duo41 Januar 6, 2013 Hallo, nehmen wir einmal an, ich habe in den letzten 10 Jahren eine außergewöhnliche jährliche Rendite (>15%) durch das Investieren in Aktien erzielt und möchte es nun anderen Leuten (keine Familienangehörigen) ermöglichen, ihr Geld bei mir anzulegen. Hierbei stelle ich mir vor, dass ich die absolute Entscheidungskraft über das Depot besitze und der Anleger ausschließlich einmal jährlich die Möglichkeit bekommt, sein Geld aufzustocken oder abzuziehen. Desweiteren möchte ich meinen Anlegern nicht bekanntgeben, welche Aktien ich für sie kaufe und verkaufe, Ihnen aber jederzeit Auskunft über den aktuellen Stand der Anlage und die Grundlagen meiner Aktienauswahl geben. Meine Provision soll ausschließlich erfolgsabhängig sein und z.B. so aussehen: bis 4% Rendite habe ich keine Gewinnbeteiligung und alles was über diese 4% hinausgeht, wird 70/30 zu Gunsten des Anlegers geteilt. Für eventuelle Verluste bin ich nicht haftbar. Das Ganze wird natürlich genaustens vertraglich festgelegt. Welche Rahmenbedingungen und Möglichkeiten gibt es für eine derartige Unternehmung in Deutschland für jemanden ohne besondere Qualifikation oder Ausbildung? Wie sieht die steuerliche Seite aus? Schöne Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Januar 6, 2013 Hallo, nehmen wir einmal an, ich habe in den letzten 10 Jahren eine außergewöhnliche jährliche Rendite (>15%) durch das Investieren in Aktien erzielt und möchte es nun anderen Leuten (keine Familienangehörigen) ermöglichen, ihr Geld bei mir anzulegen. Hallo Zeitreisender! Hallo, ich beschäftige mich seit ein paar Wochen intensiver mit Aktien (bin also ein kompletter Anfänger) und habe ein grundlegendes Verständnisproblem, Infos findest Du auf den Seiten der BaFin oder bei Obi. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
duo41 Januar 6, 2013 · bearbeitet Januar 6, 2013 von duo41 Hallo, ich weiß nicht, was du an folgender Aussage nicht verstanden hast. nehmen wir einmal an Mir geht es ausschließlich theoretisch um die Rahmenbedingungen und Grundlagen. Also wenn ich das richtig verstehe, benötigt man zwangsläufig eine Erlaubnis der BaFin? Andere Möglichkeiten gibt es wohl nicht? Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Januar 6, 2013 kein vernünftiger Mensch wird dir unter diesen Rahmenbedingungen Geld geben. - keine Transparenz - hohe Kosten - keine Haftung Viel Spaß beim weiterträumen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Morbo Januar 6, 2013 Was Du da vorschlägst klingt wie ein Hedge-Fonds. Dafür gibt es in Deutschland IMHO(!) überhaupt keine Zulassung bzw. geeignete Geschäftsform. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
duo41 Januar 6, 2013 Wie kommst du denn zu der Annahme? Mir geht es ausschließlich um Aktien. Keine Hebelprodukte, Derivate, nichts..... Machen wirs kurz: Gibt es eine Möglichkeit ohne BaFin Erlaubnis auf Provisionsbasis für andere Geld anzulegen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
H.B. Januar 6, 2013 Gibt es eine Möglichkeit ohne BaFin Erlaubnis auf Provisionsbasis für andere Geld anzulegen? Nein ! Das ist sogar strafbar, und wird nicht nur mit einer Geldstrafe sondern auch mit Gefängnis geahndet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
duo41 Januar 6, 2013 Alles klar, mehr wollte ich gar nicht wissen. Danke! Wie sieht es im Ausland aus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Morbo Januar 6, 2013 Der ur-klassische Hedge Fond geht jeweils eine Gegenposition ein zu was-auch-immer er wettet, muss er aber nicht. Er kann hebeln, muss aber nicht. Er kann regelmaessig Reports schreiben, muss aber nicht. Er ist ausserdem ausgestattet mit abartigen Performance-Fees und Kapital-Lockup Fristen. Ausserdem haftet er nicht. Darüber hinaus gibt es keine festen Definitionen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Januar 6, 2013 Wenn du das Gesuchte findest, sag Bescheid - das nennt man Geldmaschine. Alle Freiheiten, keine Kontrolle von aussen, kein Risiko für dich und hohe Gewinnchancen. Besser geht's nicht, sozusagen die 100%ige Gewinngarantie - für dich. Warum glaubst du, läßt sich irgendjemand darauf ein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
duo41 Januar 6, 2013 Soweit ich weiß, hat es Warren Buffett ähnlich gemacht... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
H.B. Januar 6, 2013 Der ur-klassische Hedge Fond geht jeweils eine Gegenposition ein zu was-auch-immer er wettet, muss er aber nicht. Er kann hebeln, muss aber nicht. Er kann regelmaessig Reports schreiben, muss aber nicht. Er ist ausserdem ausgestattet mit abartigen Performance-Fees und Kapital-Lockup Fristen. Ausserdem haftet er nicht. Darüber hinaus gibt es keine festen Definitionen. Du hast noch vergessen, dass er in Panama, den Osterinseln oder im Bikini-Atoll beheimatet ist, wo es sehr investorfreundliche Vorschriften gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bb_florian Januar 6, 2013 Ich habe keine Ahnung, aber vielleicht kann jemand ja mehr zu den folgenden Ideen sagen: - Du kannst es in eine ausländische Firma packen, also außerhalb der EU. Werbung machen darfst du hier bestimmt nicht dafür, aber Investoren aus Deutschland dürften sonst eigentlich erlaubt sein - Evtl. kannst du es als GmbH / AG verpacken, deren Geschäftsführer / Vorstand du dann bist... bin mir nicht sicher welche Genehmigungen man dafür braucht. - Die genannten Fees kannst du dann zwar nicht umsetzen, aber Geld damit verdien trotzdem. Kostet beides wohl eine Stange Geld / Know-How. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Januar 6, 2013 · bearbeitet Januar 6, 2013 von ImperatoM Er hat doch eine theoretisch ganz interessante Frage gestellt. Ob er entsprechende Anleger findet, ist sein Problem. Die rechtliche Lage ist ganz unabhängig davon zumindest interessant, finde ich. Vermutlich hilft hier aber nur anwaltliche Beratung durch einen Fachmann. . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
duo41 Januar 6, 2013 · bearbeitet Januar 6, 2013 von duo41 Er hat doch eine theoretisch ganz interessante Frage gestellt. Ob er entsprechende Anleger findet, ist sein Problem. Die rechtliche Lage ist ganz unabhängig davon zumindest interessant, finde ich. Danke! Ich habe keine Ahnung, aber vielleicht kann jemand ja mehr zu den folgenden Ideen sagen:- Du kannst es in eine ausländische Firma packen, also außerhalb der EU. Werbung machen darfst du hier bestimmt nicht dafür, aber Investoren aus Deutschland dürften sonst eigentlich erlaubt sein - Evtl. kannst du es als GmbH / AG verpacken, deren Geschäftsführer / Vorstand du dann bist... bin mir nicht sicher welche Genehmigungen man dafür braucht. - Die genannten Fees kannst du dann zwar nicht umsetzen, aber Geld damit verdien trotzdem. Kostet beides wohl eine Stange Geld / Know-How. Möglichkeit 1 ist wohl die einzige, die funktionieren dürfte. Als AG ist es zwar kein Problem, aber ich müsste dann ja selbst mind. 51% halten und kann halt keine provisionsbezogene Vergütung bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser Januar 6, 2013 möchte es nun anderen Leuten (keine Familienangehörigen) ermöglichen, ihr Geld bei mir anzulegen. ohne besondere Qualifikation oder Ausbildung Soweit ich weiß, hat es Warren Buffett ähnlich gemacht... Worin genau soll die Ähnlichkeit bestehen? Buffett hat ein Studium an einer Eliteuni abgeschlossen. Anschließend hat er das Handwerkszeug bei einem nicht ganz schlechten Lehrmeister gelernt (Benjamin Graham). Dann hat er zunächst das Geld von Familie und Freunden verwaltet. Ganz abgesehen davon, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den 50ern wohl etwas lockerer waren als heute. Für die Zielgruppe Kleinanleger kannst Du das Thema vermutlich allein aus rechtlichen Gründen vergessen. Wenn überhaupt dann nur für Institutionelle und vermögende Großanleger und eher mit Firmensitz im Ausland. Und diese Kunden wollen dann einen beeindruckenden Track Record und ein plausibles Konzept sehen und nicht nur die Behauptung auf geheimnsvolle Weise 15% erwirtschaftet zu haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
duo41 Januar 6, 2013 · bearbeitet Januar 6, 2013 von duo41 Mir geht es ausschließlich um die rechtliche Situation. Alles andere ist erstmal sekundär. Selbst wenn es Familienangehörige wären, dürfte ich ja theoretisch kein Geld für sie anlegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser Januar 6, 2013 Mir geht es ausschließlich um die rechtliche Situation. Wäre Warren Buffett heute 16 dann würde er vermutlich hier einsteigen: Kapitalmarktrecht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
H.B. Januar 6, 2013 Mir geht es ausschließlich um die rechtliche Situation. Für Rechtsberatung gilt das gleiche, wie für Finanzdienstleistung: Nur wer befugt ist, darf diese geben. Also: Ab zum RA! Hier bekommst du nur Amateur-Meinungen. (oder glaubst du, dass jemand, der für eine belastbare Aussage einiges gezahlt hat, dir hier kostenloses KnowHow feilbietet?) Das ist in deinem Fall also Zeitverschwendung, deine und derer, die hier mitlesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Januar 7, 2013 kein vernünftiger Mensch wird dir unter diesen Rahmenbedingungen Geld geben. - keine Transparenz - hohe Kosten - keine Haftung Viel Spaß beim weiterträumen Er hat ja nicht gesagt, dass er fuer vernuenftige Menschen anlegen will. Bei Madoff hat's ja schliesslich auch funktioniert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Januar 7, 2013 kein vernünftiger Mensch wird dir unter diesen Rahmenbedingungen Geld geben. - keine Transparenz - hohe Kosten - keine Haftung Viel Spaß beim weiterträumen Er hat ja nicht gesagt, dass er fuer vernuenftige Menschen anlegen will. Bei Madoff hat's ja schliesslich auch funktioniert. Stimmt auch wieder Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FabMan Januar 8, 2013 Hierbei stelle ich mir vor, dass ich die absolute Entscheidungskraft über das Depot besitze und der Anleger ausschließlich einmal jährlich die Möglichkeit bekommt, sein Geld aufzustocken oder abzuziehen. Desweiteren möchte ich meinen Anlegern nicht bekanntgeben, welche Aktien ich für sie kaufe und verkaufe, Ihnen aber jederzeit Auskunft über den aktuellen Stand der Anlage und die Grundlagen meiner Aktienauswahl geben. Meine Provision soll ausschließlich erfolgsabhängig sein und z.B. so aussehen: bis 4% Rendite habe ich keine Gewinnbeteiligung und alles was über diese 4% hinausgeht, wird 70/30 zu Gunsten des Anlegers geteilt. Für eventuelle Verluste bin ich nicht haftbar. Das Ganze wird natürlich genaustens vertraglich festgelegt. Schöne Grüße Klingt für mich nach geschenktem Geld, mit dem du (erstmal) machen kannst was du willst. Bis 20.000 Euro sind Schenkungen steuerfrei und meines Wissens nach auch legal... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk Januar 8, 2013 · bearbeitet Januar 8, 2013 von klausk nehmen wir einmal an, ich habe in den letzten 10 Jahren eine außergewöhnliche jährliche Rendite (>15%) durch das Investieren in Aktien erzielt und möchte es nun anderen Leuten (keine Familienangehörigen) ermöglichen, ihr Geld bei mir anzulegen. Er hat doch eine theoretisch ganz interessante Frage gestellt. Ob er entsprechende Anleger findet, ist sein Problem. Die rechtliche Lage ist ganz unabhängig davon zumindest interessant, finde ich. Wenn du deine Ziele anpasst -- also weg von der Hedgefonds-Struktur -- dann kann durchaus ein Schuh daraus werden. Nehmen wir einmal an , du hast beständig so gute Resultate erzielt, dass du Andere dafür begeistern kannst, dann geh zu InteractiveBrokers und richte einen Friends and Family Group Account ein. Damit kannst du für bis zu 15 Leute Unterkonten einrichten. Du kannst in diesen Unterkonten traden und Kosten erheben (die IB an die Unterkonten durchreicht). Rechtlich ist jedes Unterkonto selbständig, muss also auch mit dem Minimum von $10k oder €-Äquivalent eröffnet werden, bekommt seine separaten Abrechnungen und Steuerbescheinigungen. Vor allem kann nur der Inhaber des Unterkontos über sein Geld verfügen (du hast lediglich Trading-Erlaubnis). Vielleicht kann Lynx das auch, die sind ja der deutsche Wiederverkäufer der IB-Dienstleistungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
StinkeBär Januar 8, 2013 Laut VuV muss der Vermögensverwalter über eine nachgewiesene fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit verfügen, einen ausreichenden Kapitalnachweis erbringen und er muss Führungserfahrungen nachweisen - mindestens eine dreijährige Erfahrung als leitender Angestellter im Bereich Anlageberatung oder Vermögensverwaltung. Nach Prüfung dieser Faktoren und erteilter Genehmigung durch die BaFin darf der Vermögensverwalter seine Tätigkeit aufnehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
StinkeBär Januar 8, 2013 · bearbeitet Januar 8, 2013 von StinkeBär Einfach mal bei der Bafin stöpern... http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_091208_tatbestand_finanzportfolioverwaltung.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag