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schinderhannes

Steuerbescheinigung in Steuererklärung angeben ?

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schinderhannes
· bearbeitet von schinderhannes

Ich habe folgendes Problem, was ich nicht verstehen kann:

 

Mithilfe von Wiso Steuer-Sparbuch habe ich meine Daten für die Steuererklärung eingegeben, was noch fehlt sind die Steuerbescheinigungen für Zinsen & Dividenden.

Bisher komme ich auf eine Steuererstattung von sagen wir 100 Geldeinheiten (will jetzt keinen EUR-Betrag nennen).

Mein durchschnittlicher Steuersatz liegt unter 25%, mein Grenzsteuersatz allerdings deutlich über 25%.

 

Mein Gedankengang war bisher folgender :

Wenn ich nun Zinsen und Dividenden kassiere (Freistellungsauftrag ist ausgeschöpft), dann zahle ich auf alles was über die 801 EUR hinausgeht die Abgeltungssteuer von 25%+Soli (bin nicht in der Kirche) und fertig.

Da mein Grenzsteuersatz deutlich über 25% liegt, dürfte es sinnlos sein, meine über die 801 EUR hinausgehenden Erträge in der Steuererklärung anzugeben.

 

Wenn ich aber eine Steuerbescheinigung erfasse, dann erhöht sich sofort der Betrag der Rückerstattung. Da sind jetzt noch keine Quellensteuern o.ä. im Spiel.

Warum ist das so ? :huh:

 

Über eine Antwort würde ich mich echt freuen, scheinbar habe ich irgendwas nicht verstanden.

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Onassis

Hier die Grundzüge, wann man die Anlage KAP ausfüllen muss:

 

Pflicht zur Abgabe: Die Anlage KAP ist in den folgenden Fällen einzureichen, wenn

 

  • die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug (Abgeltungsteuer) unterlegen haben (z.B. bei ausländischen Kapitalerträgen oder Zinserträgen aus privat gewährten Darlehen)
  • keine Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, obwohl Sie kirchensteuerpflichtig wegen Religionszugehörigkeit sind
  • Sie den Steuereinbehalt dem Grunde oder der Höhe nach überprüfen lassen möchten
  • durch Sie ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt wird. Das Finanzamt wird dann prüfen, ob sich eine niedrigere Besteuerung Ihrer Kapitalerträge ergibt
  • die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs aufgrund der Ausnahmeregelung des § 32 d Abs. 2 EStG nicht in Betracht kommt
  • Guthabenzinsen aus Bausparverträgen erzielen, die im Zusammenhang mit einem Darlehen für eine Vermietung stehen

edit: Tschuldigung: Das passt auch nicht irgendwie...

 

Wenn jemand unter 25% Steuer liegt, dann bekommt er eine Erstattung, weil er zuviel bezahlt hat.

Liegt jemand drüber, dann müsste man keine KAP ausfüllen, da das Maximum von 25%+Soli+KiSt bereits abgeführt wurde.

 

-> Deswegen versteh´ ich gerade nicht, wieso bei Dir die Rückerstattung höher sein soll! :unsure:

 

Onassis

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ceekay74

Wenn ich aber eine Steuerbescheinigung erfasse, dann erhöht sich sofort der Betrag der Rückerstattung. Da sind jetzt noch keine Quellensteuern o.ä. im Spiel.

Warum ist das so ? :huh:

Hast Du wirklich alle Kapitalerträge von allen Banken angegeben, oder nur ausgewählte und eventuell vergessen in Zeile 15 "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt" 801,00 Euro einzutragen?

 

Ansonsten käme unter der Prämisse Grenzsteuersatz über 25% noch der beliebte Zahlendreher in Frage.

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schinderhannes

Danke für die schnellen Antworten.

Zunächst mal, das Problem hatte ich schon 2010 und 2011 - habs damals schon nicht verstanden und weitere Nachforschungen aufgegeben.

 

Ich habe für 2012 noch nicht alle Steuerbescheinigungen vorliegen, aber so schlau, dass man die 801 EUR einbauen muss - war ich auch schon ;)

Habe also so getan, als hätte ich einmal 801 EUR Zinsen bei 801 EUR Freistellung bekommen - das Ergebnis ist das Gleiche.

Aber in den Vorjahren wars wie gesagt genauso, auch mit ALLEN Steuerbescheinigungen.

 

Ich kapiers nicht.

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Taxadvisor

Danke für die schnellen Antworten.

Zunächst mal, das Problem hatte ich schon 2010 und 2011 - habs damals schon nicht verstanden und weitere Nachforschungen aufgegeben.

 

Ich habe für 2012 noch nicht alle Steuerbescheinigungen vorliegen, aber so schlau, dass man die 801 EUR einbauen muss - war ich auch schon ;)

Habe also so getan, als hätte ich einmal 801 EUR Zinsen bei 801 EUR Freistellung bekommen - das Ergebnis ist das Gleiche.

Aber in den Vorjahren wars wie gesagt genauso, auch mit ALLEN Steuerbescheinigungen.

 

Ich kapiers nicht.

 

Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte?

 

Gruß

Taxadvisor

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35sebastian

@schinderhannes

 

dein Problem darf eigentlich nicht sein.

 

Zinserträge sind mit 25% + abgegolten. Wahrscheinlich ein Eingabefehler.

 

Übrigens: Wer Wiso Sparbuch 2013 noch nicht hat. Bei Amazon jetzt für 20.

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schinderhannes

Ich habe nichts falsch eingegeben.

Wie gesagt, in den Vorjahren habe ich das genauso und alle Daten zig mal durchgeguckt.

 

Ich bin ganz normaler Arbeitnehmer.

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35sebastian

Ich habe nichts falsch eingegeben.

Wie gesagt, in den Vorjahren habe ich das genauso und alle Daten zig mal durchgeguckt.

 

Ich bin ganz normaler Arbeitnehmer.

Ich mache pro Jahr mehrere Steuererklärungen. Da sagt das System das, was auch sein soll und muss.

 

Sorry.

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schinderhannes

Habe nun folgendes simuliert.

Ich lege 2 Steuerbescheinigungen im Programm an.

 

1. Kapitalertrag 801 EUR, In Anspruch genommener FSA 801 EUR, 0 EUR Steuer und Soli.

2. Kapitalertrag 100 EUR, In Anspruch genommener FSA 0 EUR, 25 EUR Steuer und 1,38 EUR Soli (5,5% auf 25 EUR).

 

Und siehe da, er errechnet mir eine höhere Steuererstattung als vorher.Und zwar um genau diese 26,38 EUR.

Das kann doch nicht stimmen ?!

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schinderhannes

Und weiter getestet:

 

Bei Wiso gibts noch die Option Steuerbescheinigungen nur teilweise zu erfassen.

Das habe ich getan. Und zwar wieder die 100 EUR Kapitalertrag mit 25 EUR Steuer und 1,38 EUR Soli.

Dazu die Angabe "Beanspruchter Sparer-Pauschbetrag für nicht erklärte Kapitalerträge" = 0 EUR.

 

Siehe da, es gibt keine höhere Steuererstattung !

Wenn man den im vorherigen Post gewählten Weg wählt, dann passt da irgendwo beim Programm was nicht, wenn Ihr mich fragt :blink:

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo schinderhannes,

 

Habe nun folgendes simuliert.

Ich lege 2 Steuerbescheinigungen im Programm an.

 

1. Kapitalertrag 801 EUR, In Anspruch genommener FSA 801 EUR, 0 EUR Steuer und Soli.

2. Kapitalertrag 100 EUR, In Anspruch genommener FSA 0 EUR, 25 EUR Steuer und 1,38 EUR Soli (5,5% auf 25 EUR).

 

Und siehe da, er errechnet mir eine höhere Steuererstattung als vorher.Und zwar um genau diese 26,38 EUR.

Das kann doch nicht stimmen ?!

Doch, das stimmt doch genau. In beiden Fällen liegst du unter dem Sparer-Pauschbetrag, also werden sämtliche abgeführten Steuern erstattet, einmal Null und einmal eben 26,38 Euro.

 

Bei dem anderen Fall dürfte ein Eintrag in Zeile 15 fehlen, keine Ahnung woher WISO den nimmt (vielleicht muss man da alle Steuerbescheinigungen eintragen und kann dann einzelne an- oder abwählen, wobei die Software dann den Betrag für Zeile 15 alleine ausrechnet?).

 

Stefan

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schinderhannes

Nein, ich habe ja beide Einträge gleichzeitig gemacht.

Bin also genau 100 EUR über dem FSA !

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Taxadvisor

Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte?

 

Gruß

Taxadvisor

 

Wenn Du nicht antwortest: Guckst Du hier: § 70 EStDV Härtefallregelung? Arbeitnehmer haben neben den N-Einkünften eine Art Freibetrag bis EUR 410.

 

Gruß

Taxadvisor

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schinderhannes

Hatte schon geschrieben, dass ich "normaler" Arbeitnehmer bin, sorry wenn ich mich nicht korrekt ausgedrückt habe - meinte damit "ohne Nebeneinkünfte".

 

Nun, ich habe ja mittlerweile 2 verschiedene Wege im Programm ausprobiert.

Das Ergebnis sollte das Gleiche sein, da vom Grundsatz das Gleiche eingegeben wird. Nur kommen unterschiedliche Ergebnisse raus.

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Taxadvisor

Hatte schon geschrieben, dass ich "normaler" Arbeitnehmer bin, sorry wenn ich mich nicht korrekt ausgedrückt habe - meinte damit "ohne Nebeneinkünfte".

 

Nun, ich habe ja mittlerweile 2 verschiedene Wege im Programm ausprobiert.

Das Ergebnis sollte das Gleiche sein, da vom Grundsatz das Gleiche eingegeben wird. Nur kommen unterschiedliche Ergebnisse raus.

 

Wenn Du (Einzelveranlagung) EUR 801 Kap-Erträge hast, sind diese komplett steuerfrei wegen des Freibetrages. Gibst Du Kapitalerträge von EUR 900 ein, sind 801 steuerfrei aufgrund des Freibetrages und EUR 99 aufgrund der Härtefallregelung. Die max. Steuererstattung sollte sich bei 1.211 EUR Kaperträge ergeben. Ab EUR 1.621 sollte sich das gleiche ergeben wie ohne Eingabe der Steuerbescheinigungen.

 

Gruß

Taxadvisor

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riddler218

Habe nun folgendes simuliert.

Ich lege 2 Steuerbescheinigungen im Programm an.

 

1. Kapitalertrag 801 EUR, In Anspruch genommener FSA 801 EUR, 0 EUR Steuer und Soli.

2. Kapitalertrag 100 EUR, In Anspruch genommener FSA 0 EUR, 25 EUR Steuer und 1,38 EUR Soli (5,5% auf 25 EUR).

 

Und siehe da, er errechnet mir eine höhere Steuererstattung als vorher.Und zwar um genau diese 26,38 EUR.

Das kann doch nicht stimmen ?!

 

Meiner Meinung nach stimmt das doch. Du musst in beiden Fällen keine Steuer zahlen.

Bei 1. durch den FSA bereits erledigt und bei

2: hast du sie abgeführt und bekommst sie zurück, weil der FSA nicht ausgeschöpft ist. Wenn du bei dem Fall den in Anspruch genommen FSA auf 801 setzt wird sich deine Steuererstattung auch nicht erhöhen.

 

Oder bin ich jetzt völlig daneben?

 

Gruß

riddler

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schinderhannes

Meiner Meinung nach stimmt das doch. Du musst in beiden Fällen keine Steuer zahlen.

 

Ich habe doch beide gleichzeitig eingegeben ! Sonst wäre das klar.

 

@Taxadvisor: Diese Härtefallregelung kapiere ich noch nicht so richtig :(

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sparfux

Die ist auch schwer zu kapieren. Es bedeutet aber letztendlich, dass Du nicht nur 801 sondern 1211 Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen kannst.

 

Bei Kapitaleinnanhmen zwischen 1212 und und 1621 verringert sich der Vorteil linear und ab 1622 hast Du wieder nur 801 steuerfrei. In der Tat ziemlich unverständlich aber ist so.

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Onassis

Fakt ist wohl, das man sich auf die Steuerprogramme WISO oder andere z.B. Quicksteuer etc. verlassen kann!

Was die errechnen stimmt.

 

Onassis

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schinderhannes

Die ist auch schwer zu kapieren. Es bedeutet aber letztendlich, dass Du nicht nur 801 sondern 1211 Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen kannst.

 

Bei Kapitaleinnanhmen zwischen 1212 und und 1621 verringert sich der Vorteil linear und ab 1622 hast Du wieder nur 801 steuerfrei. In der Tat ziemlich unverständlich aber ist so.

 

Ja das kommt nach weiteren Berechnungen wirklich hin.

Hab ich nicht wirklich kapiert, aber jetzt weiss ich wenigstens worans liegt.

 

Vielen Dank an Euch alle, besonders an Sparfux und Taxadvisor - Daumen hoch :thumbsup:

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boll

Ich möchte mich als stiller Leser dieses Threads auch bei den Helfenden bedanken.

 

Bekannt war mir zwar der Wert für den Härtefall (410) bei AN. Aber dass der Betrag bei Kap.einnahmen zw. 1212 und 1621 linear fällt, ist mir neu - wieder was gelernt! :thumbsup:

 

Bei Anwendung von Stückzinstricks ist es dann nach meinem neuen Verständnis wohl nicht ganz so tragisch, falls die vorangegangene Berechnung (Schiebebetrag) nicht 100%ig optimal vorgenommen wurde?!?

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ceekay74

Bekannt war mir zwar der Wert für den Härtefall (410) bei AN. Aber dass der Betrag bei Kap.einnahmen zw. 1212 und 1621 linear fällt, ist mir neu - wieder was gelernt! :thumbsup:

Gelernt habe ich auch wieder etwas, der § 70 EStDV ist mir vermutlich aufgrund mangelnder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bisher noch nicht untergekommen.

 

Wieso wird der § eigentlich auch bei der Abgeltungssteuer unterliegenden Kapitalerträgen angewendet bzw. dürfte der nicht eigentlich nur bei vollständiger Erklärung der Kapitaleinkünfte Anwendung finden?

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sparfux

Hier wie ich es verstanden habe: Man muss alle Kapitalerträge erklären und wenn die Freigrenze/Härtefallregelung angewandt wird, werden die verbleibdenden zu versteuernden Kapitalerträge auch nicht mit der AgSt. sondern mit dem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert.

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Taxadvisor

Hier wie ich es verstanden habe: Man muss alle Kapitalerträge erklären und wenn die Freigrenze/Härtefallregelung angewandt wird, werden die verbleibdenden zu versteuernden Kapitalerträge auch nicht mit der AgSt. sondern mit dem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert.

 

Korrekt, geht natürlich nur bei Günstigerprüfung. Ähnliches kann sich beim Altersentlastungsbetrag ergeben.

 

Gruß

Taxadvisor

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ceekay74

@ sparfux und Taxadvisor: Danke, da stand ich wohl etwas auf dem Schlauch.

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