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kasia

Hallo zusammen,

 

 

 

ich bin 7 Jahre privatversichert, nacher wegen Stundenreduzierung (gerigere Verdienst) 4 Jahre gesetzlich. In den 4 Jahren habe ich grosse Anwartschaft (für Beamten) bei Central bezahlt. Nun seit einem JAhr bin ich wieder bei Central, allerdings nicht als Beamter mit Beihilfeleistung sondern als Angestellte. Gilt meine Anwartschaft trotzdem??? Für Eure Hilfe wäre ich SEHR dankbar!

 

Grüße,

KP

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ImperatoM

Hallo zusammen,

 

 

 

ich bin 7 Jahre privatversichert, nacher wegen Stundenreduzierung (gerigere Verdienst) 4 Jahre gesetzlich. In den 4 Jahren habe ich grosse Anwartschaft (für Beamten) bei Central bezahlt. Nun seit einem JAhr bin ich wieder bei Central, allerdings nicht als Beamter mit Beihilfeleistung sondern als Angestellte. Gilt meine Anwartschaft trotzdem??? Für Eure Hilfe wäre ich SEHR dankbar!

 

Grüße,

KP

 

Ne "PKW-Anwartschaft" ist natürlich auch lustig... :)

 

Wie wärs, mal Deine Versicherung zu fragen? Postalisch oder mit Beratungsprotokoll. Schon ist die Sache geklärt.

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kasia

Stimmt!"PKW"-Anwartschaft klingt Super!

Es geht aber trotzdem um mich!

 

Fragen stellen werde ich müssen, da die Central verlangt jetzt ein erneuteGesundheitsprüfung was eigentlich mit eine Anwartschaft nicht nötig wäre...

 

Grüße,

 

 

KP

 

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Matthew Pryor

Wie wird denn die Gesundheitsprüfung von Seiten der Central begründet?

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kasia

keine Begrundung

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ImperatoM

keine Begrundung

 

Dann:

1. Nach der Begründung fragen (wofür hast Du schließlich die Anwartschaft bezahlt?)

 

2. Versicherungsbedingungen selbst nachlesen und Passage zu Anwartschaften ggf. hier zitieren

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Matthew Pryor

Hallo,

ein möglicher (und auch wahrscheinlicher) Grund für die erneute Gesundheitsprüfung kann sein,dass die Anwartschaft nur für den damals gewählten Tarif gilt.Meines Wissens nach wird das bei der Central so gehandhabt.Wenn Die AWV für einen Beihilfetarif abgeschlossen wurde,ist die Reaktion der Central zwar ärgerlich für Sie,aber nachvollziehbar.

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kasia

Hallo,

ein möglicher (und auch wahrscheinlicher) Grund für die erneute Gesundheitsprüfung kann sein,dass die Anwartschaft nur für den damals gewählten Tarif gilt.Meines Wissens nach wird das bei der Central so gehandhabt.Wenn Die AWV für einen Beihilfetarif abgeschlossen wurde,ist die Reaktion der Central zwar ärgerlich für Sie,aber nachvollziehbar.

 

Leider haben Sie Recht. Meine AWV wurde für einenBeihilfetarif abgeschlossen, da ich damals Beamtin auf Zeit war. Allerdings alsBeamtin durfte ich NUR diese Art der AWV abschließen -so die Vermittler damals.Heißt das generell, dass AWV NUR für ein bestimmtes Tarif gilt??

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Matthew Pryor
Heißt das generell, dass AWV NUR für ein bestimmtes Tarif gilt??

Bezogen auf die Central muss die Antwort wohl ja lauten.Ich persönlich kenne von der Central nur die folgende Formulierung für die Anwartschaftsversicherung:

Durch Abschluss der großen AW erwirbt der Versicherungsnehmer für die versicherten Personen das Recht, (...)ohne erneute Gesundheitsprüfung vollen Versicherungsschutz nach dem bisher in Anwartschaft stehenden Tarif zu erhalten.

Das ist eindeutig formuliert,nicht unbedingt zum Vorteil der Versicherungsnehmer,da hier eine Festlegung erfolgt.Das handhaben aber die meisten Versicherer so.

Es geht aber auch anders:

Der Vertragspartner erwirbt das Recht,(...) eine Krankheitskostenvoll- und Krankentagegeldversicherung nach den zu diesem Zeitpunkt bedarfsgerechten und für den Neuabschluss offenen Tarifen der XXX ohne erneute Gesundheitsprüfung abzuschließen.

Der entscheidende Unterschied liegt im Unterstrichenen.Diese Formulierung lässt die Möglichkeit offen,in einem gesteckten Rahmen einen passenden Tarif zu wählen und sich nicht vorab festlegen zu müssen.Diese Möglichkeit ist Ihnen mit höchster Wahrscheinlichkeit bei der Central verwehrt.Da hilft mutmaßlich nur noch Verhandlungsgeschick.

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