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Pfennigfuchser

Hausratversicherung

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser

Nachdem ich mit der Suche nicht so Recht zu meinem Problem fündig geworden bin:

 

Wir haben bisher keine Hausratversicherung und möchten auch auf Dauer keine haben, da wir die Gefahren außer Einbruch für relativ klein halten. In unserer Gegend ist zwar schon häufiger eingebrochen worden, das betraf jedoch immer das Erdgeschoß und wir wohnen im dritten OG.

 

ABER: demnächst wird bei uns für ein paar Wochen ein Gerüst vorm Haus stehen. Über Weihnachten, wenn wir nicht da sind, auf der schlechter einsehbaren Seite. Haus- und Kellertür usw. sind gut gesichert, aber die Fenster/Balkontüren im 3. OG sind natürlich nicht besonders einbruchhemmend.

 

Ich suche daher eine günstige Hausratversicherung die hauptsächlich den Einbruchdiebstahl abdecken soll, alles andere ist nicht so wichtig. Am liebsten wäre es mir, wenn man die Versicherung für 1/4 Jahr abschließen könnte, so etwas habe ich jedoch nirgendwo gefunden. Gibt es das überhaupt? Oder nur Jahresverträge?

 

Bisher dachte ich, dass man das Gerüst melden müsse, bei der LBN, bei der ich probehalber mal angerufen habe, sagte man mir, dass das kein anzeigepflichtiges Risiko sei. In der Versicherungsbedingungen der anderen Versicherer (ich habe auf Verdacht noch bei huk24 und asstel geschaut) habe ich nicht zum Thema Gerüst gefunden. Muss man das einzeln nachfragen?

 

Für Tips bin ich dankbar!

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Matthew Pryor
Gibt es das überhaupt?

Ja,gibt es.Allerdings kann ich persönlich mir nur schwerlich vorstellen,dass ein Versicherer Interesse an einem Kurzläufer hat,dessen reiner Zweck darin besteht,einen kurzzeitig auftretenden gefahrerhöhenden Umstand zu versichern. Zumindest nicht im privaten Bereich,wo das Prämienniveau und damit die Marge des Versicherers eher überschaubar ist.

Will die LBN nicht?

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Pfennigfuchser
Gibt es das überhaupt?

Ja,gibt es.Allerdings kann ich persönlich mir nur schwerlich vorstellen,dass ein Versicherer Interesse an einem Kurzläufer hat,dessen reiner Zweck darin besteht,einen kurzzeitig auftretenden gefahrerhöhenden Umstand zu versichern. Zumindest nicht im privaten Bereich,wo das Prämienniveau und damit die Marge des Versicherers eher überschaubar ist.

Will die LBN nicht?

Doch, aber eben ganz normal für ein Jahr.

 

Das werde ich dann wohl auch machen, zumal die Unterschiede zwischen den Versicherern bei Einbruch nicht so gravierend sein dürften, das ist ja recht einfach nachzuweisen. Grobe Fahrlässigkeit wird bei (ab-)geschlossenen Fenstern vermutlich auch kein Problem sein und wenn dann noch die Versicherungssumme stimmt, sollte es passen, oder?

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