Frankschmidt Dezember 3, 2012 · bearbeitet Dezember 3, 2012 von Frankschmidt Hallo, zu meiner Person: 2.1 43 Jahre, verheiratet, keine Kinder, geplanter Renteneintritt mit 65 2.2 selbständig (nicht rentenversicherungspflichtig) / 50000 zu versteuerndes Einkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig: 2500 2.3 mtl. reserviertes Kapital ca. 500 2.4 Risikotyp / Risikobereitschaft / Umgang mit Verlusten: geht so 2.5 bisherige Risikovorsorge / 2 Eigentumswohnungen, eine davon vermietet, 1 private Rentenvers. , , Edelmetalle, Cashreserven 2.6 Umfang der Absicherung (Einzelperson, Familie, Lebenspartner) siehe 2.6 2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen: so einiges ich bin selbstständig und meine Frau arbeitet etwas bei mir mit. Wir haben das per 400 EUR Minijob gemacht worüber sie rentenversicherungspflichtig ist, da sie die fehlenden 4,6% GRV Beitrag selbst zahlt. Wegen diesem Minijob ist sie ja unmittelbar Riester Zulagen und förderberechtig und ich, so wie ich es verstanden habe, "mittelbar". So ganz verstehe ich es noch nicht wegen de Zulagen. Priorität hätte jetzt bei der Riesterrentenversicherung erst mal meine Frau. "Überzahlte Beiträge" sollen wegen Pfändungsschutz verhindert werden. Daher ein paar Konstellationen: 1) meine Frau zahlt den maximalen für uns förderbaren Beitrag ein. Das müßten 1946,00 EUR (+154,00 EUR Zulage) = 2100 EUR sein, oder? Oder ist das wegen des Minijobs zu viel und es wären sogenannte "überzsahlte Beiträge"? Und wie sähe es bei mir aus?: A) kann ich nur den Mindestbetrag von 60,00 EUR zahlen und bekomme 154 EUR Zulage B.) oder kann ich auch 1946,00 EUR einzahlen, bekomme 154,00 EUR Zulage und kann die 1946,00 noch absetzen? 2) Die Frage ist, kann man als Ehepaar wenn man 2 Verträge hat: A) insgesamt nur 2100,00 EUR absetzen? B.) oder das Doppelte? Also 4200,00 EUR C) Oder geht das nur in einer Ehe wo beide rentenversicherungspflichtig sind? D) oder ist bei 2100,00 EUR immer cap, egal ob Ehe oder nicht? Grüße Frank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag