuernden Anteile an ausländischen Thesaurierern ausgewiesen -> Kommen in die Zeile 17 KAP

- Wenn zum 31.12. thesauriert wird und sie dadurch im laufenden Jahr fehlen, wandern sie ins nächste Jahr -> sind somit nicht verloren und werden versteuert

- Bei Verkauf bekommt man den Betrag mitgeteilt, den man bereits die Jahre über versteuert hat (sofern man die Zeile 17 KAP jedes Jahr eingetragen hat) -> Keine Doppelbesteuerung

 

Als Unsicherheiten bleiben bei mir zurück:

1. Die Aufstellung das Bank könnte fehlerhaft sein -> bleibt nur der eBundesanzeiger, oder?

2. Verkauf des Fonds im Zeitraum zwischen Geschäftsjahresende und Meldung der Daten -> nicht machen

3. Detaillierte Aufstellung, wieviel der Angabe für Zeile 17 KAP jedes Jahr auf welchen ETF entfallen, falls man nur einen Teil der Fonds verkauft. Damit könnte man die Angabe, die WerKater von seiner Bank bekommen hat, vergleichen bzw. korrigieren. -> Löst dieses Problem nicht die Erträgnisaufstellung?

 

Die Werte, die im laufenden Jahr fehlen, wandern manchmal in das nächste Jahr, manchmal fehlen sie auch. Wer auf Nummer sicher gehen will, sucht jedes Jahr selbst die Werte aus dem Bundeanzeiger heraus, macht seine Anlage für die Steuererklärung und versteuert damit korrekt.

Beim Verkauf wird der Sonderausweis abgezogen und fertig! Dann ist alles korrekt.

 

Ob der Sonderausweis beim Verkauf zu hoch, zu niedrig oder richtig ist, ist dann irrelevant, die Thesaurierungsproblematik ist dann korrekt abgebildet. Allenfalls beim Veräußerungsgewinn können sich dann noch Fehler ergeben.

 

Gruß

Taxadvisor

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holzhacker

Aber genau das passiert doch, wenn man immer artig die Jahressteuerbescheinigungen abtippt, oder?

- Jedes Jahr werden die zu versteuernden Anteile an ausländischen Thesaurierern ausgewiesen -> Kommen in die Zeile 17 KAP

- Wenn zum 31.12. thesauriert wird und sie dadurch im laufenden Jahr fehlen, wandern sie ins nächste Jahr -> sind somit nicht verloren und werden versteuert

- Bei Verkauf bekommt man den Betrag mitgeteilt, den man bereits die Jahre über versteuert hat (sofern man die Zeile 17 KAP jedes Jahr eingetragen hat) -> Keine Doppelbesteuerung

Das ist interessant. Da Taxadvisor das jedoch bestätigt, gibt es Broker/Banken die fehlende Thesaurierungen im nächsten Jahr ausweisen. Für die beiden Banken bei denen ich ausländische Thesaurierer im Depot habe, gilt das definitiv nicht! D.h. entweder sind die Beträge für das korrekte Jahr ausgewiesen oder sie fehlen! Übertragen worden ist da bis heute nichts! Von daher sollte man sich schon mit der Materie auseinandersetzen und in den Bundesanzeiger schauen, auch um zuviel gezahlte Quellensteuer anrechnen zu können. Diese kann zwar auch ausgewiesen sein, muss es aber nicht.

 

Was den Verkauf angeht. Ich will ja nicht kleinlich sein, aber wenn man die Beträge jährlich angegeben hat werden diese natürlich doppelt versteuert! Nur die zuviel gezahlte Steuer beim Verkauf kann man sich über die nächste Steuererklärung wiederholen, so dass man letztendlich nur die jährlichen Versteuerungen hat. Beim Verkauf zieht die Bank die Steuer jedoch ein... oder gibt es auch hier mittlerweile Banken, die dies nicht tun? (letzteres kann ich mir nicht vorstellen)

 

Als Unsicherheiten bleiben bei mir zurück:

1. Die Aufstellung das Bank könnte fehlerhaft sein -> bleibt nur der eBundesanzeiger, oder?

2. Verkauf des Fonds im Zeitraum zwischen Geschäftsjahresende und Meldung der Daten -> nicht machen

3. Detaillierte Aufstellung, wieviel der Angabe für Zeile 17 KAP jedes Jahr auf welchen ETF entfallen, falls man nur einen Teil der Fonds verkauft. Damit könnte man die Angabe, die WerKater von seiner Bank bekommen hat, vergleichen bzw. korrigieren. -> Löst dieses Problem nicht die Erträgnisaufstellung?

1. Korrekt.

2. Korrekt.

3. Hängt halt davon ab, ob diese vollständig ist, d.h. alle Daten vorgelegen haben -> hierzu auch wieder Bundesanzeiger

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Martin_M

Die Werte, die im laufenden Jahr fehlen, wandern manchmal in das nächste Jahr, manchmal fehlen sie auch. Wer auf Nummer sicher gehen will, sucht jedes Jahr selbst die Werte aus dem Bundeanzeiger heraus, macht seine Anlage für die Steuererklärung und versteuert damit korrekt.

Beim Verkauf wird der Sonderausweis abgezogen und fertig! Dann ist alles korrekt.

 

Ob der Sonderausweis beim Verkauf zu hoch, zu niedrig oder richtig ist, ist dann irrelevant, die Thesaurierungsproblematik ist dann korrekt abgebildet. Allenfalls beim Veräußerungsgewinn können sich dann noch Fehler ergeben.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Ok, verstanden. Bis auf den letzten Satz mit den Fehlern beim Veräußerungsgewinn... Was meinst Du damit?

 

Das ist interessant. Da Taxadvisor das jedoch bestätigt, gibt es Broker/Banken die fehlende Thesaurierungen im nächsten Jahr ausweisen. Für die beiden Banken bei denen ich ausländische Thesaurierer im Depot habe, gilt das definitiv nicht! D.h. entweder sind die Beträge für das korrekte Jahr ausgewiesen oder sie fehlen! Übertragen worden ist da bis heute nichts! Von daher sollte man sich schon mit der Materie auseinandersetzen und in den Bundesanzeiger schauen, auch um zuviel gezahlte Quellensteuer anrechnen zu können. Diese kann zwar auch ausgewiesen sein, muss es aber nicht.

 

Als Unsicherheiten bleiben bei mir zurück:

1. Die Aufstellung das Bank könnte fehlerhaft sein -> bleibt nur der eBundesanzeiger, oder?

2. Verkauf des Fonds im Zeitraum zwischen Geschäftsjahresende und Meldung der Daten -> nicht machen

3. Detaillierte Aufstellung, wieviel der Angabe für Zeile 17 KAP jedes Jahr auf welchen ETF entfallen, falls man nur einen Teil der Fonds verkauft. Damit könnte man die Angabe, die WerKater von seiner Bank bekommen hat, vergleichen bzw. korrigieren. -> Löst dieses Problem nicht die Erträgnisaufstellung?

1. Korrekt.

2. Korrekt.

3. Hängt halt davon ab, ob diese vollständig ist, d.h. alle Daten vorgelegen haben -> hierzu auch wieder Bundesanzeiger

 

 

Ich würde Taxadvisors Ausführungen oben mal ganz blauäugig so interpretieren:

Wenn mann einfach immer nur die Angaben der Bank abschreibt und diese Thesaurierungen vom 31.12. unter den Tisch fallen lässt, kann man sie auch nie in der KAP Zeile 17 angeben.

Bei Verkauf des Fonds werden nur die Steuern zurückgefordert, die man auch bezahlt hat. Die "verlorengegangene" Thesaurierung ist natürlich nicht dabei und wird daher mit den Veräusserungsgewinnen eingezogen.

Somit ist bei Verkauf doch alles in Butter - für alle Parteien? Man hat keine Steuern zuviel gezahlt, bzw. seine Doppelbesteuerung zurückbekommen.

 

Mal abgesehen davon, dass man als braver Steuerbürger natürlich diesen "verlorengegangenen" Thesaurierungsgewinn schon viel früher hätte versteuern müssen,oder? ;-)

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holzhacker

Ich würde Taxadvisors Ausführungen oben mal ganz blauäugig so interpretieren:

Wenn mann einfach immer nur die Angaben der Bank abschreibt und diese Thesaurierungen vom 31.12. unter den Tisch fallen lässt, kann man sie auch nie in der KAP Zeile 17 angeben.

Das ist soweit richtig!

 

Bei Verkauf des Fonds werden nur die Steuern zurückgefordert, die man auch bezahlt hat. Die "verlorengegangene" Thesaurierung ist natürlich nicht dabei und wird daher mit den Veräusserungsgewinnen eingezogen.

Somit ist bei Verkauf doch alles in Butter - für alle Parteien? Man hat keine Steuern zuviel gezahlt, bzw. seine Doppelbesteuerung zurückbekommen.

Das setzt aber voraus, dass man weiß was man genau wann und wie versteuert hat. Außerdem hat man dann das Problem, dass die Summe, welche die Bank ausweist (nämlich die Summe die von den Kapitalerträgen abgezogen werden soll) von der Summe die man in der Steuererklärung abzieht, abweicht! Die Bank wird - sofern die Daten bekannt sind - alle Beträge in der Gesamtsumme ausweisen, unabhängig davon ob man diese in den Vorjahren versteuert hat oder nicht (oder die Bank diese in den Vorjahren bei der Steuerbescheinigung ausgewiesen hat oder nicht!).

 

Ich weiß nicht wie das Finanzamt hier reagiert. Bei kleinen Beträgen sicherlich egal, bei größeren Beträgen bin ich mir da nicht so sicher.

 

Letztendlich muss jeder selbst wissen wie er das macht. Ich würde es so nicht machen, aber das ist ja nicht meine Entscheidung...und ich wiederhole mich hier nochmal: wenn man sich einmal eingearbeitet hat ist es nicht so schwierig!

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Taxadvisor

Ich würde Taxadvisors Ausführungen oben mal ganz blauäugig so interpretieren:

Wenn mann einfach immer nur die Angaben der Bank abschreibt und diese Thesaurierungen vom 31.12. unter den Tisch fallen lässt, kann man sie auch nie in der KAP Zeile 17 angeben.

Das ist soweit richtig!

 

 

Stop: Wenn man immer alle Thesaurierungen versteuert hat, kann man - hinsichtlich der Thesaurierungen einfach den Sonderausweis abziehen und fertig. Beispiel:

Thesaurierung Jahr 1 EUR 10, Thesaurierung Jahr 2 EUR 9, beide wurden versteuert. Im Jahr 3 wird (ohne Gewinn) verkauft (sonst KEINE weiteren (Veräußerungs-Erträge). Die Bank weist jetzt aus KAP-Erträge X, davon aus der Veräußerung von Anteile X. Da X-X = Null ist, ist es - für die Thesaurierungsbesteuerung - irrelevant ob X = 10; X = 19 (korrekt) oder X = 0 25 ist. Wer also so verfährt, kann sicher sein, dass er sich keine steuerlichen Verfehlungen anrechnen lassen muss.

 

Hinsichtlich der Thesaurierung gilt beim Veräußerungsgewinn aber jetzt für mein Beispiel oben Kauf zu EUR 100, Verkauf im Jahr 3 zu EUR 200:

Bruttogewinn EUR 100 abzgl. Thesaurierungen EUR 19 = EUR 81. Wenn die Bank jetzt auch bei der Veräußerungsgewinnbesteuerung X = 10 ansetzt, ist der Gewinn zu groß, bei X = 25 natürlich zu klein, das wäre aber zumindest kein Problem des Anlegers.

 

Gruß

Taxadvisor

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Mato

Mit Deiner Taktik kannst Du vermutlich folgender Falle nicht entkommen, nämlich, dass die Fondsgesellschaft jedes Jahr neu festlegen kann, ob die Fonds ausschüttend oder thesaurierend sind - wovon in jüngster Vergangenheit wohl auch Gebrauch gemacht wurde (u.a.wohl Lyxor).

 

Doch, kann man schon, kostet halt nur :)

 

Lyxor ist hier aber schon ein gutes Beispiel. Haben vor einiger Zeit den Emerging Markets ETF von ausschüttend auf thesaurierend umgestellt, in dem ich selbst investiert war. Als ich die Mitteilung erhielt, habe ich dort angerufen und nach der zukünftigen Behandlung der Erträge im Fonds gefragt. Die wollten zwar nicht ganz ausschließen, dass die Erträge so behandelt werden wie bei der Konkurrenz (sprich weggeswapped werden), nachdem ich das angeprochen hatte, aber eine verlässliche Aussage war das ganz und gar nicht. Und überhaupt: Mit Steuerfragen sollte ich mich an meinen Steuerberater wenden. Wie mir der sagen könnte, wie Lyxor künftig mit Erträgen umgeht, ist mir allerdings schleierhaft.

 

Seitdem habe ich den Fonds nicht mehr und nehme das Pendant von dbx. Sollten bei dem mal was anderes als 0 Euro Thesaurierungen im Bundesanzeiger auftauchen, ist die Konsequenz auch klar. Aber da gehe ich erstmal nicht von aus. Wenn es keine Alternativen mehr geben sollte, wird das natürlich schwierig, aber das sehe ich eigentlich nicht. Es gibt ja von einigen größeren Fondsgesellschaften auch eher die Tendenz steuereinfache Produkte anzubieten durch Umstellung auf ausschüttend oder zusätzliche ausschüttende Tranchen (Bsp. in letzter Zeit: Flossbach und Carmignac).

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Martin_M

Bei Verkauf des Fonds werden nur die Steuern zurückgefordert, die man auch bezahlt hat. Die "verlorengegangene" Thesaurierung ist natürlich nicht dabei und wird daher mit den Veräusserungsgewinnen eingezogen.

Somit ist bei Verkauf doch alles in Butter - für alle Parteien? Man hat keine Steuern zuviel gezahlt, bzw. seine Doppelbesteuerung zurückbekommen.

Das setzt aber voraus, dass man weiß was man genau wann und wie versteuert hat. Außerdem hat man dann das Problem, dass die Summe, welche die Bank ausweist (nämlich die Summe die von den Kapitalerträgen abgezogen werden soll) von der Summe die man in der Steuererklärung abzieht, abweicht! Die Bank wird - sofern die Daten bekannt sind - alle Beträge in der Gesamtsumme ausweisen, unabhängig davon ob man diese in den Vorjahren versteuert hat oder nicht (oder die Bank diese in den Vorjahren bei der Steuerbescheinigung ausgewiesen hat oder nicht!).

Zugegeben, es besteht natürlich die Möglichkeit, dass die Bank hier unterschiedlich rechnet. Aber mit dieser Unschärfe würde ich bei diesen Beträgen leben, siehe Taxadvisors Beitrag.

 

Stop: Wenn man immer alle Thesaurierungen versteuert hat, kann man - hinsichtlich der Thesaurierungen einfach den Sonderausweis abziehen und fertig. Beispiel:

Thesaurierung Jahr 1 EUR 10, Thesaurierung Jahr 2 EUR 9, beide wurden versteuert. Im Jahr 3 wird (ohne Gewinn) verkauft (sonst KEINE weiteren (Veräußerungs-Erträge). Die Bank weist jetzt aus KAP-Erträge X, davon aus der Veräußerung von Anteile X. Da X-X = Null ist, ist es - für die Thesaurierungsbesteuerung - irrelevant ob X = 10; X = 19 (korrekt) oder X = 0 25 ist. Wer also so verfährt, kann sicher sein, dass er sich keine steuerlichen Verfehlungen anrechnen lassen muss.

 

Hinsichtlich der Thesaurierung gilt beim Veräußerungsgewinn aber jetzt für mein Beispiel oben Kauf zu EUR 100, Verkauf im Jahr 3 zu EUR 200:

Bruttogewinn EUR 100 abzgl. Thesaurierungen EUR 19 = EUR 81. Wenn die Bank jetzt auch bei der Veräußerungsgewinnbesteuerung X = 10 ansetzt, ist der Gewinn zu groß, bei X = 25 natürlich zu klein, das wäre aber zumindest kein Problem des Anlegers.

Leider finde ich die Kontrolle hierbei relativ schwierig. Entweder der Bank vertrauen oder sich Arbeit machen mit Erträgnisaufstellung und/oder eBundesanzeiger. Ich habe parallel dazu noch eine Anfrage bei der Comdirect laufen, bislang gabs aber nur Standardantworten. Falls hier noch was interessantes rumkommt, werde ich es posten. Sicherheitshalber bewahre ich erstmal mal alle Kaufbelege, Gutschriften etc, auf.

 

Mit Deiner Taktik kannst Du vermutlich folgender Falle nicht entkommen, nämlich, dass die Fondsgesellschaft jedes Jahr neu festlegen kann, ob die Fonds ausschüttend oder thesaurierend sind - wovon in jüngster Vergangenheit wohl auch Gebrauch gemacht wurde (u.a.wohl Lyxor).

Doch, kann man schon, kostet halt nur :)

Hin und her macht Taschen leer ;-). Nein im Ernst, soviel wollte ich eigentlich nicht investieren, weder an Zeit, noch an Controlling und Umschichten.

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Martin_M

Ich habe heute mehrfach mit Comdirect gemailt und auch telefoniert, hier das Ergebnis:

 

1. Comdirect ist seit 2009 verpflichtet, bei Verkauf eines ausländischen thesaurienden Investmentfonds, die gesamten Gewinne der Haltungsdauer zu versteuern. Ist soweit bekannt.

2. Comdirect ist nach eigener Aussage aber auch verpflichtet, die über den gesamten Haltungszeitraum in den Jahressteuerbescheinigungen nachrichtlich ausgewiesenen "ausschüttungsgleiche Ertäge" für diesen Verkauf dem Kunden mitzuteilen. Dies erfolgt nach Aussage von Comdirect sowohl in der Jahressteuerbescheinigung, als auch in der Verkaufsabrechnung für den Fonds auf Seite 2. Kann ich leider nicht bestätigen, habe noch nichts verkauft :rolleyes:

3. Wenn man diese jedes Jahr brav versteuert hat, kann man diesen Betrag einfach vom zu versteuernden Gewinn mit der nächsten Steuerarklärung abziehen. Das funktioniert wohl ohne Probleme, zur Not soll man nach Aussage der Comdirect die Verkaufsabrechnung des Fonds beilegen.

 

Falls man kontrollieren will ob das alles korrekt gelaufen ist, Postbox nach WKN durchsuchen und nachrechnen. Oder jedes Jahr kostenpflichtig die Erträgnisaufstellung bestellen. Oder halt der eBundesanzeiger.

 

Eigentlich bedeutet das für mich, das mir vielleicht doch den ishares Markit iBoxx High Yield Bond, A1C8QT, ins Depot legen könnte. Scheint ja doch alles relativ einfach zu sein :rolleyes:

 

Danke an alle fürs Helfen beim Aufklären!

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Taxadvisor

Oder jedes Jahr kostenpflichtig die Erträgnisaufstellung bestellen.

 

Das ist m.E. eher ein No-Go. Ich würde eher meine Bank wechseln, wenn sie mir keine Erträgnisaufstellung oder ausführliche Steuerbescheinigung kostenlos anbietet, als auf ausl. Thesaurierer zu verzichten!

 

Gruß

Taxadvisor

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B3n

Aber genau das passiert doch, wenn man immer artig die Jahressteuerbescheinigungen abtippt, oder?

- Jedes Jahr werden die zu versteuernden Anteile an ausländischen Thesaurierern ausgewiesen -> Kommen in die Zeile 17 KAP

- Wenn zum 31.12. thesauriert wird und sie dadurch im laufenden Jahr fehlen, wandern sie ins nächste Jahr -> sind somit nicht verloren und werden versteuert

- Bei Verkauf bekommt man den Betrag mitgeteilt, den man bereits die Jahre über versteuert hat (sofern man die Zeile 17 KAP jedes Jahr eingetragen hat) -> Keine Doppelbesteuerung

 

Als Unsicherheiten bleiben bei mir zurück:

1. Die Aufstellung das Bank könnte fehlerhaft sein -> bleibt nur der eBundesanzeiger, oder?

2. Verkauf des Fonds im Zeitraum zwischen Geschäftsjahresende und Meldung der Daten -> nicht machen

3. Detaillierte Aufstellung, wieviel der Angabe für Zeile 17 KAP jedes Jahr auf welchen ETF entfallen, falls man nur einen Teil der Fonds verkauft. Damit könnte man die Angabe, die WerKater von seiner Bank bekommen hat, vergleichen bzw. korrigieren. -> Löst dieses Problem nicht die Erträgnisaufstellung?

 

Die Werte, die im laufenden Jahr fehlen, wandern manchmal in das nächste Jahr, manchmal fehlen sie auch. Wer auf Nummer sicher gehen will, sucht jedes Jahr selbst die Werte aus dem Bundeanzeiger heraus, macht seine Anlage für die Steuererklärung und versteuert damit korrekt.

Beim Verkauf wird der Sonderausweis abgezogen und fertig! Dann ist alles korrekt.

 

Ob der Sonderausweis beim Verkauf zu hoch, zu niedrig oder richtig ist, ist dann irrelevant, die Thesaurierungsproblematik ist dann korrekt abgebildet. Allenfalls beim Veräußerungsgewinn können sich dann noch Fehler ergeben.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Die Wanderung der Thesaurierungen in das Folgejahr war von den Finanzbehörde einige Zeit geduldet. Inzwischen ist diese Duldung nichtmehr vorhanden, daher erfolgt auch keine Verschiebung der Thesaurierungen mehr.

 

Als Grundsatz für ausländische Thesaurierer kann man sich folgendes merken:

 

Die Ertragsmeldung für das vergangene Jahr erfolgt bis Ende Januar:

-> Der Fonds ist in der Steuerbescheinigung vorhanden, da die Karenzzeit noch nicht abgelaufen sind und erst ab dem 1.2. die Banken die Daten aufgbereiten. Es gibt nur sehr wenige Banken bzw i.d.R. eher KAGen die hier anders verfahren. Diese versendet die Steuerbescheinigung aber auch meisten dann im Januar ( inklusive Depots)

Der Fonds meldet ab dem 1.2. bis zum Erstellungsdatum der Steuerbescheinigung.

-> Der Fonds wird sehr wahrscheinlich enthalten sein. Es kann passieren das trotz vorhandenem Kreuz ( Ertragsmeldung liegt noch nicht für alle Fonds vor) der Fonds bereits in der Steuerbescheinigung enthalten ist. Dies hängt mit der komplizierten Datenaufbereitung zusammen bzw einem Zeitunterschied zwischen Datenabfrage und Erstellung der Unterlagen.

Der Fonds meldet erst nach Erstellungsdatum der Steuerbescheinigung

-> Der Fonds ist nicht enthalten.

Für die Ertragsmeldung gilt aber das Datum wann diese Daten über WM zu den Banken kommen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist i.d.R bei vielen Fonds später ( teilweise auch 2 Monate)

 

Wird der Fonds in den Folgejahren verkauft und die Steuer einbehalten, wird unabhägig davon ob der Fonds rechtzeitig seine Erträge gemeldet hat der Betrag im Korrektufeld der Steuerbescheinigung ausgewiesen. Einfach abziehen wenn man vorher die Werte nur übernommen hat geht so leicht daher nicht.

Gutes Beispiel ist hier der A0DPW0.

 

Zum A1C8QT . Der Fonds hat sein Geschäftsjahresende immer Ende Februar. Selbst bei maxmimaler Ausreizung der Grenze meldet dieser seine Erträge gleichjährig. Ein Fehlen in der Steuerbescheinigung ist vom zeitlichen Faktor also nicht gegeben.

 

 

Bzgl dem vermeiden von Thesaurierern. Die meisten Ausschütter sind so aufgelegt das diesen Fonds auch die Möglichkeit der Thesaurierung zur Verfügung steht. Dies wird auch häufiger genutzt. Vorallem in schlechten Jahren aufgrund der Werbungskosten.

Um dies zumindest mit größerer Wahrscheinlichkeit auzuschließen kann man hier nur in den Vertragsbedingungen schauen. Aber auch diese können natürlich geändert werden.

 

Gruß

B3n

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cpandrea

Hallo

 

 

ETF sind ähnlich zur Fonds in der Besteuerung.

 

Gibt es für ETF ein Zwischengewinn für Steuerzwecke ?

 

 

 

 

danke

cpandrea

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Martin_M

Die Ertragsmeldung für das vergangene Jahr erfolgt bis Ende Januar:

-> Der Fonds ist in der Steuerbescheinigung vorhanden, da die Karenzzeit noch nicht abgelaufen sind und erst ab dem 1.2. die Banken die Daten aufgbereiten. Es gibt nur sehr wenige Banken bzw i.d.R. eher KAGen die hier anders verfahren. Diese versendet die Steuerbescheinigung aber auch meisten dann im Januar ( inklusive Depots)

Der Fonds meldet ab dem 1.2. bis zum Erstellungsdatum der Steuerbescheinigung.

-> Der Fonds wird sehr wahrscheinlich enthalten sein. Es kann passieren das trotz vorhandenem Kreuz ( Ertragsmeldung liegt noch nicht für alle Fonds vor) der Fonds bereits in der Steuerbescheinigung enthalten ist. Dies hängt mit der komplizierten Datenaufbereitung zusammen bzw einem Zeitunterschied zwischen Datenabfrage und Erstellung der Unterlagen.

Der Fonds meldet erst nach Erstellungsdatum der Steuerbescheinigung

-> Der Fonds ist nicht enthalten.

Für die Ertragsmeldung gilt aber das Datum wann diese Daten über WM zu den Banken kommen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist i.d.R bei vielen Fonds später ( teilweise auch 2 Monate)

 

Zum A1C8QT . Der Fonds hat sein Geschäftsjahresende immer Ende Februar. Selbst bei maxmimaler Ausreizung der Grenze meldet dieser seine Erträge gleichjährig. Ein Fehlen in der Steuerbescheinigung ist vom zeitlichen Faktor also nicht gegeben.

 

Hm, Comdirect erstellt die Jahressteuerbescheinigung in meinem Fall zum 11.2. Damit dürfte der A1C8QT nicht enthalten sein (= dein Fall 3: der Fonds ist nicht enthalten), oder? Fällt dann der Ertrag automatisch ins nächste Jahr, d.h. in die nächste Jahressteuerbescheinigung? Der Punkt ist mir noch nicht ganz klar.

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B3n

Die Ertragsmeldung für das vergangene Jahr erfolgt bis Ende Januar:

-> Der Fonds ist in der Steuerbescheinigung vorhanden, da die Karenzzeit noch nicht abgelaufen sind und erst ab dem 1.2. die Banken die Daten aufgbereiten. Es gibt nur sehr wenige Banken bzw i.d.R. eher KAGen die hier anders verfahren. Diese versendet die Steuerbescheinigung aber auch meisten dann im Januar ( inklusive Depots)

Der Fonds meldet ab dem 1.2. bis zum Erstellungsdatum der Steuerbescheinigung.

-> Der Fonds wird sehr wahrscheinlich enthalten sein. Es kann passieren das trotz vorhandenem Kreuz ( Ertragsmeldung liegt noch nicht für alle Fonds vor) der Fonds bereits in der Steuerbescheinigung enthalten ist. Dies hängt mit der komplizierten Datenaufbereitung zusammen bzw einem Zeitunterschied zwischen Datenabfrage und Erstellung der Unterlagen.

Der Fonds meldet erst nach Erstellungsdatum der Steuerbescheinigung

-> Der Fonds ist nicht enthalten.

Für die Ertragsmeldung gilt aber das Datum wann diese Daten über WM zu den Banken kommen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist i.d.R bei vielen Fonds später ( teilweise auch 2 Monate)

 

Zum A1C8QT . Der Fonds hat sein Geschäftsjahresende immer Ende Februar. Selbst bei maxmimaler Ausreizung der Grenze meldet dieser seine Erträge gleichjährig. Ein Fehlen in der Steuerbescheinigung ist vom zeitlichen Faktor also nicht gegeben.

 

Hm, Comdirect erstellt die Jahressteuerbescheinigung in meinem Fall zum 11.2. Damit dürfte der A1C8QT nicht enthalten sein (= dein Fall 3: der Fonds ist nicht enthalten), oder? Fällt dann der Ertrag automatisch ins nächste Jahr, d.h. in die nächste Jahressteuerbescheinigung? Der Punkt ist mir noch nicht ganz klar.

 

Nein einen Vortrag der Thesaurierungen gibt es nicht mehr,. Wird nicht mehr geduldet.

 

Der Fonds A1C8QT hat sein Geschäftsjahresende aber am 29.02. Die Thesaurierung ist damit auch in der Steuerbecheinigung enthalten. Du hast hier einen Fonds der im gleichen Jahr meldet.

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Martin_M

Hm, Comdirect erstellt die Jahressteuerbescheinigung in meinem Fall zum 11.2. Damit dürfte der A1C8QT nicht enthalten sein (= dein Fall 3: der Fonds ist nicht enthalten), oder? Fällt dann der Ertrag automatisch ins nächste Jahr, d.h. in die nächste Jahressteuerbescheinigung? Der Punkt ist mir noch nicht ganz klar.

 

Nein einen Vortrag der Thesaurierungen gibt es nicht mehr,. Wird nicht mehr geduldet.

 

Der Fonds A1C8QT hat sein Geschäftsjahresende aber am 29.02. Die Thesaurierung ist damit auch in der Steuerbecheinigung enthalten. Du hast hier einen Fonds der im gleichen Jahr meldet.

 

Wie kann denn ein Fonds dann nicht im gleichen Jahr melden(-> Dein Fall 3)? Da meine Steuerbescheinigung schon vor dem Geschäftsjahresende von A1C8QTvorliegt, müsste dort dann (zumindest teilweise) ein Schätzwert eingetragen sein, oder?

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B3n

Nein einen Vortrag der Thesaurierungen gibt es nicht mehr,. Wird nicht mehr geduldet.

 

Der Fonds A1C8QT hat sein Geschäftsjahresende aber am 29.02. Die Thesaurierung ist damit auch in der Steuerbecheinigung enthalten. Du hast hier einen Fonds der im gleichen Jahr meldet.

 

Wie kann denn ein Fonds dann nicht im gleichen Jahr melden(-> Dein Fall 3)? Da meine Steuerbescheinigung schon vor dem Geschäftsjahresende von A1C8QTvorliegt, müsste dort dann (zumindest teilweise) ein Schätzwert eingetragen sein, oder?

 

Deinen Fonds trifft die oeben diskutierte Problematik nicht.

Das Grundproblem bei Thesaurierungen ist das das steuerliche Zuflussdatum dem Geschäftsjahresende entspricht.

Der Fonds hat aber für die Bereitstellung der steuerlichen Daten für die Thesaurierung noch eine entsprechende Zeit.

Ist das Geschäftsjahresende eines Fonds z.B der 31.12. des Jahres und der Fonds meldet die steuerlichen Informationen erst im März des Folgejahres sind die Daten nicht in der Steuerbescheinigung enthalten.

Bei Deinem Fonds ist das Geschäftsjahresende aber bereits Ende Februar. Selbst bei einer maxmimalen Ausnutzung der Zeit für die Bereitstellung der Informationen würden diese noch im gleichen Jahr erfolgen. Daher ist der Fonds auch in der Steuerbescheinigung enthalten.

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Taxadvisor

Nein einen Vortrag der Thesaurierungen gibt es nicht mehr,. Wird nicht mehr geduldet.

 

Der Fonds A1C8QT hat sein Geschäftsjahresende aber am 29.02. Die Thesaurierung ist damit auch in der Steuerbecheinigung enthalten. Du hast hier einen Fonds der im gleichen Jahr meldet.

 

Wie kann denn ein Fonds dann nicht im gleichen Jahr melden(-> Dein Fall 3)? Da meine Steuerbescheinigung schon vor dem Geschäftsjahresende von A1C8QTvorliegt, müsste dort dann (zumindest teilweise) ein Schätzwert eingetragen sein, oder?

 

Geschäftsjahresende = Zufluss. D.h. Geschäftsjahrsende 28.02.2012 => Zufluss in 2012. Der gesamte steuerpflichtige Ertrag des Fonds fliesst zu diesem Zeitpunkt zu und sollte dann am 11.02.2013 bei Erstellung der StB vorliegen. Die Thesaurierung zum 28.02.2013 fliesst dann in die StB für 2013 ein.

 

Gruß

Taxadvisor

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Martin_M

Danke B3n & Taxadvisor - jetzt hab ichs verstanden! Damit wird mir der A1C8QT immer sympathischer, ich werd den nochmal genauer anschauen...

 

Gruß

 

Martin_M

 

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bluntex

So jetzt habe ich auch nochmal eine Frage:

 

Bsp.:

1.) GJ von 03/2012 - 02/2013

Zufluss der Thesaurierung findet also Ende 02/2013 statt

Betrag wird im Steuerbescheid für 2013 (welchen man 2014 erhält) ausgewiesen und kann korrekt versteuert werden

Und ist nun nur das GJ relevant, nicht aber das KJ? Weil KJ betrachtend wären die Thesaurierungsbeträge überwiegend aus 2012.

 

2.) GJ von 01/2012 - 12/2012

Zufluss der Thesaurierung findet Ende 12/2012 statt

Betrag wird im Steuerbescheid für 2012 (welchen man 2013 erhält) nicht mehr ausgewiesen

-> Betrag bei Anfertigung der Steuererklärung für 2012 selbst aus dem eBundesanzeiger raussuchen und mit der Stückzahl zum GJ-Ende-Zeitpunkt multiplizieren?

 

Ist mein Verständnis des Sachverhaltes richtig?

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holzhacker

So jetzt habe ich auch nochmal eine Frage:

 

Bsp.:

1.) GJ von 03/2012 - 02/2013

Zufluss der Thesaurierung findet also Ende 02/2013 statt

Betrag wird im Steuerbescheid für 2013 (welchen man 2014 erhält) ausgewiesen und kann korrekt versteuert werden

Und ist nun nur das GJ relevant, nicht aber das KJ? Weil KJ betrachtend wären die Thesaurierungsbeträge überwiegend aus 2012.

Relevant ist immer das Geschäftsjahr. Erst mit Ende des GJ gelten thesaurierte Beträge als zugeflossen. Das heißt für den obigen Fall das es auch keine (voll) thesaurierten Erträge im Jahr 2012 gibt, sofern der Fonds nach dem 03/2012 gekauft worden ist (Teilthesaurierungen mal aussen vor gelassen, die jedoch irrelevant sind).

 

2.) GJ von 01/2012 - 12/2012

Zufluss der Thesaurierung findet Ende 12/2012 statt

Betrag wird im Steuerbescheid für 2012 (welchen man 2013 erhält) nicht mehr ausgewiesen

-> Betrag bei Anfertigung der Steuererklärung für 2012 selbst aus dem eBundesanzeiger raussuchen und mit der Stückzahl zum GJ-Ende-Zeitpunkt multiplizieren?

 

Ist mein Verständnis des Sachverhaltes richtig?

Ja, dein Verständnis ist richtig.

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