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befiwe

Dividendenbesteuerung französischer Aktien

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Dandy

Diese ganze Bürokratie ist der Witz. Verstehe diese 15% Regel sowieso nicht. Warum kann man nur 15% anrechnen lassen und nicht bis zu dem vollen Satz der Abgeltungssteuer? Dann wäre das in der Regel kein Thema mehr.

 

Was ich auch nicht verstehe ist, warum es nicht einfach ein direktes System gibt bei dem die Banken den Quellensteuerabzug unter Nachweis der Staatsangehörigkeit gleich im Vorfeld unterbinden können. Es wäre ein Leichtes hier eine einfache und unbürokratische Lösung zu schaffen, aber so etwas scheint ja nicht politisch gewollt.

 

Stattdessen legen die Franzosen lieber unüberwindbare Hürden und hohe Kosten auf, damit sie nicht mit dem Verwaltungsaufwand für Kleinbeträge geplagt werden.

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gynngr
· bearbeitet von gynngr

(hat sich erledigt)

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brett pitt

Hallo zusammen,

 

ich würde das Thema gern noch mal aufgreifen.

 

Mir ist nicht ganz klar geworden, ob die Bank bei der Vorabbefreiung zu 100% mitspielen muss. Oder nur die entsprechen Angaben + Stempel leistet und ich selbst das Ganze zum Fr. Finanzamt schicken könnte.

 

Die Frage deshalb, weil meine Bank nur Rückerstattungen anbietet.Mit reichlich fremden Spesen (ist wohl nicht McDonalds, wo die Beamten Mittagspause machen). Außerdem wird die Divi. noch gesplittet. Da laufen die Gebühren dann doppelt auf, bzw. die RE macht keinen Sinn mehr, weil die Gebühren alles auffressen.

 

Hat jemand Erfahrungen?

 

 

 

 

Grüße

 

 

 

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