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Einkommensteuer: Verlustvorträge aus alten Aktienverkäufen

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Superblock

Mit der Suchfunktion habe ich leider keine Ergebnisse gefunden. Falls ich also etwas übersehen haben sollte, wäre ich über Hinweise dankbar.

 

 

Mal angenommen, Mister X hat noch steuerliche Verlustvorträge aus dem Verkauf von Aktien aus dem Jahr 2000. (Börsencrash). Diese Altverluste können für einen bis 2013 laufenden Übergangszeitraum mit neuen Veräußerungsgewinnen aus sämtlichen Kapitalanlagen verrechnet werden.Verbleibt nach 2013 noch ein Verlustvortrag i.S.d. § 23 EStG übrig, kann er diesen nur noch mit Spekulationsgeschäften bei Immobilien und anderen Wirtschaftsgütern, die nicht zu Kapitaleinkünften führen (z.B. Kunstgegenständen, Diamanten, Oldtimer) verrechnen.

 

Mister X fragt sich, ob dieses Gesetz evtl. verfassungswidrig ist. Einerseits erscheint es ihm äußerst unsinnig, dass er ab 2013 Aktienverluste aus der Vergangenheit ausgerechnet NICHT mehr mit Gewinnen DERSELBEN Herkunftsart (hier: Aktien) verrechnen darf, sondern NUR noch mit Gewinnen ANDERER Herkunft (Immobilien u.ä.). Andererseits ist er der Ansicht, dass diese Regelung gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verstoßen - Grundsätze, die aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes abgeleitet werden. Bis zur Gesetzeseinführung war Mister X jahrelang im guten Glauben, er könne diese Verluste irgendwann gegen spätere Gewinne aus Aktiengeschäften verrechnen, ohne jeglichen zeitlichen Druck. Stattdessen hat der Gesetzgeber die Rechtslage jedoch einfach eindeutig zu Ungunsten von Mister X geändert.

 

Wie ist hier die rechtliche Einschätzung? Sind die Überlegungen von Mister X richtig? Ist damit zu rechnen, dass ab 2013 erfolgreich dagegen geklagt werden kann?

 

Vielen Dank im Voraus!

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etherial

Wieviel Verluste hat MisterX denn? Hat er sich während der letzten 4 Jahre nicht um die Verluste gekümmert? Wenn er so bequem war 4 Jahre zu schlafen, dann hält er doch keine Klage gegen das Finanzamt durch ...

 

Ansonsten würde ich empfehlen den Altverluste-Thread mal anzuschauen: Für kleine 5-stellige Summen ist es praktikabel die Altverluste in Neuverluste zu konvertieren.

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Ramstein

Mal angenommen, Mister X hat noch steuerliche Verlustvorträge aus dem Verkauf von Aktien aus dem Jahr 2000. (Börsencrash). Diese Altverluste können für einen bis 2013 laufenden Übergangszeitraum mit neuen Veräußerungsgewinnen aus sämtlichen Kapitalanlagen verrechnet werden.

Falsch. Verrechenbar sind Verluste, die aus Geschäften innnerhalb der einjährigen Spekulationsfrist vor Einführung der Abgeltungssteuer per 1.1.2009 kommen und vom Finanzamt als solche festgestellt sind. Verluste aus 2000 interessieren steuertechnisch niemanden mehr.

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Taxadvisor

Mister X fragt sich, ob dieses Gesetz evtl. verfassungswidrig ist. Einerseits erscheint es ihm äußerst unsinnig, dass er ab 2013 Aktienverluste aus der Vergangenheit ausgerechnet NICHT mehr mit Gewinnen DERSELBEN Herkunftsart (hier: Aktien) verrechnen darf, sondern NUR noch mit Gewinnen ANDERER Herkunft (Immobilien u.ä.). Andererseits ist er der Ansicht, dass diese Regelung gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verstoßen - Grundsätze, die aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes abgeleitet werden. Bis zur Gesetzeseinführung war Mister X jahrelang im guten Glauben, er könne diese Verluste irgendwann gegen spätere Gewinne aus Aktiengeschäften verrechnen, ohne jeglichen zeitlichen Druck. Stattdessen hat der Gesetzgeber die Rechtslage jedoch einfach eindeutig zu Ungunsten von Mister X geändert.

 

Wie ist hier die rechtliche Einschätzung? Sind die Überlegungen von Mister X richtig? Ist damit zu rechnen, dass ab 2013 erfolgreich dagegen geklagt werden kann?

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Die Einkunftsart der Verrechnung ist die gleiche geblieben, das hilft nicht weiter. Höchstrichterlich entschieden ist auch bereits, dass es keinen Vertrauensschutz in die Zukunft gibt. Der Gesetzgeber hat eine Übergangsregelung eingeführt, hat gewisse Wahlrechte/-möglichkeiten gegeben und die Altverlustverrechnung vorrangig gestellt.

 

Da gibt es m.E. andere Baustellen, die vielversprechender sind. Eine Klage hätte m.E. allenfalls Erfolg, wenn wegen der Mindestbesteuerung bzw. der beschränkten Verlustverrechnung kein voller Verlustausgleich gelingen kann. Das setzt aber Verlustvorträge zum 31.12.2008 von EUR 2,5 Mio und mehr voraus.

 

Gruß

Taxadvisor

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Superblock
· bearbeitet von Superblock

@ethirial:

Er muss ja nicht unbedingt die letzten 4 Jahren geschlafen haben. Aber um einigermaßen zuverlässig Gewinne zu produzieren, die gegen die Verlustvorträge verrechnet werden können, bedarf es immerhin ja auch entsprechender Gelegenheiten. - Es sind Altverluste im kleineren 5-stelligen Bereich, daher erstmal vielen Dank für den Hinweis auf den diesbezgl. Thread. Werde ihn mal in Ruhe "durcharbeiten".

 

@Ramstein:

erluste aus 2000 können bis 2013 verrechnet, wenn sie damals als Verlustvortrag geltend gemacht wurden. Darum geht es.

 

@Taxadvisor:

Höchstrichterliche Entscheidung, dass kein Vertrauensschutz besteht? Hast du da vielleicht eine Quellenangabe?

Übergangsfristen hin oder her: Die Einkunftsart ist zwar identisch geblieben, aber die Verrechnung von Aktienverlusten mit Aktiengewinnen (also dieselbe "Herkunft", was ja eigentlich noch strenger wäre als nur die Einkunftsart) ist nicht mehr möglich!

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35sebastian

Verrechnung bis Ende 2013. Und dann ist Schluss.

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Taxadvisor

@Taxadvisor:

Höchstrichterliche Entscheidung, dass kein Vertrauensschutz besteht? Hast du da vielleicht eine Quellenangabe?

Übergangsfristen hin oder her: Die Einkunftsart ist zwar identisch geblieben, aber die Verrechnung von Aktienverlusten mit Aktiengewinnen (also dieselbe "Herkunft", was ja eigentlich noch strenger wäre als nur die Einkunftsart) ist nicht mehr möglich!

 

Der BFH hat mehrfach festgestellt, dass sich der Vertrauensschutz nicht auf zukünftige Rechtsfragen erschließt. Aktenzeichen habe ich aktuell keins, aber dass ist gefestigte Rechtsprechung. Andernfalls wären z.B. auch Erhöhung derGewerbesteuersätze oder auch viele andere Steueränderungen nicht möglich.

 

"Strenger" als Einkunftsart gibt es eigentlich nicht.. Im übrigen hat der Gesetzgeber die "Strenge" teilweise durch die Verrechnung mit Kapitaleinkünfte aufgehoben. Zudem bestand vor 2009 die Möglichkeit, Gewinne steuerfrei zu stellen durch Abwarten und Verluste zu realisieren, da dürften an Übergangsregelungen auch weniger strenge Masstäbe gelegt werden.

 

Gruß

Taxadvisor

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etherial
· bearbeitet von etherial

Er muss ja nicht unbedingt die letzten 4 Jahren geschlafen haben. Aber um einigermaßen zuverlässig Gewinne zu produzieren, die gegen die Verlustvorträge verrechnet werden können, bedarf es immerhin ja auch entsprechender Gelegenheiten. - Es sind Altverluste im kleineren 5-stelligen Bereich, daher erstmal vielen Dank für den Hinweis auf den diesbezgl. Thread. Werde ihn mal in Ruhe "durcharbeiten".

 

Sorry, dass das etwas blöde rübergekommen ist. Mir ist schon klar, dass man die Kursgewinne eigentlich nie in der Hand hat. Wenn du dir den Thread anschaust, dann merkst du aber auch, dass einige sich schon Anfang 2009 über den Abbau der Verluste Gedanken gemacht haben. Ist ja aber noch nicht zu spät.

 

Der Thread ist leider extrem lang und enthält leider Sackgassen. Sparfux hat in seiner Signatur zwei gute Zusammenfassungen des Threads (nennt sich Stückzinstrick), vielleicht erspart dir das etwas arbeit. Bei fragen postest du dann eben in den genannten Thread. Dir bleibt allerdings nur noch der "unterjährige Stückzinstrick", welcher insgesamt etwas riskanter ist.

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hugolee

Nur mal angenommen ich mache im Jahr 2014 verluste, kann ich die dann mit Gewinnen aus den Folgejahren verrechnen, oder wird jedes Jahr separat für sich gesehen?

DANKE hugolee

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Ramstein

Nur mal angenommen ich mache im Jahr 2014 verluste, kann ich die dann mit Gewinnen aus den Folgejahren verrechnen, oder wird jedes Jahr separat für sich gesehen?

DANKE hugolee

Lesen bildet. Schaust du hier.

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ks18er

Ich sitze noch auf 136.000 EUR Verlustvortrag, die verfallen dann halt ab 1.1.2014 weil ich soviel nie mehr aufholen kann.

Und die Verrechnung mit anderen Geschäften (Immobilien etc.) trifft bei mir eh nie zu.

 

Wegen Verfassungswidrigkeit hab ich mir auch schon gedacht, aber wird man nicht durchkommen.

Wenn jemand Geld braucht (hier: der Staat), dann lässt man sich halt allerhand Tricks einfallen...

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kleinerfisch

Da hilft nur noch:

- Geld freimachen (evt. könnte sogar leihen angesagt sein)

- den Stückzinstrick dieses Jahr noch mehrfach anwenden

- damit möglichst schnell anfangen

 

Nix für ungut, aber bei 5 Jahren Übergangszeit, von denen Du offenbar bereits gut 4 verschlafen hast, kann ich keinen "Trick" des Staates erkennen.

Nicht immer sind andere am eigenen Unglück schuld.

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ks18er

Natürlich ist es ein Trick oder man kann dazu auch sagen, Steuerpolitik nach Kassenlage.

 

Kann man machen (nichts ist unveränderlich), aber die Übergangszeit von etwa 5 Jahren ist hier viel zu knapp bemessen.

 

Übrigens genauso ungerecht, dass man Gewinne zwar versteuern muss, jedoch Verluste mit anderen Einkommensarten nicht verrechnen kann.

Die Chancen lässt sich der Staat also bezahlen, die Risiken aber sind allein beim Anleger.

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Taxadvisor

Natürlich ist es ein Trick oder man kann dazu auch sagen, Steuerpolitik nach Kassenlage.

 

Kann man machen (nichts ist unveränderlich), aber die Übergangszeit von etwa 5 Jahren ist hier viel zu knapp bemessen.

 

Übrigens genauso ungerecht, dass man Gewinne zwar versteuern muss, jedoch Verluste mit anderen Einkommensarten nicht verrechnen kann.

Die Chancen lässt sich der Staat also bezahlen, die Risiken aber sind allein beim Anleger.

 

Das Gesetz ist 2007 beschlossen worden, also hatte man 7 Jahre Zeit zu disponieren. Falls es Dir entgangen ist, Verluste aus KAP können mit Gewinnen aus KAP verrechnet werden und nur der Saldo unterliegt der Besteuerung mit dem "Spitzensteuersatz" von max. 25%. Was wäre denn Dein Vorschlag? Gewinne mit 10% besteuern und Verluste zur Verrechnung NUR mit anderen Einkünften? Man kann im Leben nicht alles haben, und hier ist zumindest das Bemühen erkennbar, alle Bedenken zu berücksichtigen (auch wenn viele Regelung im Detail Murks sind).

 

Gruß

Taxadvisor

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ks18er

Meine Altverluste kann ich ab 2014 eben nicht mehr mit Gewinnen aus Aktien verrechnen. Die Zeit bis Ende 2013 reicht mir nicht.

Ich sage ja nichts gegen eine grundsätzliche Steuer. Aber mir hätte es gereicht, wenn ich die Altverluste beliebig lange vortragen kann. Über das Verfallsdatum alleine rege ich mich ja auf.

 

Man hat sich bemüht...

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35sebastian

Meine Altverluste kann ich ab 2014 eben nicht mehr mit Gewinnen aus Aktien verrechnen. Die Zeit bis Ende 2013 reicht mir nicht.

Ich sage ja nichts gegen eine grundsätzliche Steuer. Aber mir hätte es gereicht, wenn ich die Altverluste beliebig lange vortragen kann. Über das Verfallsdatum alleine rege ich mich ja auf.

 

Man hat sich bemüht...

 

Du kannst so viel mosern ,wie du willst. Besser du orientierst an den wandelnden Gesetzen und Verordnungen. Ich machs wenigstens : Bis Ende 2013 ist Zeit , mögliche Gewinne zu generieren.

 

Wer was tut, kann gewinnen. Wer nichts tut , hat schon verloren und kann weiter mosern.

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