schinderhannes Januar 23, 2013 · bearbeitet Januar 23, 2013 von schinderhannes Ich habe folgendes Problem, was ich nicht verstehen kann: Mithilfe von Wiso Steuer-Sparbuch habe ich meine Daten für die Steuererklärung eingegeben, was noch fehlt sind die Steuerbescheinigungen für Zinsen & Dividenden. Bisher komme ich auf eine Steuererstattung von sagen wir 100 Geldeinheiten (will jetzt keinen EUR-Betrag nennen). Mein durchschnittlicher Steuersatz liegt unter 25%, mein Grenzsteuersatz allerdings deutlich über 25%. Mein Gedankengang war bisher folgender : Wenn ich nun Zinsen und Dividenden kassiere (Freistellungsauftrag ist ausgeschöpft), dann zahle ich auf alles was über die 801 EUR hinausgeht die Abgeltungssteuer von 25%+Soli (bin nicht in der Kirche) und fertig. Da mein Grenzsteuersatz deutlich über 25% liegt, dürfte es sinnlos sein, meine über die 801 EUR hinausgehenden Erträge in der Steuererklärung anzugeben. Wenn ich aber eine Steuerbescheinigung erfasse, dann erhöht sich sofort der Betrag der Rückerstattung. Da sind jetzt noch keine Quellensteuern o.ä. im Spiel. Warum ist das so ? Über eine Antwort würde ich mich echt freuen, scheinbar habe ich irgendwas nicht verstanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Onassis Januar 23, 2013 Hier die Grundzüge, wann man die Anlage KAP ausfüllen muss: Pflicht zur Abgabe: Die Anlage KAP ist in den folgenden Fällen einzureichen, wenn die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug (Abgeltungsteuer) unterlegen haben (z.B. bei ausländischen Kapitalerträgen oder Zinserträgen aus privat gewährten Darlehen) keine Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, obwohl Sie kirchensteuerpflichtig wegen Religionszugehörigkeit sind Sie den Steuereinbehalt dem Grunde oder der Höhe nach überprüfen lassen möchten durch Sie ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt wird. Das Finanzamt wird dann prüfen, ob sich eine niedrigere Besteuerung Ihrer Kapitalerträge ergibt die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs aufgrund der Ausnahmeregelung des § 32 d Abs. 2 EStG nicht in Betracht kommt Guthabenzinsen aus Bausparverträgen erzielen, die im Zusammenhang mit einem Darlehen für eine Vermietung stehen edit: Tschuldigung: Das passt auch nicht irgendwie... Wenn jemand unter 25% Steuer liegt, dann bekommt er eine Erstattung, weil er zuviel bezahlt hat. Liegt jemand drüber, dann müsste man keine KAP ausfüllen, da das Maximum von 25%+Soli+KiSt bereits abgeführt wurde. -> Deswegen versteh´ ich gerade nicht, wieso bei Dir die Rückerstattung höher sein soll! Onassis Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Januar 23, 2013 Wenn ich aber eine Steuerbescheinigung erfasse, dann erhöht sich sofort der Betrag der Rückerstattung. Da sind jetzt noch keine Quellensteuern o.ä. im Spiel. Warum ist das so ? Hast Du wirklich alle Kapitalerträge von allen Banken angegeben, oder nur ausgewählte und eventuell vergessen in Zeile 15 "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt" 801,00 Euro einzutragen? Ansonsten käme unter der Prämisse Grenzsteuersatz über 25% noch der beliebte Zahlendreher in Frage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes Januar 23, 2013 Danke für die schnellen Antworten. Zunächst mal, das Problem hatte ich schon 2010 und 2011 - habs damals schon nicht verstanden und weitere Nachforschungen aufgegeben. Ich habe für 2012 noch nicht alle Steuerbescheinigungen vorliegen, aber so schlau, dass man die 801 EUR einbauen muss - war ich auch schon Habe also so getan, als hätte ich einmal 801 EUR Zinsen bei 801 EUR Freistellung bekommen - das Ergebnis ist das Gleiche. Aber in den Vorjahren wars wie gesagt genauso, auch mit ALLEN Steuerbescheinigungen. Ich kapiers nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Januar 23, 2013 Danke für die schnellen Antworten. Zunächst mal, das Problem hatte ich schon 2010 und 2011 - habs damals schon nicht verstanden und weitere Nachforschungen aufgegeben. Ich habe für 2012 noch nicht alle Steuerbescheinigungen vorliegen, aber so schlau, dass man die 801 EUR einbauen muss - war ich auch schon Habe also so getan, als hätte ich einmal 801 EUR Zinsen bei 801 EUR Freistellung bekommen - das Ergebnis ist das Gleiche. Aber in den Vorjahren wars wie gesagt genauso, auch mit ALLEN Steuerbescheinigungen. Ich kapiers nicht. Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte? Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Januar 23, 2013 @schinderhannes dein Problem darf eigentlich nicht sein. Zinserträge sind mit 25% + abgegolten. Wahrscheinlich ein Eingabefehler. Übrigens: Wer Wiso Sparbuch 2013 noch nicht hat. Bei Amazon jetzt für 20. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes Januar 23, 2013 Ich habe nichts falsch eingegeben. Wie gesagt, in den Vorjahren habe ich das genauso und alle Daten zig mal durchgeguckt. Ich bin ganz normaler Arbeitnehmer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Januar 23, 2013 Ich habe nichts falsch eingegeben. Wie gesagt, in den Vorjahren habe ich das genauso und alle Daten zig mal durchgeguckt. Ich bin ganz normaler Arbeitnehmer. Ich mache pro Jahr mehrere Steuererklärungen. Da sagt das System das, was auch sein soll und muss. Sorry. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes Januar 23, 2013 Habe nun folgendes simuliert. Ich lege 2 Steuerbescheinigungen im Programm an. 1. Kapitalertrag 801 EUR, In Anspruch genommener FSA 801 EUR, 0 EUR Steuer und Soli. 2. Kapitalertrag 100 EUR, In Anspruch genommener FSA 0 EUR, 25 EUR Steuer und 1,38 EUR Soli (5,5% auf 25 EUR). Und siehe da, er errechnet mir eine höhere Steuererstattung als vorher.Und zwar um genau diese 26,38 EUR. Das kann doch nicht stimmen ?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes Januar 23, 2013 Und weiter getestet: Bei Wiso gibts noch die Option Steuerbescheinigungen nur teilweise zu erfassen. Das habe ich getan. Und zwar wieder die 100 EUR Kapitalertrag mit 25 EUR Steuer und 1,38 EUR Soli. Dazu die Angabe "Beanspruchter Sparer-Pauschbetrag für nicht erklärte Kapitalerträge" = 0 EUR. Siehe da, es gibt keine höhere Steuererstattung ! Wenn man den im vorherigen Post gewählten Weg wählt, dann passt da irgendwo beim Programm was nicht, wenn Ihr mich fragt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 23, 2013 · bearbeitet Januar 23, 2013 von reckoner Hallo schinderhannes, Habe nun folgendes simuliert.Ich lege 2 Steuerbescheinigungen im Programm an. 1. Kapitalertrag 801 EUR, In Anspruch genommener FSA 801 EUR, 0 EUR Steuer und Soli. 2. Kapitalertrag 100 EUR, In Anspruch genommener FSA 0 EUR, 25 EUR Steuer und 1,38 EUR Soli (5,5% auf 25 EUR). Und siehe da, er errechnet mir eine höhere Steuererstattung als vorher.Und zwar um genau diese 26,38 EUR. Das kann doch nicht stimmen ?! Doch, das stimmt doch genau. In beiden Fällen liegst du unter dem Sparer-Pauschbetrag, also werden sämtliche abgeführten Steuern erstattet, einmal Null und einmal eben 26,38 Euro. Bei dem anderen Fall dürfte ein Eintrag in Zeile 15 fehlen, keine Ahnung woher WISO den nimmt (vielleicht muss man da alle Steuerbescheinigungen eintragen und kann dann einzelne an- oder abwählen, wobei die Software dann den Betrag für Zeile 15 alleine ausrechnet?). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes Januar 23, 2013 Nein, ich habe ja beide Einträge gleichzeitig gemacht. Bin also genau 100 EUR über dem FSA ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Januar 23, 2013 Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte? Gruß Taxadvisor Wenn Du nicht antwortest: Guckst Du hier: § 70 EStDV Härtefallregelung? Arbeitnehmer haben neben den N-Einkünften eine Art Freibetrag bis EUR 410. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes Januar 23, 2013 Hatte schon geschrieben, dass ich "normaler" Arbeitnehmer bin, sorry wenn ich mich nicht korrekt ausgedrückt habe - meinte damit "ohne Nebeneinkünfte". Nun, ich habe ja mittlerweile 2 verschiedene Wege im Programm ausprobiert. Das Ergebnis sollte das Gleiche sein, da vom Grundsatz das Gleiche eingegeben wird. Nur kommen unterschiedliche Ergebnisse raus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Januar 23, 2013 Hatte schon geschrieben, dass ich "normaler" Arbeitnehmer bin, sorry wenn ich mich nicht korrekt ausgedrückt habe - meinte damit "ohne Nebeneinkünfte". Nun, ich habe ja mittlerweile 2 verschiedene Wege im Programm ausprobiert. Das Ergebnis sollte das Gleiche sein, da vom Grundsatz das Gleiche eingegeben wird. Nur kommen unterschiedliche Ergebnisse raus. Wenn Du (Einzelveranlagung) EUR 801 Kap-Erträge hast, sind diese komplett steuerfrei wegen des Freibetrages. Gibst Du Kapitalerträge von EUR 900 ein, sind 801 steuerfrei aufgrund des Freibetrages und EUR 99 aufgrund der Härtefallregelung. Die max. Steuererstattung sollte sich bei 1.211 EUR Kaperträge ergeben. Ab EUR 1.621 sollte sich das gleiche ergeben wie ohne Eingabe der Steuerbescheinigungen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
riddler218 Januar 23, 2013 Habe nun folgendes simuliert. Ich lege 2 Steuerbescheinigungen im Programm an. 1. Kapitalertrag 801 EUR, In Anspruch genommener FSA 801 EUR, 0 EUR Steuer und Soli. 2. Kapitalertrag 100 EUR, In Anspruch genommener FSA 0 EUR, 25 EUR Steuer und 1,38 EUR Soli (5,5% auf 25 EUR). Und siehe da, er errechnet mir eine höhere Steuererstattung als vorher.Und zwar um genau diese 26,38 EUR. Das kann doch nicht stimmen ?! Meiner Meinung nach stimmt das doch. Du musst in beiden Fällen keine Steuer zahlen. Bei 1. durch den FSA bereits erledigt und bei 2: hast du sie abgeführt und bekommst sie zurück, weil der FSA nicht ausgeschöpft ist. Wenn du bei dem Fall den in Anspruch genommen FSA auf 801 setzt wird sich deine Steuererstattung auch nicht erhöhen. Oder bin ich jetzt völlig daneben? Gruß riddler Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes Januar 23, 2013 Meiner Meinung nach stimmt das doch. Du musst in beiden Fällen keine Steuer zahlen. Ich habe doch beide gleichzeitig eingegeben ! Sonst wäre das klar. @Taxadvisor: Diese Härtefallregelung kapiere ich noch nicht so richtig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 23, 2013 Die ist auch schwer zu kapieren. Es bedeutet aber letztendlich, dass Du nicht nur 801 sondern 1211 Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen kannst. Bei Kapitaleinnanhmen zwischen 1212 und und 1621 verringert sich der Vorteil linear und ab 1622 hast Du wieder nur 801 steuerfrei. In der Tat ziemlich unverständlich aber ist so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Onassis Januar 23, 2013 Fakt ist wohl, das man sich auf die Steuerprogramme WISO oder andere z.B. Quicksteuer etc. verlassen kann! Was die errechnen stimmt. Onassis Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes Januar 23, 2013 Die ist auch schwer zu kapieren. Es bedeutet aber letztendlich, dass Du nicht nur 801 sondern 1211 Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen kannst. Bei Kapitaleinnanhmen zwischen 1212 und und 1621 verringert sich der Vorteil linear und ab 1622 hast Du wieder nur 801 steuerfrei. In der Tat ziemlich unverständlich aber ist so. Ja das kommt nach weiteren Berechnungen wirklich hin. Hab ich nicht wirklich kapiert, aber jetzt weiss ich wenigstens worans liegt. Vielen Dank an Euch alle, besonders an Sparfux und Taxadvisor - Daumen hoch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll Januar 23, 2013 Ich möchte mich als stiller Leser dieses Threads auch bei den Helfenden bedanken. Bekannt war mir zwar der Wert für den Härtefall (410) bei AN. Aber dass der Betrag bei Kap.einnahmen zw. 1212 und 1621 linear fällt, ist mir neu - wieder was gelernt! Bei Anwendung von Stückzinstricks ist es dann nach meinem neuen Verständnis wohl nicht ganz so tragisch, falls die vorangegangene Berechnung (Schiebebetrag) nicht 100%ig optimal vorgenommen wurde?!? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Januar 24, 2013 Bekannt war mir zwar der Wert für den Härtefall (410) bei AN. Aber dass der Betrag bei Kap.einnahmen zw. 1212 und 1621 linear fällt, ist mir neu - wieder was gelernt! Gelernt habe ich auch wieder etwas, der § 70 EStDV ist mir vermutlich aufgrund mangelnder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bisher noch nicht untergekommen. Wieso wird der § eigentlich auch bei der Abgeltungssteuer unterliegenden Kapitalerträgen angewendet bzw. dürfte der nicht eigentlich nur bei vollständiger Erklärung der Kapitaleinkünfte Anwendung finden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 24, 2013 Hier wie ich es verstanden habe: Man muss alle Kapitalerträge erklären und wenn die Freigrenze/Härtefallregelung angewandt wird, werden die verbleibdenden zu versteuernden Kapitalerträge auch nicht mit der AgSt. sondern mit dem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Januar 24, 2013 Hier wie ich es verstanden habe: Man muss alle Kapitalerträge erklären und wenn die Freigrenze/Härtefallregelung angewandt wird, werden die verbleibdenden zu versteuernden Kapitalerträge auch nicht mit der AgSt. sondern mit dem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert. Korrekt, geht natürlich nur bei Günstigerprüfung. Ähnliches kann sich beim Altersentlastungsbetrag ergeben. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Januar 24, 2013 @ sparfux und Taxadvisor: Danke, da stand ich wohl etwas auf dem Schlauch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag