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tonimeloni7

BU-Rente nachträglich erhöhen

Empfohlene Beiträge

tonimeloni7

Hallo zusammen!

 

Ich habe gerade folgende Situation. Letztes Jahr habe ich eine BU bei der Nürnberger abgeschlossen. Damaliger Verdienst 46000 im Jahr. BU-rente von 1500 mit jährlicher 5% Dynamik. Situation seit Januar diesen Jahres: Arbeitgeber Wechsel - neue Position - mehr Gehalt - aktuell 57000.

 

Aufgrund des höheren gehalts, möchte ich nun die bu-rente erhöhen und zwar auf 2000. Da die Versicherungen wegen unisex für Männer teurer werden, möchte ich gerne kurzfristig erhöhen, um danach nicht den teuren Tarif nehmen zu müssen.

 

Mein Versicherungsmakler hat gemeint, dass es zwar generell möglich ist den aktuellen vertrag zu ergänzen, es aber zeitlich eng wird (21.12). Jetzt hat er mir empfohlen, einfach einen zweiten Vertrag für 500 abzuschließen, damit ich auf meine 2000 komme. Rahmenbedingungen sind die gleichen wie beim alten. Was haltet ihr davon?

 

Greifen bei einer bu-anpassung nach dem 21.12. Tatsächlich die teureren unisex Tarife?

 

Wann genau bin ich gesetzlich eigentlich berufsunfähig? Ich bin in der niedrigsten bzw. Günstigsten Gruppe eingeordnet (1+).

 

Viele grüße toni

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Matthew Pryor

Möglich,dass die Frist für die Inanspruchnahme der NV bereits verstrichen ist.Genaueres kann Dir die Nürnberger oder aber der Makler sagen.

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tonimeloni7

Ja der Makler hat mir das so gesagt. Da gibts anscheinend eine Möglichkeit einer Anpassung nach "Karrieresprüngen" aber wiegesagt, sind die wohl zu langwierig!

 

NV heißt?

 

Ich hab ihn dann noch gefragt, ob es für mich irgendwelche Nachteile hat, wenn ich einen zweiten Vertrag abschließe.

Antwort war ganz klar NEIN.

 

 

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Matthew Pryor
NV heißt?

NV=Nachversicherung.

Ja der Makler hat mir das so gesagt. Da gibts anscheinend eine Möglichkeit einer Anpassung nach "Karrieresprüngen" aber wiegesagt, sind die wohl zu langwierig!

Was geben denn die Bedingungen her?Dort ist eindeutig,wann die Meldefrist für die Inanspruchnahme für die NV ist.Ich kenne die Fristen der Nürnberger nicht aus dem Stand,6 Monate sind aber nicht unüblich.Ansonsten:Fragen kostet nichts...

Ich hab ihn dann noch gefragt, ob es für mich irgendwelche Nachteile hat, wenn ich einen zweiten Vertrag abschließe.

Wenn die NV nicht möglich sein sollte,wäre das eine Option.Ich würde mich aber von Unisex nicht drängen lassen,jetzt noch husch,husch den erstbesten Vertrag abzuschließen!

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tonimeloni7

12.4.1 Nachversicherungsgarantie Optionen zu Lebensphasen

Gewähren Sie vor Eintritt des BU-Falles bedingungsgemäß Optionen auf Erhöhung der Versicherungsleistungen und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung? Wenn "Ja", welche Optionen bieten Sie an?



Beispiel: a) Heirat; B) Geburt eines Kindes; c) Existenzgründung; d) Scheidung; e) Sonstiges

Bei gewissen Ereignissen kann der Versicherer dem Versicherten während der Beitragszahlungsdauer das Recht einräumen, die Anwartschaft auf BU-Rente zu erhöhen.

Erläuterung: Antwort: Ja

a) bis d) Ja



e) Sonstiges: berufliche Höherqualifikation, Einkommenserhöhung, Finanzierung, Wegfall des BU-Schutzes aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Selbständigen und Handwerkern, Adoption eines Kindes.

12.4.2 Nachversicherungsgarantie Altersgrenze

Falls Sie Frage 12.4.1 mit Ja beantwortet haben: Bis zu welchem Lebensjahr besteht die Nachversicherungsgarantie?

Frage: Antwort: Bis zum 45. Lebensjahr.

12.4.3 Nachversicherungsgarantie Frist für Ausübung

Gibt es eine Frist, innerhalb der das Änderungsbegehren geltend gemacht werden muss? Wenn ja, geben Sie die Frist bitte an.



Antwort: Ja, Innerhalb von 6 Monaten.

Ich zahle jetzt für die 500 BU-Rente zusätzlich 17 im Monat. Komme also in Summe für meine 2000 BU-Rente auf 67 im Monat.

Wollte noch vor der Umstellung nachversichern, um die noch günstigen Konditionen zu ergattern.

Aber mir stellt sich die Frage, wenn ich eine "normale" Nachversicherung vornehme, ob dann zu neuen Unisex-Konditionen gerechnet wird!?

 

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blümchen24

12.4.1 Nachversicherungsgarantie Optionen zu Lebensphasen

Gewähren Sie vor Eintritt des BU-Falles bedingungsgemäß Optionen auf Erhöhung der Versicherungsleistungen und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung? Wenn "Ja", welche Optionen bieten Sie an?



Beispiel: a) Heirat; B) Geburt eines Kindes; c) Existenzgründung; d) Scheidung; e) Sonstiges

Bei gewissen Ereignissen kann der Versicherer dem Versicherten während der Beitragszahlungsdauer das Recht einräumen, die Anwartschaft auf BU-Rente zu erhöhen.

Erläuterung: Antwort: Ja

a) bis d) Ja



e) Sonstiges: berufliche Höherqualifikation, Einkommenserhöhung, Finanzierung, Wegfall des BU-Schutzes aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Selbständigen und Handwerkern, Adoption eines Kindes.

12.4.2 Nachversicherungsgarantie Altersgrenze

Falls Sie Frage 12.4.1 mit Ja" beantwortet haben: Bis zu welchem Lebensjahr besteht die Nachversicherungsgarantie?

Frage: Antwort: Bis zum 45. Lebensjahr.

12.4.3 Nachversicherungsgarantie Frist für Ausübung

Gibt es eine Frist, innerhalb der das Änderungsbegehren geltend gemacht werden muss? Wenn ja, geben Sie die Frist bitte an.



Antwort: Ja, Innerhalb von 6 Monaten.

Ich zahle jetzt für die 500 BU-Rente zusätzlich 17 im Monat. Komme also in Summe für meine 2000 BU-Rente auf 67 im Monat.

Wollte noch vor der Umstellung nachversichern, um die noch günstigen Konditionen zu ergattern.

Aber mir stellt sich die Frage, wenn ich eine "normale" Nachversicherung vornehme, ob dann zu neuen Unisex-Konditionen gerechnet wird!?

 

 

mal was ganz anderes.

Warum, wenn du schon eine zweite BU abschließen möchtest, muß das beim gleichen Vers sein?

Kannst doch genauso gut zu einem anderen gehen. Vergleichen hilft immer. Ich sag das nur, weil ich gerade eben seit Jahren einen BU Fall habe und meine Vers sich weigert zu zahlen. Thematik und genaueres auch hier im Forum. Ich hatte mal 2 LV mit BUZ und mich von einer getrennt.

War evtl die falsche, die ich gekickt habe.

Übrigens Glückwunsch zum neuen Job und der damit verbunden Gehaltsteigerung.

 

Gruß blümchen24

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tonimeloni7

Ursprünglich wollte ich ja meinen bestehenden Vertrag erhöhen. Das scheint auch möglich zu sein und zwar im Rahmen eines Karrieresprungs. Aber wiegesagt, da glaub mein Versicherungsmakler nicht, dass wir das noch vor der Unisex-Umstellung hinbekommen. Deshalb war sein Vorschlag, einfach eine neue BU aufzusetzen, was ich jetzt dann auch gemacht habe.

 

Ja klar... dass die BU im Leistungsfall nicht zahlt, ist eine andere Geschichte.

 

Ich z.B. habe eine Ausschlussklausel für Erkrankungen mit drin, resultierend aus meinem Tinitusleiden. Sollte ich mal durch phsychische Probleme BU werden, ist meine BU in Händen des zu untersuchenden Arztes. Sollte im Befund nur annähernd das Wort Tinnitus drinstehen, wars das wohl mit der BU!

 

Ist aber auch die einzigste Ausschussklausel, die ich drin habe.

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Gerald1502

Ja klar... dass die BU im Leistungsfall nicht zahlt, ist eine andere Geschichte.

 

Ich z.B. habe eine Ausschlussklausel für Erkrankungen mit drin, resultierend aus meinem Tinitusleiden. Sollte ich mal durch phsychische Probleme BU werden, ist meine BU in Händen des zu untersuchenden Arztes. Sollte im Befund nur annähernd das Wort Tinnitus drinstehen, wars das wohl mit der BU!

 

Ist aber auch die einzigste Ausschussklausel, die ich drin habe.

Das Versicherer nicht zahlen, kann auch an falsch ausgefüllten Gesundheitsfragen liegen, oder auch, dass die 50% Grenze nicht erreicht wird.

 

Eine Frage hätte ich. Ist der Ausschluss jetzt in der neuen BUV drin, oder schon mit bei der bereits bestehenden BUV?

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tonimeloni7

@Gerald: In beiden, da der neue auf dem alten beruht. Tinnitus ist bei mir nicht heilbar, dehalb würde es spätestens beim Leistungsfall rauskommen, dass ich bei meinem Ursprungsvertrag den Tinnitus angegeben habe.

 

 

 

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Matthew Pryor

Was mich interessieren würde:Wie ist denn der Ausschluss exakt formuliert?

phsychische Probleme

physisch?psychisch?beides?

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tonimeloni7

genauen wortlaut muss ich nochmal nachschauen... ich meine psychische probleme... davon steht aber nix in der klausel drin...

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