Arcon März 7, 2013 · bearbeitet März 7, 2013 von Arcon Hallo, ich sitze gerade von meiner Erklärung. Brauche Hilfe zu der erhaltenen Steuerbescheinigung von der Deka nach Auflösung/Verkauf des Depots. Auf der Steuerbescheinigung ist Verlustbescheinigung im Sinne §43 angehagt, muss ich auf der Erklärung dann auch Verlustbescheinigung ankreuzen? Und bei der inländischen Thesaurierung für die Fonds DE0005320097 und DE0009774794 vom 03.01.2012 konnte der Kirchensteuerabzug nicht berücksichtigt werden, bitte Besteuerung in der Veranlagung nachholen. Was muss ich da machen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 8, 2013 Hallo, ich sitze gerade von meiner Erklärung. Brauche Hilfe zu der erhaltenen Steuerbescheinigung von der Deka nach Auflösung/Verkauf des Depots. Auf der Steuerbescheinigung ist Verlustbescheinigung im Sinne §43 angehagt, muss ich auf der Erklärung dann auch Verlustbescheinigung ankreuzen? Und bei der inländischen Thesaurierung für die Fonds DE0005320097 und DE0009774794 vom 03.01.2012 konnte der Kirchensteuerabzug nicht berücksichtigt werden, bitte Besteuerung in der Veranlagung nachholen. Was muss ich da machen? Sofern unter Berücksichtigung der Freibeträge AbgSt anfällt, muss die Gesamt-Summe der Kapitlerträge bzw. AbgSt erklärt werden, damit die KiSt festgesetzt werden kann und der Teilbetrag der AbgSt erstattet werden kann. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner März 8, 2013 Hallo, muss ich auf der Erklärung dann auch Verlustbescheinigung ankreuzen?Wo kann man das denn ankreuzen? Du übernimmst einfach 1:1 die Daten aus der Steuerbescheinigung, fertig. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Arcon März 8, 2013 Sofern unter Berücksichtigung der Freibeträge AbgSt anfällt, muss die Gesamt-Summe der Kapitlerträge bzw. AbgSt erklärt werden, damit die KiSt festgesetzt werden kann und der Teilbetrag der AbgSt erstattet werden kann. Wie mach ich das Wo kann man das denn ankreuzen? Du übernimmst einfach 1:1 die Daten aus der Steuerbescheinigung, fertig. In Wiso kann man das ankreuzen. Die Daten habe ich 1:1 eingetragen, ab es ist keine Kirchensteuer angegeben in Zeile 52 und wegen des Vermerks geheh ich davon aus, dass etwas berechnet/eingetragen werden sollte Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner März 8, 2013 · bearbeitet März 8, 2013 von reckoner Hallo, Wie mach ich dasNur die Zeilen 50ff ausfüllen. Das wäre dann eine Alternative zu meinem Ratschlag (komplett ausfüllen). Mit Software würde ich aber immer mal alles durchrechnen lassen (auch die Günstigerprüfung, Zeile 4 - dabei sind aber ALLE Erträge bei ALLEN Banken erforderlich), vielleicht ergibt sich ja doch eine andere Steuer. ab es ist keine Kirchensteuer angegeben in Zeile 52Das ist auch richtig so, du hast ja gerade keine Kirchensteuern gezahlt.Nicht sicher sagen kann ich jedoch, ob du dann Null eintragen musst oder gar nichts - das kann je nach Software unterschiedlich sein. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Arcon März 8, 2013 Hallo, Wie mach ich dasNur die Zeilen 50ff ausfüllen. Das wäre dann eine Alternative zu meinem Ratschlag (komplett ausfüllen). Mit Software würde ich aber immer mal alles durchrechnen lassen (auch die Günstigerprüfung, Zeile 4 - dabei sind aber ALLE Erträge bei ALLEN Banken erforderlich), vielleicht ergibt sich ja doch eine andere Steuer. ab es ist keine Kirchensteuer angegeben in Zeile 52Das ist auch richtig so, du hast ja gerade keine Kirchensteuern gezahlt.Nicht sicher sagen kann ich jedoch, ob du dann Null eintragen musst oder gar nichts - das kann je nach Software unterschiedlich sein. Stefan Wenn ich alles normal Eintrage und speichern will kommt ein Fehler da in Zeile 52 nichts steht (0,00). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag