maista Januar 21, 2013 Hallo allerseits, mein erster Post hoff mir kann jmd einen Tipp geben...habe leider über die Suche nichts passendens gefunden. Ich habe im letzten Jahr im Aug / Sep den Vertrag für einen PKV Versicherer mit allen Gesundheitsfragen beantwortet und eingereicht. Letztlich hatte ich nach Vertragsannahme seitens dem Versicherer (Mitte Sep) mich entschlossen Ende Sep nocheinmal zu meinem Allgemeinarzt zu gehen und mein Blut dort zu untersuchen. Hier stellte sich heraus dass, ein paar Werte erhöht waren ( EBV / IGG od IGM Werte). Der Doktor meinte dass dies auf ein Pfeiferrisches Drüsenfieber zurückzuführen ist, aber nicht weiter kritisch und man dagegen nichts machen könnte. Der richtige Vertragsbeginn der PKV Versicherung war 1.10. Müssen nun die Blutwerte im Rahmen der Kontrolluntersuchung nachgemeldet werden da dies noch Vertragsbeginn war aber nach Vertragsannahme seitens des Versicheres ? Was hätte ich zu Befürchten wenn ich dies nun nachmelde (Eppstein Barr Virus war wohl laut Blutbild zu diesem Zeitpunkt reaktiviert). Danke für Rückmeldungen. Gruß, maista Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Januar 22, 2013 Wie kam es denn zu der Untersuchung? Gab es vorher bereits Hinweise auf eine mögliche Krankheit oder ein außergewöhnliches Blutbild? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maista Januar 22, 2013 Hi. Keinen konkreten Anlass, wollte dies zur Kontrolle machen. Danke für die Rückmeldung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lulasto Januar 23, 2013 Hi. Keinen konkreten Anlass, wollte dies zur Kontrolle machen. Hallo, Solang du vorher nichts davon wusstest und dir auch nix bekannt war bei der Antragstellung (Also die Ärzte haben keine Unterlagen von den letzten 3 Jahren) dann kannst du beruhigt schlafen. Aber solltest du es bei der Antragsstellung verschwiegen haben das deine Blutwerte bzw. irgendwelche Krankheiten doch noch vorhanden sind, die du nicht genannt hast (abgesehen von Erkältung und sowas) so wäre es sinnvoll das zu melden ... Ansonsten könnte es zu einem Ausschluss, Kündigung der PKV, Risikoerhöhung oder sogar bei einer Behandlung die schon stattgefunden hat /stattfinden wird aufgrund des Risikos zu einer Rückzahlung der kosten kommen falls es den ein Risiko ist. Mit freundlichen Grüßen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Januar 24, 2013 Solang du vorher nichts davon wusstest und dir auch nix bekannt war bei der Antragstellung (Also die Ärzte haben keine Unterlagen von den letzten 3 Jahren) Wie darf ich das denn bitte verstehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lulasto Januar 24, 2013 · bearbeitet Januar 24, 2013 von lulasto Wie darf ich das denn bitte verstehen? Du weißt das du psychische Probleme hast aber nicht zur Behandlung gegangen bist und dir auch zu keiner geraten worden ist (keine Akte vorhanden) also auch keine Behandlung vorhanden vom Arzt... Bedeutet brauchst es auch nicht angeben. Es wird ja nur gefragt ob du in Behandlung bist/warst und nicht ob du selbst etwas festgestellt hast! Falls doch eine Akte beim Arzt rumliegt das du in der Behandlung warst so musst du es auch angeben. Das was der Arzt weiß muss auch das Versicherungsunternehmen wissen! Ein hoch auf ein Gesundheitszeugnis was mehr oder weniger entfällt ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maista Januar 27, 2013 Danke euch für die antworten, dann weiß ich Bescheid. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag