cantaloupe Januar 6, 2013 Hallo, ein Zweck der Abmelkungssteuer sollte ja sein, die Steuererklärung einfacher zu machen, was ja bekanntlich im Falle von ausländischen Thesaurierenden Fonds nicht wirklich klappt. Was ich in dem Zusammenhang noch nicht ganz verstanden habe: Wenn ich EINEN ausländischen Thesaurierer im Depot habe - reicht es dann aus, in der Steuererklärung die Anlage KAP mit den Daten dieses einen Fonds zu füllen ? Oder muss ich dann komplett die Hosen runterlassen, und meine sämtliche weiteren Zins-, Dividendeneinkünfte etc., auch noch angeben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CyberH Januar 6, 2013 Hast du bei der Bank, bei dem du das Depot mit dem ausländischen Thesaurierer hast, auch noch andere Einkünfte die grundsätzlich der Kapitalertragssteuer unterlagen? D.h beispielsweise auch. durch einen Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe steuerfrei blieben. Wenn ja müsstest du die in der Steuerbescheinigung enhaltenen anderen Erträge auch noch aufbröseln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ramirez_asdf Januar 7, 2013 Betrifft dies nur die Angaben für das Depot mit dem thesaur., oder auch alle anderen Beträge anderer "Geldquellen", z.B. Festgeldkonten oder andere Depots Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Januar 7, 2013 Es gibt in der KAP doch das Feld 15 :"In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in 15 der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt (ggf. 0)" D.H. die Thesaurier in "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben", den in Anspruch genommenen Pauschbetrag in 15. Allerdings akzeptiert manche Steuersoftware dieses Vorgehen nicht und möchte dan 7-13 ausgefüllt haben. In Elster geht das aber. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cantaloupe Januar 8, 2013 Ok, das heisst also, diejenige Steuerbescheinigung, die ich wegen dem Thesaurierer beilegen muss, die muss ich komplett abtippen (d.h. auch die Daten der anderen darauf aufgeführten Fonds), dann noch darauf achten, dass in den Zeilen 14 und 14a (Sparerpauschbeträge) die Einträge in Summe 801 ergeben (ist bei mir der Fall, weil vollständig ausgeschöpft), und das, was lt. Bank in Zeile 15 gehört, nochmal im e-Bundesanzeiger überprüfen. Und alles, was bei anderen Banken lief, kann ich auf sich beruhen lassen, weil abgegolten. Cool, dann ist das ja gar nicht soviel Arbeit wie befürchtet Danke Euch, Überbringer der guten Botschaft Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BTX Januar 15, 2013 Allerdings akzeptiert manche Steuersoftware dieses Vorgehen nicht und möchte dan 7-13 ausgefüllt haben. In Elster geht das aber. Weisst du zufällig auf welche Produkte das zutrifft? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Januar 16, 2013 Allerdings akzeptiert manche Steuersoftware dieses Vorgehen nicht und möchte dan 7-13 ausgefüllt haben. In Elster geht das aber. Weisst du zufällig auf welche Produkte das zutrifft? Ich habe letztes Jahr taxman benutzt. Nachdem ich alle Daten erfasst hatte, habe ich im Mai noch die letzten ausl. Thesaurierer eingegeben und dazu angegeben, dass der Freibetrag bereits mit anderen Kapitalerträgen erschöpft ist. taxman hat das nicht akzeptiert und wollte partout die Kapitalerträge erklärt haben. Habe dann alles mit Freude und Hingabe (das sind meine Assistentinnen) nack elster übertragen, da ging es dann ohne Probleme. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea April 12, 2013 hallo ich habe die Kapitalerträge 2012 zu erklären, die ich auf einem Depot in Ausland erhalten habe. Ich habe folgende Fragen bez. die Anlage KAP 2012 1) Zeile 17 = Summe ALLE Kapitalerträge ohne nicht ausgeglichene Verluste aus Aktien (neue Aktien) in einem ausländischen Depot ? 2) Zeile 18 = nur enthaltene Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen. es ist klar 3) Zeile 21 = nur ausgeglichene Verluste aus Aktien in einem ausländischen Depot ? in welcher Zeile sollte ich die nicht ausgeglichene Verluste aus Aktien (neue Aktien) eintragen, die ich in einem ausländischen Depot gehabt habe, damit diese auch vorgetragen werden können ? die Zeile 13 ist eigentlich für Kapitalertrage , die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. 4) wie sind die negative Stückzinsen zu betrachten, einfach mit dem Betrag von Zeile 17 kompensieren oder müssen auch ina anderen Zeilen eingetragen werden ? 5) Zeile 54 Betrag der anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern = Betrag des Punkt f) aa) im Bundesanzeiger fur die thesaurienden Fonds ? Vielen Dank für die Unterstützung cpandrea gdie dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea April 22, 2013 · bearbeitet April 22, 2013 von cpandrea hallo kann mich jemand helfen besonders eure Meinung auf Punkt 3, würde mich interessieren. danke cpandrea Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner April 23, 2013 Hallo cpandrea, besonders eure Meinung auf Punkt 3, würde mich interessieren.Was meinst du denn da mit "ausgeglichen" und "nicht ausgeglichen"? Bei ausländischen Banken wird doch gar nichts ausgeglichen. Du musst einfach in Zeile 17 die kompletten ausländischen Kapitalerträge eintragen (mit ALLEN Gewinnen und ALLEN Verlusten, kann ggf. auch ein negativer Wert sein). Und bei den anderen Zeilen steht es doch deutlcih dran, wo gibt es da Probleme? 4) wie sind die negative Stückzinsen zu betrachten, einfach mit dem Betrag von Zeile 17 kompensieren oder müssen auch ina anderen Zeilen eingetragen werden ?Imho gehören Zinsen, wenn sie negativ sind, auch in Zeile 20.Und in Zeile 17 gehören die Zinsen natürlich auch, s.o. Stefan PS: Vermutlich hat bisher keiner geantwortet, weil du dich an ein altes Thema angehängt hast. Ich bekomme da beispielsweise keine Mail (weil ich noch nichts geschrieben habe), also wußte ich nichts von der Frage. Bitte lieber ein neues Thema aufmachen oder im allgemeinen Steuerthread posten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea April 24, 2013 Hallo cpandrea, besonders eure Meinung auf Punkt 3, würde mich interessieren.Was meinst du denn da mit "ausgeglichen" und "nicht ausgeglichen"? Bei ausländischen Banken wird doch gar nichts ausgeglichen. Du musst einfach in Zeile 17 die kompletten ausländischen Kapitalerträge eintragen (mit ALLEN Gewinnen und ALLEN Verlusten, kann ggf. auch ein negativer Wert sein). Und bei den anderen Zeilen steht es doch deutlcih dran, wo gibt es da Probleme? Vielen Dank Stefan ich habe im Jahr 2012 Verluste aus neuen Aktien in einem ausländischen Depot von 1000 euro gehabt und 800 euro Gewinne aus der Verräußerung von Aktien, also ein NICHT ausgeglichener Verlust von 200 euro, die ich gern im Jahr 2013 ausnuzten möchte und deshalb möchte ich, dass das Finanzamt den 200 euro Verlustvortrag anerkennt. Deshalb meine Frage, wo soll der NICHT ausgeglichene Verlust von 200 Euro eingetragen. Zeile 13 ist eigentlich für Depot in Inland gedacht. Zeile 17 ich hatte gedacht, dass der Wert der Zeile 17 die Grundlage für die Besteuerung ist und deshalb die nicht ausgeglichene Verluste aus die Verräußerung von Aktien sollten hier kein Platz finden, weil sie nicht mit den anderen Kapitalerträge verrechnet werden können. Damit die Verluste von 200 euro vom FA bescheinigt werden, muss man die Kauf und Verkaufbelegen der StE beilegen ? oder genügen die Aufzeichnungen ? mfg cpandrea Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner April 24, 2013 Hallo cpandrea, ich habe im Jahr 2012 Verluste aus neuen Aktien in einem ausländischen Depot von 1000 euro gehabt und 800 euro Gewinne aus der Verräußerung von Aktien, also ein NICHT ausgeglichener Verlust von 200 euro,Nein, du darfst da imho nichts ausgleichen, du hast 800 Euro Gewinne und 1000 Euro Verluste, beides ist genau so zu erklären. die ich gern im Jahr 2013 ausnuzten möchte und deshalb möchte ich, dass das Finanzamt den 200 euro Verlustvortrag anerkennt.Das sollte das Finanzamt automatisch machen (Feststellungsbescheid, den solltest du zeitgleich/zeitnah mit dem Einkommensteuerbescheid erhalten). Zeile 17 ich hatte gedacht, dass der Wert der Zeile 17 die Grundlage für die Besteuerung ist und deshalb die nicht ausgeglichene Verluste aus die Verräußerung von Aktien sollten hier kein Platz finden,Ja, logisch wäre das irgendwie. Aber der Formular-Text ist ziemlich eindeutig, du musst in Zeile 17 auch Verluste gegenrechnen. Am Ende dürfte das aber vom Finanzamt wieder aufgedröselt werden (keine Ahnung, was diese - im Vergleich zu dem inländischen Block - unterschiedliche Behandlung soll). Damit die Verluste von 200 euro vom FA bescheinigt werden, muss man die Kauf und Verkaufbelegen der StE beilegen ? oder genügen die Aufzeichnungen ?Es genügen eigene Aufstellungen. Das Finanzamt kann aber natürlich weitere Unterlagen verlangen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kwalle Juli 24, 2017 · bearbeitet Juli 24, 2017 von Kwalle Angenommen ich habe 10 Euro inländische Kapitalerträge, welche die Bank wegen Freistellungsauftrag nicht Abgeltungsversteuert hat. Zusätzlich habe ich 10 Euro ausländische Kapitalerträge aus thesaurierendem Fonds, die bei den ausländische Erträgen in der Anlage Kap erfasst werden. Dann trage ich bei "in Anspruch genommener Pauschbetrag auf erklärte Kapitalerträge" 10 € und bei "in Anspruch genommener Pauschbetrag auf nicht in der Anlage KAP erklärte Erträge" 0 ein oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
magicw Juli 24, 2017 · bearbeitet Juli 24, 2017 von magicw Das müsste doch aufgedröselt in der Jahressteuerbescheinigung der Bank drinstehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 24, 2017 Hallo Kwalle, Zitat Dann trage ich bei "in Anspruch genommener Pauschbetrag auf erklärte Kapitalerträge" 10 € und bei "in Anspruch genommener Pauschbetrag auf nicht in der Anlage KAP erklärte Erträge" 0 ein oder? Wenn die 2x 10 Euro deine gesamten Kapitalerträge waren und du die auch beide erklären willst, dann ist das korrekt. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kwalle August 9, 2017 Noch eine praktische Frage zu thesaurierenden ausländischen Fonds: Wenn in der Steuererklärung z. B. 50 € ausländische Kapitalerträge erklärt wurden, aber die Fonds nicht einzeln aufgeschlüsselt wurden. Wie weise ich dann später beim Verkauf nach, dass die bereits versteuerten 50 € auf den verkauften Fonds entfallen sind, also nicht nochmal versteuert werden müssen. Durch die Thesaurierungsgutschrift? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag