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Bonneville

AFD Wahlalternative 2013

Wahlalternative  

362 Stimmen

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Empfohlene Beiträge

LagarMat

Mal wieder hochinteressant!

Die Beziehung von Bildung und (Über-)Bevölkerung (im arabischen Raum, Pakistan und Afrika (Nigeria).

 

Sa 12.03.2016 | 12:22 | Zwölfzweiundzwanzig

- Keine Bildung, keine Zukunft - Warum Staaten scheitern

 

Zu Gast bei Ingo Kahle: Prof. Dr. Wolfgang Lutz, Demograph, Wien. Warum Bildung über die Zukunft der Menschheit entscheidet.

http://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/zwoelfzweiundzwanzig/201603/4261.html

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odensee
AfD-Stimmen falscher Partei zugeordnet

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am vergangenen Sonntag hat es in drei Wahllokalen eine Panne zuungunsten der AfD gegeben. Einige Stimmen wurden statt der AfD der Partei Alfa zugeordnet. Die Panne könnte auch Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Landtag haben.

http://www.focus.de/...id_5370293.html

 

  1. Warum haben das die Wahlbeobachter der AfD nicht direkt am Wahlabend bemerkt? Oder hat die AfD es etwa nicht auf die Kette bekommen, ausreichend für eine solche Tätigkeit qualifizierte Anhänger zu finden?
  2. Wo ist das Problem? Der Fehler wurde ganz offensichtlich vor der Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses vom Wahlausschuß gefunden. Bisher scheinen also die sowieso schon vorhandenen Kontrollmechanismen zu greifen.

Viel spannender finde ich den Umgang der AfD mit ehemaligen Mitgliedern: http://www.merkur.de/politik/ehemalige-afd-politiker-erhalten-drohbriefe-zr-6238294.html

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Hellerhof

Viel spannender finde ich den Umgang der AfD mit ehemaligen Mitgliedern: http://www.merkur.de/politik/ehemalige-afd-politiker-erhalten-drohbriefe-zr-6238294.html

 

Es wird wohl kaum einen Parteitagsbeschluss oder Entscheid des Bundesvorstands der AfD geben, welche diese "AfD Armee Fraktion" aus der Taufe gehoben hat.

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Cellardoor

Wahrscheinlich war es noch nicht einmal ein AFD-Anhänger. Ein User-Kommentar auf welt.de bringt es auf den Punkt.

 

Georg Sunny • vor einer Stunde

 

Das ist doch mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Aktion von AfD-Gegnern, um die AfD in ein schlechtes Licht zu rücken.

 

Als ob sich AfD Sympathisanten mit einer Bezeichnung schmücken würden, die an die linksradikale, terroristische "Rote Armee Fraktion" erinnert und gesellschaftlich geächtet ist.

 

Das ist übrigens eine Diffamierungsstrategie gegen die AfD, die ich schon seit einiger Zeit befürchtet habe.

 

Das geht in die gleiche Richtung wie

 

Linken-Politiker täuschte Messerattacke vor

Drei Täter – offensichtlich rechtsradikal – hätten das Kreisvorstandsmitglied der Schweriner Linken am Montagabend vor dem Bahnhof in Wismar niedergeschlagen und auf ihn eingestochen – 17 Mal mit einem Messer.

http://www.zeit.de/p...l-vorgetaeuscht

 

 

 

Viel spannender finde ich da

AfD sagt „Politisches Starkbierfest“ ab

Der Wirt der für die Veranstaltung gebuchten Gaststätte habe einen Rückzieher gemacht. Er habe massiven Druck von AfD-Gegnern bekommen, sagte der Bezirksvorsitzende Niederbayern, Stephan Protschka. Der Wirt selbst wollte sich öffentlich nicht äußern.

 

oder auch

Rassismus-Vorwurf: Schule kündigt Bäcker

http://www.rp-online...r-aid-1.5845258

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odensee

Wahrscheinlich war es noch nicht einmal ein AFD-Anhänger. Ein User-Kommentar auf welt.de bringt es auf den Punkt.

 

Sehr seriöse Quelle...

 

Viel spannender finde ich den Umgang der AfD mit ehemaligen Mitgliedern: http://www.merkur.de...zr-6238294.html

 

Es wird wohl kaum einen Parteitagsbeschluss oder Entscheid des Bundesvorstands der AfD geben, welche diese "AfD Armee Fraktion" aus der Taufe gehoben hat.

 

Es wird auch kaum eine Verschwörung der Wahlhelfer aller Wahllokale geben, der AfD absichtlich falsche Ergebnisse zu verpassen. Jedem seinen Verfolgungswahn...:rolleyes:

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LagarMat
AfD will "echte Flüchtlinge" schützen, "irreguläre" nicht

Ein TV-Bericht enthüllt weitere Details des unredigierten AfD-Parteiprogramms. So will die AfD nicht grundsätzlich alle Flüchtlinge abweisen und eine Volksabstimmung über den Euro durchführen.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article153514018/AfD-will-echte-Fluechtlinge-schuetzen-irregulaere-nicht.html

 

daraus:

"Echte Flüchtlinge will auch die AfD schützen, solange die Fluchtursache im Heimatland andauert", heißt es nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios von Sonntagabend im noch unredigierten Parteiprogramm der rechtspopulistischen Partei. Unterschieden werde demnach zwischen politisch Verfolgten und Kriegsflüchtlingen auf der einen und "irregulären Migranten" auf der anderen Seite.

Die AfD will, dass Deutschland in der Herkunftsregion von Flüchtlingsbewegungen wie Nordafrika Aufnahmeeinrichtungen in sicheren Drittstaaten einrichtet. Dort solle das Aufnahmeverfahren auch geführt werden.

Die Partei wendet sich laut ARD zudem gegen eine "Diffamierung von Islamkritik als Islamophobie oder Rassismus". Sie fordert ein Verbot der Vollverschleierung nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch in der Öffentlichkeit. Im öffentlichen Dienst solle zudem kein Kopftuch getragen werden, heißt es weiter.

"Ein orthodoxer Islam, der unsere Rechtsordnung nicht respektiert oder sogar bekämpft und einen Herrschaftsanspruch als alleingültige Religion erhebt, ist mit unserer Rechtsprechung und Kultur unvereinbar", wird weiter aus der Schrift zitiert.

Zudem übt die AfD den Angaben zufolge Kritik an Europäischer Union und Euro. Sie fordert eine Volksabstimmung über den Verbleib Deutschlands im Euroraum, "sofern die EU nicht unverzüglich zu den ursprünglichen Stabilitätsgrundsätzen des Euro zurückkehrt".

In der Familienpolitik bekenne sich die AfD zur traditionellen Familie aus Vater, Mutter und Kindern als "Keimzelle der Gesellschaft." Als Alternative zu einer aus ihrer Sicht "konfliktträchtigen Masseneinwanderung" fordere sie mehr Kinder.

 

Dabei ist nicht ein Punkt, bei dem ich nicht mitgehe.

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multivitamin
· bearbeitet von multivitamin

Dabei ist nicht ein Punkt, bei dem ich nicht mitgehe.

 

Das du darauf anspringst, wird niemand überraschen.

 

Sowas hier überrascht auch niemand mehr: Das Weltbild der AfD.

Auch hier wird LagarMat noch Heil rufen.

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LagarMat
· bearbeitet von LagarMat

queer.de?

 

:thumbsup::lol:

Der Inbegriff einer seriösen Quelle.

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multivitamin

queer.de?

 

:thumbsup::lol:

Der Inbegriff einer seriösen Quelle.

 

Das dir andere Lebenswirklichkeiten fremd sind, überrascht genauso wenig.

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LagarMat
· bearbeitet von LagarMat

Andere Lebenswirklichkeiten?

Diese LSBTTIQ-Lebenswirklichkeiten fressen sich als Gender-Mainstreaming-Bevormundungskultur mittlerweile bis in die Landesbildungsgesetze.

Es wird Zeit, dass diesen Lebenswirklichkeiten wieder die Bedeutung zukommt, die sie gemessen am Anteil an der Gesamtbevölkerung einnimmt, nämlich deutlich unter 5% der Population dieses Planeten.

Diese Lebenswirklichkeiten reißen nach Auskunft von Evolutionsbiologen wie Ulrich Kutschera nichtmal die 3 Prozent. Sie sind in der deutschen Bildungspolitik und der öffentlichen Wahrnehmung vollkommen überrepräsentiert.

 

Wohingegen mindestens 95% genau dem entsprechen, was über die Auffassung der AfD auf Welt.de kolportiert wird.

 

Du bewegst Dich in den <3%?

Niemand wird es Dir verbieten.

 

Dennoch gibt es nur eine Lebenswirklichkeit, die für den Fortbestand der Gesellschaft sorgt. Eizelle plus Spermium gleich Zygote.

Ziehst Du von den 95% die unfruchtbaren Mitmenschen ab, bleiben noch 80% die für den Fortbestand sorgen.

 

 

Ansonsten kann man natürlich noch die Empfehlung aussprechen, mit queer.de und anderem "Informationsmaterial" (am besten kostümiert, wie beim CSD) in den deutschen Flüchtlingsunterkünften hausieren zu gehen. Viel Spaß dabei.

Wie weit Du in dieser Lebenswirklichkeit mit Deinen "anderen Lebenswirklichkeiten" kommst, ohne aggressiv bedrängt oder gar verprügelt zu werden, würde mich sogar interessieren.

 

btw.: Hast Du schonmal darauf geachtet, was auf Deiner Queer-Seite bei den Toplinks so steht? :w00t:

Sehr schön! :lol:

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LagarMat

Deine Beleidigungen darfst Du gern allein weiter aussprechen.

Daran werde ich mich nicht beteiligen. :thumbsup:

 

Für die sonstigen Interessierten empfehle ich beispielhaft einen Blick in das Berlin Schulgesetz sowie in das Lehrkräftebildungsgesetz des Landes Berlin.

Das von BaWü ist diesbezüglich auch sehr interessant.

 

Die entsprechenden Paragraphen für Berlin sind: 3, 4 und 12 SchulG sowie im LBiG §1.

 

Die Lehrer werden mit diesen (noch recht neuen) Normen verpflichtet, diese Genderideologie unter den Schülern zu verbreiten.

Dieser Blödsinn gehört beendet! Und wenn die AfD hier diesbzüglich tätig wird, hat sie meine voll Unterstützung.

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Platon

Deine Beleidigungen darfst Du gern allein weiter aussprechen.

Daran werde ich mich nicht beteiligen. :thumbsup:

 

Für die sonstigen Interessierten empfehle ich beispielhaft einen Blick in das Berlin Schulgesetz sowie in das Lehrkräftebildungsgesetz des Landes Berlin.

Das von BaWü ist diesbezüglich auch sehr interessant.

 

Die entsprechenden Paragraphen für Berlin sind: 3, 4 und 12 SchulG sowie im LBiG §1.

 

Die Lehrer werden mit diesen (noch recht neuen) Normen verpflichtet, diese Genderideologie unter den Schülern zu verbreiten.

Dieser Blödsinn gehört beendet! Und wenn die AfD hier diesbzüglich tätig wird, hat sie meine voll Unterstützung.

 

 

 

 

 

§ 3

 

Bildungs- und Erziehungsziele

(1) Die Schule soll Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, ihre Entscheidungen selbständig zu treffen und selbständig weiterzulernen, um berufliche und persönliche Entwicklungsaufgaben zu bewältigen, das eigene Leben aktiv zu gestalten, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen und die Zukunft der Gesellschaft mitzuformen.

 

(2) Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen,

 

1.für sich und gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erbringen sowie ein aktives soziales Handeln zu entwickeln,

 

2.sich Informationen selbständig zu verschaffen und sich ihrer kritisch zu bedienen, eine eigenständige Meinung zu vertreten und sich mit den Meinungen anderer vorurteilsfrei auseinander zu setzen,

 

3.aufrichtig und selbstkritisch zu sein und das als richtig und notwendig Erkannte selbstbewusst zu tun,

 

4.die eigenen Wahrnehmungs-, Empfindungs- und Ausdrucksfähigkeiten sowie musisch-künstlerischen Fähigkeiten zu entfalten und mit Medien sachgerecht, kritisch und produktiv umzugehen,

 

5.logisches Denken, Kreativität und Eigeninitiative zu entwickeln,

 

6.Konflikte zu erkennen, vernünftig und gewaltfrei zu lösen, sie aber auch zu ertragen,

 

7.Freude an der Bewegung und am gemeinsamen Sporttreiben zu entwickeln.

 

(3) Schulische Bildung und Erziehung sollen die Schülerinnen und Schüler insbesondere befähigen,

 

1.die Beziehungen zu anderen Menschen in Respekt, Gleichberechtigung und gewaltfreier Verständigung zu gestalten sowie allen Menschen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen,

 

2.die Gleichstellung von Mann und Frau auch über die Anerkennung der Leistungen der Frauen in Geschichte, Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Kultur und Gesellschaft zu erfahren,

 

3.die eigene Kultur sowie andere Kulturen kennen zu lernen und zu verstehen, Menschen anderer Herkunft, Religion und Weltanschauung vorurteilsfrei zu begegnen, zum friedlichen Zusammenleben der Kulturen durch die Entwicklung von interkultureller Kompetenz beizutragen und für das Lebensrecht und die Würde aller Menschen einzutreten,

 

4.ihre Aufgaben als Bürgerinnen und Bürger in einem gemeinsamen Europa wahrzunehmen,

 

5.die Auswirkungen des eigenen und gesellschaftlichen Handelns auf die natürlichen lokalen und globalen Lebensgrundlagen zu erkennen, für ihren Schutz Mitverantwortung zu übernehmen und sie für die folgenden Generationen zu erhalten,

 

6.die Folgen technischer, rechtlicher, politischer und ökonomischer Entwicklungen abzuschätzen sowie die wachsenden Anforderungen des gesellschaftlichen Wandels und der internationalen Dimension aller Lebensbezüge zu bewältigen,

 

7.ihre körperliche, soziale und geistige Entwicklung durch kontinuierliches Sporttreiben und eine gesunde Lebensführung positiv zu gestalten sowie Fairness, Toleranz, Teamgeist und Leistungsbereitschaft zu entwickeln,

 

8.ihr zukünftiges privates, berufliches und öffentliches Leben in Verantwortung für die eigene Gesundheit und die ihrer Mitmenschen auszugestalten, Freude am Leben und am Lernen zu entwickeln sowie die Freizeit sinnvoll zu nutzen.

 

 

 

 

§ 4

 

Grundsätze für die Verwirklichung

(1) Die Schule, die Erziehungsberechtigten und die Jugendhilfe wirken bei der Erfüllung des Rechts der Schülerinnen und Schüler auf größtmögliche Entfaltung ihrer Persönlichkeit und Fähigkeiten zusammen. Die Schule achtet das verfassungsmäßige Recht der Erziehungsberechtigten auf die Erziehung ihrer Kinder und nimmt Rücksicht auf die Empfindungen und Überzeugungen Andersdenkender. Sie ermöglicht den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrem Alter und ihrer Entwicklung ein Höchstmaß an Mitwirkung in Unterricht und Erziehung, damit sie ihren Bildungsweg individuell und eigenverantwortlich gestalten und zur Selbständigkeit gelangen können.

 

(2) Jede Schule trägt die Verantwortung dafür, dass die Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihren Lernausgangslagen, an ihrer Schule zu ihrem bestmöglichen Schulabschluss geführt werden. Die Schule ist so zu gestalten, dass die gemeinsame Unterrichtung und Erziehung sowie das gemeinsame Lernen der Schülerinnen und Schüler verwirklicht, Benachteiligungen ausgeglichen und Chancengleichheit hergestellt werden. Dabei ist das Prinzip des Gender Mainstreaming und die interkulturelle Ausrichtung der Schulgestaltung zu berücksichtigen, wonach alle erziehungs- und bildungsrelevanten Maßnahmen und Strukturen unter Einbeziehung der Geschlechterperspektive und der interkulturellen Perspektive zu entwickeln sind. Der Unterricht ist nach Inhalt und Organisation so zu differenzieren, dass alle Schülerinnen und Schüler Lern- und Leistungsfortschritte machen können.

 

(3) Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen, hohen kognitiven Fähigkeiten oder mit erheblichen Lernschwierigkeiten sind besonders zu fördern. Drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der sprachlichen, körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung soll mit Maßnahmen der Prävention, der Früherkennung und der rechtzeitigen Einleitung von zusätzlicher Förderung begegnet werden. Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll vorrangig im gemeinsamen Unterricht erfolgen.

 

(4) Unterricht und Erziehung sind als langfristige, systematisch geplante und kumulativ angelegte Lernprozesse in der Vielfalt von Lernformen, Lernmethoden und Lernorten zu gestalten. Die intellektuellen, körperlichen, emotionalen, kulturellen und sozialen Fähigkeiten, Begabungen, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sowie die Bereitschaft zur Anstrengung, zur Leistung und zum Weiterlernen sollen bis zu ihrer vollen Entfaltung gefördert und gefordert werden.

 

(5) Die Schule ist zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit, der geistigen Freiheit und der Entfaltungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler so zu gestalten, dass die Anforderungen und die Belastungen durch Schulwege, Unterricht und dessen Organisation, Leistungsnachweise, Hausaufgaben und sonstige Schulveranstaltungen altersgemäß und zumutbar sind und ausreichend Zeit für eigene Aktivitäten bleibt.

 

(6) Jede Schule ist für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags verantwortlich und gestaltet den Unterricht und seine zweckmäßige Organisation selbständig und eigenverantwortlich. Dazu entwickelt sie ihr pädagogisches Konzept in einem Schulprogramm. Das Schulpersonal, Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler wirken dabei zusammen.

 

(7) Die allgemein bildende Schule führt in die Arbeits- und Berufswelt ein und trägt in Zusammenarbeit mit den anderen Stellen zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf Berufswahl und Berufsausübung sowie auf die Arbeit in der Familie und in anderen sozialen Zusammenhängen bei.

 

(8) Zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, der Leistungsfähigkeit und der Qualitätsstandards überprüft jede Schule regelmäßig und systematisch die Qualität ihrer pädagogischen Arbeit. Die Schulaufsicht unterstützt die Schulen bei der Sicherung der Standards, der Qualität und ihrer Weiterentwicklung.

 

(9) In den Schulen werden Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet und erzogen (Koedukation). Sofern es pädagogisch sinnvoll ist und einer zielgerichteten Förderung dient, können Schülerinnen und Schüler zeitweise nach Geschlechtern getrennt unterrichtet und erzogen werden.

 

(10) Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sollen unter Achtung ihrer ethnischen und kulturellen Identität durch den Erwerb und sicheren Gebrauch der deutschen Sprache sowie durch besondere Angebote so gefördert werden, dass sie mit Schülerinnen und Schülern deutscher Sprache gemeinsam unterrichtet und zu den gleichen Abschlüssen geführt werden sowie aktiv am Schulleben teilnehmen können.

 

 

 

 

1) In den Unterrichtsfächern sind die für jedes Fach geltenden spezifischen Didaktiken und Methoden sowie die das Fach kennzeichnenden Ziele und Fertigkeiten zu berücksichtigen. Unterrichtsfächer können nach Maßgabe des jeweiligen Rahmenlehrplans auch fachübergreifend und fächerverbindend unterrichtet werden, insbesondere in Form von Projekten. In fachübergreifenden oder fächerverbindenden Unterrichtsformen werden an Themen, die verschiedene Fächer berühren, die besonderen Methoden der beteiligten Fächer, ihre jeweiligen Ziele und Fertigkeiten im Unterricht entsprechend dem thematischen Zusammenhang erschlossen.

 

(2) Unterrichtsfächer, die in einem engen inhaltlichen Zusammenhang stehen, können auf der Grundlage übergreifender wissenschaftlicher Erkenntnisse und abgestimmter Lernziele nach Maßgabe des entsprechenden Rahmenlehrplans zu einem Lernbereich zusammengefasst werden. Lernbereiche können fachübergreifend von einer Lehrkraft oder abgestimmt von mehreren beteiligten Lehrkräften unterrichtet werden. Dabei ist auf die angemessene Berücksichtigung des Anteils der jeweiligen Fächer zu achten. Wird ein Lernbereich fachübergreifend unterrichtet, so kann die Bewertung zusammengefasst und in einer Note ausgedrückt werden.

 

(3) Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen des Schulprogramms auf der Grundlage einer Konzeption der betroffenen Fachkonferenzen, ob die Unterrichtsfächer jeweils für sich, fachübergreifend oder fächerverbindend oder als Lernbereich unterrichtet werden.

 

(4) Besondere Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Schule werden in Aufgabengebieten erfasst. Diese sind insbesondere Erziehung zur Gleichstellung der Geschlechter, Menschenrechts- und Friedenserziehung, ökologische Bildung und Umwelterziehung, ökonomische Bildung, Verkehrs- und Mobilitätserziehung, informations- und kommunikationstechnische Bildung und Medienerziehung, Gesundheitsförderung, Erziehung zu Bewegung und Sport, Suchtprävention und Sexualerziehung, interkulturelle Bildung und Erziehung, kulturell-ästhetische Erziehung. Aufgabengebiete werden fachübergreifend unterrichtet. Die Schulkonferenz entscheidet unter Beachtung der Stundentafel und der Rahmenlehrpläne für Unterricht und Erziehung auf Vorschlag der Gesamtkonferenz, welche besonderen Bildungs- und Erziehungsaufgaben als Aufgabengebiete unterrichtet werden.

 

(5) An beruflichen Schulen können Lernfelder an die Stelle von Unterrichtsfächern, Lernbereichen und Aufgabengebieten treten. Lernfelder sind durch Zielformulierungen beschriebene thematische Einheiten, die sich an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen orientieren.

 

<a name="P12-A6">(6) Das Fach Ethik ist in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach für alle Schülerinnen und Schüler. Ziel des Ethikunterrichts ist es, die Bereitschaft und Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer kulturellen, ethnischen, religiösen und weltanschaulichen Herkunft zu fördern, sich gemeinsam mit grundlegenden kulturellen und ethischen Problemen des individuellen Lebens, des gesellschaftlichen Zusammenlebens sowie mit unterschiedlichen Wert- und Sinnangeboten konstruktiv auseinander zu setzen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler Grundlagen für ein selbstbestimmtes und verantwortungsbewusstes Leben gewinnen und soziale Kompetenz, interkulturelle Dialogfähigkeit und ethische Urteilsfähigkeit erwerben. Zu diesem Zweck werden Kenntnisse der Philosophie sowie weltanschaulicher und religiöser Ethik sowie über verschiedene Kulturen, Lebensweisen, die großen Weltreligionen und zu Fragen der Lebensgestaltung vermittelt. Das Fach Ethik orientiert sich an den allgemeinen ethischen Grundsätzen, wie sie im Grundgesetz, in der Verfassung von Berlin und im Bildungs- und Erziehungsauftrag der §§ 1 und 3 niedergelegt sind. Es wird weltanschaulich und religiös neutral unterrichtet. Im Ethikunterricht sollen von den Schulen einzelne Themenbereiche in Kooperation mit Trägern des Religions- und Weltanschauungsunterrichts gestaltet werden. Die Entscheidung, in welcher Form Kooperationen durchgeführt werden, obliegt der einzelnen Schule. Die Schule hat die Erziehungsberechtigten rechtzeitig und in geeigneter Weise über Ziel, Inhalt und Form des Ethikunterrichts zu informieren.

 

(7) Die schulische Sexualerziehung ergänzt die Sexualerziehung durch die Erziehungsberechtigten. Ihr Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern das ihrem Alter und ihrer Reife angemessene Wissen über biologische und gesellschaftliche Zusammenhänge sowie die Vielfalt der Lebensweisen und unterschiedlichen kulturellen Werte und Normen zu vermitteln und sie zu verantwortlichem Handeln gegenüber sich selbst und den anderen in Familie, Partnerschaft und Gesellschaft zu befähigen. Insbesondere soll das Bewusstsein für ein gewaltfreies, respektvolles Verhalten in gegenwärtigen und zukünftigen persönlichen Beziehungen entwickelt und gefördert werden. Die Sexualerziehung darf zu keiner einseitigen Beeinflussung führen. Die Schule hat die Erziehungsberechtigten rechtzeitig und in geeigneter Weise über Ziel, Inhalt und Form der Sexualerziehung zu informieren.

 

 

 

/quote]

 

 

Was steht jetzt da so verwerfliches drin?

 

 

Erinnert mich schon sehr hier langsam an die Rassentheorie der NSDAP.

 

Stecken wir halt alle in lager, oder?

 

 

Aber welch Geistes Kind du bist, hast ja schon mehrfach bewiesen.

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Platon
· bearbeitet von Platon

Deine Beleidigungen darfst Du gern allein weiter aussprechen.

Daran werde ich mich nicht beteiligen. :thumbsup:

 

Für die sonstigen Interessierten empfehle ich beispielhaft einen Blick in das Berlin Schulgesetz sowie in das Lehrkräftebildungsgesetz des Landes Berlin.

Das von BaWü ist diesbezüglich auch sehr interessant.

 

Die entsprechenden Paragraphen für Berlin sind: 3, 4 und 12 SchulG sowie im LBiG §1.

 

Die Lehrer werden mit diesen (noch recht neuen) Normen verpflichtet, diese Genderideologie unter den Schülern zu verbreiten.

Dieser Blödsinn gehört beendet! Und wenn die AfD hier diesbzüglich tätig wird, hat sie meine voll Unterstützung.

 

 

 

 

 

§ 3

 

Bildungs- und Erziehungsziele

(1) Die Schule soll Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, ihre Entscheidungen selbständig zu treffen und selbständig weiterzulernen, um berufliche und persönliche Entwicklungsaufgaben zu bewältigen, das eigene Leben aktiv zu gestalten, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen und die Zukunft der Gesellschaft mitzuformen.

 

(2) Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen,

 

1.für sich und gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erbringen sowie ein aktives soziales Handeln zu entwickeln,

 

2.sich Informationen selbständig zu verschaffen und sich ihrer kritisch zu bedienen, eine eigenständige Meinung zu vertreten und sich mit den Meinungen anderer vorurteilsfrei auseinander zu setzen,

 

3.aufrichtig und selbstkritisch zu sein und das als richtig und notwendig Erkannte selbstbewusst zu tun,

 

4.die eigenen Wahrnehmungs-, Empfindungs- und Ausdrucksfähigkeiten sowie musisch-künstlerischen Fähigkeiten zu entfalten und mit Medien sachgerecht, kritisch und produktiv umzugehen,

 

5.logisches Denken, Kreativität und Eigeninitiative zu entwickeln,

 

6.Konflikte zu erkennen, vernünftig und gewaltfrei zu lösen, sie aber auch zu ertragen,

 

7.Freude an der Bewegung und am gemeinsamen Sporttreiben zu entwickeln.

 

(3) Schulische Bildung und Erziehung sollen die Schülerinnen und Schüler insbesondere befähigen,

 

1.die Beziehungen zu anderen Menschen in Respekt, Gleichberechtigung und gewaltfreier Verständigung zu gestalten sowie allen Menschen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen,

 

2.die Gleichstellung von Mann und Frau auch über die Anerkennung der Leistungen der Frauen in Geschichte, Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Kultur und Gesellschaft zu erfahren,

 

3.die eigene Kultur sowie andere Kulturen kennen zu lernen und zu verstehen, Menschen anderer Herkunft, Religion und Weltanschauung vorurteilsfrei zu begegnen, zum friedlichen Zusammenleben der Kulturen durch die Entwicklung von interkultureller Kompetenz beizutragen und für das Lebensrecht und die Würde aller Menschen einzutreten,

 

4.ihre Aufgaben als Bürgerinnen und Bürger in einem gemeinsamen Europa wahrzunehmen,

 

5.die Auswirkungen des eigenen und gesellschaftlichen Handelns auf die natürlichen lokalen und globalen Lebensgrundlagen zu erkennen, für ihren Schutz Mitverantwortung zu übernehmen und sie für die folgenden Generationen zu erhalten,

 

6.die Folgen technischer, rechtlicher, politischer und ökonomischer Entwicklungen abzuschätzen sowie die wachsenden Anforderungen des gesellschaftlichen Wandels und der internationalen Dimension aller Lebensbezüge zu bewältigen,

 

7.ihre körperliche, soziale und geistige Entwicklung durch kontinuierliches Sporttreiben und eine gesunde Lebensführung positiv zu gestalten sowie Fairness, Toleranz, Teamgeist und Leistungsbereitschaft zu entwickeln,

 

8.ihr zukünftiges privates, berufliches und öffentliches Leben in Verantwortung für die eigene Gesundheit und die ihrer Mitmenschen auszugestalten, Freude am Leben und am Lernen zu entwickeln sowie die Freizeit sinnvoll zu nutzen.

 

 

 

 

§ 4

 

Grundsätze für die Verwirklichung

(1) Die Schule, die Erziehungsberechtigten und die Jugendhilfe wirken bei der Erfüllung des Rechts der Schülerinnen und Schüler auf größtmögliche Entfaltung ihrer Persönlichkeit und Fähigkeiten zusammen. Die Schule achtet das verfassungsmäßige Recht der Erziehungsberechtigten auf die Erziehung ihrer Kinder und nimmt Rücksicht auf die Empfindungen und Überzeugungen Andersdenkender. Sie ermöglicht den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrem Alter und ihrer Entwicklung ein Höchstmaß an Mitwirkung in Unterricht und Erziehung, damit sie ihren Bildungsweg individuell und eigenverantwortlich gestalten und zur Selbständigkeit gelangen können.

 

(2) Jede Schule trägt die Verantwortung dafür, dass die Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihren Lernausgangslagen, an ihrer Schule zu ihrem bestmöglichen Schulabschluss geführt werden. Die Schule ist so zu gestalten, dass die gemeinsame Unterrichtung und Erziehung sowie das gemeinsame Lernen der Schülerinnen und Schüler verwirklicht, Benachteiligungen ausgeglichen und Chancengleichheit hergestellt werden. Dabei ist das Prinzip des Gender Mainstreaming und die interkulturelle Ausrichtung der Schulgestaltung zu berücksichtigen, wonach alle erziehungs- und bildungsrelevanten Maßnahmen und Strukturen unter Einbeziehung der Geschlechterperspektive und der interkulturellen Perspektive zu entwickeln sind. Der Unterricht ist nach Inhalt und Organisation so zu differenzieren, dass alle Schülerinnen und Schüler Lern- und Leistungsfortschritte machen können.

 

(3) Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen, hohen kognitiven Fähigkeiten oder mit erheblichen Lernschwierigkeiten sind besonders zu fördern. Drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der sprachlichen, körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung soll mit Maßnahmen der Prävention, der Früherkennung und der rechtzeitigen Einleitung von zusätzlicher Förderung begegnet werden. Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll vorrangig im gemeinsamen Unterricht erfolgen.

 

(4) Unterricht und Erziehung sind als langfristige, systematisch geplante und kumulativ angelegte Lernprozesse in der Vielfalt von Lernformen, Lernmethoden und Lernorten zu gestalten. Die intellektuellen, körperlichen, emotionalen, kulturellen und sozialen Fähigkeiten, Begabungen, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sowie die Bereitschaft zur Anstrengung, zur Leistung und zum Weiterlernen sollen bis zu ihrer vollen Entfaltung gefördert und gefordert werden.

 

(5) Die Schule ist zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit, der geistigen Freiheit und der Entfaltungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler so zu gestalten, dass die Anforderungen und die Belastungen durch Schulwege, Unterricht und dessen Organisation, Leistungsnachweise, Hausaufgaben und sonstige Schulveranstaltungen altersgemäß und zumutbar sind und ausreichend Zeit für eigene Aktivitäten bleibt.

 

(6) Jede Schule ist für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags verantwortlich und gestaltet den Unterricht und seine zweckmäßige Organisation selbständig und eigenverantwortlich. Dazu entwickelt sie ihr pädagogisches Konzept in einem Schulprogramm. Das Schulpersonal, Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler wirken dabei zusammen.

 

(7) Die allgemein bildende Schule führt in die Arbeits- und Berufswelt ein und trägt in Zusammenarbeit mit den anderen Stellen zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf Berufswahl und Berufsausübung sowie auf die Arbeit in der Familie und in anderen sozialen Zusammenhängen bei.

 

(8) Zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, der Leistungsfähigkeit und der Qualitätsstandards überprüft jede Schule regelmäßig und systematisch die Qualität ihrer pädagogischen Arbeit. Die Schulaufsicht unterstützt die Schulen bei der Sicherung der Standards, der Qualität und ihrer Weiterentwicklung.

 

(9) In den Schulen werden Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet und erzogen (Koedukation). Sofern es pädagogisch sinnvoll ist und einer zielgerichteten Förderung dient, können Schülerinnen und Schüler zeitweise nach Geschlechtern getrennt unterrichtet und erzogen werden.

 

(10) Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sollen unter Achtung ihrer ethnischen und kulturellen Identität durch den Erwerb und sicheren Gebrauch der deutschen Sprache sowie durch besondere Angebote so gefördert werden, dass sie mit Schülerinnen und Schülern deutscher Sprache gemeinsam unterrichtet und zu den gleichen Abschlüssen geführt werden sowie aktiv am Schulleben teilnehmen können.

 

 

 

 

1) In den Unterrichtsfächern sind die für jedes Fach geltenden spezifischen Didaktiken und Methoden sowie die das Fach kennzeichnenden Ziele und Fertigkeiten zu berücksichtigen. Unterrichtsfächer können nach Maßgabe des jeweiligen Rahmenlehrplans auch fachübergreifend und fächerverbindend unterrichtet werden, insbesondere in Form von Projekten. In fachübergreifenden oder fächerverbindenden Unterrichtsformen werden an Themen, die verschiedene Fächer berühren, die besonderen Methoden der beteiligten Fächer, ihre jeweiligen Ziele und Fertigkeiten im Unterricht entsprechend dem thematischen Zusammenhang erschlossen.

 

(2) Unterrichtsfächer, die in einem engen inhaltlichen Zusammenhang stehen, können auf der Grundlage übergreifender wissenschaftlicher Erkenntnisse und abgestimmter Lernziele nach Maßgabe des entsprechenden Rahmenlehrplans zu einem Lernbereich zusammengefasst werden. Lernbereiche können fachübergreifend von einer Lehrkraft oder abgestimmt von mehreren beteiligten Lehrkräften unterrichtet werden. Dabei ist auf die angemessene Berücksichtigung des Anteils der jeweiligen Fächer zu achten. Wird ein Lernbereich fachübergreifend unterrichtet, so kann die Bewertung zusammengefasst und in einer Note ausgedrückt werden.

 

(3) Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen des Schulprogramms auf der Grundlage einer Konzeption der betroffenen Fachkonferenzen, ob die Unterrichtsfächer jeweils für sich, fachübergreifend oder fächerverbindend oder als Lernbereich unterrichtet werden.

 

(4) Besondere Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Schule werden in Aufgabengebieten erfasst. Diese sind insbesondere Erziehung zur Gleichstellung der Geschlechter, Menschenrechts- und Friedenserziehung, ökologische Bildung und Umwelterziehung, ökonomische Bildung, Verkehrs- und Mobilitätserziehung, informations- und kommunikationstechnische Bildung und Medienerziehung, Gesundheitsförderung, Erziehung zu Bewegung und Sport, Suchtprävention und Sexualerziehung, interkulturelle Bildung und Erziehung, kulturell-ästhetische Erziehung. Aufgabengebiete werden fachübergreifend unterrichtet. Die Schulkonferenz entscheidet unter Beachtung der Stundentafel und der Rahmenlehrpläne für Unterricht und Erziehung auf Vorschlag der Gesamtkonferenz, welche besonderen Bildungs- und Erziehungsaufgaben als Aufgabengebiete unterrichtet werden.

 

(5) An beruflichen Schulen können Lernfelder an die Stelle von Unterrichtsfächern, Lernbereichen und Aufgabengebieten treten. Lernfelder sind durch Zielformulierungen beschriebene thematische Einheiten, die sich an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen orientieren.

 

<a name="P12-A6">(6) Das Fach Ethik ist in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach für alle Schülerinnen und Schüler. Ziel des Ethikunterrichts ist es, die Bereitschaft und Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer kulturellen, ethnischen, religiösen und weltanschaulichen Herkunft zu fördern, sich gemeinsam mit grundlegenden kulturellen und ethischen Problemen des individuellen Lebens, des gesellschaftlichen Zusammenlebens sowie mit unterschiedlichen Wert- und Sinnangeboten konstruktiv auseinander zu setzen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler Grundlagen für ein selbstbestimmtes und verantwortungsbewusstes Leben gewinnen und soziale Kompetenz, interkulturelle Dialogfähigkeit und ethische Urteilsfähigkeit erwerben. Zu diesem Zweck werden Kenntnisse der Philosophie sowie weltanschaulicher und religiöser Ethik sowie über verschiedene Kulturen, Lebensweisen, die großen Weltreligionen und zu Fragen der Lebensgestaltung vermittelt. Das Fach Ethik orientiert sich an den allgemeinen ethischen Grundsätzen, wie sie im Grundgesetz, in der Verfassung von Berlin und im Bildungs- und Erziehungsauftrag der §§ 1 und 3 niedergelegt sind. Es wird weltanschaulich und religiös neutral unterrichtet. Im Ethikunterricht sollen von den Schulen einzelne Themenbereiche in Kooperation mit Trägern des Religions- und Weltanschauungsunterrichts gestaltet werden. Die Entscheidung, in welcher Form Kooperationen durchgeführt werden, obliegt der einzelnen Schule. Die Schule hat die Erziehungsberechtigten rechtzeitig und in geeigneter Weise über Ziel, Inhalt und Form des Ethikunterrichts zu informieren.

 

(7) Die schulische Sexualerziehung ergänzt die Sexualerziehung durch die Erziehungsberechtigten. Ihr Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern das ihrem Alter und ihrer Reife angemessene Wissen über biologische und gesellschaftliche Zusammenhänge sowie die Vielfalt der Lebensweisen und unterschiedlichen kulturellen Werte und Normen zu vermitteln und sie zu verantwortlichem Handeln gegenüber sich selbst und den anderen in Familie, Partnerschaft und Gesellschaft zu befähigen. Insbesondere soll das Bewusstsein für ein gewaltfreies, respektvolles Verhalten in gegenwärtigen und zukünftigen persönlichen Beziehungen entwickelt und gefördert werden. Die Sexualerziehung darf zu keiner einseitigen Beeinflussung führen. Die Schule hat die Erziehungsberechtigten rechtzeitig und in geeigneter Weise über Ziel, Inhalt und Form der Sexualerziehung zu informieren.

 

 

 

/quote]

 

 

Was steht jetzt da so verwerfliches drin?

 

 

Erinnert mich schon sehr hier langsam an die Rassentheorie der NSDAP.

 

Stecken wir halt alle in lager, oder?

 

 

Aber welch Geistes Kind du bist, hast ja schon mehrfach bewiesen.

 

Noch mal:

 

Du bist genauso wie die schlimmsten Hassprediger des islams, ähnliche anschauung.

 

Aber Hitler und Isalm waren ja auch recht gute Freunde, jetzt weiß ich auch warum whistling.gif

 

Aber gut zu wissen, das du nicht auf den Seiten des Grundgesetztes stehst....darf man dich auch ausweisen?

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berliner
· bearbeitet von berliner

Wenn man mehr von reich nach arm umverteilen will, kann man das auf allen möglichen Wegen tun. Man kann auch die Kapitalertragssteuer erhöhen.

 

Nein, eben nicht. Wie ich schon schrieb, muß das Ziel sein, den Vermögensaufbau wieder besser zu stellen. Wir haben irrwitzig hohe Abgaben auf Arbeit, immer mehr nachgelagerte Besteuerung auf Renten, quasi keine Sparerfreibetrag und mit 25% recht hohe Steuern auf Erträge. Wir haben aber quasi keine Steuer auf die Vermögensübertragung. Da stimmt was nicht. Dazu paßt auch, daß wie in der OECD eines der Länder mit der geringsten sozialen Durchlässigkeit sind. Bis du unten, bleibst du unten, bist du oben, bleibst du oben. Das wird noch mal flankiert durch ein Bildungssystem, das auch äußerst selektiv ist. Man wird dagegen was tun müssen, denn wir haben ein Interesse daran, daß Vermögensbildung in breiten Schichten möglich ist.

 

Eigenartigerweise will das hier keiner, obwohl man dadurch doch so schön umverteilen könnte, ohne dass Arbeitsplätze gefährdet wären.

 

Wie gesagt: ganz falsche Sicht. Hohe Lohnnebenkosten gefährden auch Arbeitsplätze und in diesem Land wird verhältnismäßig viel aus Lohnnebenkosten und wenig aus Vermögen finanziert. Wäre das für den Unternehmer so schlimm, wenn er mehr für Erbschafsteuer zurückstellen muß, aber seine Mitarbeiter weniger Einkommensteuer zahlen müssen?

 

Außerdem ist der Hinweis auf Unternehmer nur Ablenkung. Wieviele der Vererbenden sind denn Personengesellschafter? Doch wohl nicht viele.

 

Bist du zufällig Erbe?

 

Nur, um dem vorzugreifen: Die nächste Verteidigungslinie ist dann immer, daß das Vermögen schon mal besteuert wurde. Das gilt aber auch für jedes andere Einkommen, außer vielleicht Renten.

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Joseph Conrad
· bearbeitet von Joseph Conrad

Andere Lebenswirklichkeiten?

Diese LSBTTIQ-Lebenswirklichkeiten fressen sich als Gender-Mainstreaming-Bevormundungskultur mittlerweile bis in die Landesbildungsgesetze.

Es wird Zeit, dass diesen Lebenswirklichkeiten wieder die Bedeutung zukommt, die sie gemessen am Anteil an der Gesamtbevölkerung einnimmt, nämlich deutlich unter 5% der Population dieses Planeten.

Diese Lebenswirklichkeiten reißen nach Auskunft von Evolutionsbiologen wie Ulrich Kutschera nichtmal die 3 Prozent. Sie sind in der deutschen Bildungspolitik und der öffentlichen Wahrnehmung vollkommen überrepräsentiert.

 

Wohingegen mindestens 95% genau dem entsprechen, was über die Auffassung der AfD auf Welt.de kolportiert wird.

 

Du bewegst Dich in den <3%?

Niemand wird es Dir verbieten.

 

Dennoch gibt es nur eine Lebenswirklichkeit, die für den Fortbestand der Gesellschaft sorgt. Eizelle plus Spermium gleich Zygote.

Ziehst Du von den 95% die unfruchtbaren Mitmenschen ab, bleiben noch 80% die für den Fortbestand sorgen.

 

 

Ansonsten kann man natürlich noch die Empfehlung aussprechen, mit queer.de und anderem "Informationsmaterial" (am besten kostümiert, wie beim CSD) in den deutschen Flüchtlingsunterkünften hausieren zu gehen. Viel Spaß dabei.

Wie weit Du in dieser Lebenswirklichkeit mit Deinen "anderen Lebenswirklichkeiten" kommst, ohne aggressiv bedrängt oder gar verprügelt zu werden, würde mich sogar interessieren.

 

btw.: Hast Du schonmal darauf geachtet, was auf Deiner Queer-Seite bei den Toplinks so steht? :w00t:

Sehr schön! :lol:

 

Das jetzt kein falscher Verdacht aufkommt, ich bin durch und durch heterocool.gif Aber : Die Qualität einer freien, demokratischen Gesellschaft ist immer nur so gut wie sie mit den schwächsten Gliedern in ihr umspringt. Gerade Minderheiten wie Schwule und Lesben tragen überproportional viel zur Gesellschaft bei, insbesondere kulturell und wirtschaftlich. Eine brav und biedere, vielköpfige sächsische Hartz 4 Familie dagegen kaum. Da schwant mir schon böses wenn ich mir die Aussagen der AfD anschaue. Warum sollten Homosexuelle nicht ebenso gute Eltern sein können wie Heteros ? Ich bin z.B ein Alleinerziehender. Das würde mich in den Augen der AfD wahrscheinlich auch schon abwerten. Da lugt mir schon so etwas wie NS Vokabular und altbackene Prüderie durch. Der Anblick heiß aussehender knutschender Lesben auf dem Christoffer Streetday stört mich z.B überhaupt nicht.thumbsup.gif

 

 

Gruß

Joseph

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Cellardoor
· bearbeitet von Cellardoor

Einer der klügsten Köpfe der AFD gehört einer Frau:

 

Dr. Alice Weidel

 

Und wie es der Zufall will, liebt sie eine Frau:

 

http://www.welt.de/v...D-Mitglied.html

 

Die Diffamierer müssen also leider umschwenken.

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ZappBrannigan

Warum sollten Homosexuelle nicht ebenso gute Eltern sein können wie Heteros ? Ich bin z.B ein Alleinerziehender. Das würde mich in den Augen der AfD wahrscheinlich auch schon abwerten.

Allerdings. Aus dem Parteiprogramm der AfD: "Eine staatliche Finanzierung des selbstgewählten Lebensmodells Alleinerziehend lehnen wir ab". Das Adjektiv selbsgewählt unterstellt dann auch noch etwas, was längst nicht immer der Fall ist. Insbesondere bei der Familienpolitik zeigt die AfD ihre extrem reaktionäre Seite.

 

Wer mal richtig lachen (oder eher weinen) möchte sollte sich zudem mal angucken, was die AfD so zur Klimaschutzpolitik in ihrem Parteiprogramm schreibt. Na ja, bei "Lügenpresse"-Schreiern kommt es sicher an.

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odensee

Einer der klügsten Köpfe der AFD gehört einer Frau:

 

Dr. Alice Weidel

 

Und wie es der Zufall will, liebt sie eine Frau:

 

http://www.welt.de/v...D-Mitglied.html

 

Die Diffamierer müssen also leider umschwenken.

 

Nö, umschwenken muss entweder die AfD oder Frau Weidel.

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Hellerhof

Euch ist schon klar, dass es noch gar kein AfD-Parteiprogramm gibt?

 

Correctiv hat einen Entwurf veröffentlicht, da ist nichts beschlossen - von keinem Parteitag.

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Hellerhof
· bearbeitet von Hellerhof

Warum sollten Homosexuelle nicht ebenso gute Eltern sein können wie Heteros ? Ich bin z.B ein Alleinerziehender. Das würde mich in den Augen der AfD wahrscheinlich auch schon abwerten.

Allerdings. Aus dem Parteiprogramm der AfD: "Eine staatliche Finanzierung des selbstgewählten Lebensmodells Alleinerziehend lehnen wir ab". Das Adjektiv selbsgewählt unterstellt dann auch noch etwas, was längst nicht immer der Fall ist. Insbesondere bei der Familienpolitik zeigt die AfD ihre extrem reaktionäre Seite.

 

Wer mal richtig lachen (oder eher weinen) möchte sollte sich zudem mal angucken, was die AfD so zur Klimaschutzpolitik in ihrem Parteiprogramm schreibt. Na ja, bei "Lügenpresse"-Schreiern kommt es sicher an.

 

FAZ zum Entwurf eines Parteiprogramms / Leitantrag der Programmkommission.

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checker-finance

 

Was steht jetzt da so verwerfliches drin?

 

 

Erinnert mich schon sehr hier langsam an die Rassentheorie der NSDAP.

 

Stecken wir halt alle in lager, oder?

 

Du willst die Verfasser des Landesschulgesetzes Berlin in ein Lager stecken? Warum?

 

Oder bist Du der Meinung, jemand anders sei der Meinung, die Verfasser des Landesschulgesetzes Berlin sollten in ein Lager gesteckt werden?

 

Oder wolltest Du einfach nur mal wieder mit Dreck um Dich werfen, in der Hoffnung irgendetwas bleibe schon hängen?

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checker-finance

Das jetzt kein falscher Verdacht aufkommt, ich bin durch und durch heterocool.gif Aber : Die Qualität einer freien, demokratischen Gesellschaft ist immer nur so gut wie sie mit den schwächsten Gliedern in ihr umspringt. Gerade Minderheiten wie Schwule und Lesben tragen überproportional viel zur Gesellschaft bei, insbesondere kulturell und wirtschaftlich. Eine brav und biedere, vielköpfige sächsische Hartz 4 Familie dagegen kaum. Da schwant mir schon böses wenn ich mir die Aussagen der AfD anschaue. Warum sollten Homosexuelle nicht ebenso gute Eltern sein können wie Heteros ? Ich bin z.B ein Alleinerziehender. Das würde mich in den Augen der AfD wahrscheinlich auch schon abwerten. Da lugt mir schon so etwas wie NS Vokabular und altbackene Prüderie durch. Der Anblick heiß aussehender knutschender Lesben auf dem Christoffer Streetday stört mich z.B überhaupt nicht.thumbsup.gif

 

 

Gruß

Joseph

 

Schwule und Lesben tragen überproportional viel zur Gesellschaft bei, insbesondere kulturell und wirtschaftlich? Tatsächlich? Belege?

 

Wenn die den Heteros kulturell und wirtschaftlich so sehr überlegen sind, sind sie wohl kaum die schwächsten Gleider der Gesellschaft. Im Gegenteil, dann sind sie die starken Schultern, die ja so gern kräftig besteuert werden sollen. Nach der logik, dass Schwule und Lesben besonders leistungsfähig seien, müßte eigentlich eine "Schwule und Lesben"-Steuer erhoben werden.

 

Affirmative Action ist meines Erachtens kein geeignetes Konzept, zu mehr Toleranz oder Gleichberechtigung beizutragen.

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checker-finance

 

Für dem Straßenverkehr fordern die Autoren des Entwurfs: „Kein Tempolimit auf Autobahnen, 100 km/h auf Landstraßen und 50 km/h innerorts auf allen Durchgangsstraßen, jederzeit.“

 

Sehr gut, das spricht schon mal für die AFD. Freie Fahrt für freie Bürger.

 

Ich wäre außerdem dafür, dass nur Auto auf die linke Spur dürfen, deren Maximaltempo 200 km/h übersteigt. Außerdem sollte gesetzlich klargestellt werden, dass es einen Sonderfall der Nötigung darstellt, wenn Fahrer die linke Spur nicht für schneller fahrende Fahrzeuge zügig frei machen. Lichthupe und dichtes Auffahren sollten ebenfalls als Sonderfall der Notwehr gegen die Nötigung gesetzlich klargestellt werden.

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ZappBrannigan

Euch ist schon klar, dass es noch gar kein AfD-Parteiprogramm gibt?

 

Correctiv hat einen Entwurf veröffentlicht, da ist nichts beschlossen - von keinem Parteitag.

Ok, Programmentwurf, danke für die Korrektur. Macht es aber nur geringfügig besser.

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svedan
· bearbeitet von svedan

 

 

Die Qualität einer freien, demokratischen Gesellschaft ist immer nur so gut wie sie mit den schwächsten Gliedern in ihr umspringt.

 

[/Quote]

 

 

Eine brav und biedere, vielköpfige sächsische Hartz 4 Familie dagegen kaum

 

[/Quote]

 

Ist es dir nicht peinlich, dich selbst so bloßzustellen?

 

 

Gerade Minderheiten wie Schwule und Lesben tragen überproportional viel zur Gesellschaft bei, insbesondere kulturell und wirtschaftlich.

 

 

letzteres ist zutreffend. Könntest Du ersteres mal näher erläutern?

 

 

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