Troost Januar 6, 2013 Hallo Allerseits! Ich bin neu in diesem Forum und hoffe hier richtig zu sein. Ich habe vor gut zwei Jahren eine Fondsgebundene BU mit der achso tollen Dynamik bei der alten Leipziger über einen sog. selbstständigen Vertreter bei dem Strukkiunternehmen Horbach Wirtschaftsberatung GmbH abgeschlossen. Schon damals hatte ich ein nicht allzu gutes Gefühl bei der Sache. Da ich nun angefangen habe mich mal über diese ganze Sache schlau zu machen, ist es umso erschreckender was ich jetzt nach und nach erfahre. Ich bin Lehramtsstudent und werde in voraussichtlich 1nem Jahr in den Vorbeitungsdienst gehen. Als angehender Lehrer gehe ich davon aus, dass eine Verbeamtung für mich durchaus relevant ist. Im Bezug auf die BU fehlt soweit ich es entnehemen konnte eine DU-Klausel (mir ist bewusst, dass es diese nicht mehr, oder nur sehr selten gibt). Aber dennoch fühle ich mich sehr verarscht, denn wenn ich mir die Prozessquoten so anschaue, ist es ja eine Steilvorlage für die Versichernung, wenn nicht zumindest der Verweis auf eine DU gegeben ist. Dieser Versicherungsvertreter weiß, was ich studiere und hätte mich m.E. darüber aufklären müssen, was er aber nicht getan hat. Ich fühle mich von dem Typen, der mir das Ding angedreht hat hintergangen, da er in keinster Weise irgendetwas darüber gesagt hat. Dem geht es nur um seine Provisionen. Ich habe daher ein paar Fragen: 1. Weiß Jemand, wie schnell es geht, wenn ich nun kündige, dass ich den Rückkaufswert des Fonds von der Versicherung erhalte? Oder kann ich mich da erstmal drauf einstellen, dass ich vermutlich erst eine Klage einreichen muss? 2. Wie gut stehen die Chancen im Falle einer Klage wegen Falschbertung, und habe ich überhaupt das Recht diesen Versicherungsvertreter wegen Falschberatung zu verklagen? (Denn schließlich steht ja meine Unterschrift unter dem Vertrag) Ich danke schonmal vielmals für jegliche hilfreiche Antwort. Mfg P. Troost Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Januar 6, 2013 Bevor du an eine Klage denkst, beziffere doch erstmal einen bisher entstandenen Schaden .Weiterhin gibt es durchaus die Möglichkeit eine DU abzuschließen ... Gesundheit vorausgesetzt. Auch wird nicht jeder Lehrer Beamter... Was sagt dein Berater zu deinen Vorwürfen ? Welche Lösung hat er angeboten ? Wahrscheinlich keine, weil du ihn nicht darauf angesprochen hast stimmt ?!Die Prozessquote der AL spielt hier für diesem Fall bisher überhaupt keine Rolle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Troost Januar 6, 2013 Der Schaden ist verhältnismäßig gering. Er beläuft sich auf ca. 1600 Euro, was aber als Student nicht wenig Geld ist. Bisher habe ich mit dem Berater nicht gesprochen, aber ich kann mir schon denken was dabei rumkäme. Meinen Sie, dass innerhalb dieser BU die Möglichkeit besteht eine DU abzuschließen, oder dass es die DU generell noch gibt. Gesundheit ist gegeben. Ich versuche mich gerade in die Lage dieses Vetreters zu versetzen: Könnte er nicht so argumentieren, da ich ja noch nicht verbeamtet sei, habe er die BU vorgezogen, weil eine DU ja in der momentanen Situation nicht erforderlich sei, die er ja dann selbsverständlich im Falle einer Verbeamtung in eine DU unwandeln würde. Warscheinlich habe ich keine Chance auf Schadensersatz. Richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Januar 6, 2013 Dannn frage ich mal weiter: Der Schaden ist verhältnismäßig gering. Er beläuft sich auf ca. 1600 Euro, was aber als Student nicht wenig Geld ist. Wie kommst du auf dieses Summe ? (denn ich sehe bis jetzt noch keinen Schaden, da du nicht DU geworden bist bzw. ein Antrag auf selbige nicht abgelehnt wurde) Bisher habe ich mit dem Berater nicht gesprochen, aber ich kann mir schon denken was dabei rumkäme. Denken heißt aber nicht wissen, und es gibt auch vernünftige Berater Meinen Sie, dass innerhalb dieser BU die Möglichkeit besteht eine DU abzuschließen, oder dass es die DU generell noch gibt. Gesundheit ist gegeben. Innerhalb der AL ist mir nicht bekannt, das eine DU-Klausel möglich ist., weiß es aber nicht genau, Wenn DU dann wäre meine persönliche Wahl die DBV. Ich meinte, das eine DU generell noch möglich ist. Ich versuche mich gerade in die Lage dieses Vetreters zu versetzen: Könnte er nicht so argumentieren, da ich ja noch nicht verbeamtet sei, habe er die BU vorgezogen, weil eine DU ja in der momentanen Situation nicht erforderlich sei, die er ja dann selbsverständlich im Falle einer Verbeamtung in eine DU unwandeln würde. Auch hier pure Spekulation, einfach den Vertreter mal ansprechen, mal davon abgesehen, sollte es doch eine Dokumentation des Gesprächs geben, die auch deine konkreten Wünsche/Vorgaben enthält. Warscheinlich habe ich keine Chance auf Schadensersatz. Richtig? Wie gesagt, bisher sehe ich keinen messbar entstandenen Schaden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Januar 6, 2013 Aber dennoch fühle ich mich sehr verarscht, denn wenn ich mir die Prozessquoten so anschaue, ist es ja eine Steilvorlage für die Versichernung, wenn nicht zumindest der Verweis auf eine DU gegeben ist. Und was genau schließen Sie jetzt aus einer Prozessquote in Zusammenhang mit einer DU-Nicht-DU? Bisher habe ich mit dem Berater nicht gesprochen, aber ich kann mir schon denken was dabei rumkäme. Verraten Sie uns das auch? Als angehender Lehrer gehe ich davon aus, dass eine Verbeamtung für mich durchaus relevant ist. das heißt,mit einem Minimalaufwand an Eigenrecherche hätten Sie die Wichtigkeit einer in Ihrem Fall angemessen formulierten DU-Klausel erkennen müssen.Wollen Sie sich jetzt auch selber verklagen? Schon damals hatte ich ein nicht allzu gutes Gefühl bei der Sache. Warum haben Sie dann unterschrieben? mir ist bewusst, dass es diese nicht mehr, oder nur sehr selten gibt Die gibt es sehr wohl,allerdings in unterschiedlichen Ausprägungen.Allerdings zumindest offiziell nicht bei der AL. Oder kann ich mich da erstmal drauf einstellen, dass ich vermutlich erst eine Klage einreichen muss? Was soll denn dieser oberflächliche Quark?Kündigen Sie halt,wenn Sie das für notwendig erachten.Vorher sollten Sie sich um einen anderweitigen Schutz bemühen in Bezug auf BU/DU.Mutmaßlich können Sie zum Monatsende kündigen. und habe ich überhaupt das Recht diesen Versicherungsvertreter wegen Falschberatung zu verklagen? Nein,und das auch völlig zurecht nicht.Oder haben Sie Ihn explizit gefragt,welche Form der Absicherung in Bezug auf Ihren Studiengang am ehesten geeignet wäre? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Januar 7, 2013 Hallo Allerseits! Ich bin neu in diesem Forum und hoffe hier richtig zu sein. Ich habe vor gut zwei Jahren eine Fondsgebundene BU mit der achso tollen Dynamik bei der alten Leipziger über einen sog. selbstständigen Vertreter bei dem Strukkiunternehmen Horbach Wirtschaftsberatung GmbH abgeschlossen. Schon damals hatte ich ein nicht allzu gutes Gefühl bei der Sache. Da ich nun angefangen habe mich mal über diese ganze Sache schlau zu machen, ist es umso erschreckender was ich jetzt nach und nach erfahre. Wenn Du bereits damals kein gutes Gefühl hattets stellst sich unweigerlich die Frage weshalb Du dennoch abgeschlossen hast. Auch ein Richter wird Dir solche und ähnliche Fragen stellen. Und auch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe - eine Teilschuld könnte man Dir hier uU schon zurechnen (auf Basis der spärlichen Informationen klingt dies für mich zumindest so). Ich bin Lehramtsstudent und werde in voraussichtlich 1nem Jahr in den Vorbeitungsdienst gehen. Als angehender Lehrer gehe ich davon aus, dass eine Verbeamtung für mich durchaus relevant ist. Im Bezug auf die BU fehlt soweit ich es entnehemen konnte eine DU-Klausel (mir ist bewusst, dass es diese nicht mehr, oder nur sehr selten gibt). Aber dennoch fühle ich mich sehr verarscht, denn wenn ich mir die Prozessquoten so anschaue, ist es ja eine Steilvorlage für die Versichernung, wenn nicht zumindest der Verweis auf eine DU gegeben ist. Dieser Versicherungsvertreter weiß, was ich studiere und hätte mich m.E. darüber aufklären müssen, was er aber nicht getan hat. DU-Klausel und Prozessquote würde ich erstmal auseinander halten - zumindest verstehe ich nicht wie das für Dich zusammenhängt?!? In der Tat stimme ich aber zu dass er im Sinne eine umfänglichen Beratung über die zukünftigen Entwicklungen, und dazu gehören auch die beruflichen Entwicklungen und dazu wiederum das Anstellungsverhältnis, hätte mir Dir reden sollen/müssen. Nun wohnte ich der Beratung natürlich nicht bei, aber, zumindest auf Basis Deiner Schilderung, klingt das unglücklich. Ich fühle mich von dem Typen, der mir das Ding angedreht hat hintergangen, da er in keinster Weise irgendetwas darüber gesagt hat. Dem geht es nur um seine Provisionen. Ich habe daher ein paar Fragen: 1. Weiß Jemand, wie schnell es geht, wenn ich nun kündige, dass ich den Rückkaufswert des Fonds von der Versicherung erhalte? Oder kann ich mich da erstmal drauf einstellen, dass ich vermutlich erst eine Klage einreichen muss? 2. Wie gut stehen die Chancen im Falle einer Klage wegen Falschbertung, und habe ich überhaupt das Recht diesen Versicherungsvertreter wegen Falschberatung zu verklagen? (Denn schließlich steht ja meine Unterschrift unter dem Vertrag) Ein Recht zivilrechtlich vorzugehen hast Du immer Was dabei rauskommt ist eine ganz andere Frage. Auf Basis Deiner Schilderungen kann (und darf) Dir hier niemand einen rechtsverbindlichen Rat ertteilen. Rechtsberatung ist hier im Forum nicht möglich, das untersagt bereits das RDG. Hier kann ich Dir nur raten Dich an einen Versicherungsberater (das sind keine Vertreter sondern Leute die sich speziell auch mit solchen Fällen beschäftigen) oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu wenden so Du diesen Weg wirklich vor hast zu beschreiten. Aber auf was genau willst Du denn überhaupt klagen? Schadensersatz? Welcher Schaden ist Dir denn entstanden? Wie Du auf die o.g. 1600 EUR kommst erschließt sich mir nicht. Hat sich denn seit dem Abschluss zB Deine gesundheitliche Situation geändert so dass Du jetzt keine Versicherung mit DU Klausel erhalten kannst? Ich sehe bislang noch keinen Dir entstandenen Schaden und darüber sollte man erstmal reden. Zudem argumentiert gerade die AL dass eine DU Klausel garnicht notwendig wäre und viele Beamte bei ihr ohne DU versichert wäre. Dazu gibt es sogar ein gesondertes Infoblatt der AL; auf genau dieses wird sich der Berater problemlos zurückziehen können. Was steht überhaupt im Beratungsprotokoll? Summa summarum sehe ich hier sehr wenig Aussicht auf Erfolg. An einer solchen Klage werden IMHO in erster Linie die Anwälte verdienen, daher bin ich voll dafür Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag