Gast230605 Februar 25, 2013 Nach Differenzen mit einer gewissen Bank, Verschlampen eines einfachen Freistellungsauftrages, und Ignorieren von Kündigungen, WILL ICH WEG! Ich brauche eure Tipps und Ideen wie ich aus 2 Festgeld-Verträgen mit Restlaufzeit 1,5 und 2 Jahre rauskomme. Anfallende Stornokosten interessieren mich nicht.... die habe ich in spätestens in 6 Monate mit einem ETF "ausgesessen". Fazit: Für mich Festgeld? NIE WIEDER! 2 unkomplizierte Tagesgeldkonten und 1 ordentliches Portfolio. FERTIG! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Februar 25, 2013 · bearbeitet Februar 25, 2013 von harryguenter Nach Differenzen mit einer gewissen Bank, Verschlampen eines einfachen Freistellungsauftrages, und Ignorieren von Kündigungen, WILL ICH WEG! Ich brauche eure Tipps und Ideen wie ich aus 2 Festgeld-Verträgen mit Restlaufzeit 1,5 und 2 Jahre rauskomme. Das Schöne bei Verträgen in Deutschland ist, dass sie von allenb Beteiligten eingehalten werden müssen. Sofern Du Deiner Bank also nicht nachweisen kannst, dass Sie (z.B. per Einschreiben oder Fax) übermittelte Aufträge "verschlampt" hat, wirst Du keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung bekommen. http://www.morgenweb.de/ratgeber/rund-ums-geld/festgeld-gar-nicht-so-fest-1.450636 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Februar 25, 2013 Anfallende Stornokosten interessieren mich nicht.... die habe ich in spätestens in 6 Monate mit einem ETF "ausgesessen". Du würdest auch z.B. 20% der Anlagesumme zahlen, um aus dem Festgeldvertrag herauszukommen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Februar 25, 2013 Anfallende Stornokosten interessieren mich nicht.... die habe ich in spätestens in 6 Monate mit einem ETF "ausgesessen". Du würdest auch z.B. 20% der Anlagesumme zahlen, um aus dem Festgeldvertrag herauszukommen? Mich interessiert eher der ETF mit sicherer Rendite nach Transaktionskosten über Festgeldniveau plus Stornokosten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast230605 Februar 25, 2013 Manchmal wird hier einfach zuviel "getippt", statt Ideen produziert. Aber Hey......... Ich bin mit Free Agent, Trolls und Newsgroups aufgewachsen. NIchts neues........ ich dachte, vielleicht wäre einer von euch ja mal aus so einem Vertrag rauskommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Februar 25, 2013 · bearbeitet Februar 25, 2013 von Fondsanleger1966 Manchmal wird hier einfach zuviel "getippt", statt Ideen produziert. Aber Hey......... Ich bin mit Free Agent, Trolls und Newsgroups aufgewachsen. NIchts neues........ Wieso, die Auskünfte waren doch konkret und korrekt. Festgeld heißt Festgeld, weil das Geld fest angelegt und damit nicht vorzeitig verfügbar - also illiquide - ist. ich dachte, vielleicht wäre einer von euch ja mal aus so einem Vertrag rauskommen. Ein Bekannter hat es mal geschafft. Er hatte eine gute Beziehung zu seiner Bank, auf die Zinsen verzichtet und lange genug nachgefragt, bis sie es aus Kulanz freigegeben haben. Aber ich habe nicht den Eindruck, dass bei Dir vergleichbare Umstände vorliegen. 2 unkomplizierte Tagesgeldkonten Tagesgeld bietet keine Zinssicherheit. Zinswachstum ist ein Mittelweg: Es bietet feste Zinsen und trotzdem eine hohe Verfügbarkeit (meist 2.000 Euro pro Monat, höhere Beträge 3 Monate vorher kündigen oder vglw. niedrige Strafzinsen zahlen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwaben-Sparer Februar 25, 2013 Meine Kreissparkasse bezahlt mir 4,1% p.a. Zinsen. Ich könnte mir schon vorstellen, dass die mich da raus lassen, würde ich danach fragen. Bei Neuanlage gibt es bei denen dann halt nur noch 0,2% p.a. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Februar 25, 2013 Manchmal wird hier einfach zuviel "getippt", statt Ideen produziert. Aber Hey......... Ich bin mit Free Agent, Trolls und Newsgroups aufgewachsen. NIchts neues........ ich dachte, vielleicht wäre einer von euch ja mal aus so einem Vertrag rauskommen. Das kann man wohl sagen. Und dein Eingangsthread verrät viel. Und was sagt das Lex? Beide Parteien haben sich an einen Vertrag zu halten. Du meinst, für dich gilt das nicht. Wie schon gesagt: Wenn du einen Vertrag über 4 oder 5% fest hast, lässt die Bank dich sicherlich aus dem Vertrag. Warum solllte dich eine Bank aus einem Vertrag lassen, wenn sie sich dadurch schlechter steht? Wie heißt der schöne Spruch : Ich bin doch nicht blöd. Warum hast du überhaupt den Vertrag abgeschlossen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Februar 26, 2013 Manchmal wird hier einfach zuviel "getippt", statt Ideen produziert. Aber Hey......... Ich bin mit Free Agent, Trolls und Newsgroups aufgewachsen. NIchts neues........ Ich kann wenigstens mit Agent ohne Free dienen, die paar Mark hab ich damals schon investiert, und bezüglich Trollen fällt mir dann immer die Neue Frankfurter Schule ein: Die schärsten Kritiker der Elche waren früher selber welche. ich dachte, vielleicht wäre einer von euch ja mal aus so einem Vertrag rauskommen. Gab es bestimmt schon, gibt es bestimmt wieder, ist in dem Fall aber reines Goodwill und mindestens eine Frage eines Angebotes, das die Gegenseite nicht ablehnen kann, zzgl. dessen, dass es in den Geschäftsablauf passen muss, was bei 08/15-Hotliner schwer werden kann. Wie schon von anderen gesagt, Verträge sind einzuhalten, das hat wenig mit Trollen zu tun, auch wenn es nicht die erhoffte Antwort ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Februar 26, 2013 Meine Kreissparkasse bezahlt mir 4,1% p.a. Zinsen. Ich könnte mir schon vorstellen, dass die mich da raus lassen, würde ich danach fragen. Das könnte ich mir auch vorstellen: Wenn es aus Sicht der Bank auf jeden Fall ein gutes Geschäft ist, den Vertrag vorzeitig beenden zu können, hätte man vielleicht eine Chance dazu. Eine einfache Überlegung: Wenn dieses Festgeld eine Bankanleihe oder ein Schuldscheindarlehen wäre, würde es dann über oder unter pari (100%) gehandelt? Bei 4,1% einer Sparkasse (mit deutscher Einlagensicherung) dürfte der Marktwert zur Zeit deutlich über dem Nennwert liegen. Bei einem Festgeld z.B. einer Bank aus dem Baltikum wäre ich mir da nicht so sicher... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bb_florian Februar 26, 2013 Wenn es aus Sicht der Bank auf jeden Fall ein gutes Geschäft ist, den Vertrag vorzeitig beenden zu können, hätte man vielleicht eine Chance dazu. Habe ich auch schonmal probiert, hat nicht geklappt. Der laufende Vertrag hatte mindestens 2% mehr Zins als den Zins, den sie damals für neue Anlagen geboten haben... hätte der Bank mind. 500 Euro Gewinn gebracht, wenn ich mich recht erinnere. Könnte mir vorstellen, dass es bei einer kleineren Bank, wo noch Menschen sitzen, die was entscheiden können, klappen könnte, aber die IT des Standard-Massengeschäfts ist darauf vielleicht nicht ausgelegt. Im Prinzip ist ja klar, dass man für ein Festgeld mit niedrigerem Zinssatz als Kunde die Zinsdifferenz erstatten müsste plus einen Schnaps extra. Geht aber anscheinend normalerweise nicht und deswegen lasse ich inzwischen auch die Finger von Festgeld. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Februar 26, 2013 · bearbeitet Februar 26, 2013 von bondholder Im Prinzip ist ja klar, dass man für ein Festgeld mit niedrigerem Zinssatz als Kunde die Zinsdifferenz erstatten müsste plus einen Schnaps extra. Der Schnaps extra ist aber deutlich teurer, als sich das die meisten Leute vorstellen: Eine Bank ist keine mildtätige Einrichtung und kalkuliert Festgeld-Angebote in der Regel [von subventionierten Angeboten zur Neukundengewinnung abgesehen] so, dass unterm Strich eine Marge übrigbleibt. Die Problematik kennen wir von vorzeitigen Vertragsänderungen im Kreditbereich: Die Vermögensfrage (FAZ): Änderungen von Festzins-Krediten bergen viele Probleme oder auch hier: Wird das Festgeldkonto dann innerhalb dieser Zinsfestschreibungszeit gekündigt, kann die Bank eine Entschädigung für den Zinsverschlechterungsschaden erheben. Dabei handelt es sich um eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Gebühr, die sich aus dem Zinsmargenschaden und einer Bearbeitungsgebühr zusammensetzt. Letztere wird für die anfallenden Verwaltungskosten erhoben. Grundsätzlich müssen Banken das Festgeld vor Ablauf der Zeit nicht herausgeben. Dass im standardisierten Retailbanking unter Umständen eine Festgeld-Vertragsänderung gar nicht vorgesehen ist, kommt erschwerend hinzu. (Ein normaler Privatkundenberater soll Deckungsbeiträge durch Produktverkauf erwirtschaften und keine komplizierten Verhandlungen führen.) Es gibt allerdings auch Banken, die explizit Festgeld-Angebote mit Kündigungsrecht bewerben: Festgeld bei MoneYou vorzeitig kündigen MoneYou: Festgeld-Konditionen Festgeld 1 Jahr Zinssatz 1,90 % (bei vorzeitiger Verfügung 1,0 %) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast230605 März 20, 2013 Nun ja, ich habe mit einem schriftlichen Fax probiert, das hatte dieser Verein auch nicht weiter interessiert. Vielleicht fallen mir noch ein paar gute lustige Gründe ein, wie ich sonst daraus komme, außer einer Steuernachzahlung fällt mir da nicht einen Moment. /Für Agent hatte ich damals kein Geld bei 5DM die Stunde Internet und 10 Freistunden im Monat / Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag