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Finanztransaktionssteuer

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Ramstein

Die Schweiz hat bereits eine Finanztransaktionssteuer

 

Elf europäische Länder beabsichtigen, eine Finanztransaktionssteuer einzuführen. HSG-Professor Manuel Ammann erläutert die Hintergründe, zeigt Risiken auf und erklärt, weshalb England von der Entwicklung mehr profitieren wird als die Schweiz.

 

Weshalb sind es genau diese 11 Länder, welche die Absichtserklärung unterzeichnet haben?

Das hat in erster Linie politische Gründe. Diese kann ich nicht in letzter Konsequenz nachvollziehen. Es fällt aber sicherlich auf, dass genau diejenigen Länder nicht mitmachen wollen, welche einen starken Finanzplatz haben.

 

Salopp gesagt: Wo es Auswirkungen hätte, macht man es nicht.

Ja. England, Luxemburg, die Niederlande machen nicht mit. Ebenso wenig die skandinavischen Länder, wo man bereits schlechte Erfahrungen gemacht hat: Als Schweden die Steuer eingeführt hat, ist der Handel zusammengebrochen.

 

Kann eine Finanztransaktionssteuer ein Marktversagen überhaupt verhindern?

Ich habe grosse Zweifel daran. Es gibt keine überzeugenden wissenschaftlichen Belege dafür, dass eine Finanztransaktionssteuer Exzesse oder negative Auswirkungen auf den Markt verhindern kann. Im Gegenteil: Empirische Studien zeigen, dass durch das Erhöhen der Transaktionskosten die Markteffizienz und die Liquidität leiden und sogar die Volatilität erhöht wird. Eine Transaktionssteuer ist eine Friktion, welche wie Sand im Getriebe des Marktes wirkt. Sand im Getriebe führt selten dazu, dass eine Maschine ruhiger und zuverlässiger läuft.

 

Und diesem Sand im Getriebe entgehen grossen Akteure einfach durch Wegzug?

Im Prinzip ja. Die Frage ist immer, wie hoch die Steuer ist und ob es sich lohnt, den Handel deswegen zu verschieben. Es hängt auch von der genauen Ausgestaltung der Steuer ab, wie leicht man sich entziehen kann. Letztlich läuft es meist auf Nachteile für die immobilen Marktakteure hinaus.

 

Wer sind diese «immobilen Marktakteure»?

Zum Beispiel die Privatanleger. Ein Fonds oder Händler kann auf andere Handelsplätze ausweichen oder gar seinen Sitz verlegen. Für Privatanleger ist das schwieriger.

Lesenswerter Artikel, vor allem für die populistischen Protagonisten von derartigem Unfug.

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Karl Napf
· bearbeitet von Karl Napf

Ich fände eine Finanztransaktionssteuer sinnvoll, wenn sie denn so formuliert würde, dass sie das erreichen könnte, was sie angeblich erreichen soll.

 

Wir müssten also zunächst einmal darüber nachdenken, welches Ziel erreicht werden soll, und erst danach anfangen zu bewerten, ob eine konkret ausformulierte Finanztransaktionssteuer dies leisten kann.

 

An Zielen fallen mir spontan ein:

  1. Erzielung von Einnahmen, die für künftig fällige weitere Banken-Crashs eingesetzt werden können, um die Sozialisierung der Bankenverluste in Zukunft zu verhindern.
  2. Einschränkung des enormen Finanzvolumens an den Märkten, das mit der realen Wirtschaft nichts mehr zu tun hat und einen Hebel auf diese reale Wirtschaft gebildet hat, der allfällige Krisen verstärkt.

Inwiefern ich beide Ziele für sinnvoll halte, das will ich an dieser Stelle gar nicht diskutieren. Nehmen wir einfach mal an, diese beiden von den Politikern genannten Ziele wären sinnvoll, und testen dann, was die angedachte Finanztransaktionssteuer in dieser Hinsicht leistet.

 

Die Erzielung von Einnahmen wird davon abhängen,

 

  • welche Arten von Transaktionen besteuert werden,
  • mit welchen Steuersatz sie besteuert werden und
  • inwiefern Marktteilnehmer sich der Besteuerung entziehen können.

Zu letzterem erwähne ich als Gedankenanstoß die Methode, wie die französische Transaktionssteuer nach meinen Informationen definiert ist. Die Besteuerung erfolgt nämlich unabhängig vom Ort der Transaktion, erfasst werden somit auch Transaktionen französischer Wertpapiere an ausländischen Börsenplätzen! Das funktioniert dann, wenn Frankreich über jede Transaktion informiert wird - beispielsweise dann, wenn nur Wertpapiere betroffen sind, die in Frankreich gelagert sind. Für diese Wertpapiere ist das vielfach genannte Argument, die Spekulanten würden einfach an eine andere Börse abwandern, nur sehr eingeschränkt gültig (ADRs etc.).

 

Umgekehrt bedeutet dies allerdings, dass die Kontrolle über die Erhebbarkeit einer solchen Steuer nur für ganz bestimmte Wertpapiere möglich ist. Nicht möglich ist sie insbesondere für große Teile des Interbankenhandels, denn der kann in der Tat auf andere Märkte abwandern.

Gerade den Interbankenhandel aber, der sich mit einer Fülle von Derivaten in den beiden letzten Jahrzehnten explosionsartig ausgeweitet hat und zudem durch seine Intransparenz die Krise massiv verschärft hat, weil er eine Vertrauenskrise zwischen den Banken ausgelöst hat, würden wir aber besteuern wollen, weil wir ihn in Punkt 2 der obigen Liste einschränken wollen würden.

 

Daraus folgere ich: Die beiden Ziele 1. und 2. stehen einander im Wege. Wenn wir Ziel 1 verfolgen wollen, müssen wir Ziel 2 aufgeben und bewusst die "falschen" Transaktionen besteuern, nämlich gerade nicht diejenigen, die als für die aktuelle Krise verantwortlich angesehen werden. Eine Besteuerung der Underlyings, die deren Handel einschränkt und damit deren Preisfeststellung behindert, macht die Bewertung von Derivaten in der Krise zudem schwieriger und würde die Krise damit eher verschärfen.

 

Wie sähe es aus, wenn wir von der anderen Seite her denken würden? Ziel 2 besagt, den spekulativen Handel einschränken zu wollen. Dies wäre folgendermaßen theoretisch denkbar:

  • An Märkten, die gesetzlich kontrollierbar sind, den OTC-Handel per Gesetz schrittweise an regulierte Börsen verlagern. (Die Deutsche Börse AG hat darauf hingewiesen, dass in 2008/2009 der hauptsächlich zwischen den großen Akteuren direkt durchgeführe Anleihenhandel zeitweise völlig zusammenbrach, der hauptsächlich an den Börsen stattfindende Aktienhandel hingegen relativ reibungslos weiter lief; dies ist sicherlich nicht ohne Eigeninteresse veröffentlicht worden, aber deshalb nicht automatisch unzutreffend.) Eine solche Regelung würde gleichzeitig die Besteuerung solcher Transaktionen ermöglichen, aber das wäre nicht der eigentliche Zweck, sondern lediglich ein Seiteneffekt.
  • Märkte, die bei einer solchen Regulierung nicht mitmachen, mit einem Bann belegen. Beispielsweise könnte Deutschland per Gesetz jeder Bank, die in Deutschland eine Banklizenz haben will, verbieten, an solchen Märkten zu handeln. Dann müsste sich eine (Investment-) Bank entscheiden: Entweder in der EU aktiv sein oder auf den Virgin Islands - beides gleichzeitig ginge dann nicht mehr.
  • Selbstverständlich müsste man die Gründung von Zweckgesellschaften ebenfalls einschränken und deren Führung außerhalb der eigenen Bilanz ebenfalls verbieten - deshalb ist ja letztlich die Hypo Real Estate so unbemerkt in eine fatale Schieflage geraten.
  • Und um ein weiteres Risiko kontrollierbar zumachen, müsste man regulierten Banken die Vergabe von Krediten an unregulierte Banken verbieten. Ich habe keinerlei Problem mit Hedge Fonds, und ich halte es auch für falsch, diese regulieren zu wollen (wir Privatanleger sind letzten Endes auch nichts anderes als Hedge Fonds) - solange solche Hedge Fonds sich nicht Fremdkapital von Banken beschaffen können, die dann vom Steuerzahler gerettet werden müssen. Sollen die Hedge Fonds spekulieren, wie sie wollen - aber eben mit erkennbarem Risikokapital, also Eigenkapital, Fondseinlagen bzw. hochverzinslichen Anleihen, die sie auf dem Markt platzieren müssen und die dann nur von risikobewussten Investoren gezeichnet werden. Das ist derjenige Teil, wo eine zumindest teilweise Zerschlagung etwa der Deutschen Bank unverzichtbar wäre.

Das Problem dabei ist, dass dies genau dann funktioniert, wenn die Regierungen aller großen Länder sich einigermaßen einig sind, und nur dann. Das Problem sind ja gar nicht die Virgin Islands, das Problem sind die USA und Großbritannien. Die haben zusammen bzw. inklusive diverser Staaten in Asien einen hinreichend großen eigenen Markt und würden eher auf die EU komplett verzichten als sich von Schäuble regulieren lassen - gerade Großbritannien hat ja seit Thatcher massiv auf Finanzdienstleistungen gesetzt und seine Industrie mehr oder weniger verkommen lassen.

Großbritannien würde von einer weltweiten "harten" Regulierung der Finanzmärkte ähnlich stark getroffen werden wie Deutschland von einer weltweiten "harten" Regulierung der CO2-Werte für Automobile. Deshalb ist es kein Wunder, dass in beiden Fällen die jeweiligen Lobbies mit Händen und Füßen versuchen, den Untergang einer tragenden Säule in ihrem Land zu verhindern.

 

Aus diesem Blickwinkel betrachtet ist es dann letztlich unerheblich, wie hoch eine Finanztransaktionssteuer wäre und ob sie nur auf Aktien oder auch auf Anleihen, börsennotierte Optionsscheine oder was auch immer erhoben würde. Wenn sie das nicht leistet, was sie angeblich leisten soll, dann kann sie zumindest die geweckten Erwartungen, nämlich eine Wiederholung der aktuellen Krise zu verhindern, nicht erfüllen.

Und wenn eine "Spekulationssteuer" zudem auch noch so formuliert wird, dass Hebelpapiere mit einem geringeren Steuersatz belegt werden als Basisinvestments, dann leistet sie das genaue Gegenteil dessen, was sie leisten zu wollen behauptet. Im Gegenteil müsste sie Hebelpapiere mit einem gehebelten Steuersatz belegen, und zwar sogar mit einem höheren Hebel als demjenigen des Papiers selbst! Nur dann würde eine solche Steuer spekulative Papiere stärker treffen als Basisinvestments, die ja zur Altersvorsorge benötigt werden, seitdem die Rente nicht mehr zur Sicherung des Lebensstandards ausreicht.

 

Das bedeutet natürlich nicht, dass eine Finanztransaktionssteuer überhaupt keinen Zweck erfüllen kann. Die Schaffung eines Kapitalpools zur Finanzierung angeschlagener Banken über die nationalen Sicherungsmechanismen hinaus wäre ein Zweck, der beispielsweise beim Zusammenbruch der Banken Islands etwas bewirkt hätte und vermutlich auch Irland und Zypern hätte helfen können. Ob dieser Zweck allerdings die vorgeschlagenen Mittel heiligt und ob deutsche Volksbanken so glücklich darüber sein können, dass mit den Abgaben ihrer Kunden Einlagen in Island gerettet werden, das wiederum ist eine andere Frage.

 

 

-----

 

Generell schließe ich mich der Fraktion an, die eine Erhöhung der Eigenkapitalbasis fordert, um Risiken mit mehr Puffer zu unterlegen. Solange Staatsanleihen als risikolos betrachtet wurden und in den Bankbilanzen keine Eigenkapitalbasis für sie erforderlich ist, sind solche Papiere diejenigen mit den höchsten Hebeln überhaupt. Basel III scheint mir da ein Schritt in die richtige Richtung zu sein, wenngleich ein langsamer und ein möglicherweise nicht allein ausreichender, denn die Eigenkapitalbasis der Banken liegt auch mit der Verschärfung dieser Richtlinien noch erheblich unter der Eigenkapitalbasis der meisten anderen Branchen.

 

Dass die Bankenbranche sich aber dagegen wehrt, ihre geheiligte Eigenkapitalrendite durch Zerstören ihres bisher so gewaltigen Hebels zu ruinieren und damit den Börsenwert der danach wieder "solideren" Banken entsprechend zu drücken, kann den Betrachter nicht wirklich überraschen. Sind Anleger gewillt, für eine "spekulationsfreie" Bank KGVs von 15-20 zu bezahlen, bei stark gedrücktem Gewinn pro Eigenkapital, aber unveränderten Aktienkursen? Vielleicht sind die Bewertungen von Aktien wie DAB-Bank oder ComDirekt das Maß, an dem sich eine stark regulierte Großbank künftig orientieren muss.

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gnitter

Liebe Gemeinde,

nun soll sie nach Willen der EU-Kommission also doch kommen, die Finanztransaktionssteuer.

 

Angestrebt wird danach ein Steuersatz von 0,1% auf direkte Investments in Aktien und Anleihen und 0,01% auf Derivate.

Meinem Verständnis nach sind Derivate jedoch sehr viel gefährlicher und verantwortlicher für die Finanzkrise. Besonders wenn hohe Hebel erzeugt werden. Oder, wenn Derivate mehrfach geschachtelt werden: beispielsweise ETFs auf einen künstlichen Index, der aus Swaps auf irgendwas besteht. Oder CFDs, CLNs, CDOs und wie sie alle heißen. Es fehlt einfach der direkte Bezug zum Eigentum/Eigentümer.

 

Also stellt sich mir die Frage: Warum werden Derivate geringer besteuert müssten die Steuersätze nicht eher andersrum sein?

 

Nur weil das Handelsvolumen vielfach höher ist als bei "handfesten" Investments?

Hat sich die Bankenlobby durchgesetzt?

Gibt es irgendeinen Hintergrund, den ich nicht sehe?

Gibt es da schon eine Aussage in den bestehenden Threads zur Transaktionssteuer?

 

Ich möchte hier übrigens nicht die Frage diskutieren, ob eine FTT generell sinnvoll ist.

 

Fragen über Fragen,

gnitter

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Immer wieder hilfreich ist der Blick in öffentliche Quellen, z.B. die Dokumentendatenbank des Bundestags/rats.

 

Da findest du ein Dokument zur Ausgestaltung einer Finanztransaktionssteuer. Wenn du wirklich Interesse hast, solltest du es ganz lesen.

 

Drucksache 17/9319 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode vom 16.4.2012

...

Die Frage des Steuersatzes ist sehr eng mit der Frage nach der Bemessungsgrundlage verknüpft. Bei zielgenauer und folgerichtiger Bestimmung der Bemessungsgrundlage wird ein einheitlicher Steuersatz für alle Finanzinstrumente ermöglicht. Dies würde Ausweichreaktionen und Verzerrungen entgegenwirken. Die für Derivate vorgeschlagene Bemessung der Steuerschuld am Nominalbetrag wird von der Bundesregierung als noch diskussionsbedürftig gesehen. Dieser Ansatz könnte bei kurzen Laufzeiten eines Derivats zu einer übermäßigen und in anderen Fällen zu einer vergleichsweise niedrigen Besteuerung führen. Unterschiedliche Steuersätze z. B. auf OTC-Geschäfte (OTC = Over the counter; außerbörslicher Handel) würden ebenfalls Ausweichreaktionen hervorrufen. Deshalb strebt die Bundesregierung möglichst einen einheitlichen Steuersatz an. Um OTC-Geschäfte auf stärker regulierte Handelsplätze zu lenken, sollten daher regulatorische Instrumente gewählt werden.

Fazit: Die Messe ist noch nicht gelesen. Natürlich wollen die Politiker (im Rahmen ihres geistigen Horizonts) Ausweichbewegungen und Umgehungen unmöglich machen und den "Ertrag" maximieren.

 

PS: Off-topic: da gibt es auch das Dokument Position der Bundesregierung zur Spekulation mit Nahrungsmitteln

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Mithrandir77

die wissen doch noch überhaupt nicht wie die Steuer genau aussehen soll

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Bei der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung habe ich noch ein Papier von MdB Carsten Sieling (SPD, Mitglied Finanzausschuss) gefunden.

 

Völlig abwegig ist die Aussage

 

Diese Sätze sind zudem von Käufer und Verkäufer zu zahlen. Hat ein Vertragspartner schließlich seinen Sitz außerhalb des Geltungsbereiches der Richtlinie, haftet der andere Vertragspartner für den gesamten Steuerbetrag.

denn das würde bedeuten, dass ich als Verkäufer über die Börse die doppelte Steuer bezahlen müsste, falls ein Ausländer meine Stücke kauft. Hirnriss-Quadrat.

 

Interessant ist die 0,01% Begründung für Derivate:

 

Bei Derivaten ist der Nominalbetrag zum Zeitpunkt der Transaktion entscheidend, d.h. Bemessungsgrundlage der Steuer ist nicht der Kaufpreis eines Derivats, sondern das gesamte dem Derivat zugrunde liegende Transaktionsvolumen. Ein Beispiel: Eine Bank kauft bei einem Preis für ein Barrel Öl von 100 Euro eine Option, Öl in sechs Monaten für 120 Euro kaufen zu können. Diese Option kostet die Bank 15 Euro. Nach den Vorschlägen der EU wäre die Bemessungsgrundlage der Nominalwert der Option, in diesem Fall also 120 Euro.

Man kann also aus dem Preis nicht die Steuer herleiten, sondern muss den Wert des Underlying kennen - der in komplexen Fällen nicht offensichtlich ist. Daher geht auch die Frage "Warum werden Derivate geringer besteuert?" in so weit von falschen Voraussetzungen aus.

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gnitter

Ok, vielen Dank Ramstein. Auch für die interessante Quelle.

 

Richtig, der Vorschlag der EU-Kommission besteht aus Mindeststeuersätzen.

Wenn ich deinen Text der Bundesregierung richtig interpretiert habe, wird eigentlich ein einheitlicher Steuersatz angestrebt.

 

Es stellt sich dann sofort die Frage nach der Bemessungsgrundlage. Das kann doch eigentlich nur der tatsächliche Börsenumsatz sein - der ist als einziges ad hoc bekannt? Die Idee, bei Derivaten als Bemessungsgrundlage den Wert des Underlyings heranzuziehen, ist grotesk. (Stichwort verbriefte amerikanische Hypotheken - seit Jahren kann deren genauen Wert niemand berechnen...)

 

Steuerertrag maximieren mag ein Motiv sein, aber zumindest eine gewisse ordnungspolitische Steuerungsfunktion würde ich ebenfalls unterstellen. Das Ziel wäre doch: Risiken vermindern - Spekulation begrenzen.

Wieso beschränkt man in diesem Sinn die Steuer nicht nur auf Derivate?

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WOVA1

Neues vom europäischen Steckenpferd:

 

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die europäische Finanztransaktionssteuer wird laut einem Pressebericht mehr Finanzprodukte treffen als ursprünglich vorgesehen. Die Vorkehrungen 'gegen Steuervermeidung' müssten 'verstärkt werden', zitiert das 'Handelsblatt' (Montagausgabe) aus einem neuen Gesetzentwurf der EU-Kommission. Damit wollten die elf teilnehmenden EU-Staaten verhindern, dass Banken und Fonds auf Handelsplätze außerhalb des Geltungsbereichs der Steuer ausweichen.

 

Dafür solle im neuen Gesetzesentwurf das Emissionsprinzip sorgen. Ihm zufolge werden alle Geschäfte mit solchen Finanztiteln besteuert, die in den elf Teilnehmerstaaten ausgegeben werden. Das gelte auch dann, wenn diese Geschäfte an einem Finanzplatz außerhalb der teilnehmenden Länder, wie beispielsweise in London, abgewickelt werden.

 

Wenn Finanztitel 'einen klaren Bezug' zu einem der elf Staaten hätten, müsse die Finanzsteuer auf jeden Fall entrichtet werden, 'auch wenn keine an dem Geschäft beteiligten Parteien in einem Teilnehmerstaat angesiedelt ist', zitiert das Blatt aus dem Entwurf. Den will der EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta Mitte des Monats vorlegen. Der Steuersatz dürfte laut früheren Gesetzesentwürfen bei 0,1 Prozent für den Umsatz mit Aktien und Anleihen und 0,01 Prozent beim Handel mit Derivaten liegen./stb/mmb/fbr

 

Nette Theorie - wenn zwei Chinesen in Shanghai eine europäische Aktie oder ein Derivat darauf handeln, wird die EU-Finanztransaktionsteuer fällig :w00t: .

Wenn sie nicht zahlen, schickt man die Force de Frappe ?

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Mithrandir77

Neues vom europäischen Steckenpferd:

 

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die europäische Finanztransaktionssteuer wird laut einem Pressebericht mehr Finanzprodukte treffen als ursprünglich vorgesehen. Die Vorkehrungen 'gegen Steuervermeidung' müssten 'verstärkt werden', zitiert das 'Handelsblatt' (Montagausgabe) aus einem neuen Gesetzentwurf der EU-Kommission. Damit wollten die elf teilnehmenden EU-Staaten verhindern, dass Banken und Fonds auf Handelsplätze außerhalb des Geltungsbereichs der Steuer ausweichen.

 

Dafür solle im neuen Gesetzesentwurf das Emissionsprinzip sorgen. Ihm zufolge werden alle Geschäfte mit solchen Finanztiteln besteuert, die in den elf Teilnehmerstaaten ausgegeben werden. Das gelte auch dann, wenn diese Geschäfte an einem Finanzplatz außerhalb der teilnehmenden Länder, wie beispielsweise in London, abgewickelt werden.

 

Wenn Finanztitel 'einen klaren Bezug' zu einem der elf Staaten hätten, müsse die Finanzsteuer auf jeden Fall entrichtet werden, 'auch wenn keine an dem Geschäft beteiligten Parteien in einem Teilnehmerstaat angesiedelt ist', zitiert das Blatt aus dem Entwurf. Den will der EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta Mitte des Monats vorlegen. Der Steuersatz dürfte laut früheren Gesetzesentwürfen bei 0,1 Prozent für den Umsatz mit Aktien und Anleihen und 0,01 Prozent beim Handel mit Derivaten liegen./stb/mmb/fbr

 

Nette Theorie - wenn zwei Chinesen in Shanghai eine europäische Aktie oder ein Derivat darauf handeln, wird die EU-Finanztransaktionsteuer fällig :w00t: .

Wenn sie nicht zahlen, schickt man die Force de Frappe ?

 

natürlich werden sie zahlen, jeder respektiert die EU

 

whistling.gif

 

 

 

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
Finanzbranche soll 30 Milliarden Euro zahlen

 

Banken und Fonds sollen sich an den Kosten der Euro-Krise beteiligen. Dazu legt die EU-Kommission ihren Gesetzentwurf zur Besteuerung von Wertpapiergeschäften vor - und versucht, alle erdenklichen Schlupflöcher von vornherein zu schließen. Das geht aus dem überarbeiteten Gesetzentwurf zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer hervor, den die Europäische Kommission am Donnerstag vorstellen will. Er liegt der Süddeutschen Zeitung vor.

 

Die Steuer wird fällig, sobald entweder der Käufer oder der Verkäufer des Papiers direkt oder indirekt aus einem der elf Teilnehmerländer kommt. Handelt eine britische Bank etwa im Auftrag von Volkswagen Aktien in London, würde die Steuer fällig - und von Deutschland erhoben.

 

Um Schlupflöcher zu schließen, sollen zudem alle Produkte besteuert werden, die in einem der elf Länder kreiert wurden. Verkauft eine chinesische Bank in Singapur einem US-Institut eine französische Staatsanleihe, muss sie dafür Steuern nach Paris überweisen. Keine Steuer wird dagegen fällig bei der Ausgabe neuer Staatsanleihen, bei krisenbedingten Aufkäufen solcher Papiere durch eine Notenbank oder den Euro-Rettungsfonds ESM, bei Geschäften von Kleinanlegern sowie auf Kreditkartenumsätze. Auch Geschäfte der Europäischen Zentralbank sind ausgenommen.

Hervorhebungen von mir. Da bin ich aber mal neugierig, wie das gehen soll.

 

Dass die Staaten sich selbst ausnehmen, war ja zu erwarten. Was sind denn Kleinanlegerumsätze? Kaufen wir bald Wertpapiere mit der Kreditkarte?

 

Meine Prognose: wenn sie auch nur 15 Milliarden einnehmen, können sie froh sein.

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Herodot
Keine Steuer wird dagegen fällig bei der Ausgabe neuer Staatsanleihen, bei krisenbedingten Aufkäufen solcher Papiere durch eine Notenbank oder den Euro-Rettungsfonds ESM, bei Geschäften von Kleinanlegern sowie auf Kreditkartenumsätze.

 

Viel Interessanter :thumbsup:

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WOVA1

Um Schlupflöcher zu schließen, sollen zudem alle Produkte besteuert werden, die in einem der elf Länder kreiert wurden. Verkauft eine chinesische Bank in Singapur einem US-Institut eine französische Staatsanleihe, muss sie dafür Steuern nach Paris überweisen.

Hervorhebungen von mir. Da bin ich aber mal neugierig, wie das gehen soll.

..

Meine Prognose: wenn sie auch nur 15 Milliarden einnehmen, können sie froh sein.

 

Ganz einfach: man droht allen Banken weltweit mit dem Entzug der EU-Lizenz, wenn sie nicht zahlen.

Was ja schon bei der netten Idee mit den CO2-Zertifikaten für den Flugverkehr toll funktioniert hat.

Nachdem Chinesen, Russen und Amerikaner dies als Eingriff in ihre nationale Souveränität angesehen haben und

die Chinesen mal nichts mehr bei Airbus bestellt haben, wurde diese Sache klammheimlich vertagt. :-

Mein Tip: man wird insgesamt in Europa weniger Steuern einnehmen - aber der Finanzminister in Singapur

darf sich freuen :P .

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Jetzt gibt es die Veröffentlichung auf der Website der Kommission.

 

Da sind schon einige Highlights drin. Die Verschonung der Kleinanleger, habe ich aber nicht gefunden.

 

Any citizen buying, for example, €10 000 in shares would only pay a €10 tax on the transaction.

 

Vorschlag FTT com_2013_71_de.pdf

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Mithrandir77
Finanzbranche soll 30 Milliarden Euro zahlen

 

Banken und Fonds sollen sich an den Kosten der Euro-Krise beteiligen. Dazu legt die EU-Kommission ihren Gesetzentwurf zur Besteuerung von Wertpapiergeschäften vor - und versucht, alle erdenklichen Schlupflöcher von vornherein zu schließen. Das geht aus dem überarbeiteten Gesetzentwurf zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer hervor, den die Europäische Kommission am Donnerstag vorstellen will. Er liegt der Süddeutschen Zeitung vor.

 

Die Steuer wird fällig, sobald entweder der Käufer oder der Verkäufer des Papiers direkt oder indirekt aus einem der elf Teilnehmerländer kommt. Handelt eine britische Bank etwa im Auftrag von Volkswagen Aktien in London, würde die Steuer fällig - und von Deutschland erhoben.

 

Um Schlupflöcher zu schließen, sollen zudem alle Produkte besteuert werden, die in einem der elf Länder kreiert wurden. Verkauft eine chinesische Bank in Singapur einem US-Institut eine französische Staatsanleihe, muss sie dafür Steuern nach Paris überweisen. Keine Steuer wird dagegen fällig bei der Ausgabe neuer Staatsanleihen, bei krisenbedingten Aufkäufen solcher Papiere durch eine Notenbank oder den Euro-Rettungsfonds ESM, bei Geschäften von Kleinanlegern sowie auf Kreditkartenumsätze. Auch Geschäfte der Europäischen Zentralbank sind ausgenommen.

Hervorhebungen von mir. Da bin ich aber mal neugierig, wie das gehen soll.

 

Dass die Staaten sich selbst ausnehmen, war ja zu erwarten. Was sind denn Kleinanlegerumsätze? Kaufen wir bald Wertpapiere mit der Kreditkarte?

 

Meine Prognose: wenn sie auch nur 15 Milliarden einnehmen, können sie froh sein.

 

da fällt mir die EU Flugsteuer ein, China hat überhaupt kein Interesse zuzahlen und drohte mit einem Handelskrieg

aber auch die USA und weitere Länder wollen nicht zahlen (Indien, Brasilien und Südafrika)

 

viele Politiker in der EU und einzelnen Mitgliedsländern müssen wohl in einer Parallelwelt leben..ansonsten kann man den Unsinn nicht mehr erklären

 

 

 

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bb_florian

Hervorhebungen von mir. Da bin ich aber mal neugierig, wie das gehen soll.

 

Ausländische Transaktionen kann man problemlos einbeziehen, wenn sie in der EU gecleart werden, zumindest bei Eigentumsübergang (sprich nicht Kauf/Verkauf am selben Tag). Sollte also kein Problem für "richtige" Aktien europäischer Unternehmen sein z.B. - ADRs, Derivate usw. werden aber wohl nicht klappen.

Alle Banken, die auch in der EU Geschäfte machen (also alle großen Investmentbanken z.B.) kann man natürlich auch zur Abführung der Steuer zwingen. Und alle, die in der EU Steuern zu zahlen haben, erst recht; ich gehe mal davon aus, dass man sich als EU-Steuerbürger nicht legal um diese Steuer drücken kann... sonst wäre es ja witzlos...

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Fredegar

Ich hab' den Vorschlag (pdf) nur kurz überflogen:

.

Anwendungsbereich nach Ansässigkeit:

 

(Art.3.1): Diese Richtlinie findet auf alle Finanztransaktionen Anwendung, sofern zumindest eine an der Transaktion beteiligte Partei im Hoheitsgebiet eines teilnehmenden Mitgliedstaates ansässig ist und ein im Hoheitsgebiet eines teilnehmenden Mitgliedstaates ansässiges Finanzinstitut eine Transaktionspartei ist, die entweder für eigene oder fremde Rechnung oder im Namen einer Transaktionspartei handelt.

(siehe auch Art.4.1 Ansässigkeit)

.

(Art.10) Zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer andie Steuerbehörden verpflichtete Personen

 

1. Jedes Finanzinstitut schuldet für jede Finanztransaktion die Finanztransaktionssteuer, sofern es eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

a.) es ist Transaktionspartei und handelt entweder für eigene oder fremde Rechnung;

b.) es handelt im Namen einer Transaktionspartei oder

c.) die Transaktion wurde für seine Rechnung durchgeführt.

...

10.1 verstehe ich so, dass Kauf/Verkauf am selben Tag ebenfalls Finanztransaktionen sind und besteuert werden.

.

10.3. Wurde die geschuldete Steuer nicht innerhalb der in Artikel 11 Absatz 5 festgelegten Frist entrichtet, haften alle Parteien einer Transaktion einschließlich anderer Personen als Finanzinstitute gesamtschuldnerisch für die Entrichtung der Steuer, die aufgrund dieser Transaktion von einem Finanzinstitut geschuldet wird.

 

na, da bin ich aber mal gespannt, wie oft der doppelte Satz bezahlt werden muss.

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chart
· bearbeitet von chart

So langsam wird es wohl konkret mit der Transaktionssteuer.

 

Zitat: Steuerkommissar Algirdas Semeta sagte zu dem Gesetzentwurf: "Auf dem Tisch liegt eine fraglos faire und technisch solide Steuer, die unseren Binnenmarkt stärken und unverantwortlichen Handel zügeln wird."

 

Nur frage ich mich, was hat unverantwortliches handeln mit Kauf von Investmentfonds zu tun?

Denn es sind auch Anteile von Fonds betroffen. Aber auch der Kauf von Aktien finde ich jetzt nicht unverantwortlich.

Wie immer geht es doch nur um Steuereinnahmen und sonst nichts. Witzig finde ich auch, dass Termingeschäfte einer geringern Steuer unterzogen werden sollen.

Auch hier wieder die Frage warum?

Ich würde sagen, die Lobbyisten haben gute Arbeit geleistet.

Auch zügeln wird sich da nichts, da die Steuer dafür viel zu gering ist.

In einem Satz 2 mal nach meiner Meinung einfach nur gelogen um die Steuer zu rechtfertigen.

 

Quelle

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Ramstein
· bearbeitet von vanity
Diesen und vorhergehenden hierher verschoben

Im Faden http://www.wertpapie...saktionssteuer/ fand die letzte Diskussion statt. M.E. sollten wir es auf eine Stelle konzentrieren.

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nightyhawk
· bearbeitet von nightyhawk

Es findet auch witzigerweise wieder eine Doppelbesteuerung statt....

 

 

a. Ich kaufe einen netten, aktiven Fonds -> Finanztransaktionssteuer

b. Der Fonds wechselt für mich ab und an seine Anteile an Aktien aus -> Finanztransaktionssteuer (zweimal, wegen Verkauf und anschließendem Kauf)

c. Irgendwann stoße ich den Fonds ab -> Finanztransaktionsteuer

 

 

Konsequent wäre dann natürlich ein Finanztransaktionsvorsteuerabzug!

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chart
· bearbeitet von chart

Im Faden http://www.wertpapie...saktionssteuer/ fand die letzte Diskussion statt. M.E. sollten wir es auf eine Stelle konzentrieren.

 

Ich habe zwar mit der Suchfunktion gearbeitet, aber dieses Thema hier habe ich nicht gesehen.

Vanity hat es gerichtet.

 

 

Vielleicht sollte man sich doch mal näher mit Optionen beschäftigen, nach meiner Auffassung wird dort eine geringere Steuer fällig.

Man muss auch mal schauen, was die Steuer dann bei Fonds ausmacht, sind teilweise sicher nur Cent Beträge, aber im laufe der Jahre summiert es sich halt, gerade wenn man Sparpläne hat.

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Maikel
Vielleicht sollte man sich doch mal näher mit Optionen beschäftigen, nach meiner Auffassung wird dort eine geringere Steuer fällig.

Der niedrigere Prozentsatz bezieht sich aber bei "Derivaten" mWn auf den Kurs des Basiswerts, nicht auf den der Optionen; deshalb ist er niedriger angesetzt, dürfte effektiv, also bezogen auf den Preis der Optionen, oft höher sein als der Satz für den Direktkauf von Aktien.

 

Gruß, Michael

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Fredegar

aus dem Vorschlag der Kommission (S.13) ...

 

Für den Kauf/Verkauf, die Übertragung, den Tausch, den Abschluss von Derivatkontrakten und wesentliche Änderungen daran ist die Bemessungsgrundlage der Finanztransaktionssteuer der im Derivatkontrakt genannte Nominalbetrag zu dem Zeitpunkt, an dem er gekauft/verkauft, übertragen, getauscht, abgeschlossen oder der betreffende Vorgang wesentlich geändertwird. Dieser Ansatz ermöglicht eine klare und einfache Anwendung der Finanztransaktionssteuerauf Derivatkontrakte bei geringen Befolgungs- und Verwaltungskosten. Zudem erschwert er es, die Steuerbelastung durch eine kreative Ausgestaltung des Derivatkontrakts künstlich zu verringern, da es zum Beispiel keinen steuerlichen Anreiz dafür geben würde, einen Kontrakt nur auf Preis- oder Wertdifferenzen einzugehen.

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Ramstein
Profiteure der Finanztransaktionssteuer

 

DWO-Transaktionssteuer-1neu-2-.jpg

 

Die EU-Kommission rechnet mit drastischen Auswirkungen der geplanten Steuer auf Finanzgeschäfte. So sollen nach ihren Berechnungen die Umsätze im Handel mit Derivaten um 75 Prozent sinken. Auch das Geschäft mit Aktien und Anleihen werde sich verringern, wenn auch nur um 15 Prozent, so die Ergebnisse einer Brüsseler Modellrechnung zu den Folgen der Steuer.

 

Daniel Kapffer, Experte für die Regulierung der Finanzbranche beim Beratungsunternehmen Accenture, hält das für deutlich untertrieben: "Börsenbetreiber müssen durchaus damit rechnen, dass sie 40 Prozent des Gesamtvolumens verlieren", sagt Kapffer.

 

PS: Falls es jemandem entgangen sein sollte: Primärmarktgeschäfte (also Aktien- und Anleihenemissionen) unterliegen nicht der Finanztransaktionssteuer (Art. 3, Abs 4a)

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chart

Heißt das jetzt, wenn ich an einer amerikanischen Börse, Aktien, Derivate usw. kaufe, dass ich dann keine Steuer zahlen muss? Oder spielt das keine Rolle da ich in Deutschland lebe und dann trotzdem zahlen darf.

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Ramstein

Heißt das jetzt, wenn ich an einer amerikanischen Börse, Aktien, Derivate usw. kaufe, dass ich dann keine Steuer zahlen muss? Oder spielt das keine Rolle da ich in Deutschland lebe und dann trotzdem zahlen darf.

Hast du den oben von mir verlinkten Entwurf gelesen? Was meinst du bedeutet folgender Text?

 

Artikel 3 Anwendungsbereich

1. Diese Richtlinie findet auf alle Finanztransaktionen Anwendung, sofern zumindest eine an der Transaktion beteiligte Partei im Hoheitsgebiet eines teilnehmenden Mitgliedstaates ansässig ist und ein im Hoheitsgebiet eines teilnehmenden Mitgliedstaates ansässiges Finanzinstitut eine Transaktionspartei ist, die entweder für eigene oder fremde Rechnung oder im Namen einer Transaktionspartei handelt.

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