Emilian Februar 1, 2013 · bearbeitet Februar 1, 2013 von Emilian Alle Beteiligten sollten die Anlageprodukte verstehen.. Genau und eben dieses Verständnis beginnt mit einer adäquaten Risikobewertung! Zu allererst muss das Bewusstsein des Fragers geschärft werden, dass nichts "ziemlich risikolos" und/oder "Nummer sicher" ist. Alles andere kommt nach dieser Klärung! Bsp: Bei herunterinflationiertem Festgeld ---> "...hilft der Lerneffekt dann aber nichts mehr, sondern tut dann einfach nur weh." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerFremde Februar 1, 2013 Person B (Mitte 50) wird das Geld irgendwann erben. Gedacht ist, dass Person B damit die eigene Rente aufstockt. Stand aus Rentenversicherungsinfo ca. 650. Person B bekommt eine minimale staatliche Zulage und ist auf ca. 600 Basis beschäftigt. Gesetzl. Rentenversicherung (minimum), Krankenkassenbeitrag etc. werden vom Staat zum Teil übernommen. Ich wünsche jeden ein langes Leben, aber sollte Person A bald versterben und Person B das Geld Erben ist er echt arm dran. Falls ich das richtig interpretiere erhält er momentan Sozialleistungen. Diese würden dann wegfallen und er muß die 75t zum Lebensunterhalt verwenden. B (der Erbe) braucht bzw. kann nicht weitsichtig sein. Er ist dafür zu alt. Er muss, da er mit seiner eigenen Rente wahrscheinlich unter der Grundsicherung liegen wird, Noch ein Grund mehr das Geld nicht zu sparen. Den auch hier gilt selber verbrauchen. Und 75t sind jetzt nicht die Summe die einen ein Leben in Luxus ermögliche. Be einer angenommenen monatlichen Entnahme von ca. 250 wird Person B wahrscheinlich im Bereich der Grundsicherung liegen. Dann lieber jetzt das Geld verprassen und sich den Lebensabend schön einrichten. Grundsicherung gibt es doch eh! Am sinnvollsten wäre es sogar eine Altersgerechte Wohnung zu kaufen. Die kann Person A jetzt schon nutzen und Person B kann dann später auch ohne Grundsicherung ein netten Lebensabend mit der "Mini- Rente" verbringen, da die Mietzahlungen wegfallen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Joseph Conrad Februar 1, 2013 · bearbeitet Februar 1, 2013 von vanity Hilfestellung beim Zitieren, Anstrich 2 an gültige Gesetzeslage angepasst. Hallo Toni und Andere, Heißsporn Emilian ist sich seiner Sache offensichtlich sehr sicher Wie jetzt? Du empfiehlst also Geldanlagen die ggf. nicht kaufkrafterhaltend sind und nennst das dann ziemlich risikolos? Hallo ... jemand da? Du wirst hier niemanden mit Verstand finden, der Geldanlagen bewusst unter diesem Niveau tätigt. Du für Dich kannst das gern halten wie Du möchtest. Dennoch gib anderen keine Ratschläge wenn Dir die Risiken der wichtigsten Assetklassen nicht bewusst sind. Bei der lautstarken Forderung Emilians nach einer "adäquaten Risikobewertung" lässt er die Sondersituation ! in der sich B befindet leider völlig außer acht. DER FREMDE hat diese ganz richtig erkannt Die Fragestellung sollte jetzt lauten : Wie kann B in den Genuss des Erbes UND der Grundsicherung kommen ? Meine Gedanken dazu (ohne Gewähr) 1: Wenn er noch kein Hartz 4 vom Staat bezieht könnte ihm A jetzt eine Wohnung kaufen ( ich glaube sie muss nur unter 130 qm liegen) und sie ihm überschreiben. Der Haken dabei : Das Erbe ist immobil und B kann sich dafür nichts kaufen. Er kann sich "nur" über seine eigene Wohnung freuen die ihm keiner mehr nehmen kann und der Staat zahlt ihm sogar noch die Grundsicherung. ( Ich würde zum Anwalt gehen und mich beraten lassen, es könnte Fristen etc. geben). Wenn er mit A nicht verwandt ist fiele erhebliche Erb/Schenkungssteuer an. Für eine Studentenbude müsste es aber reichen. 2: Wenn er bereits Hartz 4 Empfänger ist würde ihn der Staat zum Verzehr des Erbes ( oder Schenkung im Falle des Wohnungskaufs zu Lebzeiten von A) zwingen. Erst wenn er die 75000 Euro auf 8000 Euro (so in etwa ) verbraucht hat ließe der Staat von ihm ab und würde Grundsicherung zahlen. Edit (vanity): Hinweis auf Sozialbetrug entfernt. Wir sind doch schließlich alle Steuerzahler und wollen sowas nicht mitfinanzieren. Gruß Joseph Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian Februar 1, 2013 · bearbeitet Februar 1, 2013 von Emilian Zwei Dinge vom Heißsporn an den Frischling: 1. Lerne bitte zunächst einmal den vernünftigen Umgang Forensoftware. Beginne z.B. mit erfolgreichem Einsatz der Zitatfunktion, etc. pp. 2. Dein Ratschlag Zwei bewegt sich eindeutig im ungesetzlichen Rahmen. So etwas sehen wir hier gar nicht gern. Korrigiere also Deine "Ratschläge" aus dem strafrechtlich relevanten Raum. Momentan ist das eine Aufforderung zum Sozialbetrug! So etwas mag in anderen Foren geduldet sein - hier aber nicht. LG - Emilian. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tonimeloni7 Februar 5, 2013 · bearbeitet Februar 13, 2013 von tonimeloni7 Sozialbetrug ist nicht gewollt! Gewollt ist eine bestmögliche Situation im erlaubten Rahmen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tonimeloni7 Februar 14, 2013 Kennt ihr eine Anlaufstelle bzw. ein Forum, an die ich mich wenden könnte, um zu erfahren was im gesetztlichen Rahmen erlaubt ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag