Stoxx Februar 3, 2013 · bearbeitet Februar 3, 2013 von Stoxx Hallo zusammen, in der Einkommensteuererklärung (2012) -Allgemeine Angaben- wird in Zeile 12 eine Angabe zu -Ausgeübter Beruf- verlangt. Bis August '12 war ich als Student eingeschrieben, seit September bin ich als geringfügig Beschäftiger (sozialversicherungspflichtig, zahle i. d. RV ein sowie anteilig Krankenversicherungsbeiträge) angestellt (kein Minijob). Laut Wikipedia ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem Minijob gleichgestellt. Nach meinen Informationen gibt es da jedoch einige Unterschiede. Sieht meine Angabe in Zeile 12 dann wie folgt aus: 1) Bis 08/2012 Student; Seit 09/2012 Geringfügig Beschäftigter oder 2) Bis 08/2012 Student; Seit 09/2012 Angestellter M. E. ist es 2) da ich kein Mini-Jobber sondern ein voll sozialversicherungspflichtiger Angestellter bin. (Oder doch nicht?! ) Wer kann mir eine genaue Antwort geben? Stoxx Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Februar 3, 2013 Hallo, in der Regel trägt man das Letztegültige ein (also bei dir "Angestellter" - ein Beruf ist das aber übrigens auch nicht). Die Angabe hat aber eh' kaum eine Bedeutung, kannst du auch freilassen, ich trage da jedenfalls nie was ein (auch aus Datenschutzgründen, das Finanzamt muss nicht alles wissen). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stoxx Februar 3, 2013 Hallo, in der Regel trägt man das Letztegültige ein (also bei dir "Angestellter" - ein Beruf ist das aber übrigens auch nicht). Die Angabe hat aber eh' kaum eine Bedeutung, kannst du auch freilassen, ich trage da jedenfalls nie was ein (auch aus Datenschutzgründen, das Finanzamt muss nicht alles wissen). Stefan Ok, danke. Also wenn eine Angabe, dann die tatsächliche Berufsbezeichnung. Gibtst du deine Telefon-Nr. an (Telefonische Rückfragen tagsüber unter Nr.)? Finanzamt und Datenschutz, dazu fällt mir gar nichts ein. Gut, wenn ich meine Bankverbindung angebe, ists fast egal, ob ich meine Berufsbezeichnung angebe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Februar 3, 2013 Hallo, Ok, danke. Also wenn eine Angabe, dann die tatsächliche Berufsbezeichnung.Wie gesagt ist das praktisch egal, ich hatte noch nie Probleme damit, dass die Angabe fehlt. Gibtst du deine Telefon-Nr. an (Telefonische Rückfragen tagsüber unter Nr.)?Ja. Ich stehe aber auch im Telefonbuch, daher ist das dann egal. Angerufen wurde ich aber - glaube ich - noch nie. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Februar 3, 2013 Welchen Sinn hat der Berufseintrag? Er erleichtert die Arbeit des Finanzamtes und es beschleunigt die Bearbeitung der Einkommensteuererklärung. Aber warum? Weil der Finanzbeamte dann eben weiß, was du so arbeitest und in seiner allumfassenden Weisheit, kann er einschätzen welche Werbungskosten in deinem Berufsfeld logisch erscheinen und welche nicht. Wie meinst du das? Wenn in der Berufsbezeichnung "Lehrer - Oberstufe" eingetragen ist, dann muss der Finanzbeamte bei Büchern wie Faust, Das Parfüm, Kabale und Liebe keine Anhörung nach § 91 AO schreiben, wieso du denn solche Allgemein-Literatur von der Steuer absetzen willst. Wieso der Feuerwehrmann Stahlkappenstiefel brauch, die Tanzlehrerin 4 Paar Pumps und der LKW - Fahrer an 200 Tagen über 8 Stunden abwesend ist (von seiner regelmäßigen Arbeitsstätte) und Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann ... scheint doch sehr oft auf der Hand zu liegen. Ohh, DANKE!!! Kein Problem Also bekommst du Steuer wieder ... trag es ein ... Dann geht es gleich viel schneller Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stoxx Februar 3, 2013 Welchen Sinn hat der Berufseintrag? Er erleichtert die Arbeit des Finanzamtes und es beschleunigt die Bearbeitung der Einkommensteuererklärung. Aber warum? Weil der Finanzbeamte dann eben weiß, was du so arbeitest und in seiner allumfassenden Weisheit, kann er einschätzen welche Werbungskosten in deinem Berufsfeld logisch erscheinen und welche nicht. Wie meinst du das? Wenn in der Berufsbezeichnung "Lehrer - Oberstufe" eingetragen ist, dann muss der Finanzbeamte bei Büchern wie Faust, Das Parfüm, Kabale und Liebe keine Anhörung nach § 91 AO schreiben, wieso du denn solche Allgemein-Literatur von der Steuer absetzen willst. Wieso der Feuerwehrmann Stahlkappenstiefel brauch, die Tanzlehrerin 4 Paar Pumps und der LKW - Fahrer an 200 Tagen über 8 Stunden abwesend ist (von seiner regelmäßigen Arbeitsstätte) und Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann ... scheint doch sehr oft auf der Hand zu liegen. Ohh, DANKE!!! Kein Problem Also bekommst du Steuer wieder ... trag es ein ... Dann geht es gleich viel schneller Klasse, danke dir! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag