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Gerald1502

Unfallversicherung sinnvoll?

Empfohlene Beiträge

Gerald1502

Nachfolgend einige Informationen für eine sachliche Diskussion über die Unfallversicherung.

 

------

 

2. Leistung bei Unfall-Invalidität Versichert wird eine bestimmte Entschädigungs-Leistung, die bei 100% Invalidität ausgezahlt wird. Bei einer Teil-Invalidität wird dem Grad der Invalidität entsprechend eine Teil-Zahlung fällig.

 

Die meisten Anbieter versichern die Zahlung eines einmaligen Kapitalbetrages. Einige Anbieter versichern zusätzlich die Zahlung einer laufenden monatlichen Unfallrente.

 

Gliedertaxe

Die Leistung erfolgt nach einer sogenannten Gliedertaxe. Einzelnen Körperteilen werden Prozentzahlen zugeordnet, aus der sich die Leistung ergibt. Bei Verlust eines Daumens werden 20% der versicherten Leistung ausgezahlt. Bei Verlust eines Auges 50%. Und so weiter. Die Gliedertaxe ist Bestandteil der Versicherungs-Bedingungen.

Werden mehrere Körperteile geschädigt, werden die einzelnen Prozentzahlen je Körperteil addiert, wobei jedoch maximal die volle Versicherungssumme ausgezahlt wird.

 

Die Gliedertaxe war jahrzehntelang bei allen Versicherungs-Gesellschaften aufgrund der staatlichen Regulierung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen identisch. Lediglich für wenige Berufsgruppen und Interessenverbände wurden die Prozentzahlen schon mal etwas anders gestaltet. Bei bestimmten Mediziner-Gruppen zum Beispiel wurde der Verlust von Gliedmaßen an den Händen höher bewertet. Ähnliches gab es auch für andere Berufsgruppen.

 

Unterschiedliche Gliedertaxen

Mittlerweile dürfen die Versicherungs-Gesellschaften frei die Prozentzahlen der Gliedertaxe bestimmen. So wird es in naher Zukunft so sein, daß man bei einer Gesellschaft bei Verlust eines Daumens 20% der Versicherungssumme erhält, bei einer anderen Gesellschaft aber 40%. Für bestimmte Berufsgruppen kann das individuell sogar ganz anders geregelt sein. So gibt es für Friseure bereits heute einen Anbieter, der bei Verlust von Hand-Gliedmaßen bereits 100%, also die volle Versicherungssumme auszahlt.

Die Individualisierung der Gliedertaxe ist derzeit in vollem Gange. Es ist zu erwarten, daß man in den nächsten 2 Jahren vollständig unterschiedliche Gliedertaxen nicht nur zwischen den Gesellschaften haben wird, sondern auch mehrere Gliedertaxen innerhalb einer einzigen Versicherungs-Gesellschaft.

Die Folgen dieser Entwicklung sind positiv und negativ zugleich. Zum einen können individuellere Versicherungs-Lösungen sozusagen maßgeschneidert werden. Zum anderen wird kein einfacher Vergleich mehr möglich sein. Während noch bis vor kurzem bei weitgehend identischen Versicherungs-Bedingungen der Preis maßgeblich war, ist das jetzt nicht mehr der Fall.

 

 

Wichtig - aber nicht ausreichend

Die Unfall-Invaliditäts-Leistung ist die wichtigste Komponente in einer Privaten Unfall-Versicherung. Jedoch dürfen Sie nicht übersehen, daß dieser Versicherungsschutz nur eine Teil-Deckung bietet. 9 von 10 bleibenden Invaliditäts-Schädigungen sind auf eine Krankheit und auf körperlichen Verschleiß zurückzuführen, nicht auf einen Unfall!

 

Begehen Sie nicht den Fehler, den Millionen Versicherungs-Kunden begangen haben. Viele von ihnen, weil der Versicherungs-Vertreter sie angelogen und/oder falsch beraten hat. Diese Millionen glauben bis heute, daß sie mit der Unfall-Police ausreichend abgesichert seien. Niemand hat ihnen das erklärt, was ich Ihnen hier mehrfach aufgeschrieben habe: Die Berufsunfähigkeits-Versicherung ist viel wichtiger, da sie auch bei krankheitsbedingter Invalidität zahlt. Allerdings gibt es sie - wie der Name erahnen läßt - nur für Berufstätige und mit Einschränkungen für "Hausfrauen" und "Kinder" (dazu später mehr).

 

Das heißt aber im Umkehrschluß nicht etwa, daß die Unfall-Versicherung sinnlos wäre. Sie ergänzt die Berufsunfähigkeits-Versicherung um eine weitere wichtige Komponente. Außerdem ist sie die einzige Möglichkeit der Absicherung für all die, für die der Abschluß einer Berufsunfähigkeits-Versicherung nicht möglich ist: Nicht-Berufstätige und Berufstätige, die aufgrund schon bestehender Krankheiten/Gebrechen von keiner Versicherungs-Gesellschaft einen Berufsunfähigkeits-Vertrag bekommen.

 

Progressions-Staffeln

Die Vereinbarung einer solchen Staffel (es gibt verschiedene davon) gegen Beitrags-Zuschlag führt zu einer höheren Versicherungs-Leistung ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 25%.

 

Beispiel für die 225%-Progressions-Staffel bei einem Invaliditätsgrad von 65%

 

Bei einem Invaliditätsgrad von 100% ergibt die Summe der Stufen 225% Leistung. Außerdem gibt es 300%-Staffeln, 350%-Staffeln, 400%-Staffeln, 450%-Staffeln und 500%-Staffeln.

 

Der Schein trügt

Die Versicherungs-Anbieter rechtfertigen diese Staffel-Angebote damit, daß mit steigendem Invaliditätsgrad eine überproportional hohe Auszahlung nötig sei, um einen ausreichende Versorgung zu ermöglichen. Hmmh, vielleicht ist an dieser Argumentation sogar etwas dran.

Andererseits muß man wissen, daß in 9 von 10 Fällen der Invaliditätsgrad zwischen 1% und 30% liegt. Und da greift keine der Staffeln so richtig. Lediglich für den Bereich zwischen 26% und 30% gibt es eine erhöhte Leistung. Für die ersten 25% gibt es immer nur die einfache Leistung. Mit anderen Worten:

Die Staffeln sind hervorragend geeignet, Kunden zu blenden. Viele Verkäufer tun im Gespräch so, als seien Invaliditätsgrade von 70% bis 100% alltäglich. Dann schreiben sie hohe Entschädigungssummen aufs Papier und daneben den Monatsbeitrag, viele sogar den umgerechneten Tagesbeitrag für die Unfall-Versicherung! Die Suggestion klappt häufig: Kleiner Beitrag, hohe Leistung. (Ich warte noch auf den ersten Strolch unter den Verkäufern, der den Beitrag auf die Minute umrechnet).

Was denken Sie? Wieviele der Verkäufer verschweigen die Tatsache, daß der Invaliditätsgrad in 9 von 10 Fällen viel geringer ist als er suggeriert wird?

 

Verdoppelung der Entschädigung ab 90% Invaliditätsgrad

In vielen Verträgen findet sich die Verdoppelungs-Klausel. Bei einem Invaliditätsgrad von 90% und darüber gibt es den doppelten Geldbetrag. Dieser Schwachsinn ist ein Marketing-Gag. Oder können Sie sich erklären, warum jemand bei einem Invaliditätsgrad von 89% nur die einfache Leistung, und bei 90% die doppelte Leistung bekommen soll? Der "Sinn" liegt wohl mehr darin, daß der Verkäufer im Verkaufs-Gespräch mit hohen Zahlen jonglieren kann.

 

 

Die richtige Versicherungssumme

Wählen Sie eine so hohe Versicherungssumme, daß bei einer Leistung von 30% eine ausreichend hohe Entschädigung gezahlt wird. Die Versicherungssumme wird dann vermutlich bei 200.000 EURO bis 300.000 EURO, oder sogar höher liegen.

Sollten Sie dann "noch Geld übrig haben", können Sie sich überlegen, gegen Beitragszuschlag eine der Progressions-Staffeln zu vereinbaren.

 

Millionen mieser Unfall-Policen mit unzureichender Leistung

Viele Verkäufer haben ihren Kunden (hier ist das Wort "Opfer" richtiger) miese Unfall-Policen untergejubelt. Die vereinbarte Versicherungssumme liegt oftmals bei viel zu geringen Werten weit unter 100.000 EURO.

Die Folge: Bei den häufigsten Invaliditätsgraden bis 30% gibt es keine ausreichende Leistung. Um die Miesheit dieser Policen zu vertuschen, werden sie dann mit einer Progressions-Staffel angeboten, die hohe Entschädigungs-Zahlungen suggeriert.

Daß die bei den häufigsten Invaliditätsgraden bis 30% kaum greift, verschweigen Verkäufer gern.

 

3. Kosmetische Operationen

Mancher Unfall führt dazu, daß Körperteile dauernd "verschandelt" werden. Denken Sie nur an Brand-Verletzungen im Gesicht. Die Behandlungen sind oft langwierig und teuer. Auf die Kranken-Versicherung sollte man sich nicht verlassen. Die zahlt bei medizinischer Notwendigkeit. Ob eine kosmetische Operation medizinisch notwendig ist, darüber gibt es häufig Streit.

In den Medien wird die Leistung für kosmetische Operationen nach einem Unfall fast immer als unwichtig deklariert. Na ja, solange man nicht betroffen ist, läßt sich leicht darüber "schwätzen". Sie alleine entscheiden bei Abschluß, wie wichtig ihnen diese Leistung ist.

 

4. Unfall-Krankentagegeld

Einkommenseinbußen nach einem Unfall

Durch einen Ungfall kann man monatelang arbeitsunfähig sein. Das Krankengeld vom Arbeitgeber während der Lohnfortzahlung und danach von der Krankenkasse ist geringer als das Nettoeinkommen.

Im Rahmen der Unfall-Versicherung kann man ein Unfall-Krankentagegeld versichern. Der Sinn dieser Leistung ist aber zweifelhaft. In den meisten Fällen ist die Arbeitsunfähigkeit nicht unfall-bedingt, sondern krankheits-bedingt. Da zahlt dann die Unfall-Versicherung keinen Cent.

Wenn Sie sich also gegen Einkommensverluste versichern wollen, ist eine Krankentagegeld-Versicherung bei einer privaten Kranken-Versicherung sinnvoller.

Überlegen Sie mal, ob Ihre Existenz bedroht ist, wenn Sie kein Geld von so einer Versicherung bekommen? Treiben Sie der Armut entgegen?

 

Die Unfall-Krankentagegeld-Versicherung gehört zu den sehr unwichtigen Versicherungen, die es gibt. Sie bietet, da sie nur bei Unfall zahlt, nur eingeschränkt Versicherungsschutz. Ein existenzielles Risiko ist eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall nicht.

 

5. Unfall-Krankenhaustagegeld

Erhöhte Aufwendungen im Krankenhaus nach einem Unfall

In den meisten Fällen ist ein Krankenhaus-Aufenthalt nicht unfall-bedingt, sondern krankheits-bedingt. Da zahlt dann die Unfall-Versicherung keinen Cent.

Wenn wirklich erhöhte Aufwendungen anfallen sollten, wäre also eine Krankenhaustagegeld-Versicherung bei einer privaten Kranken-Versicherung sinnvoller.

Überlegen Sie mal, was für erhöhte Aufwendungen anfallen können? Und wenn es solche Aufwendungen gibt, müssen Sie dafür eine Versicherung haben? Ist Ihre Existenz bedroht, wenn Sie kein Geld von so einer Versicherung bekommen? Treiben Sie der Armut entgegen?

 

Die Unfall-Krankenhaustagegeld-Versicherung gehört zu den sehr unwichtigen Versicherungen, die es gibt. Sie bietet, da sie nur bei Unfall zahlt, nur eingeschränkt Versicherungsschutz. Ein existenzielles Risiko ist ein Krankenhaus-Aufenthalt nach einem Unfall nicht.

 

Mehrere Verträge Hat man mehrere Unfall-Policen abgeschlossen, leisten diese additiv, das heißt, jede zahlt die vereinbarte Summe aus.

 

Man muß jede Versicherungs-Gesellschaft über das Vorhandensein der weiteren Unfall-Policen bei anderen Gesellschaften informieren.

 

Quelle

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el galleta
· bearbeitet von el galleta
Wählen Sie eine so hohe Versicherungssumme, daß bei einer Leistung von 30% eine ausreichend hohe Entschädigung gezahlt wird. Die Versicherungssumme wird dann vermutlich bei 200.000 EURO bis 300.000 EURO, oder sogar höher liegen.

Das ist absoluter Quatsch! Diese Summen benötigt kein normaler Mensch. Ich warte noch immer auf ein Beispiel, in dem solche Summen verursacht wurden.

 

Viele Verkäufer haben ihren Kunden (hier ist das Wort "Opfer" richtiger) miese Unfall-Policen untergejubelt. Die vereinbarte Versicherungssumme liegt oftmals bei viel zu geringen Werten weit unter 100.000 EURO. Die Folge: Bei den häufigsten Invaliditätsgraden bis 30% gibt es keine ausreichende Leistung.

Nicht "ausreichend" bedeutet, der materielle Schaden war größer, als die ausgezahlte Summe der Versicherung. Diese Behauptung ("oftmals") halte ich für eine glatte Lüge. Wie gesagt: Man möge erstmal ein einziges Beispiel als Argumentationsanfang nennen.

 

Daß die bei den häufigsten Invaliditätsgraden bis 30% kaum greift, verschweigen Verkäufer gern.

Dass man in diesem Bereich in aller Regel mangels materiellem Schaden auch gar keine großartige Absicherung benötigt, wird mindestens ebenso oft verschwiegen.

 

Hört auf, den Leuten überzogene Versicherungen einzureden! :angry:

 

saludos,

el galleta

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Gerald1502

Hört auf, den Leuten überzogene Versicherungen einzureden! :angry:

 

saludos,

el galleta

Darum geht es ja nicht. Es geht nur darum, Hinweise für den richtigen Vertragsabschluss zu geben.

 

Beispiel: Ein Sportler der seinen Fuß ab Knöchel verliert, kann nicht mehr Sport betreiben, oder anders ein Handwerker, der den Fuß ab Knöchel verliert, kann doch nicht mehr schwer heben. Er müsste also seinen Job aufgeben und eine Umschulung machen. Da sind dann Gehaltseinbußen vorprogramiert.

 

Man kann es drehen und wenden wie man will. Wenn man die Progression bei 225% belässt, kommt man auch auf 100€ Beitrag.

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el galleta
Beispiel: Ein Sportler der seinen Fuß ab Knöchel verliert, kann nicht mehr Sport betreiben, oder anders ein Handwerker, der den Fuß ab Knöchel verliert, kann doch nicht mehr schwer heben. Er müsste also seinen Job aufgeben und eine Umschulung machen. Da sind dann Gehaltseinbußen vorprogramiert.

Zum (gefühlt) 100. Mal: Dafür ist eine UV überhaupt nicht gedacht! Einkommensausfälle sichert man mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab! Du hast es doch praktisch selbst oben geschrieben/zitiert.

 

saludos,

el galleta

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Gerald1502
Beispiel: Ein Sportler der seinen Fuß ab Knöchel verliert, kann nicht mehr Sport betreiben, oder anders ein Handwerker, der den Fuß ab Knöchel verliert, kann doch nicht mehr schwer heben. Er müsste also seinen Job aufgeben und eine Umschulung machen. Da sind dann Gehaltseinbußen vorprogramiert.

Zum (gefühlt) 100. Mal: Dafür ist eine UV überhaupt nicht gedacht! Einkommensausfälle sichert man mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab! Du hast es doch praktisch selbst oben geschrieben/zitiert.

 

saludos,

el galleta

Die BU greift doch erst ab 50% Invalidität und nicht bei 40%. Korrekt? Deswegen das Beispiel mit einem niedrigeren Invaliditätsgrad.

 

Frage: Manche Versicherer haben in ihrer Gliedertaxe 0% bei Stimmverlust. Ist das ok? (Ging mir mit dieser Frage darum, das man genau auf die Gliedertaxe schaut)

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ma_ev
Beispiel: Ein Sportler der seinen Fuß ab Knöchel verliert, kann nicht mehr Sport betreiben, oder anders ein Handwerker, der den Fuß ab Knöchel verliert, kann doch nicht mehr schwer heben. Er müsste also seinen Job aufgeben und eine Umschulung machen. Da sind dann Gehaltseinbußen vorprogramiert.

Zum (gefühlt) 100. Mal: Dafür ist eine UV überhaupt nicht gedacht! Einkommensausfälle sichert man mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab! Du hast es doch praktisch selbst oben geschrieben/zitiert.

 

saludos,

el galleta

Die BU greift doch erst ab 50% Invalidität und nicht bei 40%. Korrekt? Deswegen das Beispiel mit einem niedrigeren Invaliditätsgrad.

 

Frage: Manche Versicherer haben in ihrer Gliedertaxe 0.00% bei Stimmverlust. Ist das ok? (Ging mir mit dieser Frage darum, das man genau auf die Gliedertaxe schaut) :)

 

LG Gerald

 

Hallo Gerald.

 

Wenn ich nicht ganz falsch liege, zahlt die BU ab 50% BU, und nicht nach Invalidität, das heisst z.B. wenn jemand in seinem Beruf auf seinen Daumen angewiesen ist, (keine Ahnug z.B. Mahler oder so) ist er zu 20% Invalide, auf Grund seines Berufes kann er aber diesen nicht mehr ausüben, und bekommt die BU.

 

Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

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webber
· bearbeitet von webber

(keine Ahnug z.B. Mahler oder so)

Ich dachte, die heißen Müller und nicht Mahler ....

310px-Muehle_Marzahn2.JPG

Wenn du aber den Beruf des Malers meintest, solltest du noch mal bei 2. Klasse Rechtschreibung anfangen

maler.gif

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ma_ev

Wenn du in Zukunft Rechtschreibfehler findest, darfst zu sie behalten.

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Konfuzius

Wenn ich nicht ganz falsch liege, zahlt die BU ab 50% BU, und nicht nach Invalidität

 

Jap, da hast du Recht. Eine BU ist in keinster Weise an eine Invalidität gekoppelt, sondern an die Fähigkeit seinen Beruf auszuüben. Vielleicht hat Gerald das auch gemeint und sich nur falsch ausgedrückt.

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webber

Wenn ich nicht ganz falsch liege, zahlt die BU ab 50% BU, und nicht nach Invalidität

 

Jap, da hast du Recht. Eine BU ist in keinster Weise an eine Invalidität gekoppelt, sondern an die Fähigkeit seinen Beruf auszuüben. Vielleicht hat Gerald das auch gemeint und sich nur falsch ausgedrückt.

in den Verträgen der BU kann man aber auch glaub noch Staffelungne abschließen. Mein ich jedenfalls, genau weiß ich es nicht mehr.

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John Silver
· bearbeitet von John Silver

(keine Ahnug z.B. Mahler oder so)

...

...

in den Verträgen der BU kann man aber auch glaub noch Staffelungne abschließen. Mein ich jedenfalls, genau weiß ich es nicht mehr.

Nett und clever von Dir Webber - damit hast Du ma_ev wieder versöhnt und Ihr könnt doch noch Freunde werden... ;)

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webber

(keine Ahnug z.B. Mahler oder so)

...

...

in den Verträgen der BU kann man aber auch glaub noch Staffelungne abschließen. Mein ich jedenfalls, genau weiß ich es nicht mehr.

Nett und clever von Dir Webber - damit hast Du ma_ev wieder versöhnt und Ihr könnt doch noch Freunde werden... ;)

wenn der eine den anderen wg. rechtschreibfehlern "ärgert" empfinde ich das nicht als persönlichen angriff. es trägt eher zur belustigung im forum bei <_<

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el galleta
das es nicht nur um einen Finger geht der ab ist und man nur 500 bekommt, sondern das noch über die Jahre enorme Folgekosten auf die Geschädigten drauf zu kommen und das es dann mehrere Tausend Euro sind. Bitte stelle es klar.

Stelle ich gerne klar.

 

1. Selbst ein Finger bringt bei 50.000 EUR Grundsumme und 500 % Progression bis zu 20.000 EUR!

2. Das sind ja schon mal die geforderten Tausender, auch wenn ich keinen Bedarf dafür erkennen kann, denn:

3. Ein Beispiel "enormer Folgekosten" steht noch immer aus. Wegen einem Finger baut man weder Haus noch Auto um. Ist der Körperschaden größer gibt es auch mehr Geld (wobei ein Autoumbau sicherlich nicht mehr kostet als ein Neuwagen).

4. Für Einkommensausfälle schließt man eine BU ab, für erweiterte medizinische Behandlungsmöglichkeiten gibt es Krankenzusatzversicherungen.

 

Einige Unfallversicherer geben Anregungen und schlagen dann z.B. Grundsummen von 100.000 EUR vor, viel höhere Grundsummen lassen sich oft gar nicht vereinbaren. Es erscheint mir naheliegender, dass Deine z.T. viel höheren Vorschläge zu einer Überversicherung führen, als dass die Gesellschaften ihren Kunden Vorschläge an der Grenze zur Unterversicherung machen.

 

saludos,

el galleta

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Gerald1502
das es nicht nur um einen Finger geht der ab ist und man nur 500€ bekommt, sondern das noch über die Jahre enorme Folgekosten auf die Geschädigten drauf zu kommen und das es dann mehrere Tausend Euro sind. Bitte stelle es klar.

Stelle ich gerne klar.

 

1. Selbst ein Finger bringt bei 50.000 EUR Grundsumme und 500 % Progression bis zu 20.000 EUR!

2. Das sind ja schon mal die geforderten Tausender, auch wenn ich keinen Bedarf dafür erkennen kann, denn:

3. Ein Beispiel "enormer Folgekosten" steht noch immer aus. Wegen einem Finger baut man weder Haus noch Auto um. Ist der Körperschaden größer gibt es auch mehr Geld (wobei ein Autoumbau sicherlich nicht mehr kostet als ein Neuwagen).

4. Für Einkommensausfälle schließt man eine BU ab, für erweiterte medizinische Behandlungsmöglichkeiten gibt es Krankenzusatzversicherungen.

 

Einige Unfallversicherer geben Anregungen und schlagen dann z.B. Grundsummen von 100.000 EUR vor, viel höhere Grundsummen lassen sich oft gar nicht vereinbaren. Es erscheint mir naheliegender, dass Deine z.T. viel höheren Vorschläge zu einer Überversicherung führen, als dass die Gesellschaften ihren Kunden Vorschläge an der Grenze zur Unterversicherung machen.

 

saludos,

el galleta

Danke für deine Auflistung.

 

Deine 20.000€ bei 50.000€ Grundsumme und 500% Progression sind falsch.

 

Du hast so gerechnet. 50.000€ Grundsumme * 500% / 100 = 250.000€ Vollinvalidität.

 

Jetzt hast Du die z.B. 20.000€ davon genommen und das ist falsch. Warum: Jeder Invaliditätsgrad orientiert sich an der Grundsumme und nicht an der bei Vollinvalidität.

Du musst von den 50.000€ Grundsumme die z.B. 10-15% Invalidität für einen Finger rechnen. Da kommt man dann auf etwa 5.000€ Auszahlung.

 

Du hast es anscheinend immer von der bei Vollinvalidität gerechnet. Dann ist es ja auch klar, dass da auch die 50.000€ Grundsumme gelangt hätten, aber da es an der GS bemessen wird.

 

Beispiele: Kreuzbandriss, komplizierter Knochenbruch und jährliche Anschaffungen von Spezialartikeln und das bis ans Lebensende (400€). Das geht noch viel weiter. Du darfst also nicht nur auf den Finger schauen und / oder ein kommplettes Bein ab ist.

 

Der Schutz besteht ja auch bei anderen Unfällen.

 

Aus der Ausarbeitung.

Ausreichende Invaliditätsgrundsumme

 

Eine ausreichende Invaliditätsgrundsumme ist wichtiger, als eine hohe Progression. Da schon bei einem geringeren Invaliditätsgrad, der einen im täglichen Leben passieren kann, bereits erheblich einschränken kann, wird dann ein ausreichender Betrag ausgezahlt. Der auszuzahlende Betrag bemisst sich an der Grundsumme und nicht an der bei Vollinvalidität.

 

Die Progression von z.B. 500% bekommst Du bei 100% Invalidität. Ich muss es jetzt mal so sagen. Man muss ein Vollinvalide sein, um diese hohe Summe zu bekommen. Dieser Fall ist ja laut Statistik ganz selten gegeben, da ja die Invaliditätsgrade meist von 1-34% liegen. Daher die hohen GS und eher niedrigere Progression.

 

Die Progression greift aber erst ab 25%. Und diese steigt aber progressiv. Eh ich die Tabelle verstanden habe, hat es auch eine ganze Weile gedauert.

 

Schau mal bitte in die von mir eingefügte UV und dann die Grafiken mit der 500% er Progression. Da kannst Du erkennen, das wenn Du 40% Invalide bist, Du 70% von der Grundsumme bekommst, bei 500% Progression.

 

Das würde bei der DVAG bedeuten bei 30.000€ Grundsumme und 1000% Progression, das Du bei deinem Finger 3.000€ bekommen würdest. Wir haben aber gesagt, dass es noch andere komplizierte Unfälle gibt, wo man Folgekosten hat.

 

Man kann auch ganz klar sagen, dass die Verkäufer bei der DVAG keinen Plan haben und die Leute falsch versichern. Die nehmen Standardzahlen und verbimmeln die Policen. Von Statistiken haben die keinen schimmer. Habe auch bei den Schulungen nix über die Statistiken mitbekommen.

 

Das die BU die wichtigste Versicherung, nach der Haftpflichtversicherung ist, da sind wir uns einig. Die BU zahlt aber auch erst, wenn Du zu 50% eingeschränkt bist und deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst.

 

Ich hoffe, das ich es jetzt besser rübergebracht habe und Du nun verstehst, warum es so ist. :)

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Gerald1502

Wenn ich nicht ganz falsch liege, zahlt die BU ab 50% BU, und nicht nach Invalidität

 

Jap, da hast du Recht. Eine BU ist in keinster Weise an eine Invalidität gekoppelt, sondern an die Fähigkeit seinen Beruf auszuüben. Vielleicht hat Gerald das auch gemeint und sich nur falsch ausgedrückt.

Ich habe es falsch ausgedrückt.

 

Also wenn man zu 50% eingeschränkt ist seinen Beruf auszuüben, ist man BU. Die Versicherer haben aber Klauseln, wo sie jedes Jahr prüfen können, ob die 50% noch vorhanden sind. Liegt der Grad unter 50%, brauch die keine BU mehr zu bezahlen.

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el galleta
Deine 20000 bei 50000 GS und 500% Progression sind falsch.

Nö. Sie sind richtig. Aber danke, dass Du mir so ausführlich erklärt hast, was ich gedacht habe. :rolleyes:

 

Hier mal meine Version:

1. Je nach Finger beträgt der Invaliditätsgrad bis zu 30 %. (Quelle)

2. Bei 30 % greift bereits die Progression und führt zu 40 % Leistung. (Quelle: Deine Tabelle (s.o.))

3. 40 % von 50.000 EUR (Grundsumme) sind 20.000 EUR. (Quelle: Taschenrechner)

 

Beispiele: Kreuzbandriss, komplizierter Knochenbruch und jährliche Anschaffungen von Spezialartikeln und das bis ans Lebensende (400).

Alles Fälle für die (Zusatz-)Krankenversicherung. Davon abgesehen: Wenn es Dir um laufende Kosten geht, solltest Du konsequenterweise zu einer Unfallrente raten. Die hast Du de TO aber oben rausgestrichen. :blink:

 

Die BU zahlt aber auch erst, wenn Du zu 50% eingeschränkt bist und deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst.

Du hast ja mittlerweile eingesehen, dass das zumindest missverständlich ausgedrückt ist. Eine BU zahlt gegebenenfalls auch bei einem Invaliditätsgrad von 5 %.

 

Was Du mit den Tausendern machen willst, bleibt also weiter Dein Geheimnis.

 

saludos,

el galleta

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Gerald1502
· bearbeitet von Gerald1502
Deine 20000€ bei 50000€ GS und 500% Progression sind falsch.

Nö. Sie sind richtig. Aber danke, dass Du mir so ausführlich erklärt hast, was ich gedacht habe. :rolleyes:

 

Hier mal meine Version:

1. Je nach Finger beträgt der Invaliditätsgrad bis zu 30 %. (Quelle)

2. Bei 30 % greift bereits die Progression und führt zu 40 % Leistung. (Quelle: Deine Tabelle (s.o.))

3. 40 % von 50.000 EUR (Grundsumme) sind 20.000 EUR. (Quelle: Taschenrechner)

 

Beispiele: Kreuzbandriss, komplizierter Knochenbruch und jährliche Anschaffungen von Spezialartikeln und das bis ans Lebensende (400€).

Alles Fälle für die (Zusatz-)Krankenversicherung. Davon abgesehen: Wenn es Dir um laufende Kosten geht, solltest Du konsequenterweise zu einer Unfallrente raten. Die hast Du de TO aber oben rausgestrichen. :blink:

 

Die BU zahlt aber auch erst, wenn Du zu 50% eingeschränkt bist und deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst.

Du hast ja mittlerweile eingesehen, dass das zumindest missverständlich ausgedrückt ist. Eine BU zahlt gegebenenfalls auch bei einem Invaliditätsgrad von 5 %.

 

Was Du mit den Tausendern machen willst, bleibt also weiter Dein Geheimnis.

 

saludos,

el galleta

 

Hier mal meine Version:

1. Je nach Finger beträgt der Invaliditätsgrad bis zu 30 %. (Quelle) Korrekt. Bis zu 30% aber dann muss es schon der Daumen sein. Du geilst dich aber wieder an den Fingern auf. Es ist halt nicht nur der Finger. :)

2. Bei 30 % greift bereits die Progression und führt zu 40 % Leistung. (Quelle: Deine Tabelle (s.o.)) ab 25% greift die Progression schon.

3. 40 % von 50.000 EUR (Grundsumme) sind 20.000 EUR. (Quelle: Taschenrechner) Das stimmt auch. :)

 

 

Alles Fälle für die (Zusatz-)Krankenversicherung. Davon abgesehen: Wenn es Dir um laufende Kosten geht, solltest Du konsequenterweise zu einer Unfallrente raten. Die hast Du de TO aber oben rausgestrichen. :blink:

Die Unfallrente bekommst Du erst, wenn Du einen IV Grad von 50% hast. Bist Du zu 45% Invalide bekommst Du keine Rente.

 

Erkläre mir, warum man noch zusätzlich zur UV noch ne Krankenzusatzpolice abschließen soll, wenn man die Leistungen aus der UV bekommen kann.

 

 

Eine BU zahlt gegebenenfalls auch bei einem Invaliditätsgrad von 5 %.

 

Ja, Du musst aber zu 50% engeschränkt in deiner jetzigen Arbeit sein, um die BU Rente zu bekommen. Wenn es drunter ist = kein Geld.

 

Was Du mit den Tausendern machen willst, bleibt also weiter Dein Geheimnis.

Habe ich erklärt. Wenn ich es noch ausführlicher mache, findest Du immer noch einen Kritikpunkt. Daher würde ich es dabei belassen.

 

Ich sage nur, das die IV Grade bei Kreuzbandrissen und Knochenbrüchen bei 3 -10% liegen und die Beurteilung erfolgt aufgrund der Funktionseinschränkung.

 

Dabei können hohe Folgekosten entstehen, die man ein Leben lang bezahlen muss. Da ist die Inflation Zinsen usw alles mit zu berücksichtigen.

 

 

EDIT: Die DVAG kann keine anderen Varianten anbieten, da man sonst 500€ oder mehr für eine UV zahlen würde.

 

LG Gerald

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el galleta
Du geilst dich aber wieder an den Fingern auf. Es ist halt nicht nur der Finger. :)

War doch Dein Beispiel, ist aber in allen anderen Fällen logischerweise genauso (bei größeren Schäden gibt´s ja mehr): Das Geld reicht i.d.R. völlig aus!

 

Erkläre mir, warum man noch zusätzlich zur UV noch ne Krankenzusatzpolice abschließen soll, wenn man die Leistungen aus der UV bekommen kann.

Weil Du über eine UV Behandlungskosten nicht sinnvoll absichern kannst. Eine KV zahlt Dir für einen vernünftigen Preis jede umfasste Behandlung, egal wie oft oder lange Du sie benötigst. Das ist Sinn einer Krankenversicherung. Bei einer UV musst Du Dich unsinnig hoch (und teuer!) versichern, um auch den Fleischerfall (worstcase) abdecken zu können. Das wäre totaler Quatsch. Andernfalls könnte man auch auf eine BU verzichten und die UV so hoch ansetzen, dass es für ein Leben in Wohlstand reicht. Warum macht das wohl niemand freiwillig?

 

Die DVAG...

...taugt nicht mal als Argument. Wir sind uns doch völlig einig, dass 20.000 EUR Grundsumme mit 1000 % Progression Blödsinn sind. Davon spricht doch gar keiner. Andererseits finde ich es völlig übertrieben und eigentlich schon unverantwortlich, den Leuten eine Grundsumme zwischen 100.000 und 300.000 EUR einzureden. Das braucht kein normaler Mensch! Schon gar nicht wegen eines Kreuzbandrisses...

 

saludos,

el galleta

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

Ich melde mich nur kurz zu Wort, weil mir für die leidige Debatte mit dem Keks die Zeit fehlt.

 

Nicht nur ich als Fachmann, sondern auch Verbraucherschutz und etliche Verbrauchermagazine, ja sogar der Bund der Versicherten geben klar die Empfehlung eine hohe Grundsumme zu wählen.

Aber ich weiß, die erzählen ja alle nur Blödsinn! <_<

Stell dir die Frage mal anders: warum verbimmeln so viele Gesellschaften gerade niedrige Grundsummen + 500% oder 1000% Progr.? Na weil damit niedrige Schadenskosten -im Verhältnis zur hohen Beitragseinnahme stehen.

 

Erkläre mir doch einfach den Sinn, für 50.000 Grundsumme mit 500%Progr. fast genausoviel zahlen zu müssen, als bei 100.000 Grundsumme und 225%

 

Wohl dem der die Statistik verfolgt und weiß, dass bei 94% aller Unfälle mit bleibenden Schäden eine Körperbehinderung von 1-34% ein Leben lang die Folge sind.

 

Im Worst Case (100% Inv.) gäbe es:

bei 50.000 GS und 500% Prog. 250.000€

bei 100.000 GS und 225% Progr. 225.000€

 

Dafür gibt es auch im unteren Schadenbereich bei der Variante mit 100.000€ auch die doppelte Leistung.

 

Und erzähl nicht, dass es keinen Sinn macht, eine hohe Grundsumme zu wählen. Sag mal, kennst du überhaupt die finanziellen Folgen einer Invalidität?

 

Aktueller Fall 6% Inv. wegen schwerem Knöchelbruch, der junge Mann muss Zeit seines Lebens Spezialschuhe tragen. Hast du ne Ahnung wie teuer die Teile sind?

Da macht es schon einen Unterschied ob ich 3 oder 6000€ in der Hand halte.

Wer jetzt alle 2 Jahre (ein Leben lang) ca. 400€ (Spezialschuh...einfach Ausführung) einfach so locker macht, der kann auch mit der 50iger Variante glücklich werden. Wer allerdings das Verhältnis der Beiträge mal prüft, würde den Kopf schütteln!

 

Aber gern nochmal, damit der Kindergarten aufhört und du nicht die falschen Empfehlungen gibst:

 

50T€ GS mit 500% Progr. = 4,77 € mtl

100T€ GS mit 225% Progr. = 6,82 € mtl.

 

Wegen 2,05€ mtl. weniger, wenn ich deiner Argumentation folge, würde der betreffende Kunde die Hälfte der regulären Schadensumme erhalten? Autsch...und das trifft dann auch noch 94% aller Unfälle!

 

Nee du, ich glaube Effizienz oder vernünfte Vertragsgestaltung wäre etwas anderes!

 

Daher auch von mir der Rat (wenn man nicht gerade im Geld schwimmt) eher eine hohe Grundsumme wählen, als eine hohe Progression!

 

In meinen Augen ist es für die Ermittlung der Grundsumme aber entscheidend, welche individuellen Lebensumstände bestehen, welche Verträge gesetzl. wie privat existieren und nicht zuletzt welche Vermögensverhältnisse bestehen. Nicht zu unterschätzen ist auch der ausgeübte Beruf und eventuelle Hobbies....all das fließt in eine bedarfsgerechte Ermittlung ein. Pauschale Empfehlungen von Grundsummen sind sehr gefährlich.

 

@ el galetta /Gerald

 

Ihr zwei seid wie ying und yang, irgendwo habt ihr beide Recht.

Aber ich muss Gerald zustimmen, eine hohe GS ist im Beitragsvergleich wirklich meist die sinnvollere Variante.

 

Gruß

David

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el galleta
· bearbeitet von el galleta
Nicht nur ich als Fachmann, sondern auch Verbraucherschutz und etliche Verbrauchermagazine, ja sogar der Bund der Versicherten geben klar die Empfehlung eine hohe Grundsumme zu wählen. Aber ich weiß, die erzählen ja alle nur Blödsinn!

Hat keiner behauptet. Ich schreibe mir lediglich die Finger wund, um vernünftige Argumente für solche (m.E. absurd hohen) Empfehlungen zu erfahren. Das Ergebnis ist bestenfalls "überschaubar".

 

Stell dir die Frage mal anders: warum verbimmeln so viele Gesellschaften gerade niedrige Grundsummen + 500% oder 1000% Progr.? Na weil damit niedrige Schadenskosten -im Verhältnis zur hohen Beitragseinnahme stehen.

Das ist nicht nachvollziehbar, immerhin sind diese Angebote ja auch billiger. Im Grunde behauptest Du, dass solche Kombinationen bewusst für die Gesellschaft vorteilhafter kalkuliert sind. Um den Gewinn auch wirklich abzuschöpfen, werden sie den Kunden aufgeschwatzt. Das kaufe ich Dir nicht ohne weiteres ab, dass die Gesellschaft an Deinen Vorschlägen erheblich weniger verdient, zweifle ich an. Der Grund, warum Strukkis 20.000 EUR mit 1000 % anpreisen, dürfte eher im optisch (!) vorteilhafteren Verhältnis von Beitrag und Leistungssumme bei Vollinvalidität liegen; zumal durch die geringen Beiträge eher der Abschluss einer UV schmackhaft gemacht werden kann. Aber ich wiederhole es gern: Von solchen Werten spreche ich nicht.

 

Wohl dem der die Statistik verfolgt und weiß, dass bei 94% aller Unfälle mit bleibenden Schäden eine Körperbehinderung von 1-34% ein Leben lang die Folge sind.

Wohl dem, der überschlägig ausrechnen kann, welcher finanzielle (!) Schaden ihm bei derartigen Invaliditäten droht.

 

Sag mal, kennst du überhaupt die finanziellen Folgen einer Invalidität?

Ich frage seit Jahr und Tag danach und erhalte keine sinnvolle Antwort. Mögliche Leistungen einer BU oder Krankenzusatzversicherung sind kein Argument für eine UV. Wer Angst vor Kosten medizinischer Schuhe hat, sollte die Leistungen seiner Krankenversicherung prüfen und gegebenenfalls erweitern. Aber sicher nicht mit einer Unfallversicherung.

 

50T€ GS mit 500% Progr. = 4,77 € mtl

100T€ GS mit 225% Progr. = 6,82 € mtl.

Wegen 2,05€ mtl. weniger...

Damit beeindruckst Du mich nicht. Mein früherer Strukki konnte die Beiträge sogar tagesweise ausrechnen, dann erschien es noch weniger. Es bleiben aber so oder so 43 % zusätzlicher Beitrag!

 

Erkläre mir doch einfach den Sinn, für 50.000 Grundsumme mit 500%Progr. fast genausoviel zahlen zu müssen, als bei 100.000 Grundsumme und 225%

Die knappe Hälfte zusätzlicher Kosten sind also "fast genausoviel"? Das sind doch Vertreter-Tricksereien. Ich hoffe, Du bist Deinen Kunden gegenüber erheblich objektiver.

 

Gern erkläre ich aber nochmal meinen Ansatz:

1. Auch bei 50.000 EUR / 500 % gibt es eine hohe, sogar geringfügig höhere Summe (225.000 zu 250.000), wenn man sie benötigt - nämlich bei schweren Schäden, die aufgrund der damit verbundenen Konsequenzen richtig ins Geld gehen können (etwa ein Hausumbau).

2. Dabei reduziere ich erheblich die Beiträge. Die Differenz beträgt nach meinen Recherchen ziemlich genau 50 %.

3. Trotzdem erhalte ich für geringere Invaliditätsgrade mehr als ausreichend Geld, da dort kaum bedeutende finanzielle Schäden drohen (soweit ich die nicht sowieso anderweitig sinnvoller absichern könnte/sollte).

 

In meinen Augen ist es für die Ermittlung der Grundsumme aber entscheidend, welche individuellen Lebensumstände bestehen ... Pauschale Empfehlungen von Grundsummen sind sehr gefährlich.

 

@ el galetta /Gerald

Ihr zwei seid wie ying und yang, irgendwo habt ihr beide Recht.

Welch versöhnlicher Abschluss. Dem widerspreche ich nicht.

saludos,

el galleta

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

2. Dabei reduziere ich erheblich die Beiträge. Die Differenz beträgt nach meinen Recherchen ziemlich genau 50 %.

 

Sorry, aber wegen 2,05€ spreche ich hier nicht von erheblichen Beiträgen.

Die Debatte macht so keinen Sinn, du erachtest es nicht für notwendig im unteren Schadenbereich der nunmal überwiegend eintritt fast die doppelte Leistung zu erhalten.

 

Ich für meinen Teil möchte bei bleibenden Schäden mehr finanzielle Möglichkeiten habe. Es ist ja meist so, dass nicht irgendwelche Gliedmaßen verloren gehen, sondern lebenslange Bewegungseinschränkungen etc. bestehen.

Ich möchte nicht von Dritten (GKV/PKV, BG etc.) abhängig sein und entscheiden, was für medizinisch notwendig erachtet wird.

Ich will selbst entscheiden...und da kommen wir wieder zum Punkt, entscheidend ist dann meist, wieviel Geld mir für Hilfsmittel, Behandlungen etc. zur Verfügung stehen.

 

Wir sprechen hier von 2,05€...

 

Wenn du mir jetzt noch erzählst, dass du ne Vollkasko oder ne Hausratversicherung hast, zweifle ich aber ernsthaft an dir :P

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el galleta
· bearbeitet von el galleta
Sorry, aber wegen 2,05€ spreche ich hier nicht von erheblichen Beiträgen....Wir sprechen hier von 2,05€...

Von "erheblichen Beiträgen" spreche ich auch nicht.

 

Außerdem waren wir an der Stelle schon:

Mein früherer Strukki konnte die Beiträge sogar tagesweise ausrechnen, dann erschien es noch weniger. Es bleiben aber so oder so 43 % zusätzlicher Beitrag!

Die knappe Hälfte zusätzlicher Kosten sind also "fast genausoviel"? Das sind doch Vertreter-Tricksereien. Ich hoffe, Du bist Deinen Kunden gegenüber erheblich objektiver.

Der Jahresbeitrag erhöht sich bei der hier gelegentlich als Referenz genutzten Haftpflichtkasse bei Deinen Werten unnötig von ca. 84 auf ca. 124 Euro. Aber das ist ja nur ein halber Cent Differenz. - Pro Stunde.

 

EDIT:

Ich möchte nicht von Dritten (GKV/PKV, BG etc.) abhängig sein und entscheiden, was für medizinisch notwendig erachtet wird.

Der merkwürdigste Grund für eine Unfallversicherung, den ich bislang lesen musste. Hoffentlich resultieren Deine Behandlungserfordernisse (die ich Dir nicht wünsche) alle auf Unfällen. Sonst wird das nix mit der Unabhängigkeit von der Krankenversicherung.

 

saludos,

el galleta

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GlobalGrowth

Dass du eine Gesellschaft wählst, bei der die Änderung gleich 40 im Jahr ausmacht, ist dein Problem.

Selbst das würde ich nicht als Problem sehen, denn im Leistungsfall gäbe es zwischen 1-25% immer die doppelte Leistung.

Wenn dir das egal sein sollte, ist es eben so.

 

Deine Ironie kannste dir übrigens sparen, auch der Vergleich mit dem Strukki.

 

Die Diskussion ist für mich beendet, weil sie keinen weiterbringt. Ich muss hier niemanden überzeugen...

dafür ist die Zeit viel zu kostbar.

 

LG

David

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GlobalGrowth

Der merkwürdigste Grund für eine Unfallversicherung, den ich bislang lesen musste. Hoffentlich resultieren Deine Behandlungserfordernisse (die ich Dir nicht wünsche) alle auf Unfällen. Sonst wird das nix mit der Unabhängigkeit von der Krankenversicherung.

 

Sag mal geht's noch???

 

1. musst du hier gar nix lesen

2. zahlt beispielsweise die GKV nicht alle möglichen Therapien

3. kann der Spezialist, den du für eine Knie-OP haben möchtest so hoch abrechnen, dass die Differenzkosten von dir selbst

getragen werden müssen

.

.

.

Weisst du, was uns beide unterscheidet? Ich versuch deine Gedanken nachzuvollziehen (auch schon aus etlichen anderen Debatten mit dir) du aber scheinst gar nicht andere Herangehensweise verstehen zu wollen. Aus diesem Grunde ist es einfach zwecklos weiter zu schreiben.

 

Aber lassen wir das, es gibt genügend Informationen für die Leser beim BdV und anderen Verbraucherportalen -

 

Gruß David

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el galleta
2. zahlt beispielsweise die GKV nicht alle möglichen Therapien

Weisst du, was uns beide unterscheidet? Ich versuch deine Gedanken nachzuvollziehen

Wenn dem so wäre müsste ich mich nicht ständig wiederholen. Ich sprach ausdrücklich von Krankenzusatzversicherungen. Nix GKV.

 

Aber lassen wir das, es gibt genügend Informationen für die Leser beim BdV und anderen Verbraucherportalen

...die Du bei jeder anderen Gelegenheit für ihre Aussagen und Inkompetenz kritisierst.

 

Ich halte fest: Bislang konnte kein relevanter Finanzbedarf im unteren Invaliditätsbereich gefunden werden, der nicht durch BU oder KZV besser abgedeckt werden könnte (weil diese auch Krankheiten abdecken). Stattdessen wurde versucht, Mehrkosten von 43 % als unerheblich darzustellen. Das ist wenig überzeugend.

 

Ich sehe keinen Vorteil in etwas Überflüssigem, gleich gar nicht wenn es mehr kostet.

 

saludos,

el galleta

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