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Bonneville

AFD Wahlalternative 2013

Wahlalternative  

362 Stimmen

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Empfohlene Beiträge

LagarMat
· bearbeitet von LagarMat

Hierbei ist verhältnismäßig zu handeln.

Nach Ansicht des Gericht handelte ein Grenzbeamter offenbar verhältnismäßig, der Schüsse auf Personen abgab, die sich der Kontrolle an der Grenze entziehen wollten. (Urteil ist m genannten Artikel zitiert.)

Nochmal:

Ein Ermessensfehlgebrauch und damit rechtswidrig wäre es, wenn der Beamte eine solche den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtende Abwägung fehlerhaft oder gar nicht vornimmt, etwa auf einen seiner Anhalteverfügung nicht nachkommenden Grenzgänger schießt, ohne geprüft zu haben, ob die ihm bekannten Gesamtumstände auf eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit hindeuten, wenn der Grenzgänger unkontrolliert entkommt. Je gefährlicher der Schuß ist, desto höher muß die Gefahr sein, deren Abwehr er begegnen soll.

Die Gesamtumstände müssen also darauf hindeuten. Welche Gesamtumstände deuten momentan darauf hin, dass eine über die deutsch-österreichisch illegal zu Fuß einreisende Person besonders gefährlich ist? "Es könnte ja auch sein" reicht da nicht.

 

Erstmal nur die generelle Gefahr, dass unter den täglich Tausenden auch IS-Schläfer oder sonstige Spitzbuben mitschwimmen.

 

Um eine eventuelle Gefährdung auch nur im Ansatz feststellen zu können, müssten alle erkennungsdienstlich erfasst und kontrolliert werden (können). Und wenn dies bedeutet, dass an den Grenzen Wartezeiten entstehen oder verlängert werden, ist das zu akzeptieren. Bei einer weiter stark steigenden Zahl an Zuwanderern mus auch akzeptiert werden, dass über eine Zulassung der Einreise direkt an der Grenze entschieden wird und nicht erst Monate nach Aufenthaltsbeginn in Deutschland.

Wer sich diesen Kontrollen entziehen will, muss entweder an Ort und Stelle zurückgewiesen werden oder staatlich dazu gezwungen werden, sich der Kontrolle zu unterziehen. Auf welcher Eskalationsstufe, mit welchen Methoden das dann geschieht, hat der zu überprüfende im Prinzip selbst in der Hand. Er trifft ja schließlich selbst die Entscheidung, ob er den Anweisungen der Bundesbeamten Folge leistet oder nicht.

 

Bei Personen, die sich diesen Kontrollen auch nach deutlicher Ansprache und klarem Hinweis immernoch zu entziehen suchen, darf von Seiten der Bundesbeamten auch davon ausgegangen werden, dass für das Enziehen Gründe bestehen, die entgegen die Sicherheitsinteressen Deutschlands gerichtet sind.

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berliner

Daran solten wir uns unbedingt ein Beispiel nehmen und auch das offene Tragen von Waffen erlauben. Schließlich muß der Feind nicht nur an der Grenze, sondern auch an der Heimatfront bekämpft werden. Wer einen Illegalen findet, dar ihn mit Gewalt festhalten und dabei zum äußersten gehen.

Für Leute wie dich werde ich bestimmt nicht anfangen, mit Smileys um mich zu werfen. Entweder man hat die Lesekompetenz, Sarkasmus zu erkennen oder eben nicht.

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LagarMat

Selbst dieser Sarkasmus war einfach nur unpassend und rechtfertigte eine genauso unsachliche Reaktion.

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berliner

 

 

Wer hier was von Rechtsextremen dröhnt, wegen Waffengebrauch an der Grenze, solle sich mal dieses rechtsgültige Urteil durchlesen. Noch gilt (naja, bei Grünen, SPD und CDU wohl nicht mehr) das Gesetz.

 

https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1988-10-26/3-StR-198_88

 

 

Schußwaffengebrauch nach §11 zur Erzwingung der Kontrolle

 

In der Strafsache

hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

in der Sitzung vom 26. Oktober 1988,

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 2. Dezember 1987 aufgehoben. Der Angeklagte wird freigesprochen.

Grenzpolizist(Angeklagter) Schießt mit MP5 nachts(2:15) auf 100m sich rasch entfernendes Motorrad das sich der Aufforderung zur Kontrolle entzog. Der Sozius(Kläger) wurde getroffen. Die Einlassung des Angeklagten eine auf ihn gerichtete Waffe gesehen zu haben wurde verworfen. Trotzdem stach die Kontrolle die Verhältnissmäßigkeit aus.

 

Selektives Zitieren ist ja nun auch eine nette Masche. Lesen wir doch mal bis zum Ende:

 

22 Unter den dargelegten Umständen erscheint es ausgeschlossen, in einer neuen Hauptverhandlung den Nachweis zu führen, daß der Angeklagte nicht von einer den Schußwaffengebrauch im Grenzdienst rechtfertigenden Gefahr ausging, sondern in Verkennung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes etwa glaubte, allein deswegen auf die davonfahrenden Motorradfahrer schießen zu dürfen, weil sie dem Anhaltegebot nicht nachgekommen waren. Der Senat hat den Angeklagten daher entsprechend § 354 Abs. 1 StPO freigesprochen.

 

Das heißt, der Grenzer wurde freigesprochen, weil er glaubte, die Gefahrensituation erlaube den Schußwaffeneinsatz und weil man ihm nicht nachweisen kann, daß er etwas anderes hätte glauben müssen. Es gleibt also dabei, daß eine Gefahr zumindest angenommen werden muß, die den Einsatz nach Verhältnismäßigkeit rechtfertigt. Wer jetzt meint, Flüchtlinge, die einen Zaun überklettern und dabei so viele sind, daß man sie nicht stoppen kann, würden eine solche Gefahr darstellen und es wäre verhältnismäßig, dann auf sie zu schießen, der sollte sich vielleicht beim BGS um eine Stelle bewerben. Dann kann er das ggfls. selber machen.

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berliner

Die dem Grenzschützer in dieser Situation bekannten Gesamtumstände können auf eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit hindeuten, wenn der Grenzgänger unkontrolliert entkommt.

 

Welche Gefährdung soll denn das sein? Es dürfte schwer sein, da eine Gefährdung zu konstruieren, die so konkret und unmittelbar ist, daß man schießen muß.

 

Über die Verhältnismäßigkeit eines Schußwaffengebrauches kann man da offenbar unterschiedlicher Aufassung sein. Das aber mit Selbstschußanlagen oder dem Schießbefehl des DDR-Regimes gleichzusetzen, versachlicht die Diskussion nicht gerade. Die DDR-Grenztruppen haben absichtlich tödliche Schüsse vorgenommen und die Selbstschußanlagen waren nicht kontrollierber. Dies mit einem Grenzbeamten zu vergleichen, der nach Abwägung der Gesamtumstände und demzuvorigen Einsatz von Warnungen und anderer Mittel einen, Schuß abgibt, der den Täter lediglich stoppen soll, ist auf der Polemikskala nicht gerade niedrig.

 

Wo ist da der Unterschied? An der DDR-Grenze wurden auch Warnungen abgegeben. Die haben auch erstmal gerufen. Und die Gefährdung war genauso abstrakt. Wenn ein Flüchtling entkam, hat das die DDR politisch gefährdet, aber niemanden unmittelbar. Wenn heute ein Flüchtling reinkommt, ist die Gefährdung nicht weniger abstrakt. Es sei denn, man weiß, daß gerade in dem Moment Terroristen oder Waffenschieber eingeschleust werden. Aber um derartige konstruierte Fälle geht's nicht, sondern um den durchschnittlichen Flüchtling. Wo ist da die Gefährdung, wenn der entkommt? Und "Ein Schuß, der den Täter lediglich stoppen soll".... also das ist echt witzig.

 

Nochmal: Warum entscheidet sich ein Einreisewilliger bewußt gegen den komfortablen, aber kontrollierten Grenzübergang? Warum entscheidet er sich dann, einen Zaun, mithin ein klar erkennbares Signal für eine Grenze, zu mißachten? Und was hat er denn dann auf deutscher Seite angelangt dagegen, sich von Grenzschützern kontrollieren zu lassen? Wieso will er sich trotz Warnung (Rufen, Schüsse in die Luft) einer kontrolle entziehen?

 

Ganz einfach: weil Leute, die die AfD wählen, dafür gesorgt haben, daß keiner mehr reingelassen wird? Das macht jemanden, der trotzdem rein will, nicht zu einer Gefährdung, die man mit der Schußwaffe bekämpfen muß.

 

Das paßt nicht so ganz zu dem harmlosen Flüchtling... Das sind Begleitumstände, die durchaus eine besondere Gefährlichkeit indizieren können.

 

Das erzählen die Amis auch immer, wenn sie mal wieder einen Unbewaffneten abgeknallt haben: "Was hatte der auch nachts in meinem Garten zu suchen?"

 

Wenn alle EU Staaten den Schutz der EU-Außengrenzen ernst nehmen, wird es für Terroristen zwar nicht unmöglich, aber schwerer. Darauf kommt es kriminologisch an: Je schwerer die Ausführung einer Tat wird, desto komplexer die Planung.

 

Flüchtlinge == Terroristen? Oder was soll der Spruch?

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ZappBrannigan
· bearbeitet von ZappBrannigan

Nochmal: Warum entscheidet sich ein Einreisewilliger bewußt gegen den komfortablen, aber kontrollierten Grenzübergang? Warum entscheidet er sich dann, einen Zaun, mithin ein klar erkennbares Signal für eine Grenze, zu mißachten? Und was hat er denn dann auf deutscher Seite angelangt dagegen, sich von Grenzschützern kontrollieren zu lassen? Wieso will er sich trotz Warnung (Rufen, Schüsse in die Luft) einer kontrolle entziehen?

Ernsthaft? Es sollte doch wohl auf der Hand liegen unter welchen Umständen ein Flüchtling die grüne Grenze dem Grenzübergang vorzieht (Stichwort: kein oder falscher Pass). Und das hat mit Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in der überwältigenden Mehrheit der Fälle nichts zu tun.

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Banaora

Dass die Schusswaffe nur das allerletzte Mittel sein kann, sollte doch jedem klar sein. §11UZwG ermächtigt allerdings über die Notwehr hinaus, sonst könnte man diesen Paragraphen auch weglassen. Dies steht auch so im vorgenannten Urteil. "Der Beamte muß vor dem Einsatz der Schußwaffe die in der jeweiligen Situation auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit des Fliehenden unter sorgfältiger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abwägen. Dabei darf er den Zweck des § 11 UZwG berücksichtigen, im Interesse einer wirksamen Grenzsicherung vor besonders gefährlichen Tätern den Schußwaffengebrauch über die sonst zu beachtenden einschränkenden Voraussetzungen des § 10 UZwG hinaus zu erleichtern (vgl. Riegel, Bundespolizeirecht § 11 UZwG Anm. 1, Polizei- und Ordnungsrecht der Bundesrepublik Deutschland S. 169; Pioch a.a.O. § 11 Anm. 3 b zu Abs. 1)."

 

Auf Kinder zu schiessen ist immer unverhältnismäßig und ein Verbrechen. Hier hat sich Frau von Storch entlarvt.

 

Die Sache ist doch, dass wenn Unbekannte sich einer Kontrolle durch die Grenzpolizei entziehen, man nichts über sie weiss. Man weiss nicht, ob es sich um Flüchtlinge oder um z.B. Kriminelle handelt. Hier liegt es im Ermessen der Polizei wie sie handelt.

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checker-finance

Die Norweger haben ganz demokratisch gegen den EG-Beitritt gestimmt und die Briten beabsichtigen das. Weder der Schweiz noch Norwegen geht es so richtig schlecht.

Das liegt eventuell daran, dass es sich um Schengen-Mitgliedsländer handelt.

Es könnte aber bisher auch daran gelegen haben, dass die einen von dem Geld anderer Leute und die anderen von ihrem Öl gelebt haben. Beide Geschäftsmodelle wackeln jetzt etwas. Warten wir`s ab.

 

Die Entscheidung der Norweger, der EU bzw. der damaligen EG nicht beizutreten, erfolgte VOR dem Schengener Abkommen. Den Wohlstand Norwegens und der Schweiz dem Schengener Abkommen zuzuschreiben ist schon sehr gewagt.

 

Dass die Schweitzer generell "von dem Geld anderer Leute gelebt" hätten, scheint mir ein sehr pauschalierendes Vorurteil zu sein.

 

Norwegen hat klug investiert und die Bodenschätze gut genutzt. Andere Staaten mit Ölvorkommen haben das weniger gut geschafft.

 

Was derzeit kräftig wackelt ist die deutsche Außenpolitik, die deutsche Immigrationspolitik, die deutsche chinaabhängige Exportindustrie, die verbrennungsmotorlastige deutsche Autoindustrie, die deutsche Energeiwende, der Alleinvertretungsanspruch der CDU für alles rechts von der SPD, etc.

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berliner
· bearbeitet von berliner

Bei Personen, die sich diesen Kontrollen auch nach deutlicher Ansprache und klarem Hinweis immernoch zu entziehen suchen, darf von Seiten der Bundesbeamten auch davon ausgegangen werden, dass für das Enziehen Gründe bestehen, die entgegen die Sicherheitsinteressen Deutschlands gerichtet sind.

 

Nein, davon kann nicht ausgegangen werden. Es sei denn, man setzt wie der Checker illegale Einwanderer einfach mal pauschal mit Terroristen gleich. Und selbst wenn, dann sind "Gründe, die entgegen die Sicherheitsinteressen Deutschlands gerichtet sind." nach Recht und Gesetz keine Rechtfertigung zum Schießen.

 

Oder willst du ernsthaft, daß in Zukunft durch eine solche Gummiparagraphenauslegung Menschen einfach erschossen werden können, weil illegale Einwanderer immer eine Gefahr für "die Sicherheitsinteressen Deutschlands" sind?

 

Noch mal:

 

Auch wenn die in den §§ 11 ff. UZwG umschriebenen Voraussetzungen für den Schußwaffengebrauch im Grenzdienst erfüllt sind, darf nicht ohne weiteres auf sich der Kontrolle entziehende Personen geschossen werden. Der Beamte muß vor dem Einsatz der Schußwaffe die in der jeweiligen Situation auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit der Fliehenden unter sorgfältiger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abwägen.

 

Der Schütze muß also mindestens in dem Glauben sein, daß diese Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Worauf deutet denn hin, daß die Gründe "gegen die Sicherheitsinteressen Deutschlands gerichtet sind"? Weil man wegrennt? Dann gilt das wohl für jeden Flüchtling, der wegrennt, also darf auf jeden geschossen werden? Oder muß der vorher eine IS-Parole gerufen haben?

 

Ihr habt ja keine Ahnung, was ihr da lostreten wollt und wer meint, der Vergleich mit dem Mauer-Schießbefehl, wäre falsch, sollte vielleicht noch mal drüber nachdenken.

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Roter Franz

 

 

Ich wiederhole mich: alte weiße Männer haben Angst vor Statusverlust und Angst um ihren gemütlichen Schrebergarten. Die heimelige Welt wird nicht zurückkommen.

 

Es ist nur noch peinlich was hier abgeht.

 

Und ich sage euch:

 

Peinlich sind die blauäugigen jungen weisen Männer, den Ihnen fehlt die Weitsicht der Alten, die im Schrebergarten Kriegsrat halten.

 

Huck ich habe gesprochen.

 

Otto ist das Geil.

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LagarMat

Bei Personen, die sich diesen Kontrollen auch nach deutlicher Ansprache und klarem Hinweis immernoch zu entziehen suchen, darf von Seiten der Bundesbeamten auch davon ausgegangen werden, dass für das Enziehen Gründe bestehen, die entgegen die Sicherheitsinteressen Deutschlands gerichtet sind.

Nein, davon kann nicht ausgegangen werden.

Nu und ob!

 

Wer sich bei Einreise der Kontrolle bewusst entziehen will, hat dafür Gründe.

Gründe, die er nicht verraten will.

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ZappBrannigan

Wer sich bei Einreise der Kontrolle bewusst entziehen will, hat dafür Gründe.

Gründe, die er nicht verraten will.

Welchen Teil von "die Gesamtumstände müssen auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit hindeuten" verstehst du nicht? Das sich der Einreisende der Kontrolle entziehen möchte ist sowieso klar, denn nur um diesen Fall geht es.

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checker-finance

Nochmal: Warum entscheidet sich ein Einreisewilliger bewußt gegen den komfortablen, aber kontrollierten Grenzübergang? Warum entscheidet er sich dann, einen Zaun, mithin ein klar erkennbares Signal für eine Grenze, zu mißachten? Und was hat er denn dann auf deutscher Seite angelangt dagegen, sich von Grenzschützern kontrollieren zu lassen? Wieso will er sich trotz Warnung (Rufen, Schüsse in die Luft) einer kontrolle entziehen?

Ernsthaft? Es sollte doch wohl auf der Hand liegen unter welchen Umständen ein Flüchtling die grüne Grenze dem Grenzübergang vorzieht (Stichwort: kein oder falscher Pass). Und das hat mit Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in der überwältigenden Mehrheit der Fälle nichts zu tun.

 

Zunächst mal sind viele selbst dafür verwantwortlich, dass sie keinen Pass haben. Es hat sich herumgesprochen, dass unser Rechtssystem die Verschleierung der Staatsangehörigkeit belohnt. Wer seinen Pass wegwirft und anschließend Grenzkontrollen umgeht, will sich Vorteile beim Gaststaat verschaffen bzw. erzwingen. Warum soll so etwas auch noch belohnt werden?

 

Was hat ein einreisewilliger Syrer denn derzeit zu befürchten, wenn er keinen oder nur einen gefälschten Pass hat? An einem kontrollierten Grenzübertritt droht ihm bei Einreise die Registrierung und geordnete Verteilung auf das Bundesgebiet. Die Bundesrepublik ist doch bereit, alle Syrer hier aufzunehmen.

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ebdem

Sogar der NPD ist der AfD-Vorstoß zu extrem

 

Doch die Forderung einiger aus der AfD, notfalls für den Schutz der Grenzen auf Flüchtlinge zu schießen, ist selbst der Landes-NPD zu extrem. Der Landesverband lehne "dieses obskure Ansinnen ganz entschieden ab", ließ Schützinger in einer Pressemitteilung wissen. Schusswaffengebrauch gegenüber Flüchtlingen und deren Kindern zu fordern sei ein "bedenkliches Vorhaben", das dem "nationaldemokratischen Humanitätsbild" widerspreche.

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LagarMat

Wer sich bei Einreise der Kontrolle bewusst entziehen will, hat dafür Gründe.

Gründe, die er nicht verraten will.

Welchen Teil von "die Gesamtumstände müssen auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit hindeuten" verstehst du nicht? Das sich der Einreisende der Kontrolle entziehen möchte ist sowieso klar, denn nur um diesen Fall geht es.

Naja, wenn Du so willst, besteht aus meiner Sicht dann schon eine Gefährdung, der entsprechend begegnet werden muss.

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checker-finance

Über die Verhältnismäßigkeit eines Schußwaffengebrauches kann man da offenbar unterschiedlicher Aufassung sein. Das aber mit Selbstschußanlagen oder dem Schießbefehl des DDR-Regimes gleichzusetzen, versachlicht die Diskussion nicht gerade. Die DDR-Grenztruppen haben absichtlich tödliche Schüsse vorgenommen und die Selbstschußanlagen waren nicht kontrollierber. Dies mit einem Grenzbeamten zu vergleichen, der nach Abwägung der Gesamtumstände und demzuvorigen Einsatz von Warnungen und anderer Mittel einen, Schuß abgibt, der den Täter lediglich stoppen soll, ist auf der Polemikskala nicht gerade niedrig.

 

Wo ist da der Unterschied? An der DDR-Grenze wurden auch Warnungen abgegeben. Die haben auch erstmal gerufen. Und die Gefährdung war genauso abstrakt. Wenn ein Flüchtling entkam, hat das die DDR politisch gefährdet, aber niemanden unmittelbar. Wenn heute ein Flüchtling reinkommt, ist die Gefährdung nicht weniger abstrakt. Es sei denn, man weiß, daß gerade in dem Moment Terroristen oder Waffenschieber eingeschleust werden. Aber um derartige konstruierte Fälle geht's nicht, sondern um den durchschnittlichen Flüchtling. Wo ist da die Gefährdung, wenn der entkommt? Und "Ein Schuß, der den Täter lediglich stoppen soll".... also das ist echt witzig.

 

Ein Unterschied besteht schon einmal darin, dass die DDR insgesamt ein Unrechtsregime war und das Reiseverbot nicht mit den Menschenrechten zu vereinbaren. Hingegen ist es auch mit der Genfer Flüchtlingskovention vereinbar, dass ein Staat Grenzübertritte verhindert, wenn er Flüchtlingen einen kontrollierten Grenzübertritt ermöglicht.

 

Wenn Du den Unterschied zwischen gezielt tödlichen bzw. unkontrolliert abgegeben Schüssen und und solchen, die gezielt abgegeben werden, um einen Täter zu stoppen, witzig findest,...

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ZappBrannigan

Welchen Teil von "die Gesamtumstände müssen auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit hindeuten" verstehst du nicht? Das sich der Einreisende der Kontrolle entziehen möchte ist sowieso klar, denn nur um diesen Fall geht es.

Naja, wenn Du so willst, besteht aus meiner Sicht dann schon eine Gefährdung, der entsprechend begegnet werden muss.

Dann hätte man das Gesetz aber auch kürzer fassen können: "Auf Flüchtige wird geschossen."

 

Zum Glück gibt es jenseits der AfD und NPD & Co. keine Partei in Deutschland mit solch einer menschenverachtenden Weltsicht .

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LagarMat

Dann hätte man das Gesetz aber auch kürzer fassen können: "Auf Flüchtige wird geschossen."

 

Nein.

 

Flüchtlinge werden kontrolliert.

 

Mit Deinem Argument müsste man dann auch auf jeden Menschen schießen, der ein Flugzeug an einem Flughafen besteigen möchte.

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ZappBrannigan
· bearbeitet von ZappBrannigan

Dann hätte man das Gesetz aber auch kürzer fassen können: "Auf Flüchtige wird geschossen."

 

Nein.

 

Flüchtlinge werden kontrolliert.

 

Mit Deinem Argument müsste man dann auch auf jeden Menschen schießen, der ein Flugzeug an einem Flughafen besteigen möchte.

Flüchtige!=Flüchtlinge

 

Aber extra für dich: "Auf Personen die sich einer Grenzkontrolle zu entziehen versuchen wird geschossen". Macht's auch nicht besser und steht so zum Glück nicht im Gesetz.

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checker-finance

Naja, wenn Du so willst, besteht aus meiner Sicht dann schon eine Gefährdung, der entsprechend begegnet werden muss.

Dann hätte man das Gesetz aber auch kürzer fassen können: "Auf Flüchtige wird geschossen."

 

Reg Dich ab. Deine Kurzfassung ist etwas ganz anderes als das, wovon Lagarmat schreibt. Wozu also die Polemisierung und Überspitzung?

 

Wer die Herkunft verschleiert, bewußt einen kontrollierten Grenzübertritt meidet und stattdessen Zäune überklettert, hat entweder etwas zu verbergen oder will sich Vorteile verschaffen. Welchen legitimen Zweck soll denn der illegale Grenzübertritt sonst haben?

 

Wenn das Ganz auch noch von vielen gleichzeitig veranstaltet wird, damit einzelne Grenzschützer des "Gaststaats" es nicht verhindern können, ist da doch schon einiges an krimineller Energie im Spiel. Da wird nicht Gastfreundschaft erbeten, da soll kein Anspruch aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention erhoben werden, sondern es sollen durch illegale Grenzübertritte Fakten geschaffen werden.

 

Ok, noch nicht in allen Fällen Grund auf Menschen zu schießen. Die Grenzschützer können es ja durch Tränengas, Schlagstockeinsatz, o. ä. versuchen. Wenn die Herren Flüchtlinge dann aber mit Gewalt dagegenhalten, wird sich als ultima ratio auch die Situation des Einsatzes von Schußwaffen ergeben.

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ZappBrannigan
· bearbeitet von ZappBrannigan

Dann hätte man das Gesetz aber auch kürzer fassen können: "Auf Flüchtige wird geschossen."

 

Reg Dich ab. Deine Kurzfassung ist etwas ganz anderes als das, wovon Lagarmat schreibt. Wozu also die Polemisierung und Überspitzung?

Nein, Lagarmat schreibt, dass der Versuch sich der Grenzkontrolle zu entziehen Verdacht genug ist. Dem ist aber wohl kaum so. Wenn dem so wäre hätte sich der BGH den folgenden Absatz schenken können (nach Lagarmat wäre schließlich jeder der sich nicht stellt bereits ein "besonders gefährlicher Täter"):

 

Der Beamte muß vor dem Einsatz der Schußwaffe die in der jeweiligen Situation auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit des Fliehenden unter sorgfältiger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abwägen. Dabei darf er den Zweck des § 11 UZwG berücksichtigen, im Interesse einer wirksamen Grenzsicherung vor besonders gefährlichen Tätern den Schußwaffengebrauch über die sonst zu beachtenden einschränkenden Voraussetzungen des § 10 UZwG hinaus zu erleichtern

 

Wer die Herkunft verschleiert, bewußt einen kontrollierten Grenzübertritt meidet und stattdessen Zäune überklettert, hat entweder etwas zu verbergen oder will sich Vorteile verschaffen. Welchen legitimen Zweck soll denn der illegale Grenzübertritt sonst haben?

Natürlich will sich ein Flüchtling der illegal die Grenze überschreitet einen Vorteil verschaffen. Hab ich je was anderes behauptet? Das macht ihn aber nicht zu einem besonders gefährlichen Täter und rechtfertigt demnach auch nicht den Schusswaffengebrauch.

 

Wenn die Herren Flüchtlinge dann aber mit Gewalt dagegenhalten, wird sich als ultima ratio auch die Situation des Einsatzes von Schußwaffen ergeben.

Was soll denn dieses Strohmann-Argument? Niemand möchte den Grenzbeamten das Recht auf Notwehr bzw. die Aufgabe der Gefahrenabwendung nehmen.

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

So, so. Wenn man nicht gerade ein EU-Freund ist wird man gleich zum Nazi- oder DDR-Grenztuppen-Freund?

 

Wes heißt denn "nicht gerade ein EU-Freund"? Man kann vieles in der EU kritisch sehen, ohne sich gleich ihr Ende zu wünschen. Da gibt es durchaus Nuancen, aber du hast eben gleich das Extrem formuliert. Du hast ganz klar geschrieben, daß das Ende der EU positiv wäre. Das geht ein bißchen weiter als "nicht gerade ein EU-Freund". Das heißt, du willst keine europäische Integration. Du willst den souveränen Nationalstaat, der seine Interessen an die erste Stelle setzt und vor Gemeinsamkeiten mit anderen Staaten setzt und das eben mit allen Folgen in punkto nationaler Rivalitäten und Konkurrenz. Das Problem mit der EU ist, daß man nicht mehr weiß, wie es ohne sie war.

Ja, man kann die EU kritisch sehen ohne gleich ihr Ende zu fordern. Aber man kann es auch fordern. Und ich sehe da nichts Verwerfliches dran. Es wird immer so getan als ob die EU gottgegeben ist. Ist sie aber nicht.

 

Deine sogenannte europäische Integration die Du beschwörst hat doch ihr wahres Gesicht in der Krise gezeigt: Griechenland wurde bis zum geht nicht mehr drangsaliert, die Verantwortung der anderen Staaten, dass Griechenland nie hätte in den Euro gedurft wurde gerade von deutscher Seite geleugnet. Osteuropa ist entweder korrupt bis zum geht nicht mehr oder versucht gerade einen neuen zu tiefst rassistischen katholischen Nationalismus aufzubauen.

 

Westeuropa (inkl. Deutschland) hat das Flüchtlingsrisiko so lange Südeuropa aufs Auge gedrückt und jetzt wo die Flüchtlinge weiter nach Norden wandern wird rumgeheult.

Klasse europäische Integration.

 

Keine Ahnung wen Du mit Schießbefehl konkret meintest aber es sind exkat solche kruden Vergleiche die, die Poltikverdrossenheit fördern.

 

Ich dachte das war klar. Die Frau Petry will auf Flüchtlinge schießen lassen. Von der Politikerin bin ich wirklich verdrossen und die Frau von Storch ist genauso eine Flitzpiepe. Die will auch Gewalt gegen Flüchtlinge anwenden lassen, aber nicht gegen Kinder. Na immerhin.

 

Nochmal: Ich würde die AfD niemals wählen. Also hör‘ bitte auf diese Nazi-Schiene zu fahren, wenn man sich EU-Kritisch äußert.

 

 

Klar kann man alles der AfD und ihren saudummen Nazi-Wählern in die Schuhe schieben, aber dass die AfD zu guten Teilen nur eim Sympthom ist, dass wird sehr gerne verdrängt.

 

Ein Symptom wovon? Wie haben nie dagewesenem Wohlstand. Da muß man extrem rechts wählen, weil einem das nicht reicht?

 

Tja, exakt dass meine ich. Die EU ist mittlerweile nur noch Wirtschaft. Du scheinst echt einer zu sein, der seine persönlichen Freiheitsrechte für ein paar Tausender mehr auf dem Konto verkauft.

Ich gebe Dir Recht: Wenn Du Freiheit als wirtschaftlichen Erfolg definierst, dann bin ich freier als jemals zuvor. Aber Geld ist nun mal keine Freiheit. Hier im Forum wird immer gerne gegen die Grünen geschossen, dass die einem die persönliche Freiheit einschränken wollen. Dass die EU noch 100x schlimmer ist, scheint wohl nicht zu interessieren. Ein undemokratischer Moloch wo gescheiterte nationale Politiker hin abgeschoben werden und als unzureichend demokratisch legitimierte Kommissare oder als absolut undemokratisch ernannte EZB-Banker die Leben von über 500 Mio. Menschen beeinflussen ohne das die was machen können. Wenn man also Freiheit mit seinen demokratischen Rechten gleichsetzt, dann sieht für mich zappenduster aus.

 

Und nein, man muss nicht extrem rechts wählen aber es scheint der effektivste Weg zu sein.

 

Also ich mit meheren zehntausend anderen gegen die erste Vorratsdatenspeicherung Klage wurde ich von der Schwarzen Null im Rollstuhl verspottet: "GröVaZ: Größte Verfassungsklage aller Zeiten." Und der Schummel-Adelige fragte ob wir alles Pädophile seien. Wenn man den demokratischen Weg beschreitet wird man also verspottet.

 

Und wie extrem Ernst man die Entscheidung des Verfassungsgerichts nahm sieht man daran, dass ich schon wieder an einer Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung beteiligt bin.

 

Und was bei AfD und Pegida anders ist? Einmal hat Siggi Pop versucht sich mit der Bezeichnung „Pack“ auf diese Leute einzuschießen. Als dann die „Wir sind das Pack!“-Schilder kamen und er sah, dass es den Leuten scheiss-egal ist was er denkt, hat er das ganz schnell sein lassen. Und gerade diese „Wir sind das Pack!“-Schilder zeigen ganz deutlich, dass es hier in diesem Land eine nicht geringe Zahl von Menschen gibt, denen recht egal ist was die etablierte Politik von ihnen denkt. Deswegen ist die AfD auch ein Symthom für das Versagen der etablierten Parteien.

 

Ich halte also fest: Demokratischer Protest gegen die Regierung wird verspottet. Rechter Protest wird sehr, sehr ernst genommen.

 

Und ich vermute, dass ich nicht der einzige bin. Sicher kann man sämtliche (potentielle) AfD-Wähler als verblödete, abgehängte Sachsen-Spacken abtun aber ich bin mir recht sicher, dass ein nicht geringer Teil Protestwähler sind, die einfach kein Bock mehr haben.

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zerohedge
· bearbeitet von zerohedge

Huhu, hoho, Haha, Deutschland schwimmt im Geld. So meint man in Berlin:

 

"Berliner Hotels sollen jahrelang Flüchtlingsunterkunft werde"

 

Kostenpunkt 18.000 EUR pro "Flüchtling" im Jahr, also 1.500 EUR Netto im Monat. Hoho, das verdienen in Deutschland viele noch nicht mal Netto!!!

 

Na da kommt Freude auf.

 

http://www.zeit.de/p...page=3#comments

 

Aber dann das hier:

 

"Jobcenter streitet mit Hartz-IV-Empfängerin um zehn Cent"

 

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/jobcenter-streitet-mit-hatz-iv-empfaengerin-um-zehn-cent-a-1071508.html

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