Klaus28 März 1, 2013 Hallo, unsere Tochter ist am 20.6. geboren. Kindergeld wird auf die Mutter ausgezahlt. Unseren Versicerer haben wir über die Geburt informiert, damit die Kinderzulage gewährt wird. In der Beitragsübersicht und Abrechnung welche jetzt zum 10.1.2013 verschickt wurde ist zwar die Grundzulage bei meiner Frau aufgeführt - die Kinderzulage fehlt aber. Meine Frage ist jetzt, ab wann erhält man die Zulage. Ich habe bei meinem Vertrag jährliche Zahlungsweise eingerichtet zum 15.12.2012. Ich hätte erwartet, dass die Kinderzulage auch zum 15.12.2012 zu dem Eigenbeitrag und der Grundzulage gezahlt wird. Laut Info meiner Versicherung würde die Kinderzulage nur rückwirkend und damit zum 15.12.2013 gezahlt werden. ... was ich so erstmal nirgends gelesen habe.... Danke für Euere Hilfe Klaus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll März 2, 2013 · bearbeitet März 2, 2013 von boll unsere Tochter ist am 20.6. geboren. Kindergeld wird auf die Mutter ausgezahlt. Unseren Versicerer haben wir über die Geburt informiert, damit die Kinderzulage gewährt wird. In der Beitragsübersicht und Abrechnung welche jetzt zum 10.1.2013 verschickt wurde ist zwar die Grundzulage bei meiner Frau aufgeführt - die Kinderzulage fehlt aber. Hallo Klaus, im Allgemeinen empfiehlt es sich mMn, die DRV-Broschüre "Privatvorsorge von A bis Z" heranzuziehen. Hier werden viele Grundlagenkenntnisse in Form von Fragen und Antworten vermittelt. So passt mE die Frage 32 gut zu eurer Situation. Hieraus wird ersichtlich, dass die (erste) Kinderzulage im Folgejahr berücksichtigt wird. btw: Willkommen im WPF! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Morbo März 2, 2013 Riester? Was treibt einen dafür kostbare Zeit zu verwenden? Wie hoch ist diese Zulage? Ändert bekommen/nicht bekommen irgendetwas an irgendetwas? Fragen über Fragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Eisbaer1982 März 2, 2013 guten abend, die zulage für das jahr 2012 wird dir im jahr 2013 gebucht. sprich siehst du es anfang 2014 wenn du deine jährliche information bekommst. ;-) mfg.alex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser März 4, 2013 guten abend, die zulage für das jahr 2012 wird dir im jahr 2013 gebucht. sprich siehst du es anfang 2014 wenn du deine jährliche information bekommst. ;-) mfg.alex Noch ne Frage dazu (wenn ich mich da gleich mal dranhängen darf?): Unser Kind wird im Sommer 2013 geboren. Zulage dann in 2014 (für 2013???) gebucht. Muss ich für das Jahr 2013 dann 2100-154€ oder 2100-154-300€ in den Vertrag einzahlen? Ich vermute letzteres, da der Anspruch ja einem Kalenderjahr besteht, sobald man für das Kind kindergeldberechtigt war. Daran sollte doch auch nichts ändern, dass die Buchung erst im Jahr 2014 erfolgt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 März 4, 2013 Unser Kind wird im Sommer 2013 geboren. Zulage dann in 2014 (für 2013???) gebucht. Korrekt. Trotzdem nicht vergessen, die Zulage zu beantragen. Meine Frau und ich haben 2 Kinder und wir haben es so gemacht, dass jeder die Kinderzulage erhält. Muss ich für das Jahr 2013 dann 2100-154€ oder 2100-154-300€ in den Vertrag einzahlen? Ich vermute letzteres, da der Anspruch ja einem Kalenderjahr besteht, sobald man für das Kind kindergeldberechtigt war. Daran sollte doch auch nichts ändern, dass die Buchung erst im Jahr 2014 erfolgt? Das unterstrichene stimmt. Deine Gedankengänge sind also richtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor März 5, 2013 · bearbeitet März 5, 2013 von Matthew Pryor Ändert bekommen/nicht bekommen irgendetwas an irgendetwas? In der Tat.Man (bzw. in diesem Fall Frau) hat 300€ bekommen/nicht bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Plutos März 5, 2013 Korrekt. Trotzdem nicht vergessen, die Zulage zu beantragen. Meine Frau und ich haben 2 Kinder und wir haben es so gemacht, dass jeder die Kinderzulage erhält. Kinderzulage gibt es doch nur einmal? Oder hat Sie die Zulage für ein Kind und du für das andere Kind? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 März 5, 2013 Kinderzulage gibt es doch nur einmal? Verstehe nicht, was Du hiermit meinst. Bei 2 Kindern gibt es zweimal Kinderzulage, also für jedes Kind einmal. Ich hatte das mit den 2 Kindern nur zusätzlich erwähnt gehabt, falls sich jemand in ähnlicher Situation befindet. Oder hat Sie die Zulage für ein Kind und du für das andere Kind? Sie bekommt auf ihren Vertrag die Kinderzulage von unserem ersten Kind und ich bekomme die Kinderzulage auf meinen Vertrag für unser zweites Kind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser März 5, 2013 Das unterstrichene stimmt. Deine Gedankengänge sind also richtig. Danke für die Antwort, dann werde ich nach der Geburt mal die monatliche Rate anpassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Joseph Conrad März 8, 2013 Hallo zusammen, bei der Kinderzulage bei geschiedenen Alleinerziehenden ist noch folgendes interessant : Lebt das Kind auch nur den ersten Monat eines Jahres mit Hauptwohnsitz bei einem Elternteil steht diesem die volle Kinderzulage zu, auch wenn die restlichen 11 Monate das Kind bei dem anderen Elternteil mit Hauptwohnsitz lebt ! So ist das mir ein Jahr ergangen. Irgendwie ungerecht, obwohl es ja nur 185 Euronen sind. Dabei hat meine Ex-Frau gar keinen Riestervertrag. So konnte der "Staat" mal wieder ein Schlupfloch finden und sich diese Zulage sparen. Gruß Joseph Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 10, 2013 Ist nicht ganz richtig. Da hängen noch ein paar Prämissen (erster Anspruch Kindergeld, Mann oder Frau etc.) zusätzlich dran. Kinderzulage ist aber ohne Frage ein schwieriges Thema bei getrennt lebenden Eltern und nicht verheirateten Paaren. Fällt aber alles in den Bereich des EStG (§ 26 EStG, §64 EStG, §85 EStG usw. usf). Sprich, in solchen Situationen -> Besuch bei Steuertante oder -onkel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Humunculus November 19, 2019 @Gerald1502 & Co. Ist das (bei einem Riester-Vertrag mit einem Kind und Annahme Steuerförderungs-Maximierung) wirklich so wie von dir beschrieben? Adaptiert auf aktuelle Werte: Geburt: 2019 Einzahlung 2019: 2100-175-300€ Tatsächlich in den Vertrag geflossen: 1625€ Eigenbeitrag + 175€ Zulage = 1800€ Erste Verbuchung der Kinderzulage: 2020 Für mich ergibt das nicht so richtig Sinn. In diesem Fall könnte ich doch bei der Steuererklärung für 2019 nur 1800€ als Sonderausgaben absetzen, denn die 300€ Kinderzulage für 2019 sind doch gar nicht 2019 geflossen?? Oder stehe ich hier auf dem Schlauch? Vielleicht hat ja jemand eine Quelle dazu, ich habe speziell für das Jahr der Geburt nirgends im Netz was gefunden und im WPF nur diesen Thread. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 19, 2019 vor 42 Minuten von Humunculus: In diesem Fall könnte ich doch bei der Steuererklärung für 2019 nur 1800€ als Sonderausgaben absetzen, denn die 300€ Kinderzulage für 2019 sind doch gar nicht 2019 geflossen?? Auch wenn normalerweise das Zuflußprinzip gilt – hier geht es stattdessen um den Anspruch auf Zulage. Das Finanzamt berechnet den selbst. Übrigens sogar dann, wenn jemand die Zulage gar nicht beantragt hat (was natürlich eine schlechte Idee wäre). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Humunculus November 19, 2019 vor 23 Minuten von chirlu: Auch wenn normalerweise das Zuflußprinzip gilt – hier geht es stattdessen um den Anspruch auf Zulage. Das Finanzamt berechnet den selbst. Übrigens sogar dann, wenn jemand die Zulage gar nicht beantragt hat (was natürlich eine schlechte Idee wäre). Ok, gut zu wissen - danke dir! Das mit der Zulagenberücksichtigung auch ohne Antrag ist mir bekannt. Aber nicht das Verhalten in folgendem Sonderfall - vielleicht weißt du da ja auch Bescheid. Situation: Mann hat 1 Kind, das bei der Mutter lebt. Normal kann er ja nur die Zulage erhalten, wenn er die sich von der Mutter übertragen lässt (zumindest glaube ich mich zu erinnern, dass das geht), etwa weil sie nicht riestert. Macht man das nicht, wird die Zulage ja nicht automatisch auf die ESt-Schuld aufgeschlagen, ergo: alles ok, bei Gutverdienern bessere Fördersituation. Wie ist es aber, wenn der Mann 0,5 Kinderfreibetrag erhält und sich ebenfalls nicht die Zulage hat übertragen lassen. Irgendwo habe ich gelesen, dass das FA auch den Kinderfreibetrag bei der Frage berücksichtigt, ob ein Anspruch auf Kinderzulage besteht (was ja steuerlich immer nachteilig ist). Gilt das auch in diesem Fall bei getrennt lebenden Eltern? Vermutlich nicht, da man sonst doppelt gekniffen wäre, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 19, 2019 vor 1 Stunde von Humunculus: Irgendwo habe ich gelesen, dass das FA auch den Kinderfreibetrag bei der Frage berücksichtigt, ob ein Anspruch auf Kinderzulage besteht Nein, es geht ausschließlich nach dem Kindergeld – abgesehen davon, daß verheiratete, nicht getrennte Eltern den Anspruch untereinander verschieben können. (§ 85 EStG) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag