Sch0rschi Januar 24, 2013 Hallo zusammen, ein Bekannter von mir hat zwei VWL-Anträge bei seinem Arbeitgeber eingereicht. 40 Euro auf einen Sparvertrag. 40 Euro für Aufwendungen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz. Die Mitarbeiterin im Personalbüro sagte meinem Bekannten, dass das nicht geht, und maximal die Beträge, die förderungsfähig sind, eingezahlt werden können (400 / 470 Euro). Kann mir jemand eine Quelle nennen, aus der zweifelsfrei hervor geht, dass zwei mal 40 * 12 = 480 euro eingezahlt werden können, auch wenn das dann den geförderten Beitrag übersteigt? Habe dazu leider nichts gefunden.... Vielen lieben Dank schon mal! Sch0rschi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chart Januar 25, 2013 · bearbeitet Januar 25, 2013 von chart Diese Aussage ist falsch. Eine direkte Quelle kann ich jetzt nicht nennen, aber ich zahle jeden Monat 40 € ein, förderungsfähig sind aber nur 400 Euro pro Jahr. Wenn man möchte kann man auch noch mehr einzahlen. Denn ich habe mal 400 € einmalig eingezahlt. Mein Arbeitgeber zahlt nichts dazu, alles geht vom Netto ab. Du kannst auch gern bei Banken und Bausparkassen anrufen, sie werden es dir bestätigen. Denn ich bestimme wieviel Geld von mein Arbeitgeber von meinem Nettolohn überwiesen werden soll. Der Staat bestimmt nur welcher Betrag max. förderungsfähig ist. Quelle: Sparkasse Kombination beider Anlageformen Wollen Sie die höchst mögliche Arbeitnehmersparzulage kassieren? Dann kombinieren Sie beide Produkte miteinander – wählen Sie das Bausparen und das Fondssparen. Und Sie erhalten vom Staat bis zu 122,30 Euro pro Jahr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerFremde Januar 25, 2013 Diese Aussage ist falsch. Eine direkte Quelle kann ich jetzt nicht nennen, aber ich zahle jeden Monat 40 ein, förderungsfähig sind aber nur 400 Euro pro Jahr. Wenn man möchte kann man auch noch mehr einzahlen. Denn ich habe mal 400 einmalig eingezahlt. Mein Arbeitgeber zahlt nichts dazu, alles geht vom Netto ab. Du kannst auch gern bei Banken und Bausparkassen anrufen, sie werden es dir bestätigen. Denn ich bestimme wieviel Geld von mein Arbeitgeber von meinem Nettolohn überwiesen werden soll. Der Staat bestimmt nur welcher Betrag max. förderungsfähig ist. Quelle: Sparkasse Kombination beider Anlageformen Wollen Sie die höchst mögliche Arbeitnehmersparzulage kassieren? Dann kombinieren Sie beide Produkte miteinander wählen Sie das Bausparen und das Fondssparen. Und Sie erhalten vom Staat bis zu 122,30 Euro pro Jahr. Falsch! Auf eine Vertrag kann man Summe X einzahlen, auf zwei aber nicht! Warum sollte man auch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
felidae Januar 25, 2013 Hallo erstmal :-) 2 VL-Verträge sind nicht möglich. Wenn dein Kumpel nebenher noch Bausparen möchte, kann er das ja vom Netto bedienen. Hier bekommt er dann die sogenannte Wohnungsbauprämie (8,8% p.a. auf max. 512 Euro). Voraussetzung ist natürlich, dass die Einkommensgrenze nicht überschritten ist. Viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chart Januar 25, 2013 Diese Aussage ist falsch. Eine direkte Quelle kann ich jetzt nicht nennen, aber ich zahle jeden Monat 40 ein, förderungsfähig sind aber nur 400 Euro pro Jahr. Wenn man möchte kann man auch noch mehr einzahlen. Denn ich habe mal 400 einmalig eingezahlt. Mein Arbeitgeber zahlt nichts dazu, alles geht vom Netto ab. Du kannst auch gern bei Banken und Bausparkassen anrufen, sie werden es dir bestätigen. Denn ich bestimme wieviel Geld von mein Arbeitgeber von meinem Nettolohn überwiesen werden soll. Der Staat bestimmt nur welcher Betrag max. förderungsfähig ist. Quelle: Sparkasse Kombination beider Anlageformen Wollen Sie die höchst mögliche Arbeitnehmersparzulage kassieren? Dann kombinieren Sie beide Produkte miteinander wählen Sie das Bausparen und das Fondssparen. Und Sie erhalten vom Staat bis zu 122,30 Euro pro Jahr. Falsch! Auf eine Vertrag kann man Summe X einzahlen, auf zwei aber nicht! Warum sollte man auch? Also doch nicht falsch, ich habe ja geschrieben das man mehr als 40 einzahlen kann. Wenn dann solltest du schreiben das kombinieren von 2 Produkten ist falsch. Nur dann frage ich mich, warum schreibt die Sparkasse es dann auf ihre internetseite das man beide Produkte kombinieren kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich Januar 25, 2013 · bearbeitet Januar 27, 2013 von RichyRich Die Vorgehensweise Deines Bekannten ist insofern falsch, als dass er nicht 2 (geförderte) Sparpläne beim Arbeitgeber einreichen kann... Kassieren könnte er schon beide Förderungen. Vorausgesetzt er liegt unter den Einkommensgrenzen. Hier habe ich das wohl gut erklärt und auch eine externe Quelle verlinkt. @ chart + felidae + Der Fremde: Schaut Euch das auch mal an, 2 Verträge gehen schon - aber nur 1 fördert der AG. Und auch mit 1 kann man beide Förderungen kassieren. EDIT: Man kann auch z. B. noch VL-Sparverträge auf den Namen der Kinder abschließen. Zahlung erfolgt durch den AG, aber er fördert halt nur einen Vertrag. Man bespart diese also selber durch Entnahme aus dem Nettogehalt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chart Januar 25, 2013 Mache ich, also lag ich doch nicht so verkehrt und die Sparkasse hat auch recht, dass man es kombinieren kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Januar 26, 2013 Bei mir überweist der AG: VL-Fonds VL-Bausparer und Banksparplan von der Edekabank. Wieso sollte dies auch nicht gehen? Er selbst fördert vllt. nur einen ... und ob du die staatlichen Zulagen bekommst kann ihm egal sein. Im Enddefekt ist das nur eine Aufforderung von dir, an deinen Arbeitgeber: Überweise mein Gehalt an Konto x, jedoch davor 40 an q und 50 an z. Jeglicher abgekürzte Zahlungsweg wäre denkbar. Du könntest dein AG sogar anweisen deine Miete direkt an deinen Vermieter zu überweisen. Ich sehe hier eher ein anderes Problem ... in der Lohnabrechnung Die haben dadurch natürlich viel mehr Verwaltungsaufwand, wenn sie sich um zig VL-Überweisungen kümmern müssen. Und inwieweit kleine Unternehmen dafür Programme haben, möge ich anzuzweifeln Alles alles schön per Hand... und da werden sich sicherlich einige weigern Wie oben bereits erwähnt: Für die Wohnungsbauprämie kannst du auch selbst einzahlen. Gruß Kevin Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich Januar 27, 2013 Hab oben noch zu meinen Beitrag auf folgendes hingewiesen: Man kann auch z. B. noch VL-Sparverträge auf den Namen der Kinder abschließen. Zahlung erfolgt durch den AG, aber er fördert halt nur einen Vertrag. Man bespart diese also selber durch Entnahme aus dem Nettogehalt. @Bassinus: Jo, das wird wohl die mangelnde Lust der Buchhaltung / die Fähigkeit des Abrechnungsprogramms sein. Oder eher die mangelnde Kenntnis der Buchhaltung. Fragt sich auch, ob die sowas überhaupt während Ihrer Ausbildung lernen. (Sicher nicht) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ungeheuer Januar 29, 2013 Man kann auch z. B. noch VL-Sparverträge auf den Namen der Kinder abschließen. Zahlung erfolgt durch den AG, aber er fördert halt nur einen Vertrag. Man bespart diese also selber durch Entnahme aus dem Nettogehalt. Wird in diesem Fall für eine möglich staatliche VL-Förderung das Jahreseinkommen des Kindes oder der Eltern herangezogen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Januar 29, 2013 Was heißt für dich VL-Förderung? AnSpz = Arbeitnehmer -> wenn auf Namen des Kindes, dann ohne Förderung. Man kann auch z. B. noch VL-Sparverträge auf den Namen der Kinder abschließen. Zahlung erfolgt durch den AG, aber er fördert halt nur einen Vertrag. Man bespart diese also selber durch Entnahme aus dem Nettogehalt. Wird in diesem Fall für eine möglich staatliche VL-Förderung das Jahreseinkommen des Kindes oder der Eltern herangezogen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ungeheuer Januar 30, 2013 Was heißt für dich VL-Förderung? AnSpz = Arbeitnehmer -> wenn auf Namen des Kindes, dann ohne Förderung. Ja, um diese Arbeitnehmersparzulage ging es mir, wenn das Kind dies allerdings nicht bekommt, macht es bei mir keinen Sinn, da ich keine weitere Förderung durch den AG bekomme! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sch0rschi Februar 4, 2013 Herzlichen Dank für Eure Mühe! Wieder ein Problemchen weniger Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag