Pearldiver58 November 23, 2012 Hallo, ich habe im vergangenen Jahr auf einem US Konto einen Wertpapierverkauf vorgenommen. Da mein W8-Formular ausgelaufen war, wurde ein Steuerabzug von 28% einbehalten, umgerechnet ca. 1600 . Das Papier war noch vor der Abgeltungsteuer gekauft worden, wäre also eigentlich steuerfrei gewesen. Ich dachte, ich bekomme die Steuer bei der ESt-Erklärung wieder erstattet. Dieshat sich allerdings mittlerweile als falsch erwiesen. Nun stellt sich für mich folgende Frage: - Gibt es irgendeinen Weg (evtl. über eine US-Steuererklärung), auf dem ich wenigstens einen Teil dieses Abzugs wieder zurück holen kann? - Falls es mit einer US-Steuererklärung geht: Wer kann mir Tipps geben, wie ich da vorgehen oder an wen ich mich wenden muss? Vielen Dank im Voraus! Cygemas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver November 23, 2012 Schau vielleicht mal in diesen Thread. https://www.wertpapier-forum.de/topic/39864-apple-dividende-und-die-abrechnung/ In Beitrag #12 von Onassis wird Deine Frage vielleicht beantwortet. Dann mußt Du Dich an Deine Bank wenden. Mit gesundem Halbwissen: Für die restlichen 15% sehe ich allerdings Schwarz. Das ist nämlich nicht das Problem des deutschen Fiskus - und was in Deutschland ist interessiert die Amerikaner wiederrum nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk November 23, 2012 Ich meine mich zu erinnern, daß man das W8BEN-Formular NICHT nachträglich einreichen kann. Sollte es dir zu lästig sein, das Formular alle drei Jahre neu einzureichen, dann beantrage eine TIN (tax payer identification number). Dann brauchst du W8BEN nicht, vorausgesetzt, daß du in jedem Jahr mindestens EINE Dividende oder andere Gutschrift bekommst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pearldiver58 November 23, 2012 Hallo John Silver, danke für die Antwort, doch leider komme ich mit dem Hinweis auf den Beitrag von Onassis nicht weiter. Es handelte sich um ein Konto, das über Vermittlung von Consors bei dem US-Broker Penson lief. Im Zuge der Auflösung von deren Zusammenarbeit im vergangenen Jahr wurde ein Teil der Bestände übertragen und das besagte Papier bei Penson verkauft, also nicht hier über Deutschland. In den Vorjahren wurde mir bisher nie etwas abgezogen (auch nicht 15% o.ä.). Leider hatte ich verpennt, dass das W-8BEN-Formular ausgelaufen war, und schon war der Steuerabzug da. Wir haben auch versucht, das Formular nachzureichen, aber darauf hat sich Penson nicht eingelassen (Das Verhältnis zwischen den beiden war wohl auch nicht mehr so toll). Consors sagt, sie können da nichts machen, Korrespondenz mit Penson in Englisch ist bei mir sicher nicht das Mittel der Wahl. @klausk: Die Probematik besteht nicht mehr, denn das Konto wurde ja aufgelöst. Die Frage bleibt für mich also: Gibt es irgendeine Chance, da was zurück zu holen, und auf welchem Weg (über Consors nicht, da das nicht die Depot führende Stelle war)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag