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ivvy

Kursverluste von Fonds mit Kursgewinnen für die Abg.Steuer aufrechenbar?

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ivvy

Hallo,

 

beim Fondssupermarkt hab ich Anteile von ein paar Fonds liegen. Ein oder zwei Fonds will ich mit Kursverlusten abstoßen. Die anderen Fonds will ich behalten.

 

Die Fonds, die ich behalten will, will ich zur comdirect verlagern. Warum? Ich will alles in einem Depot haben, und da ich auch Einzelwerte (Aktien, ETCs) handle, ist mir ein zu überwachender Ort lieber als zwei Orte. Das comdirect Depot existiert bereits. Darüber kann ich auch Aktienfonds kaufen, vielfach auch über die Börse. Dann zahle ich eben den Ausgabeaufschlag oder die Handelsgebühr.

 

Wenn ich nun die Fonds, die Kursverluste beim Fondssupermarkt haben, verkaufe, und in diesem Jahr aber keine Gewinne mehr realisieren will, kann ich den Kursverlust ins neue Jahr mitnehmen und dann 2013 mit eventuellen Kursgewinnen (nur von Aktienfonds?) verrechnen? Oder soll ich erstmal alle Fonds zur comdirect umschichten und dann von dort aus die bestimmten Fonds verkaufen?

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Nudelesser
· bearbeitet von Nudelesser

Keine Sorge. Die Verluste werden automatisch ins nächste Jahr vorgetragen und man kann diese bei Depotübertrag auch zu einer anderen Bank mitnehmen (entsprechendes Kreuz auf dem Formular vorausgesetzt).

 

Vorsicht ist nur geboten, wenn man sich eine Verlustbescheinigung ausstellen läßt. Die dort bescheinigten Verluste können nur über Abgabe einer Steuererklärung mit Gewinnen verrechnen werden und auch nur in dem Jahr für das die Bescheinigung ausgestellt wurde.

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neysee

Irgendwie passen in meinen Augen weder Frage zu Threadtitel noch Antwort zur Frage.

 

Laut Frage geht es ja eben nicht um die Fonds, die ins neue Depot übertragen werden, sondern um die Positionen, die verkauft werden sollen. Vorausgesetzt, dass die Fonds nach 2008 erworben wurde, ansonsten würde der Kursgewinn oder -verlust sowieso steuerlich irrelevant sein, werden die realisierten Kursverluste mit den Gewinnen beim selben Depot verrechnet. Wenn dann noch Verlust übrig bleibt, braucht man, da das Depot ja aufgelöst wird, eine Verlustbescheinigung, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit Erträgen bei anderen Banken verrechnet wird, ansonsten wird der Verlust vom Finanzamt fortgeschrieben, d.h. wird nicht auf Ebene der Bank, sondern wiederum der Einkommensteuererklärung mit zukünftig entstehenden Gewinnen verrechnet.

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€-man

Wenn dann noch Verlust übrig bleibt, braucht man, da das Depot ja aufgelöst wird, eine Verlustbescheinigung, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit Erträgen bei anderen Banken verrechnet wird, ansonsten wird der Verlust vom Finanzamt fortgeschrieben, d.h. wird nicht auf Ebene der Bank, sondern wiederum der Einkommensteuererklärung mit zukünftig entstehenden Gewinnen verrechnet.

 

Warum? Man kann doch beim Supermarkt die Luschen verkaufen, dann das Depot plus Töpfe vom Supermarkt zur Codi übertragen und dann den Supermarkt endgültig verlassen.

 

Gruß

-man

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ivvy

Ok,

 

habe die Statements jetzt zweimal gelesen und steige aber noch nicht ganz durch wie ich es am besten mache.

 

Option 1) Ich verkaufe noch dieses Jahr die "schlechten Fonds" gleich bei Fonds-Supermarkt und übertrage die "guten Fonds" zu comdirect. Den erlittenen Kursverlust kann ich dann ins neue Jahr mitnehmen? Das geht dann nur über die Verlustbescheinigung vom Fonds-Supermarkt?

 

Option 2) Ich übertrage alle Fonds zu comdirect. Erst dann verkaufe ich die "schlechten Fonds". Kann ich den Kursverlust dann überhaupt noch "nachweisen", wird also der Einstandswert an comdirect gemeldet? Dann könnte ich ja eigentlich einfacher den Kursverlust mit kommenden Kursgewinnen verrechnen lassen, weil es über einen Broker lief. (?)

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€-man
· bearbeitet von �-man

Ok,

 

habe die Statements jetzt zweimal gelesen und steige aber noch nicht ganz durch wie ich es am besten mache.

 

Option 1) Ich verkaufe noch dieses Jahr die "schlechten Fonds" gleich bei Fonds-Supermarkt und übertrage die "guten Fonds" zu comdirect. Den erlittenen Kursverlust kann ich dann ins neue Jahr mitnehmen? Das geht dann nur über die Verlustbescheinigung vom Fonds-Supermarkt?

 

Option 2) Ich übertrage alle Fonds zu comdirect. Erst dann verkaufe ich die "schlechten Fonds". Kann ich den Kursverlust dann überhaupt noch "nachweisen", wird also der Einstandswert an comdirect gemeldet? Dann könnte ich ja eigentlich einfacher den Kursverlust mit kommenden Kursgewinnen verrechnen lassen, weil es über einen Broker lief. (?)

 

1) Das geht. Den Kursverlust kannst Du ins neue Jahr mitnehmen, wenn Du den Verlusttopf zur Codi mit übertragen lässt. KEINE Verlustbescheinigung ausstellen lassen, sonst musst Du über die Steuererklärung abrechnen.

 

2) Das geht auch. Die Einstandskurse müssen normalerweise vom Supermarkt gemeldet werden. Der Effekt (mit den kommenden Gewinnen) ist gleich.

 

Suche Dir also den preiswertesten Weg.

 

Gruß

€-man

 

Edit: Fehler können natürlich passieren - speziell bei der Übermittlung der Einstandskurse.

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ivvy

Besten Dank! Das hat mir jetzt echt weitergeholfen!!!

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