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chappli

Trotz Überschreiten des Freistellungsbetrages hat die Bank keine Kapitalertagssteuer ausgewiesen?

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chappli
· bearbeitet von chappli

Liebe Forenmitglieder.

 

Folgende Situation habe ich 2012 gehabt (Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro):

 

Bank 1: Freistellungsbetrag hatte eine Höhe von 570 Euro, davon wurden 565 Euro in Anspruch genommen. Passt soweit.

Bank 2: Freistellungsbetrag hatte eine Höhe von 231 Euro, davon wurden 231 Euro in Anspruch genommen, obwohl die Höhe der Kapitalerträge für Zeile 7 in KAP bei 314,91 ausgewiesen sind...

 

1) Hätte Bank 2 nicht 83,91 Euro mit mindestens 25% Kapitalertragssteuer abziehen müssen? Unter der Zeile Kapitalertragssteuer für Zeile 50 KAP steht aber 0 Euro..

 

Weitere Summen in der Steuerbescheinigung der Bank 2 waren nur: angerechnet ausländische Steuer in Höhe von 20,98 Euro (Zeile 53 KAP) und anrechenbare ausländische Steuer von 2,21 Euro (Zeile 54 KAP)

 

2) Muss ich das Formular KAP jetzt ausfüllen, da ich über 801 Euro Erträge hatte aber die Bank 2 kein Steuerabzug durchgeführt hat?

(Würde ich sowieso machen wegen, ausländischen Thesaurierer)

 

Über Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.

 

VG chappli

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vanity

Die angerechnete/anrechenbare ausländische Steuer wird in 4-facher Höhe auf deine Kapitalerträge angerechnet (da wird die Steuer wieder in Ertrag rückgerechnet auf Basis des 25%-AgSt-Satzes).

 

Angerechnete Steuer 20,98 €, x4 => 83,92 € und ergibt damit den über dem Pauschbetrag liegenden Teil.

Weitere anrechenbare Steuer in Höhe von 2,21 € konnte wegen Inanspruchnahme des Pauschbetrags nicht mehr direkt verrechnet werden und ist jetzt noch über. Du könntest noch mit 4x 2,21 € weiteren Kapitalerträgen verrechnen lassen, falls irgendwo noch welche sind.

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chappli

Die angerechnete/anrechenbare ausländische Steuer wird in 4-facher Höhe auf deine Kapitalerträge angerechnet (da wird die Steuer wieder in Ertrag rückgerechnet auf Basis des 25%-AgSt-Satzes).

 

Angerechnete Steuer 20,98 €, x4 => 83,92 € und ergibt damit den über dem Pauschbetrag liegenden Teil.

Weitere anrechenbare Steuer in Höhe von 2,21 € konnte wegen Inanspruchnahme des Pauschbetrags nicht mehr direkt verrechnet werden und ist jetzt noch über. Du könntest noch mit 4x 2,21 € weiteren Kapitalerträgen verrechnen lassen, falls irgendwo noch welche sind.

 

hallo vanity, vielen dank. hab noch folgende Infos gefunden:

 

Bei der Anrechnung der anrechenbaren (oder der fiktiven) Quellensteuer kann es dazu kommen, dass diese den Abzug der Abgeltungsteuer komplett verhindert und den Ertrag quasi abgeltungsteuerfrei stellt. Es werden maximal 25% des jeweils zu versteuernden Ertrages als zu verrechnende Quellensteuer zugelassen. Übersteigt der Quellensteueranteil 25% des Ertrags, fließt der übersteigende Anteil in den bei der Bank für den Anleger geführten Quellensteuertopf.

 

Kapitalertragsteuer = (Kapitalertrag – (4 x Quellensteuer))/(4 +Kirchensteuersatz)

 

- Von der Rechnung her habe ich es verstanden, trotzdem ein wenig merkwürdig dass am Ende keine Kapitalertragssteuer übrig bleibt...?!? Das mit mal 4 dann wieder durch 4 leuchtet mir noch nicht

so ein...

 

gruß chappli

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chappli

Nachdem ich die Antwort von vanity nochmal gelesen habe, habe ich es verstanden.

@vanity: Danke nochmal.

 

 

Vermutlich haben die Banken ein Eigeninteresse die Verechnung durchzuführen um den Vorgang der Kapitalertragssteuer-Abfuhr zu verhindern,

verpflichtet sind sie ja nicht oder??

 

gruß chappli

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