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Apophis

Italienische Finanztransaktionssteuer

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Apophis

Italien führt zum 01.03.2013 eine Finanztransaktionssteuer auf den Erwerb von Aktien und ähnlichen Wertpapieren im Sinne des italienischen Rechts ein.

 

0,12% (0,1% ab 2014) es Kaufpreises der Aktien bei Erwerb über einen geregelten Markt, unabhängig vom Ort der Transaktion. Und jetzt kommts, 0,22 % des Kaufpreises bei Erwerb im außerbörslichen Handel (ab 0,2% ab 2014 ).

 

Damit sind nach französischen Aktien auch die italienischen Tabu. So erreicht man auch einen schönen Homebias. Der Dax wird steigen, sag ich euch, bis uns schwindlig wird.

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crosplit

Italien führt zum 01.03.2013 eine Finanztransaktionssteuer auf den Erwerb von Aktien und ähnlichen Wertpapieren im Sinne des italienischen Rechts ein.

 

0,12% (0,1% ab 2014) es Kaufpreises der Aktien bei Erwerb über einen geregelten Markt, unabhängig vom Ort der Transaktion. Und jetzt kommts, 0,22 % des Kaufpreises bei Erwerb im außerbörslichen Handel (ab 0,2% ab 2014 ).

 

Damit sind nach französischen Aktien auch die italienischen Tabu. So erreicht man auch einen schönen Homebias. Der Dax wird steigen, sag ich euch, bis uns schwindlig wird.

 

Pass bloss auf, unser Finanzfachmann Steinbrück macht sich auch vehement stark für die Transaktionssteuer auf Börsengeschäfte, er hat regelrecht alle anderen Politiker schon angesteckt---die bösen BANKEN sollen endlich mal zahlen!

 

Am Ende bleibt nur noch der DOW JONES...:-

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cpandrea

es sind nur die groessere Gesellschaften, davon betroffen, siehe Liste unten. Wenn die gekauften Aktien noch am selben Tag verkauft werden, muss man nichts zahlen.

A2A - Acea - Amplifon - Ansaldo - StsAtlantia - Autogrill - Autostrada Torino Milano - Azimut

 

Banca Carige - Banca Generali - Banca popolare dell'Emilia Romagna - Banca popolare di Milano - Banca popolare di Sondrio - Banco Popolare - Beni Stabili - Brembo - Brunello Cucinelli - Buzzi Unicem

 

Campari - Cattolica assicurazioni - Cir - Credem - Credito Bergamasco

 

Danieli & C risparmio Danieli & C - De Longhi - Diasorin

 

Ei towers - Enel green power - Enel - Eni - Erg - Exor priv - Exor

 

Fiat industrial - Fiat - Finmeccanica - Fondiaria Sai

 

Gemina - Generali

 

Hera

 

Ima - Impregilo - Indesit - Interpump - Intesa San Paolo risparmio - Intesa San Paolo - Iren - Italcementi

 

Lottomatica - Luxottica

 

Mediaset - Mediobanca - Mediolanum - Milano assicurazioni - Mps

 

Parmalat - Piaggio - Pirelli - Prysmian

 

Rcs Mediagroup - Recordati

 

Saipem - Salvatore Ferragamo - Saras - Sias - Snam - Sorin

 

Telecom Italia risparmio - Telecom Italia - Tenaris - Terna - Tod's

 

Ubi banca - Unicredit - Unipol

 

 

 

Read more: http://it.ibtimes.com/articles/43965/20130228/tobin-tax-guida-aliquote-data-strumenti-derivati-azioni-lista-societa-quotazione-esclusione.htm#ixzz2MCsnamIV

 

 

 

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FranzFerdinand

Wegen einer Steuer in dieser Größenordnung nicht in Italien investieren? Da fallen mir aber deutlich bessere Gründe ein!

 

Insgesamt treffen zu viele Menschen Anlageentscheidungen aus Steuergründen.

 

Lieber eine renditestarke als eine steueroptimierte Anlage!

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Bärenbulle

Sind synthetische ETF von sowas eigentlich irgendwie betroffen?

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jumpin53

Hier die Mitteilung der ComDirect:

 

 

head_postbox.gift.gifItalien führt zum 01.03.2013 eine Finanztransaktionssteuer auf den Erwerb von Aktien und ähnlichen Wertpapieren im Sinne des italienischen Rechts (nachfolgend als „Aktien“ bezeichnet) ein.

 

Italienische Finanztransaktionssteuer im Überblick:bullet_yel.gifBesteuert wird der Erwerb von Aktien italienischer Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung ab 500 Millionen Euro. bullet_yel.gifDie Besteuerung erfolgt unabhängig vom Ort der Transaktion - also auch, wenn betroffene italienische Wertpapiere über einen deutschen Börsenplatz erworben werden. bullet_yel.gifAb 01.03.2013 beträgt die Finanztransaktionssteuer auf Aktien 0,12 % des Kaufpreises der Aktien bei Erwerb über einen geregelten Markt (ab 2014 0,10 %), 0,22 % des Kaufpreises der Aktien bei Erwerb im außerbörslichen Handel (ab 2014 0,20 %).bullet_yel.gifAls Erwerb gelten sowohl der direkte Aktienkauf als auch die Aktienlieferung, z. B. bei Wandelanleihen. Die Finanztransaktionssteuer fällt zum Zeitpunkt des rechtlichen Übertrages an. bullet_yel.gifDer Erwerb von Anleihen, Wandelanleihen auf neue Aktienemissionen und Investmentfonds sowie der Übertrag durch Schenkung oder Erbschaft unterliegt nicht der Finanztransaktionssteuer.Erwerben Sie ab dem 01.03.2013 zu besteuernde italienische Wertpapiere, fällt die Steuer an. comdirect führt bis auf Weiteres vorschriftsmäßig für Sie die Steuer automatisch an Italien ab.

 

 

Viel Erfolg für Ihre Börsengeschäfte!

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b.p.
· bearbeitet von b.p.

ein weiterer Grund nicht im Bunga Bunga Land zu investieren, neben 130 % Staatsverschuldung.

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Nudelesser

Sind synthetische ETF von sowas eigentlich irgendwie betroffen?

 

Das würde mich auch interessieren. Weiß jemand, ob Aktien-ETFs möglicherweise „aktienähnliche Wertpapiere im Sinne des italienischen Rechts“ sind?

 

Und selbst wenn Kauf/ Verkauf des ETF transaktionssteuerfrei bleiben sollte (was ich vermute), ist da noch die spannende Frage, was mit den regelmäßigen Umschichtungen innerhalb des ETF passiert. Würde tippen, dass die entsprechende Steuerbelastung direkt in den Index eingerechnet wird und damit Swapper wie Replizierer gleichermaßen treffen würde. Und der gemeine ETF-/Fonds-Käufer merkt nicht einmal etwas davon...

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Karl Napf
Damit sind nach französischen Aktien auch die italienischen Tabu.

Erstens ist die Transaktionssteuer ein Mückenschiss im Vergleich zu den Spreads der meisten italienischen Aktien.

 

Und zweitens hat Italien erst in 2012 seine Quellensteuer auf Aktiendividenden von 27% auf 20% gesenkt, was die Transaktionssteuer mehr als nur kompensiert: 7% weniger einbehaltene Quellensteuer auf eine 5%-Dividende sind 35 BP, also drei Mal so viel wie die Transaktionssteuer.

 

Italienische Aktien sind also sogar attraktiver geworden als noch vor zwei Jahren.

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cpandrea

der Erwerb von ETF Anteile an der italienischen Börse sollte nicht bettroffen sein. Ich glaube, dass der ETF betroffen ist, wenn der ETF italienische Aktien kauft, aber es sollte sich minimal auswirken.

Ab 1.7.2013 werden auch der Kauf und Verkauf von Derivate besteuert sein, jedoch mit anderen % und dann sollten damit auch syntetische ETF betroffen sein.

 

 

Für Aktien wird nur der Kauf besteuert, oder besser gesagt, der täglichen + von Aktien (Kaufmenge des Tages minus Verkaufmenge des Tages).

 

Ich glaube nicht, dass der Index von der Transaktionsteuer beinflusst wird und sicher die physische Replizierer werden kaum etwas von dieser Steuer spüren, für die syntetische Replizierer kann ich nicht beurteilen.

 

 

 

 

Übrigens ist der Kauf von ETF über italienische Onlinebanken bzw. Broker an der ital. Börse günstig (5-10 Euro pro Transaktion alles inkl.), aber mit dem grossen Problem der Verwaltung der deutschen Abgeltungsteuer.

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Kaffeetasse

Ja, 0,1% sind echt ne Frechheit. Das sind glatt 2€ bei 2000€ oder 20€ bei 20.000€. Damit sind italienische Aktien wie Campari echt ein absolutes No Go.^^

Hier die Liste der voraussichtlich betroffenen Unternehmen:

 

FTS ITA.pdf

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Apophis
Damit sind nach französischen Aktien auch die italienischen Tabu.

Erstens ist die Transaktionssteuer ein Mückenschiss im Vergleich zu den Spreads der meisten italienischen Aktien.

 

Und zweitens hat Italien erst in 2012 seine Quellensteuer auf Aktiendividenden von 27% auf 20% gesenkt, was die Transaktionssteuer mehr als nur kompensiert: 7% weniger einbehaltene Quellensteuer auf eine 5%-Dividende sind 35 BP, also drei Mal so viel wie die Transaktionssteuer.

 

Italienische Aktien sind also sogar attraktiver geworden als noch vor zwei Jahren.

 

Es geht ums Prinzip, jeder versucht hier jetzt sein eigenes Süppchen zu kochen. Die europäischen Staaaten werden sich noch überbieten mit der Transensteuer. Für mich macht es einen Unterschied ob ich für Gewinn oder für blossen Erwerb Steuer zahle. Schon kurios, anstatt das man froh ist wenn Leute Aktien kaufen werden sie bestraft, die shortseller nicht und klopfen sich vor lachen auf die Schenkel. Was will man aber auch erwarten wenn Clowns die Macht übernehmen. Zur Quellensteuerproblematik, mir ist meine Zeit kostbar als mich mit diesem Chaos zu beschäftigen. Deshalb nehme ich meist lieber Derivate.

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Karl Napf
Schon kurios, anstatt das man froh ist wenn Leute Aktien kaufen werden sie bestraft

Ganz im Gegenteil: Wer Aktien kauft und langfristig hält, wird durch die Senkung der Quellensteuer drei Mal so stark entlastet, wie er durch die gegen Trader gerichtete Transaktionssteuer belastet wird. Ich finde das in der Kombination durchaus kleinanlegerfreundlich.

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alpinist
· bearbeitet von alpinist

Apophis, am 28. Februar 2013 - 14:58, schrieb

Es geht ums Prinzip,... Zur Quellensteuerproblematik, mir ist meine Zeit kostbar als mich mit diesem Chaos zu beschäftigen...

 

Dem stimme ich "aus Prinzip" voll zu. Außerdem ist Italien (neben Spanien) bei Quellensteuern auf Dividenden ohnehin berüchtigt: Nach dem deutsch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommen stehen deutschen Aktionären von italienischen Unternehmen zu viel bezahlte Quellensteuern zu, nämlich jener Anteil, der vom deutschen Fiskus nicht angerechnet wird. Diese müssen die Anleger aber leider ausgerechnet bei der ital. Steuerbehörde zur Rückzahlung beantragen. Ich warte trotz höflicher Anfragen bereits fast 2 Jahre auf eine unstrittige Rückerstattung. Eine namhafte Bank berichtet von ihr bekannten Fällen, in denen Anleger schon 7 und mehr Jahre warten. Erst gestern hat die ital. Regierung eingeräumt, gegenüber privaten Gläubigern mehr als 100 Mrd € (!) Schulden zu haben. Mahlzeit! Fazit nach derartigen Erfahrungen und Perspektiven: keine Geldanlage mehr in Italien!

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alpinist
· bearbeitet von alpinist

ein weiterer Grund nicht im Bunga Bunga Land zu investieren, neben 130 % Staatsverschuldung.

Der kritische Hinweis impliziert nicht zu Unrecht die Frage, ob man überhaupt Geld in Italien investieren soll, Transaktionssteuer hin oder her.

Zu der aktuellen Frage, ob und in welcher Weise man nach den jüngsten Geschehnissen um Zypern in Europa (noch) Geld anlegen soll, fand ich heute einen Beitrag von Ulrich Fielitz (TagesgeldVergleich.com), dessen grundsätzlichem Inhalt ich eine Menge abgewinnen kann und den ich deshalb hier zum Thema "besteuern" möchte.

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Prospektständer

130% Staatsverschuldung nach offizieller Berechnungsgrundlage, addiert man noch die nicht erfassten Barwerte der Renten/Pensionsansprüche hinzu sind wir bei knapp 140-150%...man sollte aber dazu Wissen das Deutschland (inkl. Renten/Pensionansprüche) auf ählichem Niveau liegt :- ...also ist die reale Staatsverschuldung kein gutes Argument gegen Italien, bei gleichzeitigem Stabilitätsvertrauen in DE..sorry fürs Off Topic, aber das musste ich loswerden, da ich es immer nervig finde wenn Italien mit kurzem Blick auf die 130% als ach so pleite und höher verschuldet dasteht..

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Superhirn
· bearbeitet von Superhirn

Auf welcher Rechtsgrundlage können denn Staaten auf den Aktien- bzw. Wertpapierhandel im Ausland (!) Steuern erheben und die Depotbanken zwingen, diese an das Land, in diesem Fall Italien, abzuführen?

 

Habe ich das jetzt überlesen?

 

Zu Frankreich:

 

Gefunden habe ich nur das: Quelle Comdirect Forum

 

Hallo Community,

 

ergänzend zu den bisherigen Informationen noch folgende:

 

Rechtliche Grundlage für die Erhebung der französischen Finanztransaktionssteuer ist das französische Gesetz zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (Loi n° 2012-354 du 14 mars 2012 de finances rectificative pour 2012, veröffentlicht im Journal Officiel de la Républiue Francaise am 15. März 2012, und dem dazu ergangenen Änderungsgesetz).

 

Die Beitreibung der Steuer in Deutschland erfolgt auf Basis des EU-Beitreibungsgesetzes (EUBeitrG) im Wege der Amtshilfe. Die comdirect setzt dieses Gesetz - wie zahlreiche andere Banken - in Abstimmung mit dem Bundesverband um und führt die vom Kunden einbehaltene Steuer ab.

 

Gruß,

das Community-Team

Ich habe mir das mal angesehen: Gesetzestext



Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

(EU-Beitreibungsgesetz - EUBeitrG)



So ganz überzeugend ist das alles nicht ....





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lalin1972

Auf welcher Rechtsgrundlage können denn Staaten auf den Aktien- bzw. Wertpapierhandel im Ausland (!) Steuern erheben und die Depotbanken zwingen, diese an das Land, in diesem Fall Italien, abzuführen?

 

 

Hallo Community,

 

ergänzend zu den bisherigen Informationen noch folgende:

 

Rechtliche Grundlage für die Erhebung der französischen Finanztransaktionssteuer ist das französische Gesetz zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (Loi n° 2012-354 du 14 mars 2012 de finances rectificative pour 2012, veröffentlicht im Journal Officiel de la Républiue Francaise am 15. März 2012, und dem dazu ergangenen Änderungsgesetz).

 

Die Beitreibung der Steuer in Deutschland erfolgt auf Basis des EU-Beitreibungsgesetzes (EUBeitrG) im Wege der Amtshilfe. Die comdirect setzt dieses Gesetz - wie zahlreiche andere Banken - in Abstimmung mit dem Bundesverband um und führt die vom Kunden einbehaltene Steuer ab.

 

Gruß,

das Community-Team

Ich habe mir das mal angesehen: Gesetzestext



Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

(EU-Beitreibungsgesetz - EUBeitrG)



So ganz überzeugend ist das alles nicht ....







 

Das ist eine Frechheit, denn die Anwendung des EU-Beitreibungsgesetzes in D. setzt eine Beitreibungsersuchen(!) eines anderen Mitgliedsstaates (hier: Frankreich) voraus. Außerdem muß ein Vollstreckungstitel bestehen (§ 8 Abs. 1 EUBeitrG). Diese Voraussetzungen liegen jedoch nicht vor, denn die Steuer wird sofort einbehalten und abgeführt. Ein sofortiger Einbehalt kann aber nicht nach dem EUBeitrG erfolgen, da

 

1. hiernach das deutsche Finanz- oder Zollamt die Forderung beitreiben muß und nicht das Kreditinstitut

 

2. eine titulierte Forderung des französischen Fiskus vorliegen muß. Das ist bei einem sofortigen Einbehalt nicht der Fall.

 

Aber man macht alles mit, anstatt sich zu wehren und die Interessen der Kunden zu vertreten - willkommen im Neuen Europa.

 

PS:

Es wäre interessant ob bei ausl. Brokern (IB) oder z.B. bei Lynx die Steuer ebenfalls einbehalten wird.

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cpandrea

Hallo

 

 

ist die ausländische Tobin Tax für die Berechnung der deutschen Abgeltungsteuer Teil der Ansschaffungpreis bzw. Verkaufspreis ?

 

wenn ja, ist es möglich abzusetzen, auch wenn die Belastung der Tobin Tax getrennt erfolgt, sogar Monaten später ?

 

 

 

danke

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