klausk Januar 8, 2013 · bearbeitet Januar 8, 2013 von klausk StinkeBär, deine Warnungen hat der TO wohl ebenfalls vernommen, nur so viel: Beim "Friends and Family"-Account wird dem Inhaber des Hauptkontos kein Vermögen anvertraut, Gelder werden nicht vermischt, und die Verfügungsgewalt über sein Geld bleibt beim Eigentümer des Unterkontos. Ich will hier aber weder Reklame für IB machen noch gar Rechtsberatung geben. Nur auf die Möglichkeiten hinweisen. Ich vertraue darauf, dass der TO schlau genug sein wird, sich selbst zu informieren. Falls er sich als Vermögensberater qualifizieren muss, dann sollte er das tun. Ich zeige nur Möglichkeiten zur Umsetzung seiner Vorstellungen auf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FabMan Januar 8, 2013 · bearbeitet Januar 10, 2013 von FabMan Ich habe mal gelesen dass man irgendwo handeln kann und je nachdem wie gut das funktioniert kann man dann "Follower" werben. Per Software wird dein Depot 1:1 kopiert. Von dem Gewinn bekommt man dann glaube ich etwas ab. Natürlich geht es auch umgekehrt, wer sich nichts zutraut kann versuchen sich bei einem guten Anleger ranzuhängen: www.wikifolio.de Dort kannst du zwar die Rahmenbedingungen nicht selbst bestimmen, aber grundsätzlich geht es wohl in die Richtung was du suchst... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
duo41 Januar 21, 2013 · bearbeitet Januar 21, 2013 von duo41 Hallo, Vielleicht wäre ein Offshore Hedge Funds eine Möglichkeit. http://www.offshorec.../hedgefund.html Davon abgesehen, dass die Seite vermutlich unseriös ist (man liest nur negatives im Internet), scheint die Option als solches durchaus in Frage zu kommen. Das eingezahlte Kapital wird als Eigenkapital bewertet und die Investoren gelten als stimmrechtlose Teilhaber, wodurch die rechtlichen Bestimmungen deutlich lockerer sind. Desweiteren hat man keine Bilanzierungspflicht , operiert steuerfrei und ist für eventuelle Verluste natürlich nicht haftbar. Wenn die Investoren kein Stimmrecht haben, heißt das weiterhin für mich, dass ich mein Gehalt und damit die Bedingungen selbst festlege? Durch einen Anwalt, der bei der Gründung als Treuhändler fungiert, soll man sogar gänzlich anonym bleiben. Für mögliche Anfragen etc. kann man ein virtuelles Büro in London oder New York hinzubuchen, welches diese an einen persönlich weiterleitet. Angeblich kann man diese Fonds weltweit verwalten. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das Ganze überhaupt legal ist ohne lokale Niederlassung, komplett anonym und mit einem virtuellen Büro als Ansprechpartner. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Januar 21, 2013 · bearbeitet Januar 21, 2013 von Akaman Vielleicht wäre ein Offshore Hedge Funds eine Möglichkeit. http://www.offshorecompanyexperts.com/en/hedgefund/hedgefund.html ... scheint die Option als solches durchaus in Frage zu kommen. Das eingezahlte Kapital wird als Eigenkapital bewertet und die Investoren gelten als stimmrechtlose Teilhaber, wodurch die rechtlichen Bestimmungen deutlich lockerer sind. Desweiteren hat man keine Bilanzierungspflicht , operiert steuerfrei und ist für eventuelle Verluste natürlich nicht haftbar. Wenn die Investoren kein Stimmrecht haben, heißt das weiterhin für mich, dass ich mein Gehalt und damit die Bedingungen selbst festlege? Durch einen Anwalt, der bei der Gründung als Treuhändler fungiert, soll man sogar gänzlich anonym bleiben. Für mögliche Anfragen etc. kann man ein virtuelles Büro in London oder New York hinzubuchen, welches diese an einen persönlich weiterleitet. Ich habe mir den Link nicht angesehen, wage aber schon mal die Prognose, dass dir die Investorengelder nur so zufliegen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
duo41 Januar 21, 2013 Ich habe mir den Link nicht angesehen, wage aber schon mal die Prognose, dass dir die Investorengelder nur so zufliegen werden. Vielen Dank für deine Antwort, die mir absolut nichts gebracht hat. Ich habe schon mehrmals erwähnt, dass es in diesem Thread nicht darum geht, Investoren zu überzeugen, sondern in erster Linie um theoretische Möglichkeiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 21, 2013 Theoretisch schenken mir fremde Leute Geld. Viel Geld. PS: Ich habe den Eindruck, dass aus Gründer der Realitätsferne der Faden dann in den Off-Topic Bereich gehört. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Januar 21, 2013 Theoretisch schenken mir fremde Leute Geld. Viel Geld. PS: Ich habe den Eindruck, dass aus Gründer der Realitätsferne der Faden dann in den Off-Topic Bereich gehört. Und wenn schon nicht der ganze Faden, dann doch wenigstens das, was duo41 dazu beigetragen hat (und was unbelehrbare Antworter darauf erwidert haben). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
duo41 Januar 21, 2013 Ich verstehe nicht, was daran so schwierig ist, auf eine explizite Fragestellung entsprechend zu antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
H.B. Januar 21, 2013 · bearbeitet Januar 21, 2013 von H.B. Ich verstehe nicht, was daran so schwierig ist, auf eine explizite Fragestellung entsprechend zu antworten. Gibt es eine Möglichkeit ohne BaFin Erlaubnis auf Provisionsbasis für andere Geld anzulegen? Nein ! Das ist sogar strafbar, und wird nicht nur mit einer Geldstrafe sondern auch mit Gefängnis geahndet. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Off-Shore klingt zwar toll, ist aber iAR unseriös. klar genug? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Megabulle Januar 21, 2013 Was ist das für ein Thread? Komplett unseriös! Man legt nicht für Freunde, Bekannte etc. an. Das ist vollkommen verrückt. Mehr muss man dazu nicht sagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Januar 21, 2013 · bearbeitet Januar 22, 2013 von bondholder Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das Ganze überhaupt legal ist ohne lokale Niederlassung, komplett anonym und mit einem virtuellen Büro als Ansprechpartner. Gibt's bei der Volkshochschule wirklich keinen Kurs Kapitalanlagebetrug für Dummies? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
duo41 Januar 21, 2013 · bearbeitet Januar 21, 2013 von duo41 Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!Off-Shore klingt zwar toll, ist aber iAR unseriös. klar genug? Wenn die anderen Investoren mit stimmrechtlosen Aktien quasi Teilhaber sind, dürfte das Ganze etwas anders aussehen. So biete ich keine direkte Finanzdienstleistung an, sondern bin Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, der eben erfolgsorientiert vergütet wird. Und soweit ich weiß, darf man auch ohne Bafin-Erlaubnis Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft sein. :- Was ist das für ein Thread? Komplett unseriös! Man legt nicht für Freunde, Bekannte etc. an. Das ist vollkommen verrückt. Mehr muss man dazu nicht sagen. nehmen wir einmal an, ich habe in den letzten 10 Jahren eine außergewöhnliche jährliche Rendite (>15%) durch das Investieren in Aktien erzielt und möchte es nun anderen Leuten (keine Familienangehörigen) ermöglichen, ihr Geld bei mir anzulegen. Außerdem habe ich nie gesagt, dass ich jemanden über den Tisch ziehen möchte. Ich mache mir lediglich Gedanken darüber, wie es mir erlaubt wäre, für andere Menschen Geld anzulegen. Aber anscheinend sind die meisten User zu beschränkt, mal ein wenig über den Tellerrand zu schauen und auch andere unkonventionelle Lösungen ins Auge zu fassen. Ja, wir sprechen hier von anlegen und nicht von abzocken. Ich hätte kein Problem damit, alles vertraglich festzulegen und meine Klienten über alles aufzuklären aber selbst unter den Umständen wäre es mir ja verwehrt, ihr Kapital zu investieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mcm Januar 21, 2013 Entgegen der hier vorherrschenden Meinung glaube ich schon das es, rein rechtlich betrachtet, eine Lösung des beschriebenen Problems auch hier in Deutschland gibt (lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren ). Das ganze wurde hier schonmal in ähnlicher form diskutiert. Für den TO wäre die Gründung einer Vermögensverwaltenden KG m.E. eine plausible Lösung. Der TO wäre einziger Komplementär und somit einziger zulässiger Vertreter im Aussenverhältnis und Geschäftsführer im Innenverhältnis. Die potenziellen Investoren werden Kommanditisten. Der Gesellschaftsvertrag regelt Einzelheiten wie die Vergütung des Komplementärs (siehe Eröffnungspost, 70/30 ab 4% usw.). Spätestens vor der Gründung sollte natürlich ein Rechtsanwalt und/oder Steuerberater konsultiert werden Dies ist denke ich die beste Möglichkeit um die bereits genannten Restriktionen (z.b. die der BaFin) zu umgehen. Man gründet eine juristisch eigenständige Person (KG) und hat anschließend als deren Geschäftsführer logischerweise das Recht (bzw. sogar die Verpflichtung) das Kapital der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags zu mehren. Der Gesellschaftsvertrag beschreibt als Zweck der Gesellschaft die Vermehrung des Kapitals mittels Anlage in haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften (AG, GmbH). Wo ist da der Haken? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
duo41 Januar 21, 2013 · bearbeitet Januar 21, 2013 von duo41 Danke für den konstruktiven Beitrag. Für mich hört sich das Ganze erstmal plausibel an. Was mir dabei erstmal Bauchschmerzen bereitet, ist die unbeschränkte Haftung des Komplementärs. Da stellt sich dann auch die Frage, für welche Verluste etc. man als Komplementär haftbar gemacht werden kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mcm Januar 21, 2013 Gerne Die Haftung wurde auch im von mir genannten Thread thematisiert. Mein Standpunkt ist, dass der zweck der Gesellschaft ist Aktien zu kaufen. Das hast du ja auch für dich bestätigt (Anlage in Aktien, keine Hebelprodukte etc.). Somit ist die Haftung grundsätzlich zu vernachlässigen. Die Beteiligung an den Aktiengesellschaften ist in der Haftung bereits beschränkt, somit muss es der "Zusammenschluss" zwischen dir und den Investoren ja nicht mehr zwingend sein. Kurzum: Da für dich als Privatperson beim Kauf von Aktien kein Verlustrisiko besteht, liegt dieses grundsätzlich auch nicht bei der KG vor. Es mag Sonderfälle geben. Spontan fällt mir ein das man auf Schadenersatz verklagt werden könnte. Aber dies bedingt wohl, dass entweder der Vertrag schlecht ist, oder Anlagebetrug oder eine vorsätzliche Handlung vorliegt die den Gesellschaftern schadet. In dem Fall beginnt die Haftung natürlich eine deutliche Rolle zu spielen. Mögliche Lösung des Problems ist vielleicht die GmbH & Co KG. Als Komplementär der KG wird eine haftungsbeschränkte GmbH eingesetzt, welche nur dem Verwalter "gehört". Als Geschäftsführer der Komplementär GmbH ist man auch Geschäftsführer der KG. Somit wäre die Haftung ausgeschlossen. Das ist das rechtliche, also nur die Theorie. Bei einer solchen Konstellation kann es sich logischerweise als schwierig gestalten Investoren zu finden. Denn der Verwalter hat hier garnichts zu verlieren ausser seinen Ruf... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser Januar 22, 2013 [/b]Außerdem habe ich nie gesagt, dass ich jemanden über den Tisch ziehen möchte. Das kann man auch durch das zum Ausdruck bringen, was man nicht sagt. Wer ein ins Dubiose gehendes Thema diskutieren will, der ist gut beraten, seine eigenen Beweggründe etwas genauer zu erläutern oder er läuft Gefahr selbst für dubios gehalten zu werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 22, 2013 Spontan fällt mir ein das man auf Schadenersatz verklagt werden könnte. Aber dies bedingt wohl, dass entweder der Vertrag schlecht ist, oder Anlagebetrug oder eine vorsätzliche Handlung vorliegt die den Gesellschaftern schadet. In dem Fall beginnt die Haftung natürlich eine deutliche Rolle zu spielen. Mögliche Lösung des Problems ist vielleicht die GmbH & Co KG. Natürlich ist die GmbH & Co KG keine Lösung gegen Schadensersatzklagen bei Anlagebetrug, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Geschäftsführers. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Januar 22, 2013 · bearbeitet Januar 22, 2013 von harryguenter Was mir dabei erstmal Bauchschmerzen bereitet, ist die unbeschränkte Haftung des Komplementärs. Dafür gibt's dann das Konstrukt der GmbH und Co. KG. Da ist der Komplementär dann die GmbH. Billiger wird das Konstrukt im Hinblick auf Verwaltungskosten natürlich nicht. Das steuerliche wäre auch zu prüfen. Zum Rest sage ich nix. Seriös hört sich das zumindest erstmal nicht an - eher nach totaler Selbstüberschätzung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bengen Januar 22, 2013 Dafür gibt's dann das Konstrukt der GmbH und Co. KG. Da ist der Komplementär dann die GmbH. Soweit ich weiß wird so ein Konstrukt auch oft bei Immobilienprojekten genutzt. Der Initiator und Developer ist Komplementär der über eine GmbH abgebildet wird und die Investoren sind Kommanditisten. Ob ich dann mit Real Estate oder Wertpapieren spekuliere wird kein großer Unterschied sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mcm Januar 22, 2013 · bearbeitet Januar 22, 2013 von mcm Natürlich ist die GmbH & Co KG keine Lösung gegen Schadensersatzklagen bei Anlagebetrug, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Geschäftsführers. Guter Einwand! Da war ich wohl etwas zu spontan gestern :- Fällt denn jemandem ein Beispiel für unseren Fall ein, in dem die GmbH & Co. KG haftungstechnisch Vorteile bringt? Andernfalls ist die einfache KG, wie bereits ausgeführt aufgrund geringerer Verwaltungskosten etc. wohl die einfachere Variante. Und im Normalfall (es wird ohne große Streitereien einfach nur Geld in Aktien angelegt) sollte die Haftung ja auch keine Rolle spielen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 22, 2013 Fällt denn jemandem ein Beispiel für unseren Fall ein, in dem die GmbH & Co. KG haftungstechnisch Vorteile bringt? Sind wir hier im Kindergarten, dass solche Fragen gestellt werden? GmbH als Komplementär haftet mit ihrem Stammkapital, natürliche Person als Komplementär haftet mit komplettem Vermögen. Aber von Vermögensverwaltung für Dritte fabulieren. Hybris, was sonst? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mcm Januar 22, 2013 · bearbeitet Januar 22, 2013 von mcm Sind wir hier im Kindergarten, dass solche Fragen gestellt werden? GmbH als Komplementär haftet mit ihrem Stammkapital, natürliche Person als Komplementär haftet mit komplettem Vermögen. Aber von Vermögensverwaltung für Dritte fabulieren. Hybris, was sonst? Wir sind hier in einem Forum, dass solche Fragen gestellt werden... Das ist mir bewusst und keine konkrete Antwort auf die Frage. Ich wollte ein konkretes Beispiel für den hier besprochenen Fall. Wenn du damit Aussagen willst das es keinen Vorteil für diesen Fall gibt dann sind wir uns ja einig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AlbertEinstein Januar 22, 2013 Als Alternative zu dem Modell mit der GmbH gibt es noch Wikifolio Die soziale Trading-Plattform Wikifolio.com beginnt ihren Betrieb in Deutschland und ermöglicht es Privatanlegern in die Strategien anderer Trader zu investieren. Die meisten Trader haben den Dax bereits geschlagen. http://www.handelsbl...nd/6943388.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
duo41 Januar 28, 2013 · bearbeitet Januar 28, 2013 von duo41 Ist die KG der GmbH & Co. KG gewerbesteuerpflichtig, wenn sie ausschließlich der Vermögensverwaltung (Kauf u. Verkauf von Aktien) dient? Meine Auffassung wäre nein, da kein normaler Gewerbebetrieb vorliegt. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klein Gordon Januar 29, 2013 Ist die KG der GmbH & Co. KG gewerbesteuerpflichtig, wenn sie ausschließlich der Vermögensverwaltung (Kauf u. Verkauf von Aktien) dient? Meine Auffassung wäre nein, da kein normaler Gewerbebetrieb vorliegt. Gruß Ich würde da eher einen Steuerberater fragen, der kann dir eine verbindliche Auskunft geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag