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cpandrea

Fremdwährungkurse für Besteuerungszwecke.

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cpandrea

hallo

 

einige Fragen bez. der Benutzung der Fremdwährungskurse

 

ich gehe davon aus, dass für Wertpapiere im ausländischen Währungen jeden Kauf und Verkauf muss mit dem historischen Kurswert gebucht werden auch wenn nicht in Euro gebucht wurde (z.B. Auschüttungen eines USD Fonds wurden direkt in weitere USD-FondsAnteilen) und nicht den Devisen Gewinn- oder Verlustbetrag in Euro am Ende konvertiert werden muss.

 

meine Fragen

1) wenn auf dem Beleg einen Kurs von der Bank (deutsche Bank oder ausländische Bank) oder Fondsgesellschaft angeben wird, sollte man diesen Kurs verwerden ?

 

2) wenn keinen Kurs angegeben wird, darf man die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse verwenden ? Kann man beim Kauf, Verkauf bzw-. TthesaurierungsWerte diese monatliche Durchschnittkurse vewenden oder muss man die Tageskurse (z.B von der EZB) verwenden ?

 

 

danke

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kleinerfisch

Bei realen Zu- und Abflüssen (Käufe, Verkäife, Dividenden etc.) nimmst Du den Euro-Wert wie von der Bank angegeben.

Nur dann passt es mit der Jahressteuerbescheinigung zusammen.

 

Bei Thesaurierungen verwende ich seit Jahren die umsatzsteuerlichen Monatskurse.

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