Fleisch Dezember 17, 2012 Hallo zusammen, mich beschäftigt derzeit folgendes Thema und möchte es eigentlich gerne noch in diesem Jahr inhaltlich zu den Akten legen. Zum Inhalt: Ist man zulageberechtigt im Rahmen eines Riestervertrages, wenn man ein Ehrenamt gegen Entgelt im Jahr 2011 ausgeübt hat ? Konkret handelt es sich um ein Ehrenamt im Rahmen des Zensus 2011. Ich habe von meinem Anbieter die Erinnerung für 2011 erhalten und möchte das jetzt mal prüfen. Kann mir da jemand weiterhelfen ? MfG Fleisch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Dezember 18, 2012 Weil noch niemand anderes geantwortet hat - ich vermute mal: Nein. Der eigenständige Anspruch auf die Riester-Förderung basiert auf den Grundgedanken, dass ein Ausgleich für die Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen werden sollte. Deshalb haben grundsätzlich nur diejenigen einen solchen eigenständigen Anspruch auf die Riester-Förderung, die in der GRV sind, sowie - im Zuge einer Gleichbehandlung - die (meisten?) Beamten, weil es bei diesen ebenfalls Kürzungen der Altersversorgung gegeben hat (die mit den GRV-Kürzungen begründet wurden). Ein Ehrenamt führt meines Wissens nach nicht zu einer GRV und damit vermutlich auch nicht zu einem eigenständigen Anspruch auf die Riester-Förderung. Unabhängig davon kannst Du aber prüfen, ob Du vielleicht einen abgeleiteten Anspruch auf die Riester-Förderung hast - also über das Eheweib, wenn dieses einen eigenständigen Anspruch auf die Riester-Förderung hat. Ein bei Selbständigen beliebtes Modell besteht z.B. darin, die Ehefrau anzustellen, so dass bei ihr ein eigenständiger Anspruch auf die Riester-Förderung entsteht. Wenn dann die Kinder kommen, hat sie jeweils drei Jahre nach der Geburt einen eigenständigen Anspruch, selbst wenn sie in dieser Zeit nicht angestellt ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag