HHanseat Dezember 16, 2020 Moin! Mir wurden aktuell beim Kauf französischer Aktien (FR0000064784) in Frankfurt 0,3% Finanztransaktionssteuer berechnet. Was habe ich denn da verpasst? Ich dachte, die deutsche Finanztransaktionssteuer sei noch gar nicht umgesetzt, und die französische sollte doch nicht für Geschäfte in Frankfurt gelten. Die 0,3% sind zu verschmerzen, aber ich würde es gern verstehen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker Dezember 16, 2020 vor 2 Stunden von HHanseat: Moin! Mir wurden aktuell beim Kauf französischer Aktien (FR0000064784) in Frankfurt 0,3% [..] https://de.wikipedia.org/wiki/Finanztransaktionssteuer#Situation_in_Frankreich Die Besteuerung erfolgt unabhängig vom Ort der Transaktion, erfasst werden somit auch Transaktionen französischer Wertpapiere an ausländischen Börsenplätzen. Der Steuersatz beträgt 0,3 % (seit 1. Januar 2017) des Kaufpreises der Wertpapiere bei Erwerb. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Dezember 17, 2020 Am 16.12.2020 um 05:40 von HHanseat: Moin! Mir wurden aktuell beim Kauf französischer Aktien (FR0000064784) in Frankfurt 0,3% Finanztransaktionssteuer berechnet. Was habe ich denn da verpasst? Ich dachte, die deutsche Finanztransaktionssteuer sei noch gar nicht umgesetzt, und die französische sollte doch nicht für Geschäfte in Frankfurt gelten. Die 0,3% sind zu verschmerzen, aber ich würde es gern verstehen... Ich kaufe nur noch franz. small caps (ohne FTT) und boykottiere Frangreich sonst. Klar macht es nicht viel aus, aber das nervt schon. Zumindest sollten die 0,3% voll als Transaktionskosten zählen und somit die Anschaffungskosten erhöhen. Also man verliert nach Steuern nicht die vollen 0,3% als Trost. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Februar 6, 2021 · bearbeitet Februar 6, 2021 von stagflation Mir flatterte gerade ein Brief in die Postbox. Es geht um die Spanische Finanztransaktionssteuer: Zitat Spanien führte zum 16. Januar 2021 eine Finanztransaktionssteuer (im Folgenden FTT) auf den Erwerb von Aktien und ähnlichen Wertpapieren im Sinne des spanischen Rechts (nachfolgend als „Wertpapiere“ bezeichnet) ein. Besteuert wird der Erwerb von Wertpapieren spanischer Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von über eine Milliarde Euro. Die Besteuerung erfolgt unabhängig vom Ort der Transaktion – also auch, wenn betroffene spanische Wertpapiere über einen deutschen Börsenplatz erworben werden Die FTT beträgt derzeit 0,2 % des Kaufpreises der Wertpapiere bei Erwerb Als Erwerb gelten sowohl der direkte Wertpapierkauf als auch die Wertpapierlieferung, z.B. bei Derivaten und Wandelanleihen. Die FTT fällt zum Zeitpunkt des rechtlichen Übertrages an Erwerben Sie zu besteuernde spanische Wertpapiere, führt die Bank die Steuer automatisch an Spanien ab. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der kurzfristigen Einführung der FTT zu rückwirkenden Korrekturen und entsprechenden Steuerbelastungen kommen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag