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SkyWalker

Krankentagegeldversicherung für mich gesucht

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SkyWalker

Hallo, da ich eine BU Versicherung habe ist mir die Frage gekommen wäre es sinnvoll zusätzlich eine Krankentagegeld abzuschließen?

 

Darauf bekommen bin ich durch meinen Versicherungsberater. Im Internet habe ich schonmal per Vergleichsrechner verschiedene Tarife verglichen, es kommt ungefähr ein monatlicher Beitrag von 4,- zustande (25,- TG Satz). Das finde ich für den gebotenen Schutz doch sehr wenig. Die Bedingungen sind laut Internet, in diesem Fall bei der Halleschen, sehr fair für den Kunden.

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swingkid

Wie alt bist Du denn?

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polydeikes

Das wesentliche Problem ist der Zeitraum zwischen bspw. Erkrankung und Leistung von bspw. BU Versicherung oder Unfallversicherung. Dieser Zeitraum fällt in aller Regel zeitlich gesehen weit höher aus, als eine Lohnfortzahlung stattfindet bzw. bspw. Leistungen aus der GKV zu erwarten sind.

 

Ein Krankentagegeld kann diesen Zeitraum überbrücken und gegebenenfalls Lücken schließen.

 

Aber auch hier ist natürlich entscheidend, wie sehr man auf bestimmte laufende Einnahmen / Geldmittel angewiesen ist. Man muss sich also die Frage in die Richtung stellen: Komme ich im Falle eines Falles 6-8-12 Monate ohne Einkommen aus?

 

Ich persönlich würde Krankentagegeld nicht als grundsätzlich existenziell notwendig ansehen. Aber gerade wenn man bspw. durch finanzielle Verpflichtungen oder wenig Rücklagen auf fortlaufendes Einkommen angewiesen ist, sollte man Krankentagegeld in Betracht ziehen.

 

Absolut empfehlenswert ist KT für Selbstständige und Freiberufler, wenn deren Einkommen an die eigene Arbeitskraft gekoppelt ist.

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SkyWalker
· bearbeitet von SkyWalker

Wie alt bist Du denn?

 

Mitte zwanzig.

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swingkid

Ich frage,weil Du nicht der 1. wärst, der Krankentage- und Krankenhaustagegeld verwechselt. Passt aber wink.gif. Ob es generell Sinn macht, wirst Du für Dich entscheiden. Wenn Du Dich absichern möchtest, spricht unter anderem für die Hallesche, dass eine Rückfallerkrankung keine Auswirkungen auf die Zahlung des Krankentagegeldes hat, was bei anderen Versicherern nicht so klar geregelt ist, und eine Zahlung auch bei Kur- und Sanatoriumsaufenthalten sowie bei Rehabilitationsmaßnahmen erfolgt. Im Großen und Ganzen eine gute Adresse für Krankentagegeld.

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SkyWalker

Danke swingkid, zudem entfällt bei der Halleschen eine Gesundheitsprüfung, aus der im Leistungsfall auch immer noch ein Strick gedreht werden kann. Von der im I-net gefundenen Tarifen der momentan ganz klar attraktivste. Nur eins will man ja auch nicht, sich überversichern.

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polydeikes

Krankentagegeld gehört in eine ganzheitliche Betrachtung der Einkommensabsicherung während des Erwerbslebens einfach hinein. Von Überversicherung kann da keine Rede sein. Zwischen sinnvoll und existenziell notwendig gibt es aber natürlich Unterschiede.

 

Es ist beispielsweise nicht sinnvoll für 500 Euro ein gebrauchtes Kraftfahrzeug mit vielleicht 15k Schadenswert Vollkasko zu versichern und bei 5 Euro im Monat für Krankentagegeld von Überversicherung zu sprechen. Nur um mal die Relationen anzusprechen.

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swingkid
zudem entfällt bei der Halleschen eine Gesundheitsprüfung

?? Für Dich im Speziellen oder meinst Du bei Erhöhungen?

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SkyWalker

@poly, ja dieses Beispiel ist mir bekannt, ich ahbe mir den Antrag mal zuschicken lassen, denke ich werde morgen abschließen.

 

@swing, Ich gehe davon aus das im Allgemeinen beim Krankentagegeld bei der Halleschen keine Gesundheitsprüfungen anfallen.

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polydeikes

Nein, Gesundheitsfragen gibt es 12 Stück bei der Halleschen. Nur die nachträgliche Erhöhung im Rahmen der Dynamisierung ist quasi ohne erneute Prüfung möglich. Anbei hast du die Gesundheitsfragen.

 

Finden derzeit oder fanden in den letzten 3 Jahren ambulante Untersuchungen (auch Kontrolluntersuchungen

wegen Vorerkrankungen oder Entwicklungsstörungen) oder Behandlungen durch Ärzte,

Heilpraktiker oder andere Personen, die diese durchgeführt haben, statt oder bestand Pfl egebedürftigkeit?

 

Werden oder wurden in den letzten 3 Jahren regelmäßig Arzneimittel ggf. auch zur reinen Vorbeugung

eingenommen?

 

Bestehen derzeit oder bestanden in den letzten 3 Jahren unbehandelte Krankheiten, Beschwerden,

Abhängigkeiten (z. B. Drogen, Alkohol, Medikamente), körperliche Fehler oder psychische Störungen?

 

Besteht eine anerkannte Behinderung? Falls »ja«, bitte Kopie des Feststellungsbescheids mit genauer

Bezeichnung der Behinderung und Behinderungsgrad beifügen.

 

Ist eine ambulante oder stationäre Behandlung, Untersuchung oder Operation durch Ärzte, Heilpraktiker

oder andere Personen notwendig, angeraten oder beabsichtigt?

 

Fanden in den letzten 10 Jahren stationäre Behandlungen, Operationen oder Un ter suchungen statt? (Bis

Eintrittsalter 32 nur für die letzten 5 Jahre zu beantworten. Defi nition »Eintrittsalter« siehe Rückseite.)

 

Bestehen chronische Leiden, organische oder körperliche Fehler (auch Kiefer anoma lien)?

Besteht zurzeit eine Schwangerschaft?

 

Findet derzeit oder fanden in den letzten 3 Jahren eine Behandlung, Untersuchung oder Beratung wegen

Sterilität statt oder besteht ein unerfüllter Kinderwunsch (für Männer und Frauen zu beantworten)?

 

Wurde in den letzten 10 Jahren eine psychotherapeutische Behandlung angeraten, durchgeführt oder ist

eine solche beabsichtigt?

 

Wurde jemals eine HIV-Infektion festgestellt (z. B. durch einen Aids-Test)?

 

Werden Brillen oder Kontaktlinsen getragen oder wurden diese angeraten oder verordnet? (Dioptrienwerte

ab + 8/ 8 bitte angeben.) Bei Fehlsichtigkeit gilt für die jeweilige Person ggf. folgender

monatlicher Zuschlag als vereinbart: für Tarif AE: 2,50 Z; für Tarif BEa 50/BEb 50/BEc 50: 0,85 Z;

für Tarif BEa 70/BEb 70/BEc 70: 1,20 Z; für Tarif BEa 80/BEb 80/BEc 80: 1,35 Z.

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swingkid
Ich gehe davon aus das im Allgemeinen beim Krankentagegeld bei der Halleschen keine Gesundheitsprüfungen anfallen.

Dochdoch,wie von Polydeikes bereits ausgeführt,gilt das nur nicht für Anpassungen bei Gehaltssteigerungen bzw. bei Karenzzeitverkürzungen, die aber eher für Freiberufler interessant sein können. Allerdings solltest Du Deinen Antrag einmal prüfen. Wenn dort 12 Gesundheitsfragen aufgeführt sind, ist es der falsche. Es gibt einen speziellen für Verdienstausfall, der sich auf 5 Fragen beschränkt und nicht ganz so rigide ist.

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SkyWalker
Ich gehe davon aus das im Allgemeinen beim Krankentagegeld bei der Halleschen keine Gesundheitsprüfungen anfallen.

Dochdoch,wie von Polydeikes bereits ausgeführt,gilt das nur nicht für Anpassungen bei Gehaltssteigerungen bzw. bei Karenzzeitverkürzungen, die aber eher für Freiberufler interessant sein können. Allerdings solltest Du Deinen Antrag einmal prüfen. Wenn dort 12 Gesundheitsfragen aufgeführt sind, ist es der falsche. Es gibt einen speziellen für Verdienstausfall, der sich auf 5 Fragen beschränkt und nicht ganz so rigide ist.

 

Moin, danke für den Hinweis. Mal eben nachgezählt, es sind genau 12 Gesundheitsfragen. Habe mir jetzt morgen jemanden von der Halleschen nach Hause bestellt, der soll sich das mal angucken.

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swingkid

Der sollte es sein wink.gif

Hallesche Krankentagegeld

 

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polydeikes

Und wieso sind das nun 2 unterschiedliche Anträge?

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swingkid

Unter anderem weil

-die Frage nach der regelmäßigen Einnahme von Arzneimitteln fehlt;

-die Frage 3 des kürzer gehaltenen Antrages die Frage nach psychischen Störungen ausklammert;

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polydeikes

Schon gesehen, aber wo liegt der Unterschied zwischen dem mir vorliegenden Antrag für das KT und diesem Verdienstausfallschutz? Bzw. was ist der Unterschied zwischen KT und dem Verdienstausfallschutz?

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swingkid

Es gibt keinen. Wenn Krankentagegeld versichert werden soll, lieber den Antrag "Verdienstausfallschutz". Warum es 2 verschiedene Anträge gibt? Das musst Du die Hallesche fragen unsure.gif

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SkyWalker

Der sollte es sein wink.gif

Hallesche Krankentagegeld

 

 

:thumbsup:

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SkyWalker
· bearbeitet von SkyWalker

Hallo, ich stehe gerade davor mir eine Krankentagegeldversicherung für relativ kleines Geld abzuschließen. Ich würde diesen Faden gerne nutzen um Userfragen und insbesondere auch Erfahrungen zu sammeln, dankbar wäre ich zb. für empfehlenswerte Gesellschaften.

 

Ich bin auf der Suche nach einer Versicherung mit Tagessatz 20,-, Laufzeit 45 Jahre, keine gesundheitlichen Einschränkungen, Alter bei Abschluss 22 Jahre, Bürotätigkeiten.

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CHX

Falls du schon eine BUV haben solltest, wäre es ggf. erstrebenswert, die KTG-V bei der gleichen Gesellschaft abzuschließen.

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SkyWalker

Das wäre die Nürnberger, aus welchem Grund macht das deiner Meinung nach Sinn? Die BU und die KTG sind doch 2 unterschiedliche paar Schuhe...

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Mato

Ich habe meine Krenkentagegeldversicherung bei der HUK Coburg, dort habe ich auch meine Krankenversicherung. Prinzipiell spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, die Krankentagegeldversicherung bei einem anderen Unternehmen abzuschließen, also unabhängig von Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich habe die bei der Krankenversicherung abgeschlossen, weil es mir einfacher erschien (kein weiterer Arztbesuch etc.). Generell denke ich, dass so eine lange Krankheit unwahrscheinlich ist (toitoitoi), aber für den Ernstfall halt entsprechende Zahlungen kommen. Der monatliche Beitrag ist entsprechend der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit gering, bei Interesse gibts auf der HUK Seite einen Beitragsrechner dafür.

 

Gruß

Mato

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Matthew Pryor
Das wäre die Nürnberger, aus welchem Grund macht das deiner Meinung nach Sinn? Die BU und die KTG sind doch 2 unterschiedliche paar Schuhe...
Ich gehe davon aus,dass er meint,dass einer der beiden Versicherer (BU oder KTG) in der Leistungspflicht sein muss.Dem ist aber nicht zwingend so.Es gibt Gesellschaften,die versprechen,dass einer der beiden Versicherer zahlen muss,wenn beide Versicherungsarten im Konzernverbund bestehen.

Denn im schlimmsten Fall kann es passieren,dass Du weder arbeitsunfähig noch berufsunfähig bist.Die Definitionen und Klauseln geben da durchaus Interpretationsspielraum.

Viele Versicherer stellen aber auch darauf ab,dass eine Vollkostenkrankenversicherung neben der BU besteht.Ein separates KTG als Zusatzversicherung wäre dann demnach nicht ausreichend.

Der Hinweis mag berechtigt sein,zielt so aber erst einmal ins Leere.

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CHX

Das wäre die Nürnberger, aus welchem Grund macht das deiner Meinung nach Sinn? Die BU und die KTG sind doch 2 unterschiedliche paar Schuhe...

 

Es gibt Gesellschaften, die ihre Bedingungen bei BUV und KTG-V hinsichtlich Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit so abgestimmt haben, dass dahingehend keine Probleme auftauchen, dass du für eine KTG-V nicht mehr arbeitsunfähig bist und gleichzeitig für eine BUV noch nicht als berufsunfähig eingestuft wirst, du also ohne Leistung dastehen würdest.

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Matthew Pryor

Was im Umkehrschluss auch dazu führen kann,dass statt 2 Gesellschaften nur eine in der Leistungspflicht ist.Nämlich dann,wenn bedingungsgemäß sowohl Arbeits- als auch Berufsunfähigkeit vorliegt.Was wiederum eine Verschlechterung für den Versicherten darstellt.

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