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Frager123

Steuerfrage

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Frager123

Liebe Steuerprofis!

 

Bin gerade überfordert.

 

Kann mir jemand sagen, ob folgende Produkte inländische oder ausländische ETF Fonds sind, bzw. was ich bei der Versteuerung

beachten muss, soll heißen, ob das alles automatisch läuft oder ob ich beim Finanzamt konkret was angeben muss:

 

db x-trackers MSCI WORLD TRN INDEX ETF

db x-trackers MSCI Emerging Markets TRN Index ETF

ComStage ETF STOXX 600 NR

 

Würde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich bei diesen Steuersachen wirklich keinen Fehler machen möchte!

 

Danke schön!

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ceekay74

db x-trackers MSCI WORLD TRN INDEX ETF

db x-trackers MSCI Emerging Markets TRN Index ETF

ComStage ETF STOXX 600 NR

Die drei ETFs sind ausländische Thesaurierer, aktuell aber ohne ausschüttungsgleiche Erträge und damit "steuerlich einfach", allerdings ohne Gewähr für die Zukunft.

 

Überprüfbar im Bundesanzeiger nach Eingabe der ISIN: KLICK

 

Die generelle steuerliche Behandlung von Investmentfonds ist im PDF-Dokument dieses Threads recht verständlich erklärt: KLICK

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Frager123

Herzlichen Dank, das hilft mir extrem weiter!

 

Eine kleine Frage noch dazu, "steuerlich einfach" bedeutet die Steuern werden automatisch abgezogen

und ich muss mich um nichts kümmern?

 

Lohnt es sich Freistellungsaufträge für ein Depot mit diesen 3 Fonds auszustellen?

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Fondsanleger1966

Die drei ETFs sind ausländische Thesaurierer, aktuell aber ohne ausschüttungsgleiche Erträge und damit "steuerlich einfach", allerdings ohne Gewähr für die Zukunft.

Da muss ich Dich ausnahmsweise mal korrigieren. Ausländische Thesaurierer sind steuerlich *nie* einfach. Selbst wenn die ausschüttungsgleichen Erträge gleich null sind, bleibt immer noch das Problem mit den fehlenden Steuerwerten zu bestimmten Zeiten des Jahres und damit der Ersatzbesteuerung bei einem Verkauf.

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west263

steuerlich einfach bedeutet,das es im Moment keine Erträge zu versteuern gibt.

In dem besagten Bundesanzeiger werden 0,0000€ als Ertrag angegeben.Das kann sich aber jederzeit ändern.

 

Da es nichts bei den 3 ETF zu versteuern gibt,kannst Du deinen Freistellungsauftrag für andere Zinsen,Dividenden oder Gewinne aus Verkauf von Wertpapieren verwenden.

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Frager123

Und was muss ich beim Verkauf der oben genannten Fonds beachten um so wenig wie möglich Abgaben leisten zu müssen?

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west263

einen Freistellungsauftrag in der Höhe des Gewinnes stellen.

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Fondsanleger1966

Und was muss ich beim Verkauf der oben genannten Fonds beachten um so wenig wie möglich Abgaben leisten zu müssen?

Nur dann verkaufen, wenn der depotführenden Stelle die nötigen steuerlichen Angaben vorliegen.

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Frager123

Ja aber sagen wir mal ich hätte die ETFs 20 Jahre so behalten und 3000 Euro Gewinn gemacht. Dann könnte ich nur 800 Euro davon unversteuert nehmen und den Rest würde ich mit 25% versteuern oder? Oder muss man bei den Fonds noch was mit strafbesteuerung beachten?

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west263

Ja aber sagen wir mal ich hätte die ETFs 20 Jahre so behalten und 3000 Euro Gewinn gemacht. Dann könnte ich nur 800 Euro davon unversteuert nehmen und den Rest würde ich mit 25% versteuern oder? Oder muss man bei den Fonds noch was mit strafbesteuerung beachten?

Ja so ist das Spiel an der Börse,wer viel Gewinn macht,darf auch viel Steuern zahlen.

Eine Möglichkeit wäre,das Du jedes Jahr,um die Höhe deines verbleibenden Freibetrages Anteile verkaufst,Gewinne steuerfrei mitnimmst und danach die Anteile wieder kaufst.

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966

Ja aber sagen wir mal ich hätte die ETFs 20 Jahre so behalten und 3000 Euro Gewinn gemacht. Dann könnte ich nur 800 Euro davon unversteuert nehmen und den Rest würde ich mit 25% versteuern oder? Oder muss man bei den Fonds noch was mit strafbesteuerung beachten?

Falls in 20 Jahren noch dieselben Steuersätze und Freibeträge gelten ja. Außerdem noch die thesaurierten Erträge, sofern welche angefallen sind.

 

Oder muss man bei den Fonds noch was mit strafbesteuerung beachten?

Die Ersatzsteuern zahlst Du zusätzlich, wenn Du zum falschen Zeitpunkt verkaufst. Du kannst sie Dir aber über die EkStE später zurückholen, wenn Du das steuertechnisch hinbekommst oder einen Steuerberater (mit entsprechenden Kosten) einschaltest.

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