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Frage zur vorzeitigen Kündigung meiner LV (fällig 1.11.13)

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stb

Ich hörte von einer evtl. Umverteilung insofern, dass die bisherigen stillen Res. der LV´s neu verteilt werden sollen (Gesetz muß im Febr. 2013 nochmal durch den Bundestag). Demzufolge würde eine "alte" LV weniger an nicht garantierter Überschussbeteiligung bringen als eine "neue". Dies hat mich dazuveranlasst, bei der LV Nachzufragen, wie hoch denn meine noch nicht garantierte Überschussbet. sei, wenn ich zum 1.1.13 kündigen würde. Hab leider keine Antwort erhalten und frage mich, ob ich trotzdem vorher =sprich 11 Monate) kündigen soll.

Hat jemand dazu eine Meinung?

Danke für eine Antwort.

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jm2c

Klar, wenn du jetzt 11 Monate vor Fälligkeit kündigst, sollte es gar keine Schlussüberschussbeteiligung geben! Gibt's doch nur, wenn man bis zur Fälligkeit durchhält oder liege ich da falsch, liebe Experten?

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ceekay74
· bearbeitet von ceekay74

Hat jemand dazu eine Meinung?

Ich vermute, Du verwechselst einige Begriffe wie "garantierter Rückkaufswert", "laufende Überschussbeteiligung", "nicht garantierter Schlussüberschussanteil" und "nicht garantierter Anteil an Bewertungsreserven".

 

Die Änderung des VVG hat lediglich Auswirkung auf den nicht garantierten Anteil an den Bewertungsserverven, die aber durch eine Änderung der Änderung entschärft werden soll.

 

Ohne genaue Zahlen und ggfs. auch steuerliche Auswirkungen zu kennen, würde ich von einer blinden Kündigung absehen.

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