Matthew Pryor März 1, 2013 · bearbeitet März 1, 2013 von Matthew Pryor (3) Wenn das stimmt, das die Kündigung wirklich mit Dysallie begründet wid -> Erstberatung beim Anwalt empfehlenswert. Die Kündigung wird nicht mit der Diagnose begründet,sondern mit dem Verschweigen Selbiger. Noch mal ganz deutlich: Du musst Vorerkrankungen angeben, Frage ist: ist eine Entwicklungsstörung eine Krankheit, die Du hättest angeben müssen oder nicht? Noch deutlicher:Das ist Unfug.Es wird nach Behandlungen,Untersuchungen,Beratungen etc. gefragt.Auch 2011 schon.Diese sind anzugeben,dazu gehören selbstverständlich auch logopädische Sitzungen.Das ist hier aber gar nicht das Problem. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance März 5, 2013 (3) Wenn das stimmt, das die Kündigung wirklich mit Dysallie begründet wid -> Erstberatung beim Anwalt empfehlenswert. Die Kündigung wird nicht mit der Diagnose begründet,sondern mit dem Verschweigen Selbiger. Noch mal ganz deutlich: Du musst Vorerkrankungen angeben, Frage ist: ist eine Entwicklungsstörung eine Krankheit, die Du hättest angeben müssen oder nicht? Noch deutlicher:Das ist Unfug.Es wird nach Behandlungen,Untersuchungen,Beratungen etc. gefragt.Auch 2011 schon.Diese sind anzugeben,dazu gehören selbstverständlich auch logopädische Sitzungen.Das ist hier aber gar nicht das Problem. Sei vorsichtig mit dem, was Du als "Unfug" bezeichnest. Wie Du weißt ergibt sich aus dem VVG, dass nur nach vertragsabschlußerheblichen "Behandlungen, Untersuchungen, Beratungen, etc." gefragt werden darf. Alles darüber hinaus sind feuchte Träume von Versicherungslobbyisten. Wenn das Lispeln beispielsweise auf einem Kreuzbiß beruht und der Kreuzbiß angegeben ist, hat das Lispeln und die logopädische Sitzung meiner Meinung nach keine eigenständige Relevanz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor März 5, 2013 · bearbeitet März 7, 2013 von Matthew Pryor Und nun machen wir es kurz und schließen aus deiner Aussage,dass Du es immer noch nicht für nötig gehalten hast,Dir den Thread von vorne bis hinten zu Gemüte zu führen,sondern lieber Polemik a la feuchte Träume von Versicherungslobbyisten walten lässt.Schlüssige Argumente sind Dir ja offensichtlich schon vor Längerem und des Öfteren abhanden gekommen.Zum eigentlichen Sachverhalt:1.Ist es von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich,was er bzw. die jeweilige Risikoprüfung für abschlussrelevant hält.Das geht aber zumindest aus den Anträgen,die in Schriftform beantwortet werden (muss ich Dir das wirklich erklären?),hervor.Es gibt diesbezüglich keine anders lautende Rechtssprechung.Das belegt ja auch Deine auffällige Zurückhaltung auf meine Bitte,Urteile zu benennen,die deine These auch nur im Ansatz untermauern könnten.Fehlanzeige.Merkwürdig. 2. Wenn das Lispeln beispielsweise auf einem Kreuzbiß beruht und der Kreuzbiß angegeben ist, hat das Lispeln und die logopädische Sitzung meiner Meinung nach keine eigenständige Relevanz. Lies noch einmal die Ausgangslage.Und dann den entsprechenden Kommentar vom User sumsum.Und meine Erwiderung darauf.Geht Dir ein Licht auf?Nein?Ich will Dir helfen:Der Versicherer ist vom Vertrag zurückgetreten,weil Antragsfragen FALSCH angegeben wurden.Ob Du nun eine oder gar mehrere Frage(n) für gerechtfertigt oder sinnvoll hält,interessiert außer Dir niemanden.Das Einzige,was den TO noch interessieren kann,ist die Frage der Annahme der Gothaer bei Kenntnis der Vorerkrankung und wie diese Annnahme ausgesehen hätte (RZ/RA).Das hat u.a. polydeikes auch schon ausgeführt.Macht Deine Thesis aber weder glaubwürdiger noch zwingender. Sei vorsichtig mit dem, was Du als "Unfug" bezeichnest. Das würde ich u.U. sogar.Wenn hinter Deinen Aussagen auch nur im Ansatz fundiertes Wissen oder aber alternativ eine schlüssige,nachvollziehbare Argumentation stehen würde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag