Zum Inhalt springen
MoritzN

Riester-Förderung: Sonderausgabenabzug bei weniger als 4% des Bruttoeinkommens

Empfohlene Beiträge

MoritzN

Hallo,

 

ich bin neu im Forum und habe eine - eigentlich recht einfache - Frage, die ich aber so noch nicht über die Suche eindeutig beantworten konnte...

Beispielfall:

Ledige Person, 50.000 Euro brutto Jahreseinkommen, bestehender Riester-Vertrag.

Die Person möchte nun monatlich 41,67 Euro (=500 Euro jährlich = 1 % ihres Bruttojahreseinkommens) in ein Riester-Produkt einzahlen.

 

Dass sie dadurch nicht die volle Zulage von 154 erhält ist klar, weil weniger als 4% des Bruttoeinkommens des Vorjahres eingezahlt wurden.

Nun aber meine Frage: Kann die Person die 500 Euro Beiträge vollständig beim Sonderausgabenabzug geltend machen? (so habe ich es bisher angenommen)

Oder (Alternative, hoffentlich ist dem nicht so): Kann die Person nur ein Viertel der gezahlten Beiträge absetzen, weil 1% statt 4% des Vorjahresbruttos eingezahlt wurden?

 

Bei euren Antworten würde ich mich sehr freuen, wenn ihr eine externe Quelle als Beleg angebt, um die Aussage nachvollziehbar zu machen.

 

Vielen Dank!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
neysee

Ledige Person, 50.000 Euro brutto Jahreseinkommen, bestehender Riester-Vertrag.

Die Person möchte nun monatlich 41,67 Euro (=500 Euro jährlich = 1 % ihres Bruttojahreseinkommens) in ein Riester-Produkt einzahlen.

 

Dass sie dadurch nicht die volle Zulage von 154 erhält ist klar, weil weniger als 4% des Bruttoeinkommens des Vorjahres eingezahlt wurden.

Nun aber meine Frage: Kann die Person die 500 Euro Beiträge vollständig beim Sonderausgabenabzug geltend machen? (so habe ich es bisher angenommen)

 

Ja. Und die steuerlich Betrachtung wird in etwa (da das FA nur in vollen Euro rechnet) so aussehen:

 

Riesterbeiträge: 500

zzgl. Zulagenanspruch: 41,71

Absetzbar: 541,71

 

Es werden als 541,71 als Sonderausgaben berücksichtig, die bei dem Jahreseinkommen sicher zu einem Steuervorteil führen, der höher ist als der Zulagenanspruch. Letzterer wird vom Steuervorteil wieder abgezogen (also auf die ESt wieder draufgeschlagen). Die Zulage muss also trotzdem beantragt werden, sonst verliert man Geld.

 

Genauso wie es einem unbenommen ist, weniger als die 4% zu zahlen, kann es auch mehr sein, der Sonderausgabenabzug geht bis 2100 Euro.

 

Bei euren Antworten würde ich mich sehr freuen, wenn ihr eine externe Quelle als Beleg angebt, um die Aussage nachvollziehbar zu machen.

 

EStG §10a

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux

Du hast es zwar nicht gefragt :P: Das eigentlich Interessante ist meines Erachtens, dass man auch mehr als 4% steuerlich ansetzen kann (bis zur Fördergrenze natürlich).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...