Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Sch0rschi

Tafelgeschäfte Zufluss §11 EStG?

Empfohlene Beiträge

Sch0rschi

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zum Zufluss von Erträgen aus Tafelgeschäften:

 

Beispiel:

Max Mustermann hat Rentenfonds, die er seit vielen Jahren in seiner privaten Wohnung aufhebt.

Die zugehörigen Kupons für den Zeitraum 2002-2011 hat er in 2012 eingelöst.

Für die Jahre vor 2009 behält das Kreditinstitut 35% Kapitalertragsteuer ein.

Für das Jahr 2009 und 2010 behält die Bank 25% Abgeltungssteuer ein.

Den Soli und die Kirchensteuer schenken wir uns jetzt.

 

Bisher habe ich Folgendes gefunden:

 

 

a) EStH zu §11 EStH 2011:

"Zufluss von Einnahmen erst mit der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über ein in Geld oder Geldeswert bestehendes Wirtschaftsgut (> BFH vom 21.11.1989 - BStBl 1990 II S. 310 = SIS 90 04 11 , vom 8.10.1991 - BStBl 1992 II S. 174 = SIS 92 03 03 und vom 11.11.2009 - BStBl 2010 II S. 746 = SIS 10 00 83). Verfügungsmacht wird in der Regel erlangt im Zeitpunkt des Eintritts des Leistungserfolges oder der Möglichkeit, den Leistungserfolg herbeizuführen (> BFH vom 21.11.1989 - BStBl 1990 II S. 310 = SIS 90 04 11 ). Sie muss nicht endgültig erlangt sein (> BFH vom 13.10.1989 - BStBl 1990 II S. 287 = SIS 90 06 07 ). "

 

Demnach wären die Einnahmen in den jeweiligen Jahren zu versteuern (Wirtschaftliche Verfügungsmacht, sie muss nicht endgültig erlangt sein).

 

 

b ) Auszug aus der NWB-Datenbank zum Stichpunkt Tafelgeschäfte, Stichpunkt Rentenpapiere, ausschüttend:

"Während bei der Depotverwaltung die Zinsen regelmäßig am Fälligkeitstag zufließen, kann der Anleger den Zufluss bei Tafelgeschäften steuern. Die Erträge fließen bei der tatsächlichen Auszahlung zu."

Eventuell ist auch das hier maßgebend, ich bin mir nicht sicher:

Ausschüttende Investmentfonds:

"Bei Anteilen an Investmentfonds werden die Gewinnanteile durch Ertragscheine verkörpert. Bei ausschüttenden Investmentfonds fließen die Ausschüttungen wie bei den Rentenpapieren und Aktien mit der Einlösung der Scheine zu."

 

Demnach wäre der Zufluss in 2012 zu versteuern.

 

 

c) In dem Fondsprospekt zu dem Rentenfonds steht Folgendes:

"Bei einer Vollausschüttung sind beim Anleger die ausgeschütteten Erträge und bei einer Teilausschüttung sowohl die ausgeschütteten

als auch die ausschüttungsgleichen Erträge grundsätzlich steuerpflichtig. In beiden Fällen hat der in Deutschland steuerpflichtige Anleger die Erträge

im Jahr des Zuflusses zu versteuern."

Offenbar handelt es sich um eine Teilausschüttung:

Ausschüttung EUR je Anteil sei 2,0800

Ausschüttungsgleiche Erträge EUR je Anteil sei 0,0740

Summe Erträge EUR je Anteil 2,1540

 

 

Meine Frage:

Fließen die Kapitalerträge (Besitz im Privatvermögen) in den jeweiligen Jahren (2002-2011) zu, oder bei Einlösung der Kupons im Jahr 2012?

Habe trotz umfangreicher Recherche sonst nichts zu dem Thema gefunden...

Danke schon mal!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zum Zufluss von Erträgen aus Tafelgeschäften:

 

Beispiel:

Max Mustermann hat Rentenfonds, die er seit vielen Jahren in seiner privaten Wohnung aufhebt.

Die zugehörigen Kupons für den Zeitraum 2002-2011 hat er in 2012 eingelöst.

Für die Jahre vor 2009 behält das Kreditinstitut 35% Kapitalertragsteuer ein.

Für das Jahr 2009 und 2010 behält die Bank 25% Abgeltungssteuer ein.

Den Soli und die Kirchensteuer schenken wir uns jetzt.

 

Bisher habe ich Folgendes gefunden:

 

 

a) EStH zu §11 EStH 2011:

"Zufluss von Einnahmen erst mit der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über ein in Geld oder Geldeswert bestehendes Wirtschaftsgut (> BFH vom 21.11.1989 - BStBl 1990 II S. 310 = SIS 90 04 11 , vom 8.10.1991 - BStBl 1992 II S. 174 = SIS 92 03 03 und vom 11.11.2009 - BStBl 2010 II S. 746 = SIS 10 00 83). Verfügungsmacht wird in der Regel erlangt im Zeitpunkt des Eintritts des Leistungserfolges oder der Möglichkeit, den Leistungserfolg herbeizuführen (> BFH vom 21.11.1989 - BStBl 1990 II S. 310 = SIS 90 04 11 ). Sie muss nicht endgültig erlangt sein (> BFH vom 13.10.1989 - BStBl 1990 II S. 287 = SIS 90 06 07 ). "

 

Demnach wären die Einnahmen in den jeweiligen Jahren zu versteuern (Wirtschaftliche Verfügungsmacht, sie muss nicht endgültig erlangt sein).

 

 

b ) Auszug aus der NWB-Datenbank zum Stichpunkt Tafelgeschäfte, Stichpunkt Rentenpapiere, ausschüttend:

"Während bei der Depotverwaltung die Zinsen regelmäßig am Fälligkeitstag zufließen, kann der Anleger den Zufluss bei Tafelgeschäften steuern. Die Erträge fließen bei der tatsächlichen Auszahlung zu."

Eventuell ist auch das hier maßgebend, ich bin mir nicht sicher:

Ausschüttende Investmentfonds:

"Bei Anteilen an Investmentfonds werden die Gewinnanteile durch Ertragscheine verkörpert. Bei ausschüttenden Investmentfonds fließen die Ausschüttungen wie bei den Rentenpapieren und Aktien mit der Einlösung der Scheine zu."

 

Demnach wäre der Zufluss in 2012 zu versteuern.

 

 

c) In dem Fondsprospekt zu dem Rentenfonds steht Folgendes:

"Bei einer Vollausschüttung sind beim Anleger die ausgeschütteten Erträge und bei einer Teilausschüttung sowohl die ausgeschütteten

als auch die ausschüttungsgleichen Erträge grundsätzlich steuerpflichtig. In beiden Fällen hat der in Deutschland steuerpflichtige Anleger die Erträge

im Jahr des Zuflusses zu versteuern."

Offenbar handelt es sich um eine Teilausschüttung:

Ausschüttung EUR je Anteil sei 2,0800

Ausschüttungsgleiche Erträge EUR je Anteil sei 0,0740

Summe Erträge EUR je Anteil 2,1540

 

 

Meine Frage:

Fließen die Kapitalerträge (Besitz im Privatvermögen) in den jeweiligen Jahren (2002-2011) zu, oder bei Einlösung der Kupons im Jahr 2012?

Habe trotz umfangreicher Recherche sonst nichts zu dem Thema gefunden...

Danke schon mal!

 

Grundsätzlich mit der Ausschüttung, fällt die Ausschüttung in einzelnen Jahren aus oder deckt sie nicht die anfallenden Steuern, fließt die Thesaurierung mit dem Ende des GJ zu.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sch0rschi

Grundsätzlich mit der Ausschüttung, fällt die Ausschüttung in einzelnen Jahren aus oder deckt sie nicht die anfallenden Steuern, fließt die Thesaurierung mit dem Ende des GJ zu.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Okay, danke!

 

Ich bin nur immer neugierig, und weiß nun nicht, warum die nwb das anders darstellen.

Oder habe ich nicht alles durchschaut? Ich möchte es halt immer genauer wissen ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...