hund555 Februar 21, 2013 Hallo zusammen, ich habe Festgeld auf 5 Jahre angelegt. Zinsansammlung ist auf Festgeldkonto. Bei mir wurden die Zinsen nicht auf Kapitalerträge nicht mitgerechnet. Ist es normal? Muss ich dann nach 5 Jahren alle Zinsen versteuern? Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Februar 21, 2013 Ich würde mal sagen ja. Wobei ich den Satz "Bei mir wurden die Zinsen nicht auf Kapitalerträge nicht mitgerechnet" beim besten Willen nicht verstehe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Karl Napf Februar 22, 2013 Ich habe auch so einen Sparbrief mit automatischer Wiederanlage (bei der Santander-Bank). Angelegt im Sommer 2011 mit einem runden Betrag; bei aktueller Depotanzeige wird immer noch der Original-Anlagebetrag angezeigt, bisher sind also keinerlei Zinsen gutgeschrieben und folglich auch noch nichts versteuert worden. Ich bin gespannt auf die Abrechnung bei Fälligkeit in 2014. Der offene Punkt dabei ist der Zinseszinseffekt: Werden die wieder angelegten Zinsen tatsächlich erst 2014 komplett besteuert oder quasi rückwirkend im Jahr ihres jeweiligen Anfallens? Von dieser Sorte ist bei mir noch nichts endfällig geworden (von Sparbriefen mit sofortiger Zinsauszahlung schon). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Februar 22, 2013 Alles klar? Die attraktiven Sparbriefe der Santander Consumer Bank gibt es für Laufzeiten zwischen 6 Monaten und 8 Jahren. Sie entscheiden, ob die Zinsen am Ende der Laufzeit oder jährlich gutgeschrieben werden. Mit unseren Sparbriefen legen Sie Ihr Geld sicher und garantiert ohne Kursschwankungen an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Februar 22, 2013 Abgeltungssteuer fällt immer zum Zeitpunkt der Zinszahlung an, also jährlich oder zum Ende der Laufzeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Februar 22, 2013 Das beantwortet meine Frage nicht. Eigentlich schon: http://www.focus.de/finanzen/steuern/abgeltungsteuer/tid-7080/abgeltungsteuer_aid_69344.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hund555 Februar 22, 2013 Hi Leute, alles klar: Ich habe das Geld Anfang 2012 angelegt, sodass mir Zinsen erst Anfang 2013 gutgeschrieben wurden. Das kann ja auch nicht in der Steuerbescheinigung 2012 drinn stehen. (Ich dachte, dass die Zinsen schon letztes Jahr gutgeschrieben wurden) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Februar 22, 2013 Mein Frau hat ein Spardings bei der Postbank, da werden die 4,35% (!) jährlich auf die Valuta draufgerechnet (mit Zinseszins) , es findet aber keine Versteuernung statt. Eigentlich müssten doch die Zinsen, die wiederum verzinst werden, als zugeflossen gelten ? Ich bin auch schon mal gespannt, was bei Fälligkeit in 2014 passiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Februar 22, 2013 · bearbeitet Februar 22, 2013 von 35sebastian Ach Leute, beschäftigt euch doch mal mit diesen einfachen Dingen! Und kompliziert sie nicht unnötig. Wenn Zinszuflüsse erfolgen , wird abgegolten , je nach Vertrag jährlich oder am Ende der Vertragszeit. Wenn keine Besteuerung erfolgt, dann hat man einen Freistellungsauftrag erteilt, der dies verhindert. Wenn keine Kapitalertragssteuer erhoben wird, kann man bei der Steuererklärung auch keine Kapitalertragssteuer zurückfordern. Wenn aber Kapitalsteuer erhoben bzw. abgegolten wird, erhält man von der Bank darüber eine Bescheinigung . In vielen Fällen ist es sinnvoll , die Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben, um die abgegoltene Steuer teilweise oder ganz zurück zu bekommen. So , jetzt könnt ihr, wenn ihr wollt , Zins und Zinseszinsen für die nächsten Jahre ausrechnen, oder einfach auf die Bescheinigung warten und diese einreichen. Mir gefällt so gut das Spardings. Das drückt alles aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Februar 27, 2013 Mein Frau hat ein Spardings bei der Postbank, da werden die 4,35% (!) jährlich auf die Valuta draufgerechnet (mit Zinseszins) , es findet aber keine Versteuernung statt. Eigentlich müssten doch die Zinsen, die wiederum verzinst werden, als zugeflossen gelten ? Ich bin auch schon mal gespannt, was bei Fälligkeit in 2014 passiert. Bundesschatzbriefe Typ B (Zinsansammlung, Thesaurierung, keine Ausschüttung ) werden auch erst am Ende der Laufzeit versteuert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Februar 27, 2013 Bundesschatzbriefe Typ B (Zinsansammlung, Thesaurierung, keine Ausschüttung ) werden auch erst am Ende der Laufzeit versteuert. Das stimmt, und die Konstruktion ist ja - vom Emi abgesehen- identisch. Was mich irritiert ist gar nicht die Nichtversteuerung, sondern das unterschiedliche Procedere bei anderen Sparanlagen bei anderen Banken bei gleichen Ausstattungen. Genaugenommen ist es nur Neugier bzw. Interesse an steuerlichen Dingen, denn ob das jährlich oder kumuliert versteuert wird ist mir wurscht. Wäre aber schon interessant, wenn man seinen Freibetrag nicht anderweitig ausschöpft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag