Hansemann Dezember 16, 2012 · bearbeitet Dezember 16, 2012 von vanity Erläuterung vom TO gelöscht, Inhalt siehe Zitat Folgebeitrag ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Dezember 16, 2012 Guten Tag, ich lese seit einiger Zeit im Forum mit und bin begeistert von dem Fachwissen! Im Sommer habe ich dann angefangen einige Fonds (ETF) anzusparen. Bei den Fonds für EM habe ich mich für ein aktives Produkt entschieden: HSBC S&P 500 ETF (DE) (DE000A1C22M3) iShares STOXX Europe 600 (DE) (DE0002635307) ComStage ETF MSCI Japan TRN I (LU0392495452) Aberdeen Global Emerging Markets Equity Fund A2 (LU0132412106) Meine Frage bezieht sich auf die steuerliche Handhabung, die ich im kommenden Jahr erstmalig mit der Anlage KAP gestalten muss. So wie ich es aus den Beiträgen verstanden habe, ist der iShares unproblematisch und der Comstage swapt derzeitig noch die ausschüttungsgleichen Erträge weg. Der Aberdeen macht eine Vollthesaurierung. Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis 30.09.2011 Laut Bundesanzeiger: Steuerlicher Zufluss: 30.09.2011, also am Ende des Geschäftsjahres --> Demnach ist das ein Vollthesaurierer (?), der entsprechende Beachtung finden muss bei den Steuern. Der HSBC macht mir irgendwie Probleme. Geschäftsjahresbeginn: 01.01.2011 ; Geschäftsjahresende: 31.12.2011 Der Fonds schüttet 2x im Jahr aus.Die Termine sind, soweit ich das mitbekommen habe, der 18.01. und der 18.07.. Demnach fällt kein Ausschüttungstermin auf das Geschäftsjahresende. Im Bundesanzeiger sind 2 Dokumente für das vergangene Jahr zu finden. Eine mit der Überschrift Zwischenausschüttung Zahltag: 12.08.2011 Ex-Tag: 20.07.2011 Beschlusstag: 14.07.2011 und eine Endausschüttung: Zahltag: 10.02.2012 Ex-Tag: 18.01.2012 Beschlusstag: 12.01.2012 In beiden Dokumenten sind ausschüttungsgleiche Erträge angegeben (Teilthesaurierungen). Nun frage ich mich, welches ich für die Steuer berücksichtigen muss? Beide oder nur die der Endausschüttung? Was passiert, wenn ich den Fonds noch in diesem Jahr wieder verkaufe (anteilig oder komplett), macht das einen Unterschied? Evtl. ist ein ETFlab auf Dauer ja doch entspannter dachte ich mir. Oder ist es egal, da ich mit dem Aberdeen ja sowieso an die Steuern muss? Bei dem Aberdeen meine ich schon zu verstehen, wie ich da vorgehen muss. Also die Anteile zum Zeitpunkt der Thes. usw... aber diese Sache mit den Teilthesaurierungen und noch dazu mehrere übers Jahr verteilt, verstehe ich nicht . Könntet ihr mir einen Tipp geben? Danke Ich habe die Ausschüttung im Juli übrigens erhalten. Die erhaltenen A sind zu versteuern, die Teilthesaurierung darf bei Veräußerung vom Veräußerungsgewinn abgezogen werden. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Dezember 16, 2012 · bearbeitet Dezember 16, 2012 von kleinerfisch Gehen wir die Fonds mal der Reihe nach durch: HSBC S&P 500 ETF (DE) (DE000A1C22M3) ist ein deutscher Fonds (sieht man an der ISIN, zur Sicherheit noch im Bundesanzeiger unten die Ortsangabe beim Vermerk des Wirtschaftsprüfers checken) -> Besteuerung wird für Dich von Bank und/oder KAG übernommen iShares STOXX Europe 600 (DE) (DE0002635307) ebenfalls deutscher Fonds -> wie oben ComStage ETF MSCI Japan TRN I (LU0392495452) ausländischer Thesaurierer -> potentiell problematisch, aber keine ausschüttungsgleichen Erträge, auch kein Handlungsbedarf Aberdeen Global Emerging Markets Equity Fund A2 (LU0132412106) ausländischer Thesaurierer -> problematisch, da ausschüttungsgleiche Erträge von 0,5279 USD/Anteil Diese sind dann die einzigen, die in die Steuererklärung müssen, wenn die Anteile am 30.09.11 schon in Deinem Besitz waren (siehe "steuerlicher Zufluss" im Bundesanzeiger). Die USD umrechnen mit dem umsatzstuerlichen Umrechnungskurs vom September 11. Keine ausländische Quellensteuer ausgewiesen, also hier kein Handlungsbedarf. Wenn Du Glück hast und dies Deine einzigen Fonds sind, steht der Betrag schon in der Steuerbescheinigung unter "nachrichtlich..." Gruß kleinerfisch Edit: Upps, weg isser. Und dabei habe ich mir solche Mühe gegeben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Dezember 16, 2012 · bearbeitet Dezember 16, 2012 von vanity M. W. ist der HSBC S+P500 trotz dt. ISIN ein Ausländer - die iShares-Falle in anderem Gewand. Nochmal nachgekuckt im Bundesanzeiger HSBC ETFs plc, eine nach irischem Recht inkorporierte Investmentgesellschaft, hat für die Investmentvermögen: ... HSBC S & P 500 ETF Es werden Minimalbeträge thesauriert, zuletzt 0,0005532 pro Anteil. 2000 Anteile (ca. 20k) sollte man schon haben, bevor das steuerlich relevant wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Dezember 16, 2012 ... die iShares-Falle in anderem Gewand. Bezogen auf die doppelte ISIN schon, in steuerlicher Hinsicht ist der HSBC S&P 500 aber m.W.n. ein steuerlich einfacher ausländischer Voll-Ausschütter, bei dem die Versteuerung der jeweiligen ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbeträge) von der Depotbank korrekt vorgenommen wird: Trotz abweichender Ex-, Beschluss- und Zahltage scheint die Endausschüttung auf das Geschäftsjahresende des Fonds zu fallen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 Dezember 16, 2012 Schade das Hansemann weg ist, aber mir habt ihr damit auch geholfen Kleinerfisch und Ceekay! Ich habe zwar schon in meinem Thread die Frage gestellt, weil hier der Beitrag gelöscht wrde, aber nochmal: ich habe die Juli Ausschüttung bekommen, aber es wurden keine Steuern abgezogen bzw. der Freibetrag angetastet... Muss ich genau das nachträglich mit dem EBundesanzeiger vornehmen? @ Ceekay.Genau das habe ich auch gefunden... Ist das Dokument mit der Zwischenausschüttung nicht relevant? Gruß und Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Dezember 16, 2012 Bezogen auf die doppelte ISIN schon, in steuerlicher Hinsicht ist der HSBC S&P 500 aber m.W.n. ein steuerlich einfacher ausländischer Voll-Ausschütter, bei dem die Versteuerung der jeweiligen ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbeträge) von der Depotbank korrekt vorgenommen wird: ... Trotz abweichender Ex-, Beschluss- und Zahltage scheint die Endausschüttung auf das Geschäftsjahresende des Fonds zu fallen. Ich habe keine praktische Erfahrung damit, wäre aber davon ausgegangen, dass der thesaurierte Ertrag (da Ausländer) nicht dem Steuerabzug durch die Depotbank unterliegt. Ich habe nur eine Abrechnung der Zwischenausschüttung (August) vorliegen, zu der mir Vergleichswerte aus dem Buz fehlen. Steuerbasis sind 0,095884873 €/Anteil, deklariert als "Ausl. Dividendenanteil und Veräußerungsgewinne". Bei meinem Inländer (iShares St600 263530) steht da immer noch etwas von "im Fondsvermögen verbliebene Erträge (Teilthsaurierung), die im st.-pfl. Ertrag enthalten sind: x,xx", was hier fehlt. Allerdings kann ich nicht erkennen, ob der HSBC überhaupt was thesauriert hat. Übrigens: der vielgeschmähte Amundi EM (A1C9B1, ausl. Swapper) hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Thesaurierung vorgenommen und sollte damit (steuerlich) rehabilitiert sein. ich habe die Juli Ausschüttung bekommen, aber es wurden keine Steuern abgezogen bzw. der Freibetrag angetastet... Muss ich genau das nachträglich mit dem EBundesanzeiger vornehmen? Also bei mir (s. o.) wurde (korrekterweise) Steuer auf die Ausschüttung erhoben, vielleicht wurde bei dir gegen den Verlusttopf verrechnet. PS: Ich nenne den Thread mal um und nehme Bezug auf den HSBC. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Dezember 16, 2012 Ich habe keine praktische Erfahrung damit, wäre aber davon ausgegangen, dass der thesaurierte Ertrag (da Ausländer) nicht dem Steuerabzug durch die Depotbank unterliegt. Ich habe nur eine Abrechnung der Zwischenausschüttung (August) vorliegen, zu der mir Vergleichswerte aus dem Buz fehlen. Steuerbasis sind 0,095884873 /Anteil, deklariert als "Ausl. Dividendenanteil und Veräußerungsgewinne". Bei meinem Inländer (iShares St600 263530) steht da immer noch etwas von "im Fondsvermögen verbliebene Erträge (Teilthsaurierung), die im st.-pfl. Ertrag enthalten sind: x,xx", was hier fehlt. Allerdings kann ich nicht erkennen, ob der HSBC überhaupt was thesauriert hat. Zum Grundverständnis: Ausschüttung ist Liquidität und hat mit dem steuerlichen Ergebnis NIX zu tun. Die Fonds gestalten die Ausschüttung allerdings regelmäßig so, dass die Ausschüttung ausreicht die Steuern auf das Ergebnis zu zahlen. Solange das der Fall ist, sind auch Teilthesaurierungen bei Auslandsfonds mit der Ausschüttung versteuert. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 Dezember 16, 2012 · bearbeitet Dezember 16, 2012 von Frankman77 ... die iShares-Falle in anderem Gewand. Bezogen auf die doppelte ISIN schon, in steuerlicher Hinsicht ist der HSBC S&P 500 aber m.W.n. ein steuerlich einfacher ausländischer Voll-Ausschütter, bei dem die Versteuerung der jeweiligen ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbeträge) von der Depotbank korrekt vorgenommen wird: Trotz abweichender Ex-, Beschluss- und Zahltage scheint die Endausschüttung auf das Geschäftsjahresende des Fonds zu fallen. Woran erkennst Du das obwohl keines der Daten auf das Geschäftsjahresende fällt? So wie ich das verstanden habe, sind ja genau solche Dinge problematisch,wenn sie nicht auf ein Datum fallen.(gut, wenn es hier kein Problem zu sein scheint) Also die Frage warum kein Steuerabzug erfolgte konnte ich klären: ich hatte die Abrechnugsblätter falsch zusammengeheftet und der erste spontane Blick darauf hatte mich getäuscht . Es erfolgte ganz regulär die verrechnung mit meinem Freibetrag. Frage: Müsste ich nun meine gehaltenen Anteile zum Zeitpunkt des Geschäftsjahresendes oder Jahresende (Datum der Depotabrechnung) mit dem Betrag der Teilthes. multiplizieren (was passiert bei Teilverkäufen während des Jahres nach der Ausschüttung im Juli)? Also ist folgendes Dokument uninteressant für uns (weil die Ausschüttung regulär steuerlich erfasst wurde)? (hier nur Beispielhaft für 2011) Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 Dezember 16, 2012 @ Kleinerfisch: Kannst Du mir sagen, warum beim Stoxx600 in der Abrechnung für die Ausschüttung am 17.09. auch noch ein Brutto-Thesaurierungsbetrag auftaucht von wenigen Cent Beträgen?? Da es ja ein unproblematischer Fonds sit, ist es ja egal, aber es interessiert mich und ich kann den Betrag nicht nachvollziehen. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 Dezember 17, 2012 Woran erkennst Du das obwohl keines der Daten auf das Geschäftsjahresende fällt? Ich vermute dies sehr stark, da anders als bei den irischen iShares neben der Zwischenausschüttung auch eine Endausschüttung, aber keine (Voll-) Thesaurierung veröffentlicht wurde. 100%ige Gewissheit dürfte erst die Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen der diesjährigen Zwischenausschüttung und ein Nachrechnen der von vanity gemachten Angaben (oder ein vorsichtiger Blick in den Prospekt) bringen. Müsste ich nun meine gehaltenen Anteile zum Zeitpunkt des Geschäftsjahresendes oder Jahresende (Datum der Depotabrechnung) mit dem Betrag der Teilthes. multiplizieren (was passiert bei Teilverkäufen während des Jahres nach der Ausschüttung im Juli)? Also ist folgendes Dokument uninteressant für uns (weil die Ausschüttung regulär steuerlich erfasst wurde)? (hier nur Beispielhaft für 2011) Nein, Nix und Ja. M.M.n. ist der Fonds bis zum Beweis des Gegenteils steuerlich einfach und wird von der Depotbank bereits vollständig und korrekt versteuert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 Dezember 17, 2012 · bearbeitet Dezember 17, 2012 von Frankman77 Ok Danke Ceekay, Dann werde ich abwarten und nicht versuchen Dinge zu berechnen die erst noch kommen ;-) Wenn ich das richtig deute, dürfte ein Teilverkauf zwecks Rebalancing auch keinen steuerlichen Mehraufwand bedeuten, oder? Allgemein sollte man doch bei einem Verkauf darauf achten,dass eine potentielle Ausschüttung/Thesaurierung von der Depotbank bereits verbucht wurde. Also wäre es z.B. ungünstig am20.01. Anteile zu verkaufen. Ansonsten sollte es kein "Problem" darstellen, richtig? Schönen Wochenstart! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 22, 2013 M.M.n. ist der Fonds bis zum Beweis des Gegenteils steuerlich einfach und wird von der Depotbank bereits vollständig und korrekt versteuert. ... vielleicht für den Steuerbürger, nicht aber für die Depotbank, denn die KAG hat die steuerlichen Daten der Ausschüttung vom August letzten Jahres (!) geändert und noch ein paar anrechenbare Quellensteuern aufgetan, was zu einem Neuaufwurf der damaligen Abrechnung und einer Erhöhung des Nettoertrags von 0,071 auf 0,084 €/Anteil führt. Frage an die Experten: Gesetzt den Fall, diese Änderung wäre für die private Steuererklärung relevant (was sie bei mir nicht ist) - gehört sie zur Veranlagung 2012 ("Zahlungszeitraum"), die möglicherweise schon längst abgeschlossen ist oder zur Veranlagung 2013 ("Wertstellung")? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 23, 2013 M.M.n. ist der Fonds bis zum Beweis des Gegenteils steuerlich einfach und wird von der Depotbank bereits vollständig und korrekt versteuert. ... vielleicht für den Steuerbürger, nicht aber für die Depotbank, denn die KAG hat die steuerlichen Daten der Ausschüttung vom August letzten Jahres (!) geändert und noch ein paar anrechenbare Quellensteuern aufgetan, was zu einem Neuaufwurf der damaligen Abrechnung und einer Erhöhung des Nettoertrags von 0,071 auf 0,084 €/Anteil führt. Frage an die Experten: Gesetzt den Fall, diese Änderung wäre für die private Steuererklärung relevant (was sie bei mir nicht ist) - gehört sie zur Veranlagung 2012 ("Zahlungszeitraum"), die möglicherweise schon längst abgeschlossen ist oder zur Veranlagung 2013 ("Wertstellung")? Es gibt mittlerweile eine "Änderungsfrist" im Folgejahr (1. Quartal?), danach wird für neue Rechnung geändert. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 Juli 20, 2013 · bearbeitet Juli 20, 2013 von Frankman77 Gerade est gelesen... Ich hatte bei diesem Fonds nichts unternommen in der Steuererklärung 2012, diese aber schon abgegeben... Bedeutet das, dass ich nachträglich etwas unternehmen sollte? Was müsste ich hier nun tun? Gruß frank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 Juli 20, 2013 · bearbeitet Juli 20, 2013 von Frankman77 So ... ich versuche gerade die Abrechnung nachzuvollzihen, ob die Diba die Teilthesaurierungen richtig abgerechnet hat: In der Diba-Ausschüttungsabrechnung vom 16.01.2013 wurde folgendes gerechnet: 0,1469USD * Anteile (hier: der nachrichtliche Betrag). Ich müsste doch noch den Betrag der Teilthesaurierung von 0,0006416USD * Anteile auch (selbstständig) versteuern, oder? Kann mir jemand helfen, wie ich den Betrag der Diba Abrechnung nachvollziehen kann um zu wissen, ob ich etwas unternehmen muss steuerlich? Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 Juli 20, 2013 · bearbeitet Juli 20, 2013 von Frankman77 Abgerechnet wurde laut Diba vom 16.01.2013: Anteile * 0,1469USD sollte ..wenn ich das so zusammenrechne wie hier ( ?? ): Anteile * (Ausschüttungsbetrag + gezahlte Quellensteuer + Teilthes.) = (0,1469+0,0256832+0,0006416)USD = Anteile * 0,1732248USD Also handlungsbedarf, oder? Tut mir echt leid LEute, aber ich habe das noch nicht so verstanden Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Juli 20, 2013 Lieber Frank, bitte nimm es mir nicht krumm, aber ich glaube, Du brauchst einen Steuerberater. Das WPF nährt die Illusion, man könne alles selbst hinbekommen, aber das ist leider nicht so (oder erst nach vielen, vielen Jahren der Anlagepraxis und Beratung durch Fachleute). Hier die Antworten auf Deine Fragen. Sie stehen weiter oben in diesem Thread und wurden von Taxadvisor (sic!) gepostet: Zum Grundverständnis: Ausschüttung ist Liquidität und hat mit dem steuerlichen Ergebnis NIX zu tun. Die Fonds gestalten die Ausschüttung allerdings regelmäßig so, dass die Ausschüttung ausreicht die Steuern auf das Ergebnis zu zahlen. Solange das der Fall ist, sind auch Teilthesaurierungen bei Auslandsfonds mit der Ausschüttung versteuert. Die erhaltenen A sind zu versteuern, die Teilthesaurierung darf bei Veräußerung vom Veräußerungsgewinn abgezogen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 Juli 21, 2013 · bearbeitet Juli 21, 2013 von Frankman77 Danke für die Antwort.Trotzdem möchte ich das bei diesem Fonds mal nachvollziehen... Den Betrag aus der Abrechnung und die Angaben aus dem Bundesanzeiger.Bei dem windbonds konnte ich das mit der Aufschlüsselung von ceekay. Ichwurdemir wenn gerne einen neuen Steuerberater suchen, nicht aus dem Bekanntenkreis.... Sollte ich vorher fragen, ob er in sachen investmentfonds fit ist? Wenn ich die steuern bei Veräußerung wieder zurückholen kann, dann ,USS ich sie ja vorher versteuern... Also die Teilthes. Mit angeben... Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 Juli 21, 2013 · bearbeitet Juli 21, 2013 von Frankman77 So, ich habe nochmal nachgeschaut. Bei der Ausschüttung im Januar: Dieser Gesamtbetrag ist auch als Kap. St. pflichtiger Ertrag auf der 2. Seite der Abrechnung angegeben. Frage: Hier fehlen doch die Teilthes. und auch?? die Quellensteuer? Bei der Ausschüttung am 18.07.2012 war es ganuso: Dieser Gesamtbetrag ist auch als Kap. St. pflichtiger Ertrag auf der 2. Seite der Abrechnung angegeben. Es wurden also jeweils (nur) die nachrichtlich angegebenen Beträge * Anteile versteuert. Richtig? Ich müsste doch für beide Ausschüttungen, die jeweiligen Teilthes. + gezahlte QSt. auch angeben, oder? Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lowecurt Juni 26, 2014 HSBC S&P 500 ETF (DE) WKN A1C22M (ausschüttend) Ist der steuerschön? Da sind irgendwelche ausschüttungsgleiche Erträge drin... siehe Bild. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
holzhacker Juni 26, 2014 HSBC S&P 500 ETF (DE) WKN A1C22M (ausschüttend) Ist der steuerschön? Da sind irgendwelche ausschüttungsgleiche Erträge drin... siehe Bild. Ja, der ist steuerschön. Da die ausgeschütteten Beträge deutlich höher sind als die ausschüttungsgleichen Erträge und diese somit direkt verrechnet werden entsteht hier kein Aufwand! Ob das zukünftig so bleibt kann dir heute natürlich niemand sagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lowecurt Juni 26, 2014 Mein Beitrag wurde aus einem anderen Thread hierhin verschoben. Danke für die Antwort, aber ich lasse trotzdem die Finger davon. Diese ausschüttungsleichen Erträge bei ausländischen Fonds verwirren nur Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag