berlin030 Dezember 21, 2012 · bearbeitet Dezember 21, 2012 von berlin030 Liebes Forum! Ich brauche mal Eure Hilfe! Ich habe vorletztes und letztes Jahr diverse Male die Tagesgeldkonten gewechselt. Hier ein Konto, da ein Konto, dann einen Bauspar-Vertrag und einen Riester-Vertrag, dazu noch zwei Girokonten, davon eines mit Verzinsung. Jedenfalls habe ich mich nie so richtig ums Thema Freistellungsauftrag gekümmert. Eingerichtet wurden sie jeweils, aber teilweise mit mehrfacher Angabe "801 Euro". Ich (single) habe ja eine Freigrenze von 801,- €. Diese Grenze überschreite ich jedoch!!! Das Problem ist, ich habe das mit den ganzen Freistellungsaufträgen überhaupt nicht unter Kontrolle und meine Papiere sind auch nicht so richtig vollzählig. Ich möchte allerdings auch keinen Ärger bekommen, daher meine Frage: Was muss ich jetzt tun? Gibt es eine ZENTRALE STELLE, die alle Freistellungsaufträge speichert und mir Auskunft geben kann? Danke + Gruß Christoph Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Dezember 21, 2012 Ich möchte allerdings auch keinen Ärger bekommen, daher meine Frage: Was muss ich jetzt tun? Gibt es eine ZENTRALE STELLE, die alle Freistellungsaufträge speichert und mir Auskunft geben kann? Die zentrale Stelle heißt Finanzamt In deiner Steuererklärung für 2012 füllst du die Anlage KAP aus, die Banken schicken dir ja Jahressteuerbescheinigungen mit allem was du brauchst, falls du mehr als 801 an Zinsen steuerfrei bekommen hast wirst du Abgeltungssteuer nachzahlen müssen, ansonsten passiert da nichts (mal davon ausgehend, dass du sonstige Einkünfte hast und eine Nichtveranlagungsbescheinigung nicht zur Debatte steht). Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25% zahlst du sogar weniger als wenn die Bank automatisch 25% abzieht (Günstigerprüfung ankreuzen). Für 2013 kannst du deine Aufträge ja neu verteilen, wie viel wo gestellt ist weiß deine Bank bzw. sollte im Online-Banking auch von zu Hause aus einsehbar sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 21, 2012 Hallo Christoph, nein, eine solche Zentralstelle gibt es nicht, selbst den Finanzämter werden die Freistellungsaufträge nicht gemeldet. Du musst bei allen deinen Banken nachfragen, wie hoch der Freistellungsauftrag ist, oder alternativ bei allen Banken den Auftrag auf Null setzen und dann wieder von vorn anfangen. Hilfsweise kannst du dir die Zinsabrechnungen anschauen, damit sollte eigentlich ersichtlich sein, ab welchem Betrag Steuern abgeführt wurden. Wenn insgesamt zu viel freigestellt wurde, bist du mindestens erklärungspflichtig; wenn man es genau nimmt ist das sogar schon Steuerhinterziehung (speziell in Zeiten der Abgeltungssteuer). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio Dezember 21, 2012 Gemäß § 45d Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) wird dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jährlich der tatsächlich in Anspruch genommene Freistellungsbetrag gemeldet. Hierbei handelt es sich um den Betrag, den ein Steuerpflichtiger erhält, ohne dass dieser dafür Abgaben zu entrichten hat. Im Gegensatz dazu wurde bis zum Jahr 1999 der erteilte Freistellungsauftrag (FSA) mitgeteilt, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang tatsächlich Kapitalerträge zugeflossen sind. Das BZSt hat keine Informationen, in welcher Höhe und wo ein Steuerpflichtiger insgesamt seine FSA verteilt hat. Bei Rückfragen zu erteilten FSA besteht nur die Möglichkeit, sich an diejenigen Institute zu wenden, zu denen eine aktive Kundenbeziehung besteht. Nur hier kann die gewünschte Auskunft erteilt werden. Eine zentrale Stelle, in der die Höhe der erteilten FSA gespeichert wird, gibt es nicht. Die gespeicherten Daten werden unter anderem zur Auswertung der Finanzverwaltung und den Sozialleistungsträgern zur Verfügung gestellt, um eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Steuervorteilen oder Sozialleistungen aufzudecken bzw. zu verhindern. Zum Jahresende werden alle über einen Steuerpflichtigen eingehenden Datensätze abgeglichen. So kann festgestellt werden, ob die Höchstbetragsgrenze eingehalten wurde. Bei Überschreitung der Grenze erfolgt eine Kontrollmeldung an die jeweiligen Länder. http://www.bzst.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Quicksearch/Quicksearch_Formular.html;jsessionid=91DE43E338B0E30D71A05731B330EE60 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Dezember 21, 2012 Hätte mein detaillieren sollen, danke an malvolio und reckoner Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 21, 2012 Hallo, Hätte mein detaillieren sollen, danke an malvolio und reckonerNur zur Klarstellung, als ich angefangen hatte zu schreiben, war dein Beitrag noch nicht da, sollte also keine Kritik sein. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Willi2702 Januar 27, 2013 Für 2013 kannst du deine Aufträge ja neu verteilen Genau das habe ich auch vor. Wie habt Ihr denn die Summen so aufgeteilt ? Ich habe auf meim Girokonto / Tagesgeldkonto bei der Netbank 400 angegeben. Auf meinem Depot bei der FFB 1200 Da ich beim Depot letzten Jahres über 500 Abgeltungssteuer abführen musste, plane ich die gesammten 1602 auf das Depot zu verlagern und bei der Netbank den Freistellungsauftrag auf 0 zu setzen. Macht das in Euren Augen Sinn ? Lieber lass ich die paar Zinsen auf dem Tagesgeldkonto der Netbank versteuern. Was müsste ich denn dann ankreuzen ? Für die FFB ist klar : Punkt 2 ; die vollen 1602 aber für die Netbank leider nicht ganz : Trage ich bei Punkt 1 die Summe 0 ein oder muss ich Punkt 3 ankreuzen ? Meine Frau und ich werden ja zusammenveranlagt. 1. - bis zu einem Betrag von ........... EUR (bei Verteilung des Sparer-Pauschbetrages auf mehrere Kreditinstitute) 2. - bis zur Höhe des für mich / uns geltenden Sparer-Pauschbetrages von insgesamt 801,00 EUR / 1.602,00 EUR 3. - über 0 EUR (nur wenn Sie eine ehegattenübergreifende Verlustrechnung beantragen möchten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 27, 2013 · bearbeitet Januar 27, 2013 von reckoner Hallo Willi2702, Wie habt Ihr denn die Summen so aufgeteilt ?Am besten ist wohl, den Freistellungsauftrag so früh wie möglich zu nutzen. Das Anleihedepot mit den ersten Kupons gleich im Januar ist ideal, das Tagesgeldkonto, Bausparkonto etc. mit Zinsbuchung erst am Jahresende schlecht, und das Spekulationsdepot mit möglicherweise gar keinen Gewinnen ganz schlecht.Im Endeffekt ist es aber egal, im schlimmsten Fall muss man sich die unnötig abgeführten Steuern über die Erklärung zurückholen, wir sprechen hier also nur über einen Zinsverlust. Was müsste ich denn dann ankreuzen ?Du kannst imho immer 1. nehmen (auch dort darf man 801/1602 eintragen), 2, ist nur die Schnellfassung davon. Und was die Bank mit 3. will, weiß ich jetzt auch nicht, kenne ich so nicht.Auch einen Auftrag über Null Euro kann/muss* man erteilen (und daher kann ich mir das 3. nicht erklären). *muss man, wenn der alte Auftrag auf unbestimmte Zeit lief Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Willi2702 Januar 28, 2013 Du kannst imho immer 1. nehmen (auch dort darf man 801/1602 eintragen), 2, ist nur die Schnellfassung davon. Und was die Bank mit 3. will, weiß ich jetzt auch nicht, kenne ich so nicht. Auch einen Auftrag über Null Euro kann/muss* man erteilen (und daher kann ich mir das 3. nicht erklären). *muss man, wenn der alte Auftrag auf unbestimmte Zeit lief Stefan Hallo Stefan, Vielen Dank. Werde ich Punkt 1 für alles nehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mahlzahn Februar 17, 2013 Hallo zusammen, Ich klinke mich hier mal mit meiner wahrscheinlich recht dummen Frage ein: Ich habe einen ETF Sparplan bei de ComDirect und ein Tagesgeldkonto bei der Rabodirect, wo ich auch das Rabo30 bzw. 90 nutze. Da wäre es doch korrekt, den Freistellungsauftrag bei der Rabo komplett zu stellen, da ich ja bei meinem ETF Sparplan erst bei Liquidierung Einkünfte erziele, richtig? Danke im Voraus für Hilfe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
murks86 Februar 18, 2013 Hallo Mahlzahn, das hängt schwer davon ab, welchen Sparplan Du da bei der Comdirect laufen hast. Wenn da auch ausschüttende ETFs dabei sind, kann eine Aufteilung des Freistellungsauftrages sinnvoll sein. Sind es dagegen alles Thesaurierer, dann den kompletten Freistellungsauftrag auf die Rabo erteilen. Solltest Du den Freibetrag mit dem TG-Konto nicht ausschöpfen, solltest Du überlegen, ob Du nicht ein zwei ausschüttende ETFs dazu nimmst. Da kassiert Du nämlich dann ja steuerfrei und kannst wieder anlegen. Das ist natürlich günstiger als später auf alles die Abgeltungssteuer zu zahlen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mahlzahn Februar 19, 2013 Danke für die Antwort Meine ETFs sind alle thesaurierend und ich habe eigentlich auch nicht vor diese zu ändern... Wobei dein Argument mit den ausschüttenden schon überzeugend ist. Vielleicht check ich das noch mal durch. Ansonsten geht der Freistellungsauftrag erstmal zur Rabo. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag