Clumsy März 7, 2013 Hallo zusammen, ich verstehe es trotz Suchens im Internet immer noch nicht. Ich habe letztes Jahr noch einen Fonds abgestoßen, der mir 2001, als ich noch jung und an die Kompetenz von Banken gelaubt habe, aufgeschwatzt wurde. Gekauft hatte ich für 7.500 DM, verkauft für 2.750€ (einfach ohne Kommentare bitte stehenlassen) Meine eigentliche Frage ist: Ich habe bei diesem Geschäft ja Verlust gemacht, daher müsste ich diesen doch eigentlich anrechnen können auf meine Gewinne aus Aktienverkäufen nach 2009 bzw. auf die fällige Abgeltungssteuer. Meine Bank hat das aber nicht gemacht (mein Depot hat zum Zeitpunkt des Kaufs noch woanders bestanden). Meine Frage ist jetzt, wie kann ich den Verlust anrechnen lassen, geht es überhaupt. Hat jemand vielleicht ein Link zum Einlesen in das Thema oder eine kurze Erklärung für mich, wie das Prozedere hier abläuft? Vielen Dank. LG Clumsy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner März 7, 2013 Hallo Clumsy, das ist steuerfrei, die - bei einem Kauf vor 2008 auch heute noch indirekt gültige - einjährige Spekulationsfrist ist abgelaufen. Und steuerfrei sind natürlich sowohl Gewinne als auch Verluste. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman März 7, 2013 · bearbeitet März 7, 2013 von Akaman Meine Frage ist jetzt, wie kann ich den Verlust anrechnen lassen, geht es überhaupt. Nein, geht nicht. Du hast den Fonds vor Einführung der Abgeltungssteuer gekauft und damals galten andere Regelungen (nach denen du die Verluste jetzt nicht mehr verrechnen kannst). edit: Stefan war schneller. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Clumsy März 7, 2013 Hmm, aber mir wurde für den Verkauf der Freistellungsauftrag bei der Bank belastet Das passt doch dann nicht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 März 7, 2013 Hmm, aber mir wurde für den Verkauf der Freistellungsauftrag bei der Bank belastet Das passt doch dann nicht Das wird dann an dem Fonds selber liegen und nicht an deinem Verlust.Ohne nähere Infos um welchen Fonds es sich handelt,ist alles entscheidene von Stefan gesagt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Clumsy März 7, 2013 Es war der hier: Deka Technologie ISIN: DE0005152631 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni März 7, 2013 · bearbeitet März 7, 2013 von Tooni Hmm, aber mir wurde für den Verkauf der Freistellungsauftrag bei der Bank belastet DAS verstehe ich jetzt nicht ! Der Freistellungsauftrag stellt ja nur positive Erträge frei. Das hört sich für mich so an, als wäre der Einstandskurs nicht korrekt berücksichtigt (evtl. verursacht durch den Depot-Wechsel ?). Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner März 7, 2013 Hallo Clumsy, Hmm, aber mir wurde für den Verkauf der Freistellungsauftrag bei der Bank belastetUm welchen Betrag geht es denn da? Den kompletten Wertverlust (dann natürlich Minus), oder nur um den Zwischengewinn?Ist der Fonds thesaurierend? Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 7, 2013 · bearbeitet März 7, 2013 von Taxadvisor Hmm, aber mir wurde für den Verkauf der Freistellungsauftrag bei der Bank belastet Das passt doch dann nicht Wenn der Verbrauch des Freistellungsvolumens nur geringfügig ist, handelt es sich wahrscheinlich um den Zwischengewinn ("Stückzinskomponente") . Bei größerem Verbrauch wird es sich vermutlich um einen ausl. thesaurierenden Fonds handeln. Bei Verkauf wird auf die Thesaurierungen der Halteperiode Steuer nacherhoben. Dieser "Verbrauch" des Freistellungsvolumens kann über die Steuererklärung rückgängig gemacht werden, wenn die Thesaurierungen in den Vorjahren ordnungsgemäß versteuert wurden. Gruß Taxadvisor Edit: Deutscher Fonds, also wohl nur Zwischengewinn (Veräußerungsgewinnbesteuerung sollte ausscheiden, es sei denn der Fonds wurde nach 2008 aus dem Ausland in ein inl. Depot übertragen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea März 7, 2013 taxadvisor "Edit: Deutscher Fonds, also wohl nur Zwischengewinn (Veräußerungsgewinnbesteuerung sollte ausscheiden, es sei denn der Fonds wurde nach 2008 aus dem Ausland in ein inl. Depot übertragen)." hallo 1) meinst du nur wenn die Anschaffungsdaten nach einem Übertrag aus dem Ausland in ein inl. Depot nicht mitgeteilt wurden ? 2) scheidet die Veräußerungsgewinnbesteuerung für ALLE alte Fonds (vor 2009 gekauft) aus ? Deutsche und ausländische Fonds oder ? 3) beim Verkauf von alten Fonds ist nur der Verkaufzwischengewinn zu versteuern ? danke cpandrea Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 7, 2013 "Edit: Deutscher Fonds, also wohl nur Zwischengewinn (Veräußerungsgewinnbesteuerung sollte ausscheiden, es sei denn der Fonds wurde nach 2008 aus dem Ausland in ein inl. Depot übertragen)." hallo 1) meinst du nur wenn die Anschaffungsdaten nach einem Übertrag aus dem Ausland in ein inl. Depot nicht mitgeteilt wurden ? JA, bei Übertrag nach 2008 und fehlenden Daten, weiß die inl. Bank nicht, ob Steuerpflciht besteht 2) scheidet die Veräußerungsgewinnbesteuerung für ALLE alte Fonds (vor 2009 gekauft) aus ? Deutsche und ausländische Fonds oder ? JA (Ausnahme: bestimmte Geldmarkt- und Millionärsfonds, spielt hier im Forum wohl keine Rolle) 3) beim Verkauf von alten Fonds ist nur der Verkaufzwischengewinn zu versteuern ? JA, sofern keine Nachbesteuerung von Thesaurierungen bei ausl. Fonds Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea März 7, 2013 "Edit: Deutscher Fonds, also wohl nur Zwischengewinn (Veräußerungsgewinnbesteuerung sollte ausscheiden, es sei denn der Fonds wurde nach 2008 aus dem Ausland in ein inl. Depot übertragen)." hallo 1) meinst du nur wenn die Anschaffungsdaten nach einem Übertrag aus dem Ausland in ein inl. Depot nicht mitgeteilt wurden ? JA, bei Übertrag nach 2008 und fehlenden Daten, weiß die inl. Bank nicht, ob Steuerpflciht besteht 2) scheidet die Veräußerungsgewinnbesteuerung für ALLE alte Fonds (vor 2009 gekauft) aus ? Deutsche und ausländische Fonds oder ? JA (Ausnahme: bestimmte Geldmarkt- und Millionärsfonds, spielt hier im Forum wohl keine Rolle) 3) beim Verkauf von alten Fonds ist nur der Verkaufzwischengewinn zu versteuern ? JA, sofern keine Nachbesteuerung von Thesaurierungen bei ausl. Fonds Gruß Taxadvisor danke für deine immer interessanten Antworten 1) ich finde die Regelung von den 30% Pauschalbesteuerung (ohne Bekanntgabe der Anschaffungsdaten) etwas blöd auch für den Fiskus, weil es von jemand auch ausgenutzt werden könnte. 3) was meinst du als Nachbesteuerung von Thesaurierungen bei ausl. Fonds ? zB. ich bin im Juni 2012 nach Deutschland umgezogen und sollte die Thesaurierungen bei ausl. Fonds ab Juni 2012 versteuern oder ? danke cpandrea Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 7, 2013 3) was meinst du als Nachbesteuerung von Thesaurierungen bei ausl. Fonds ? zB. ich bin im Juni 2012 nach Deutschland umgezogen und sollte die Thesaurierungen bei ausl. Fonds ab Juni 2012 versteuern oder ? danke cpandrea Zu 1) Ausnutzen? Wenn zu wenig versteuert wurde, ist man zur Korrektur verpflichtet Zu 3) Bei Verkauf über inl. depot sind bei ausl. Thesaurierern auf die Thesaurierungen der Halteperiode AbgSt einzubehalten. Bei korrekter Besteuerung in den Vorjahren (oder Steuerfreiheit) wird diese Steuer erstattet. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag