Ramstein Januar 29, 2013 Ist die KG der GmbH & Co. KG gewerbesteuerpflichtig, wenn sie ausschließlich der Vermögensverwaltung (Kauf u. Verkauf von Aktien) dient? Die Tiefe deiner Fragen verwundert mich immer wieder. Beginnen wir mit der Definition der KG. Bekannt? Entsprechende Gesetzestexte dazu gelesen? Verstanden? Wirklich? Ich bin mir jetzt nicht mehr ganz sicher, ob ich dir mein Geld zur Verwaltung überlassen sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hund555 Februar 24, 2013 Hallo zusammen, ich habe bißchen andere Frage. Darf ich mein Geld auf das Konto meiner Freundin angelegen? Darf ich schon ein Konto für eigene Kinder anlegen wenn sie erst gerade geboren sind und dorthin Geld anlegen? (beides wg. Sparerfreibetrag) Bis zum bestimmten Betrag kann man ja das Geld schenken ohne Steuer zu entrichten. Evtl. wird das Geld irgendwann zurückgeschenkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Februar 24, 2013 · bearbeitet Februar 24, 2013 von bondholder Darf ich schon ein Konto für eigene Kinder anlegen wenn sie erst gerade geboren sind und dorthin Geld anlegen? (beides wg. Sparerfreibetrag) Bis zum bestimmten Betrag kann man ja das Geld schenken ohne Steuer zu entrichten. Evtl. wird das Geld irgendwann zurückgeschenkt. Geld an Kinder verschenken funktioniert (der Freibetrag ist ziemlich üppig) – aber wie stellst du dir das Zurückschenken vor? Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass ein Kind mit Erreichen der Volljährigkeit aus freier Entscheidung Geld an die eigenen Eltern verschenken will – da gibt's bestimmt aus Teenager-Sicht attraktivere Verwendungszwecke. ;-) Einfache Daumenregel: Geschenkt ist geschenkt! P.S.: Elterliche Pflichten bei der Geldanlage des Kindes – Was haben Eltern dabei zu beachten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Februar 24, 2013 · bearbeitet Februar 24, 2013 von harryguenter Darf ich mein Geld auf das Konto meiner Freundin angelegen? Darf ich schon ein Konto für eigene Kinder anlegen wenn sie erst gerade geboren sind und dorthin Geld anlegen? (beides wg. Sparerfreibetrag) Aufgrund des fett markierten Teiles: NEIN! Du darfst Geld verschenken an Deine Freundin oder Kinder. Die können dann natürlich Ihren Sparerfreibetrag zusätzlich nutzen. Aber das Kapital ist VERSCHENKT ohne Rückkehr (wie jedes Geschenk)! Selbst wenn die (volljährigen) Kinder etwas zurückschenken wollten, vermutet das FInanzamt dahinter regelmäßig Gestaltungsmissbrauch. Sowas haben die auf dem Kieker. Es gibt wenige Ausnahmen die einen Schenkungswiderruf erlauben: Tod des Beschenkten oder tätliche Gewalt(androhung) z.B. Bitte die entsprechenden Freibeträge beachten, sonst kommt auch noch Schenkungssteuer hinzu. Gerade für einen Freundin statt Ehefrau gibts kaum Freibetrag: http://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deutschland#Freibetr.C3.A4ge Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hund555 Februar 24, 2013 te] Geld an Kinder verschenken funktioniert (der Freibetrag ist ziemlich üppig) – aber wie stellst du dir das Zurückschenken vor? Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass ein Kind mit Erreichen der Volljährigkeit aus freier Entscheidung Geld an die eigenen Eltern verschenken will – da gibt's bestimmt aus Teenager-Sicht attraktivere Verwendungszwecke. ;-) Naja, einfach wenn das Kind ca. 10-12 Jahre alt ist ohne dass es es weiß zurücküberweisen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes Februar 24, 2013 Welchen Teil von "Gestaltungsmissbrauch" hast Du nicht verstanden ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Februar 25, 2013 · bearbeitet Februar 25, 2013 von Akaman te] Geld an Kinder verschenken funktioniert (der Freibetrag ist ziemlich üppig) – aber wie stellst du dir das Zurückschenken vor? Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass ein Kind mit Erreichen der Volljährigkeit aus freier Entscheidung Geld an die eigenen Eltern verschenken will – da gibt's bestimmt aus Teenager-Sicht attraktivere Verwendungszwecke. ;-) Naja, einfach wenn das Kind ca. 10-12 Jahre alt ist ohne dass es es weiß zurücküberweisen Das ist nicht nur Gestaltungsmissbrauch, sondern auch ein strafrechtlich relevanter Tatbestand. Als juristischer Leihe tippe ich auf Unterschlagung. Für die veruntreuende Unterschlagung sieht § 246 Abs. 2 StGB als Strafe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT Juni 9, 2015 Ich möchte dieses Thema nochmal aufgreifen und habe eine Frage zu folgender Konstellation: Mein Sparer-Pauschbetrag ist ausgeschöpft, der meiner Freundin hingegen hat noch Kapazitäten frei. Dürfte ich Ihr Geld schenken, welches sie dann anlegt (z.B. auf Ihrem eigenen Tagesgeldkonto)? Das Geld könnte irgendwann "zurück-geschenkt" werden: a) Auf meinen Wunsch hin zu einem bestimmten Zeitpunkt b) Ohne das ich es "wünsche", sondern weil sie nicht länger mein Geld behalten will (d.h. sie überweist es mir einfach irgendwann zurück, ohne daß wir vorher drüber gespochen hätten) Macht es einen Unterschied, ob ich das Geld mir zurückwünsche oder ob sie es mir "einfach so" zurückschenkt? Die Intention wäre hierbei natürlich auch, Ihren Pauschbetrag zu nutzen. Ich würde keinerlei Zugriff auf Ihr Konto haben. Die Risiken hierbei sind mir generell klar, sie könnte es sich anders überlegen und sehe sehe von dem geschenken Geld nichts mehr wieder. Aber wäre das generell erlaubt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Juni 9, 2015 Nein, da du fällige Steuern auf deine Einkünfte absichtlich und vorsätzlich umgehst. Wer es letztlich mitbekommt etc. ist was anderes aber die Aktion an sich ist Steuerhinterziehung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 Juni 9, 2015 · bearbeitet Juni 9, 2015 von troi65 Nein, da du fällige Steuern auf deine Einkünfte absichtlich und vorsätzlich umgehst. Wer es letztlich mitbekommt etc. ist was anderes aber die Aktion an sich ist Steuerhinterziehung. immer wieder nett , von den vergeblichen Versuchen zu erfahren, hier den Staat zu besch....... Ähnliches Konstrukt war hier dieses Jahr mal am Rande Gegenstand eines familiengerichtlichen Verfahrens. Gott sei Dank gibts von Amts wegen die Verpflichtung , so nebenbei die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cktest Juni 9, 2015 · bearbeitet Juni 9, 2015 von cktest Ich möchte dieses Thema nochmal aufgreifen und habe eine Frage zu folgender Konstellation: Mein Sparer-Pauschbetrag ist ausgeschöpft, der meiner Freundin hingegen hat noch Kapazitäten frei. Dürfte ich Ihr Geld schenken, welches sie dann anlegt (z.B. auf Ihrem eigenen Tagesgeldkonto)? Das Geld könnte irgendwann "zurück-geschenkt" werden: a) Auf meinen Wunsch hin zu einem bestimmten Zeitpunkt b) Ohne das ich es "wünsche", sondern weil sie nicht länger mein Geld behalten will (d.h. sie überweist es mir einfach irgendwann zurück, ohne daß wir vorher drüber gespochen hätten) Macht es einen Unterschied, ob ich das Geld mir zurückwünsche oder ob sie es mir "einfach so" zurückschenkt? Die Intention wäre hierbei natürlich auch, Ihren Pauschbetrag zu nutzen. Ich würde keinerlei Zugriff auf Ihr Konto haben. Die Risiken hierbei sind mir generell klar, sie könnte es sich anders überlegen und sehe sehe von dem geschenken Geld nichts mehr wieder. Aber wäre das generell erlaubt? Ich bin kein Rechtsanwalt, aber mit der Schenkung verlierst Du jedes Anrecht auf Dein Geschenk, inkl. der Zinsen. D.h. Alternative a) entfällt. Außerdem sind natürlich die Freibeträge der Schenkungssteuer zu beachten. D.h. Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 EUR, darüber hinaus Steuersatz 30% bis zu einem Betrag von 6 Mio. EUR, darüber hinaus Steuersatz 50%. Einen Ansatz zur Steuerhinterziehung kann ich nicht erkennen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 Juni 9, 2015 Einen Ansatz zur Steuerhinterziehung kann ich nicht erkennen. Auf die entspr. Begründung dazu , wäre ich gespannt . Schenkungssteuer hat doch damit nur mittelbar was zu tun. Man kann auch andere Steuerarten hinterziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cktest Juni 10, 2015 · bearbeitet Juni 10, 2015 von cktest Einen Ansatz zur Steuerhinterziehung kann ich nicht erkennen. Auf die entspr. Begründung dazu , wäre ich gespannt . Eine Schenkung ist völlig legal. Man verliert dadurch aber seine Ansprüche auf das geschenkte Geld, inkl. der Zinsen, wie ich oben schon schrieb. Insofern ist Variante a), nach der der Schenkende vom Beschenkten das Geld zurückfordern möchte, nicht legal, und er dürfte damit vor Gericht auch kein Glück haben. Wenn sich die Freundin tatsächlich irgendwann spontan entschließen sollte, das Geld zurückzuschenken, gibt es dagegen meiner Ansicht nach (ich bin kein Jurist) keine rechtliche Handhabe. Möglicherweise erkennt das Finanzamt Gestaltungsmißbrauch, das müsste dann vor einem Gericht geklärt werden. Wenn sich die Freundin aber stattdessen entschließt, mit dem Geld die Biege zu machen oder es in Handtaschen und Manolo Blahniks zu investieren, hat der Schenkende auch keine rechtliche Handhabe. Insofern würde ich sowas wegen ein paar lumpiger Tagesgeldzinsen nicht machen - das Risiko rechtfertigt meiner Ansicht nach nicht den potentiellen Gewinn. (Bei Ehepartnern ist das Ausgleichen der Freibeträge übrigens ganz normal, man nennt es "Zusammenveranlagung".) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Juni 10, 2015 (Bei Ehepartnern ist das Ausgleichen der Freibeträge übrigens ganz normal, man nennt es "Zusammenveranlagung".) Die sind ja auch verheiratet und damit ist das rechtens. Nicht Verheiratete sind jedoch wirtschaftlich vollkommen unabhängig und daher gelten nicht dieselben Regeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cktest Juni 10, 2015 (Bei Ehepartnern ist das Ausgleichen der Freibeträge übrigens ganz normal, man nennt es "Zusammenveranlagung".) Die sind ja auch verheiratet und damit ist das rechtens. Nicht Verheiratete sind jedoch wirtschaftlich vollkommen unabhängig und daher gelten nicht dieselben Regeln. Das ist mir bewusst. Ich verstehe jedoch nicht, warum ich Dir nicht eine Summe Geld schenken kann, solange ich Dir nicht vorschreibe, wie Du darüber zu verfügen hast. Wenn Du Dich aus freien Stücken entscheidest, mir das Geld inkl. Zinsen irgendwann wiederzugeben, gibt es meiner Ansicht nach dagegen keine rechtliche Handhabe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vogel Juni 10, 2015 Mich würde interessieren, wie einige User (cktest, ZfT) hier zum Thema Uli Hoeness oder auch Alice Schwarzer stehen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PIBE350 Juni 10, 2015 · bearbeitet Juni 10, 2015 von PIBE350 Mich würde interessieren, wie einige User (cktest, ZfT) hier zum Thema Uli Hoeness oder auch Alice Schwarzer stehen... Ich fasse nochmal zusammen: Weil der eigene Freibetrag ausgereizt ist, soll Geld unbewusst verschenkt werden, damit keine Abgeltungssteuer gezahlt werden muss. Der fremde Freibetrag generiert weitere steuerfreie Zinserträge, die irgendwann rein zufällig wieder zurückgeschenkt werden. Also für mich klingt dies legal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand Juni 10, 2015 Lohnt sich total, wegen 200€ steuerersparnis so einen Aufwand zu treiben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cktest Juni 10, 2015 · bearbeitet Juni 10, 2015 von cktest Mich würde interessieren, wie einige User (cktest, ZfT) hier zum Thema Uli Hoeness oder auch Alice Schwarzer stehen... Ich habe zwar keine Ahnung, was das mit dem Thema "Geld für andere anlegen" zu tun hat, kenn aber bezüglich Hoeneß und Schwarzer nur das, was durch den Boulevard gejagt worden ist, und maße mir daher kein Urteil an (Hoeneß hatte angeblich Spekulationsgewinne nicht versteuert, Schwarzer Kapitalerträge). Selbstverständlich zahle ich meine Steuern, bin aber auch sehr bemüht, dem Staat nicht mehr zu geben, als ihm zusteht, da ich der Auffassung bin, dass der Staat mit den Steuereinnahmen zum Teil sehr schlecht umgeht. Daher kann ich jeden verstehen, der versucht, auf legale Weise sein Steueraufkommen zu minimieren. Nochmal zum besprochenen Fall: im Gegensatz zu dem, was PIBE350 suggeriert, hat der Schenkende keinen Anspruch darauf, dass ihm die Kapitalerträge samt der Ausgangssumme wieder zurückgeschenkt werden, auch wenn er (der Schenkende bzw. der ursprüngliche Fragesteller) sich das vielleicht zusammenfantasiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PIBE350 Juni 10, 2015 · bearbeitet Juni 10, 2015 von PIBE350 Mich würde interessieren, wie einige User (cktest, ZfT) hier zum Thema Uli Hoeness oder auch Alice Schwarzer stehen... Ich habe zwar keine Ahnung, was das mit dem Thema "Geld für andere anlegen" zu tun hat, kenn aber bezüglich Hoeneß und Schwarzer nur das, was durch den Boulevard gejagt worden ist, und maße mir daher kein Urteil an (Hoeneß hatte angeblich Spekulationsgewinne nicht versteuert, Schwarzer Kapitalerträge). Selbstverständlich zahle ich meine Steuern, bin aber auch sehr bemüht, dem Staat nicht mehr zu geben, als ihm zusteht, da ich der Auffassung bin, dass der Staat mit den Steuereinnahmen zum Teil sehr schlecht umgeht. Daher kann ich jeden verstehen, der versucht, auf legale Weise sein Steueraufkommen zu minimieren. Nochmal zum besprochenen Fall: im Gegensatz zu dem, was PIBE350 suggeriert, hat der Schenkende keinen Anspruch darauf, dass ihm die Kapitalerträge samt der Ausgangssumme wieder zurückgeschenkt werden, auch wenn er (der Schenkende bzw. der ursprüngliche Fragesteller) sich das vielleicht zusammenfantasiert. Ziel der ,,Schenkung": keine Kapitalertragssteuern zahlen. Ziel der ,,Rückschenkung": weitere steuerfreie Zinsen erhalten. Dies soll wirklich legal sein? Dann muss ich gleich erst mal ein paar Anrufe im Verwandtenkreis tätigen!!! Anruf Schwester ---> Schenkung ---> Batzen Geld ---> Nichte ---> Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen ---> Schäuble den Varoufakis-Finger zeigen! :) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dendi Juni 10, 2015 im Gegensatz zu dem, was PIBE350 suggeriert Ich bin der 100%igen Meinung von PIBE350, vor allem wenn man die "leichte" Ironie in seiner Ausführung zugrunde legt ;-) Ihr müsst rechtlich zwei Themen trennen: a) die Schenkung an sich a auf b -> Vorgang 1 i.O. b auf a -> Vorgang 2 i.O. Jeder darf schenken was er, sie, es möchte. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückschenkung (daher auch Schenkung und nicht Übertragung) und es sind zwei in sich geschlossene Rechtsgeschäfte. b) Zweck der Schenkung a auf b -> Steuer sparen und die Kinder sollen damit später Ihr Studium, Auto, Wohnung etc. finanzieren -> vollkommen legal b auf a -> zurück da die Kinder zu viel haben und nun Steuern bei den Eltern gespart werden könnten -> VORSICHT.... Damit sind die beiden Geschäfte nicht mehr rechtlich unabhängig sondern ein Verbundgeschäft und können/werden als Gestaltungsmissbrauch ausgelegt mit dem dementsprechenden Konsequenzen. Auch im "Steuerhassenden" Deutschland ist das den Aufwand und die möglichen Konsequenzen nicht wert. Viele Grüße D Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chart Juni 10, 2015 Das gilt aber nur bei Ausschüttungen. Sollte ein Fonds verkauft oder getauscht werden, werden die Kursgewinne versteuert, unabhängig der Schenkung. Schenkungssteuerfrei geht nur bis der Freibetrag ausgeschöpft ist, alle 10 Jahre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZfT Juni 10, 2015 · bearbeitet Juni 10, 2015 von ZfT Zunächst mal danke für die konstruktiven Antworten. Insbesondere der Hinweis auf die Schenkungssteuer ist sehr nützlich, die hatte ich bis jetzt nämlich gar nicht auf dem Radar. Damit wird die ganze Sache allein von den Zahlen her sehr uninteressant: ich könnte also z.B. 20.000 Euro (schenkungssteuerfrei) verschenken, meine Freundin legt es sich z.B. zu 1% auf ein TG-Konto, das macht dann 200 Euro Zinsertrag. Behalte ich das Geld selber, bezahle ich auf die 200 Euro 25% + Soli + Kiche, d.h. ~ 30%, also ~60 Euro. Diese "Einsparung" steht wohl kaum im Verhältnis zu den Risiken (Sie macht mit dem Geld lieber was anderes, ggf. Steuerbetrug) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GoGi Juni 10, 2015 Eine Abmachung, jemandem Geld zu übereignen, um dann später das Geld + Zinsen wieder zurückzubekommen ist nunmal kein Schenkungsvertrag, sondern vielmehr ein Darlehensvertrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PIBE350 Juni 10, 2015 · bearbeitet Juni 10, 2015 von PIBE350 Und Schäuble verzichtet auf einen Teil der Zinsen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag