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phischmi

DWS Toprente Dynamik bei Steuererklärung berücksichtigen

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phischmi

Hallo zusammen,

 

ich brüte grad über meiner Steuererklärung für 2012.

 

Nun habe ich im letzten Jahr eine private Altervorsorge in Form der DWS TopRente Dynamik beim Vermittler AVL abgeschlossen.

 

Laut AVL muss ich den Rabat, welche mir auf mein Referenzkonto überwiesen wird in der Stererklärung in Anlage R ausweisen. Quelle

 

Da ich für das vergangene Jahr diesen rabatt noch nicht erhalten habe, muss ich ihn auch nicht ausweisen, richtig?

 

Ich zahle nun seit Oktober 2012 in den Vertrag monatlich 40,- ein. Wie muss ich diese Beträge in der Erklärung angeben?

 

Gibt es sonst noch wichtiges zu beachten?

 

Danke für eure Hilfe!

 

 

P.S.

 

Ich hoffe, in diesem Forum bin ich mit meiner Frage richtig, aber im weitesten Sinne hat es ja mit der Altersvorsorge zu tun.

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lorddoc

Laut AVL muss ich den Rabat, welche mir auf mein Referenzkonto überwiesen wird in der Stererklärung in Anlage R ausweisen. Quelle

 

Da ich für das vergangene Jahr diesen rabatt noch nicht erhalten habe, muss ich ihn auch nicht ausweisen, richtig?

 

Genau richtig. Da die Auszahlung erst dieses Jahr im Mai erfolgt, muss das erste nächstes Jahr bei der Steuererklärung 2013 angegeben werden.

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phischmi

Danke!

 

Also muss lediglich die im vergangenen Jahr gezahlten Beträge bei den Vorsorgeaufwendungen angeben, richtig?

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jm2c

Für steuerrechtliche Fragen wende dich bitte an einen Steuerberater / Steuerhilfeverein deines Vertrauens. Ich bin mutig: Meine drei Euro RRP Rabatt klemm ich mir bei der Erklärung :blushing: - zumal ich sie auch immer gleich wieder in die DWS RRP einzahle.

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ImperatoM

Für steuerrechtliche Fragen wende dich bitte an einen Steuerberater / Steuerhilfeverein deines Vertrauens. Ich bin mutig: Meine drei Euro RRP Rabatt klemm ich mir bei der Erklärung :blushing: - zumal ich sie auch immer gleich wieder in die DWS RRP einzahle.

 

Das Wieder-Einzahlen ist kein geeignetes Argument, eher sogar ein Gegenargument, da Du die Einzahlung ja vermutlich durchaus in voller Höhe angibst und dann ein zweites mal von der Steuer absetzt.

Aber für diese Auszahlungen gibt es doch einen gewissen Freibetrag (habe was zweistelliges in grober Erinnerung), oder? Von daher kommt es aufs gleiche heraus, solange man unter dem Betrag bleibt.

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lorddoc

Danke!

 

Also muss lediglich die im vergangenen Jahr gezahlten Beträge bei den Vorsorgeaufwendungen angeben, richtig?

 

Nein, Anlage AV ist speziell für Riester...

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phischmi

Danke!

 

Also muss lediglich die im vergangenen Jahr gezahlten Beträge bei den Vorsorgeaufwendungen angeben, richtig?

 

Nein, Anlage AV ist speziell für Riester...

 

Sorry, meine natürlich diese Anlage. Hatte das falsch im Sinn...

 

Aber wenn das dann alles ist, ist meine Frage ja beantwortet :)

 

Danke!

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jm2c

Das Wieder-Einzahlen ist kein geeignetes Argument, eher sogar ein Gegenargument, da Du die Einzahlung ja vermutlich durchaus in voller Höhe angibst und dann ein zweites mal von der Steuer absetzt.

Aber für diese Auszahlungen gibt es doch einen gewissen Freibetrag (habe was zweistelliges in grober Erinnerung), oder? Von daher kommt es aufs gleiche heraus, solange man unter dem Betrag bleibt.

Genau über diesen Punkt habe ich mir auch mal kurz Gedanken gemacht. Weil ich aber stets unter den 102 Euro liege, auch wieder verworfen. Ich hab's jetzt so: Die 40 Euro regelmäßig sind ohne Abzug, weil Abschlusskosten vorbei. Vertriebskosten entfallen auf den Rest für Sonderzahlung und Zulage, macht rund 90 Euro Rabatt, passt. Wenn das FA da mal irgendwie Bedenken anmelden sollte, können die sich ja gern bei der DWS beschweren! Schließlich haben die sich die Quatsch-Kickbackprodukte ausgedacht!

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edwin

Den Quatsch hat sich nicht die DWS ausgedacht.

 

Dass der Direktrabatt bei den DWS Riesterprodukten abgeschafft wurde, ist auf Initiative von AVL entstanden, die gegen den Direktrabatt vor Gericht gezogen sind.

Nun sind viele Riester-Anleger die Dummen, entweder weil Sie den versprochenen Rabatt nicht erhalten haben (weil der Vermittler Insolvenz angemeldet hat), oder sich mit der Steuererklärung und Finanzbeamten rumschlagen müssen, wie der nachträgliche Rabatt nun zu behandeln sei.

 

Diese Problem haben Anleger mit Direktrabatt nicht.

(das hilft allerdings Neuanlegern nicht viel, da es wohl derzeit kein Riester-Fondsprodukt mit Direktrabatt mehr gibt, nachdem auch ebase das Handtuch geworfen hat.)

 

Man kann jedem nur raten steuerehrlich zu sein, Vater Staat schnüffelt immer mehr, und es wird von Jahr zu Jahr schlimmer.

Bei Privatpersonen gilt idR das Zuflussprinzip, d.h. nur Zahlungen die in 2012 zu- oder abgeflossen sind, sind in 2012 zu berücksichtigen.

Ausnahmen sind u.a. Wirtschaftsgüter die Abschreibungen unterliegen, oder bestimmte regelmäßige Zahlungen die dem Kalenderjahr zuzurechnen sind, oder thesaurierende Fonds, wo es ja keine Ausschüttung gibt sondern fiktiv ein Zufluss angenommen wird.

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jm2c
Man kann jedem nur raten steuerehrlich zu sein, Vater Staat schnüffelt immer mehr, und es wird von Jahr zu Jahr schlimmer.

Das habe ich auch schon gemerkt, danke für die aufklärenden Worte, Edwin.

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