Matthew Pryor Dezember 5, 2012 Zu einer Abwägung der Vor- und Nachteile,so banal das jetzt auch klingt.Ein Selbständiger hat da wahrscheinlich schon einmal andere Präferenzen als ein Angestellter,dem die Lohnfortzahlung zunächst einmal sicher ist.Man sollte alle möglichen Konstellationen kennen. Habe ich 2 verschiedene Anbieter,gibt es 3 Möglichkeiten: 1.Keiner zahlt 2.Beide zahlen 3.Einer von beiden zahlt Wähle ich ein Paket,bleibt nur Möglichkeit 3.Dann muss ich aber wissen,unter welchen Voraussetzungen die Versicherer Ihre jeweiligen Zahlungen beginnen/einstellen/wiederaufnehmen.Und wie Sie Arbeits- bzw. Berufsunfähigkeit definieren.Ob eine Teil-AU ein möglicher Aspekt sein kann/muss. Schlussendlich habe ich dasselbe Problem,dass sich mir bei einer Nichttrennung von Altersvorsorge und Risikoabsicherung stellt (beispielhaft sei die hier in letzter Zeit gern und häufig diskutierte Rürup-BU-Kombi genannt):Der Anbieter,der für mich erste Wahl bei der BU ist,muss nicht zwangsläufig ein für mich passendes KTG im Angebot haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker Dezember 5, 2012 Danke schonmal für die Hinweise, habe mir heute schonmal bei meinen beiden "Stammversicherungen" Debeka und Allianz Angebote angefordert, auch die HUK gucke ich mir gleich mal an Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Dezember 5, 2012 Meine Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich bei der Allianz und die Krankentagegeldversicherung bei der Debeka. Eine Krankenhaustagegeld ist bei mir mit enthalten, die ich schon einmal ohne Probleme in Anspruch nehmen musste. Es gibt daher auch mal positive Berichte, wo der Versicherer ohne weiteres zahlt.... Vielleicht kann man hier auch einige Tarife auflisten, analysieren etc. wenn das Thema hier schon zentral dafür genutzt werden soll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Dezember 5, 2012 Das Mitglied Peter Wolnitza hat auf seiner Homepage einen Blog, in dem er u.a. auch auf das Problem BU/KTG eingeht. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist dort die Rede von lediglich 2-3 Gesellschaften, die ihre Bedingungen so optimal aufeinander abgestimmt haben, dass keine Leistungslücken entstehen bei AU/BU. Leider wurden dort keine Namen genannt - aber vielleicht kann er sich hier dazu äußern... Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 5, 2012 · bearbeitet Dezember 5, 2012 von Matthew Pryor Alte Leipziger/Hallesche,Axa,Universa.... Das ist aber nach wie vor nicht zielführend. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Dezember 5, 2012 · bearbeitet Dezember 5, 2012 von Licuala Alte Leipziger/Hallesche,Axa,Universa.... Das ist aber nach wie vor nicht zielführend. Danke für den Hinweis. Bei welcher Gesellschaft würdest du eine passende Kombi zur SBU der Alten Leipziger (SecurAL BV10) sehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 5, 2012 · bearbeitet Dezember 5, 2012 von Matthew Pryor Gerne. 3.Einer von beiden zahlt Wenn Du Dich für diese relativ sichere Möglichkeit entscheiden möchtest,kann es nur die Hallesche sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Dezember 5, 2012 Gerne. 3.Einer von beiden zahlt Wenn Du Dich für diese sichere Möglichkeit entscheiden möchtest,kann es nur die Hallesche sein. Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Dezember 6, 2012 Licuala weist hier korrekterweise auf eine wichtige Problematik hin. Nur wenige Versicherer garantieren eine lückenlose Abstimmung zwischen KTG und BU Leistungen deren Problematik sich aus den Definitionen für AU und BU ergeben. Die AL und die Hallesche haben bspw. speziell zu diesem Sachverhalt auch ein Druckstück veröffentlicht in dem sie die möglichen Lücken die sich beim Übergang KTG (Arbeitsunfähigkeit) zu BU (Berufsunfähigkeit) ergeben können aufzeigen und in dem sie einen lückenlosen Übergang innerhalb der Gesellschaften ihres Konzerns "zusichern". Ähnliche Regelungen haben die Barmenia und Universa zwischen ihren KV und LV Gesellschaften etabliert. BU-KTG.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker Dezember 6, 2012 Licuala weist hier korrekterweise auf eine wichtige Problematik hin. Nur wenige Versicherer garantieren eine lückenlose Abstimmung zwischen KTG und BU Leistungen deren Problematik sich aus den Definitionen für AU und BU ergeben. Die AL und die Hallesche haben bspw. speziell zu diesem Sachverhalt auch ein Druckstück veröffentlicht in dem sie die möglichen Lücken die sich beim Übergang KTG (Arbeitsunfähigkeit) zu BU (Berufsunfähigkeit) ergeben können aufzeigen und in dem sie einen lückenlosen Übergang innerhalb der Gesellschaften ihres Konzerns "zusichern". Ähnliche Regelungen haben die Barmenia und Universa zwischen ihren KV und LV Gesellschaften etabliert. Ok, das bedeutet für mich im Klartext das das Sinnvollste wäre das KTG auch bei der Nürnberger abzuschließen ?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grubenolm Dezember 6, 2012 Hallo, aus aktuellem Anlass wollte ich mich auch mal informieren nach einer Krankentragegeld-Versicherung. Beiträge um 5 sind ja akzeptabel. Ich war grad auf der Seite der Halleschen, da gibts jetzt nur noch das Krankentagegeld (nicht Verdienstausfall), wie hoch sollte man das versichern? Könnte man - rein theoretsich - auch mehr als sein aktuelles netto versichern? Was passiert, wenn ich derzeit ein höheres EInkommen habe, dieses späöter wegfält,MUSS ich die Krankentagegeld-Versicherung etsprechend nach unten hin anpassen? Und: hier wurde agesprochen, dass eine Krankentagegeldversicherng auch die Zeit der BU-Leistung überbrückt, das finde ich sehr interessant, Aber ich gehe mal davon aus, dass das Krankentagegeld aucg nur max. 72 Wochen bezahlt wird, eben so lange wie auch Anspruch auf Krankengeld der Krankenkasse besteht, korrekt? Danke erstmal, Grüße Olm Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker Dezember 8, 2012 Hallo Olm, nein du darfst das KTG nur so abschließen das du dich bei Zahlung nicht besser stellst als jetzt, die Versicherung zahlt sonst nur den Teil der wirklich als Verdienstausfall anzusehen ist. Änderungen musst du somit meiner Meinung nach dem Versicherer anzeigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag