trooper März 7, 2013 · bearbeitet August 1, 2013 von trooper ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor März 7, 2013 Bei Einmalzahlung ist die Auszahlung komplett steuerfrei,bei Verrentung wird die Rentenzahlung mit dem sog. Ertragsanteil besteuert.Das hat mit der "Abgeltungssteuer" nichts zu tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
trooper März 7, 2013 · bearbeitet August 1, 2013 von trooper ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity März 7, 2013 Könnte für meine Versicherung von vor 2005 vielleicht etwas anderes gelten? Nicht, weil sie von vor 2005 ist, aber in 30 Jahren könnte die steuerliche Regelung natürlich eine ganz andere sein (z. B. höhere Prozentsätze, weil die Lebenserwartung gestiegen ist). Angenommen ich müsste bei einer Verrentung den Ertragsanteil mit 18% versteuern...wäre dann nicht in jedem Fall eine jetzige Einsparung der Rentengarantieprämie und spätere Einmalzahlung mit "besonnene Selbstverrentung" ökonomisch sinnvoller? Der Ertragsanteil ist eine pauschale Rechengröße zum Rückfluss einer KRV, die auf Basis von fiktiver Lebenserwartung und Zinsniveau die Rückzahlung aus dem Kapitalstock steuerfrei stellt und den Zinsanteil der allg. EkSt unterwirft. Ob deine Alternative sinnvoller ist, lässt sich kaum heute schon sagen, weil es von Parametern in 30 Jahren abhängt (insbesondere von der dann geltenden Steuersystematik). Wobei mir das Wesen deiner Alternative eigentlich nicht klar ist - das müsstet du noch etwas genauer umschreiben. Tendenziell wird sie aber nicht ökonomisch sinnvoller sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 März 8, 2013 Hallo Trooper, im nachfolgenden Thread findest Du einige Hinweise zu der steuerlichen Handhabung kapitalbildender Rentenversicherungen in 2 Pdf-Dateien. Altvertrag vs. Neuvertrag / Vor- und Nachteile aus "Alt" mach "Neu" / private Rentenversicherung, Lebensversicherung, Riester- Rentenversicherung Was einige hier bestimmt sehr interessieren würde, wären genauere Daten von Deiner Police und ggf. aktuelles Guthaben. Kannst Du diese versuchen nachzuliefern? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tottillini März 11, 2013 Hallo zusammen, ich nutze mal den Thread, um auch eine Frage meinerseits zu diesem Thema an das Forum zu richten. Ich habe von 12.2004 bis 11.2012 einen Pensionskassenvertrag der PkdW (Pensionskasse der deutschen Wirtschaft) bespart und den Vertrag seit 12.2012 aufgrund eines Arbeitsgeber-Wechsels zunächst beitragsfreigestellt. Nun überlege ich, ob ich die Beitragszahlung wieder aufnehme und den Vertrag aus 2004 weiter monatl. aus versteuertem Einkommen bespare und somit privat Fortführe. Folgendes konnte ich schon in Erfahrung bringen und ich hoffe, dass das soweit auch alles richtig ist: Besteuerung im Falle der Wahl einer späteren, monatl. Rente: bereits versteuert eingezahlte Beträge aus Netto-Einkommen -> Ertragsanteilsbesteuerung gemäß Renteneintrittsalter (bsp. 65 Jahre = 18%); Frage: gilt dies auch für Beiträge, die nach 2005 bzw. nach einer Umstellung auf private Fortführung aus Nettoeinkommen eingezahlt wurden steuerfrei eingezahlte Beträge aus Brutto-Einkommen -> zu 100% zu versteuern nach im Alter gegebenem Steuersatz Besteuerung im Falle der Wahl der einmaligen Kapitalleistung: bereits versteuert eingezahlte Beträge aus Netto-Einkommen -> 100% steuerfrei, keine Halbeinkünfteversteuerung; Frage: gilt dies auch für Beiträge, die nach 2005 bzw. nach einer Umstellung auf private Fortführung aus Nettoeinkommen eingezahlt wurden steuerfrei eingezahlte Beträge aus Brutto-Einkommen -> zu 100% zu versteuern nach im Alter gegebenem Steuersatz Folgende Fragen sind mir dabei unklar?: Hat sich durch die Beitragsfreistellung von 11.2012 bis heute und durch die geplante private Fortführung aus Nettoeinkommen in Zukunft etwas an der Besteuerungsgrundlage des Vertrags aus 2004 geändert? Wird also der Vertrag als Neuabschluss gewertet und verliert somit seine Steuerbegünstigung? Gilt auch für Beiträge, die nach 2005 und insbesondere nach einer Umstellung auf private Fortführung aus Nettoeinkommen in 2013 eingezahlt wurden, die Besteuerungsgrundlage für Verträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden oder sind anteilig Beiträge die nach einer Beitragsfreistellung (in 2012/2013) eingezahlt wurden anders zu versteuern, als Beiträge vor der privaten Fortführung in eingezahlt wurden? Noch eine generelle Frage: Es wird für die Besteuerung (aus heutiger Sicht) nicht anteilig unterschieden zwischen Beiträgen, die vor bzw. nach dem 01.01.2005 eingezahlt wurden, oder? Und was bedeutet genau diese Klausel, auf die ich in der Direktversicherung eines Bekannten gestoßen bin? Insbesondere der letzte Satz "... Für die Frage, ob der Vertrag ....""Hinweise zur Besteuerung: Wurde ein Pensionskassenvertrag auf den Arbeitnehmer übertragen und von diesem mit privaten Beiträgen fortgeführt, sind die Rentenleistungen mit dem Ertragsanteil nach §22 Abs. 1 Satz 3 Buchstabe a) EStG zu versteuern, soweit die Rente auf diesen Betragsteilen beruhen.Erfolgt eine Kapitalzahlung, sind die darin enthaltenen (und anteilig auf die privat entrichteten Beiträge entfallenden) rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig, sofern der Vertrag nicht die Voraussetungen für einen begünstigten Vertrag nach §20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr 2b EStG erfüllt. Die jeweiligen Leistungen sind im Rahmen des Einkommensteuerveranlagungsverfahren zu erfassen.Für die Frage, ob der Vertrag steuerlich begünstigt ist, ist nicht auf den Zeitpunkt abzustellen, ab dem dieser Privatvertrag läuft, sondern ab dem er ursprünglich begonnen hatte." Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c März 11, 2013 Folgende Fragen sind mir dabei unklar?: [*]Hat sich durch die Beitragsfreistellung von 11.2012 bis heute und durch die geplante private Fortführung aus Nettoeinkommen in Zukunft etwas an der Besteuerungsgrundlage des Vertrags aus 2004 geändert? Wird also der Vertrag als Neuabschluss gewertet und verliert somit seine Steuerbegünstigung?[*]Gilt auch für Beiträge, die nach 2005 und insbesondere nach einer Umstellung auf private Fortführung aus Nettoeinkommen in 2013 eingezahlt wurden, die Besteuerungsgrundlage für Verträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden oder sind anteilig Beiträge die nach einer Beitragsfreistellung (in 2012/2013) eingezahlt wurden anders zu versteuern, als Beiträge vor der privaten Fortführung in eingezahlt wurden?[*]Noch eine generelle Frage: Es wird für die Besteuerung (aus heutiger Sicht) nicht anteilig unterschieden zwischen Beiträgen, die vor bzw. nach dem 01.01.2005 eingezahlt wurden, oder?[*]Und was bedeutet genau diese Klausel, auf die ich in der Direktversicherung eines Bekannten gestoßen bin? Insbesondere der letzte Satz "... Für die Frage, ob der Vertrag ...." Rechtsverbindlich würde ich damit mal einen Experten also Steuerberater betrauen. Ich bin Laie und kenne das so: Wie es zu bewerten ist, muss in den AVB stehen, gewöhnlich wird der Vertrag steuerrechtlich fortgeführt, wenn innerhalb von zwei Jahren die Zahlung wieder aufgenommen wird, nach mehr als zwei Jahren ist es immer ein Neuvertrag. Ob bei einem Pensionskassenvertrag, der privat fortgeführt wird, andere Bestimmungen greifen, weiß ich nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag