Taxadvisor November 21, 2012 Eine Frage noch: Ich bekomme am Ende des Jahres noch Zinsen vom TG (diba). Weisst Du, ob so etwas noch in 2012 gut geschrieben wird, also verrechnet wird? Wenn ich also den Freibetrag sowieso noch ausnutzn werde dieses Jahr, wäre es doch egal für mich, oder? Ansonsten hätte ich einen Teil meines FB "verschenkt", richtig? Gruß ING Diba schreibt das grundsätzlich für 2012 zum 31.12. gut. Annahme Verlust-Topf derzeit EUR 38,55 (lt. Deiner Abrechnung), Tagesgeldzinsen 900 EUR zum 31.12. ergibt in Summe 861,45 davon ab Freibetrag EUR 801, verbleiben EUR 60,45, AbgSt 25% = EUR 15,11 abzgl der QuSt Apple 4,35 verbleiben 10,76 zzgl. Soli. Jetzt klar? Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Onassis November 21, 2012 1. QuSt wird auf AbgSt angerechnet 2. Wenn keine AbgSt anfällt (z.B. wegen Verlust/Freibetrag), kann keine QuSt angerechnet werden. 3. Die nicht bei der jeweiligen Ertragsausschüttung angerechnet QuSt wandert in den Topf 4. Werden später noch weitere Erträge generiert und fällt AbgSt an, wird diese QuSt aus dem Topf geholt und doch noch angerechnet 5. Werden keine Erträge mehr generiert, verpufft die QuSt (wenn man keine weiteren Erträge bei anderen Banken hat) 6. Hat man noch ein anderes Depot, kann man die in der Steuerbescheinigung ausgewiesene noch nicht angerechnete QuSt "übertragen" und z.B. auf Veräußerungsgewinne bei der anderen Bank anrechen lassen und sich somit die dort abgeführte AbgSt über die Einkommensteuerveranlagung erstatten lassen. Gruß Taxadvisor Danke für diesen Beitrag, Taxadvisor! Onassis Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 November 22, 2012 1. QuSt wird auf AbgSt angerechnet 2. Wenn keine AbgSt anfällt (z.B. wegen Verlust/Freibetrag), kann keine QuSt angerechnet werden. 3. Die nicht bei der jeweiligen Ertragsausschüttung angerechnet QuSt wandert in den Topf 4. Werden später noch weitere Erträge generiert und fällt AbgSt an, wird diese QuSt aus dem Topf geholt und doch noch angerechnet 5. Werden keine Erträge mehr generiert, verpufft die QuSt (wenn man keine weiteren Erträge bei anderen Banken hat) 6. Hat man noch ein anderes Depot, kann man die in der Steuerbescheinigung ausgewiesene noch nicht angerechnete QuSt "übertragen" und z.B. auf Veräußerungsgewinne bei der anderen Bank anrechen lassen und sich somit die dort abgeführte AbgSt über die Einkommensteuerveranlagung erstatten lassen. Gruß Taxadvisor Danke auch von mir für diese Zusammenfassung .. "Freue" mich ja schon auf nächstes Jahr, wo ich zum ersten Mal die steuerlichen Dinge in die Hand nehmen möchte. Aber mit solch einer Kompetenz hier im Forum sehe ich das ganz optimistisch. Gruß Frank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
crosplit November 24, 2012 · bearbeitet November 24, 2012 von crosplit Ich habe bei der comdirect Bank gelesen, dass das Formular W8BEN dafür zuständig ist eine Vorabbefreiung zu erreichen, so das überhaupt keine Quellensteuer in den USA einbehalten wird. Was stimmt den nun? Onassis Die Antwort von Taxadvisor ist richtig. Man belegt mit dem Formular dem amerikanischen Finanzamt, dass man kein US-Bürger ist bzw. dort nicht steuerpflichtig. Hat man dies getan werden von der Dividende nur noch 15% (anstatt 30%) abgezogen. Da man in Deutschland automatisch diese 15% auf die hiesige (deutsche) Quellensteuer angerechnet bekommt, und somit nur 10% Abgeltungssteuer zahlt (plus Soli + ggf. Kirchensteuer), ist die Steuer im Endeffekt nicht höher wie bei deutschen Dividenden. Insgesamt zahlt man also bei deutschen Aktien 25% Abgeltungssteuer (plus Soli + Kirchensteuer), und bei US-Aktien 15% Quellensteuer in den USA + 10% in Abgeltungssteuer in Deutschland (25%-15% anrechenbar) (wiederum plus Soli u. Kirchensteuer). Richtig, das tolle aber ist das man bei Ami-Aktien richtig Geld spart da der Soli und die Kist nur auf die restlichen 10% anfallen und nicht auf die vollen 25% Abgeltungsteuer wie Taxadvisor schon richtig anmerkte. Das macht bei mir (Soli+Kirchensteuer) ganze 1,69% weniger Steuern als bei Aktien ohne 15%iger Quellensteuer. Beispiel: Bemessungsgrundlage für die Kapitalsteuer ist der kapitalsteuerpflichtige Kapitalertrag minus die anrechenbare ausländische Quellensteuer! Beispiel: Deutsche Brutto-Dividende 200€: (27,815% STEUERN) KAPST 0,2451 49,02€ KIST 0,08 3,92€ SOLI 0,055 2,69€ = 144,37€ netto Selbe Beispiel mit Ami-Aktie in Euro: (15% Abzug QI, bzw. W8 liegt vor) Brutto-Dividende 200€: (26,13% Steuern) Quellensteuer 15% = 30€ anrechenbare Quellensteuer 4*30€=120€ Bemessungsgrundlage für Kapsteuer 80€ KAPST 0,2451 19,608€ KIST 0,08 1,568€ SOLI 0,055 1,08€ = 147,74€ netto =3,37€ mehr (1,69%) netto als bei Aktien ohne Quellensteuer! Bei 20 000€ Brutto-Dividende wären das schon 337€ mehr! :- Holländische Aktien (Unilever NV zum Beispiel, ist der britischen Unilever PLC also vorzuziehen falls der Freibetrag von 801€ schon aufgebraucht ist) haben auch 15% Quellensteuer ohne Dollarrisiko. Man kann also gleich exakt ausrechnen wie hoch die Divi wird bei Bekanntgabe. Bei Ami Aktien ist es immer ein Schätzwert da Dollar/Euro Kurs schwankt. Bei voll anrechenbarer 25% Quellensteuer zum Beispiel würde man sich den Soli und Kist komplett sparen! Obiges Beispiel:200€ - 200€=0*Soli*Kist Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Onassis November 24, 2012 · bearbeitet November 24, 2012 von Onassis Die Antwort von Taxadvisor ist richtig. Man belegt mit dem Formular dem amerikanischen Finanzamt, dass man kein US-Bürger ist bzw. dort nicht steuerpflichtig. Hat man dies getan werden von der Dividende nur noch 15% (anstatt 30%) abgezogen. Da man in Deutschland automatisch diese 15% auf die hiesige (deutsche) Quellensteuer angerechnet bekommt, und somit nur 10% Abgeltungssteuer zahlt (plus Soli + ggf. Kirchensteuer), ist die Steuer im Endeffekt nicht höher wie bei deutschen Dividenden. Insgesamt zahlt man also bei deutschen Aktien 25% Abgeltungssteuer (plus Soli + Kirchensteuer), und bei US-Aktien 15% Quellensteuer in den USA + 10% in Abgeltungssteuer in Deutschland (25%-15% anrechenbar) (wiederum plus Soli u. Kirchensteuer). Richtig, das tolle aber ist das man bei Ami-Aktien richtig Geld spart da der Soli und die Kist nur auf die restlichen 10% anfallen und nicht auf die vollen 25% Abgeltungsteuer wie Taxadvisor schon richtig anmerkte. Das macht bei mir (Soli+Kirchensteuer) ganze 1,74% weniger Steuern als bei Aktien ohne 15%iger Quellensteuer. Beispiel: Bemessungsgrundlage für die Kapitalsteuer ist der kapitalsteuerpflichtige Kapitalertrag minus die anrechenbare ausländische Quellensteuer! Beispiel: Deutsche Brutto-Dividende 200€: (27,815% STEUERN) KAPST 0,2451 49,02€ KIST 0,08 3,92€ SOLI 0,05 2,69€ = 144,37€ netto Selbe Beispiel mit Ami-Aktie in Euro: (15% Abzug QI, bzw. W8 liegt vor) Brutto-Dividende 200€: (26,08% Steuern) Quellensteuer 15% = 30€ anrechenbare Quellensteuer 4*30€=120€ Bemessungsgrundlage für Kapsteuer 80€ KAPST 0,2451 19,608€ KIST 0,08 1,568€ SOLI 0,05 0,98€ = 147,84€ netto =3,47€ mehr (1,74%) netto als bei Aktien ohne Quellensteuer! Bei 20 000€ Brutto-Dividende wären das schon 347€ mehr! :- Holländische Aktien (Unilever NV zum Beispiel, ist der britischen Unilever PLC also vorzuziehen falls der Freibetrag von 801€ schon aufgebraucht ist) haben auch 15% Quellensteuer ohne Dollarrisiko. Man kann also gleich exakt ausrechnen wie hoch die Divi wird bei Bekanntgabe. Bei Ami Aktien ist es immer ein Schätzwert da Dollar/Euro Kurs schwankt. Bei voll anrechenbarer 25% Quellensteuer zum Beispiel würde man sich den Soli und Kist komplett sparen! Obiges Beispiel:200€ - 200€=0*Soli*Kist Nicht schlecht gerechnet! Wobei ich nicht verstehe warum bei der Kapitalertragssteuer der deutschen Dividende KAPST 0,2451 steht und nicht 0,25? Aber ich denke man muss es wirklich selbst auf dem Kontoauszug sehen, wann welcher Betrag wohin gerutscht ist. Und zwar wenn man noch einen freien Bereich im Freistellungsauftrag hat und danach, wenn er voll ausgeschöpft ist. Dann kann man es selbst nachvollziehen und versteht es dann (hoffentlich)! Unabhängig davon hier noch ein Link zur DKB Bank zum Thema Kapitalertragssteuer, hilft auch evtl. weiter: http://www.dkb.de/kundenservice/haeufige_fragen/abgeltungssteuer/index.html Onassis Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 24, 2012 Nicht schlecht gerechnet! Wobei ich nicht verstehe warum bei der Kapitalertragssteuer der deutschen Dividende KAPST 0,2451 steht und nicht 0,25? Aber ich denke man muss es wirklich selbst auf dem Kontoauszug sehen, wann welcher Betrag wohin gerutscht ist. Und zwar wenn man noch einen freien Bereich im Freistellungsauftrag hat und danach, wenn er voll ausgeschöpft ist. Dann kann man es selbst nachvollziehen und versteht es dann (hoffentlich)! Onassis Bei Kirchenmitgliedschaft reduziert sich der AbgSt wegen der Sonderausgabenwirkung der Kirchensteuer, so kommt man auf 24,51% bei 8% KiSt, bei 9% KiSt, sind es 24,45% AbgSt. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Onassis November 24, 2012 Bei Kirchenmitgliedschaft reduziert sich der AbgSt wegen der Sonderausgabenwirkung der Kirchensteuer, so kommt man auf 24,51% bei 8% KiSt, bei 9% KiSt, sind es 24,45% AbgSt. Gruß Taxadvisor Danke! Onassis Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
crosplit November 24, 2012 · bearbeitet November 24, 2012 von crosplit Hatte einen kleinen Rechenfehler oben, habe ihn nun korrigiert. Es sind nicht 1,74% sondern 1,69% weniger abzudrücken... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 November 24, 2012 · bearbeitet November 24, 2012 von Frankman77 Danke für die ausführliche beispielrechnung ! Echt toll von Euch Aber was meinst du mit sonderausgabenversteuerung? Selbe Beispiel mit Ami-Aktie in Euro:(15% Abzug QI, bzw. W8 liegt vor) Brutto-Dividende 200€: (26,08% Steuern) Quellensteuer 15% = 30€ anrechenbare Quellensteuer 4*30€=120€ Bemessungsgrundlage für Kapsteuer 80€ KAPST 0,2451 19,608€ KIST 0,08 1,568€ SOLI 0,05 0,98€ = 147,84€ netto Wieso den 4*30€ ? 200€-30€=170€- Kap,Soli,kist=147€ Was sollen denn die 120€ nun bzw. 4 mal die Steuer? Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 24, 2012 Danke für die ausführliche beispielrechnung ! Echt toll von Euch Ich habe werde wohl bis Ende des Jahres noch über meinen Freibetrag kommen, aber bei der diba konnte ich die Abführung der Kirchensteuer erst für 2013 einstellen. Demnach müsste ich doch nachträglich ( ab beginn der besteuerung) die 9% abführen.... Aber was meinst du mit sonderausgabenversteuerung? Wieso den 4*30 ? Gruß 4 x 30 = 120, davon 25% = 30, Technik um die QuSt anzurechnen, man kann natürlich auch die AbgSt ausrechnen und die QuSt abziehen, aber 4 x die Quellensteuer ergibt die Bemessungsgrundlage die quasi AbgSt-frei gestellt wird durch die QuSt-Anrechnung. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 November 24, 2012 Ok, aber wenn ich eine Dividende von 200 bekomme und die anrechenbare Steuer 15% sind, dann wäre doch der Rest, also 170 Bemessungsgrundlage für die Kap, Sol, und Kirche? Ich kann diesen Faktor von vier nicht nachvollziehen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
crosplit November 25, 2012 · bearbeitet November 25, 2012 von crosplit Ok, aber wenn ich eine Dividende von 200€ bekomme und die anrechenbare Steuer 15% sind, dann wäre doch der Rest, also 170€ Bemessungsgrundlage für die Kap, Sol, und Kirche? Ich kann diesen Faktor von vier nicht nachvollziehen... Bemessungsgrundlage ist immer der volle Kapitalertrag! Im obigen Beispiel also sind es 200€, du darfst aber die 15%Quellensteuer von den 25% Abgeltungsteuer abziehen. Mathematisch ausgedrückt: Du zahlst 15% von 200€ an die USA. Und dann nochmal 10% (25%-15%) von 200€ an Deutschland da Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern es so vorsieht! Ohne Soli und Kist also 30€ +20€=50€ = 25% von 200€ Da es aber in den USA keinen Soli/Kist gibt zahlst Du auch nix auf die ersten 15%! Deshalb ist der netto-Ertrag bei US-Dividenden auch höher! In der BRD gibt es aber den Soli und Kist, fällt aber nur auf die restlichen 10% an, hast ja schon 15% an Amis abgedrückt (incl. income tax etc., aber das ist eine andere Geschichte). Bei Kirchensteuer etwas weniger da Abgst. nicht 25% sondern 24,51% in BW wegen Sonderausgabenwirkung... Ich habe immer zwei Zahlen im Kopf, bei deutschen Dividenden Faktor 0,722*Div bei amerikanischen Dividenden Faktor 0,7388*Div = netto-Ertrag, kann man sich leicht merken. Am besten Soli abschaffen, aus der Kist kann man ja austreten oder auch abschaffen...alle Reden von Vereinfachung! Ich hoffe es ist jetzt verständlicher...übrigens der Peer (möchte Kanzler werden) hat diesen Mist fabriziert! Früher war alles besser: 3000€ Freibetrag mit dem HEV 6000€ bei Dividenden, Kursgewinne gingen extra bzw. waren steuerfrei nach einem Jahr! In den USA sieht das bis heute so aus: Menschen mit einen Einkommen von unter 35350 $ oder Ehepaare mit einem Einkommen von unter 70700 $ bezahlen aktuell überhaupt keine Steuern auf ihre Dividenden. Alle darüber liegenden Steuerklassen bezahlen 15 %, die einem ja auch als deutschem Aktionär von amerikanischen Aktien sofort vom US-Fiskus abgezogen werden. Obama möchte das ja ändern! Ich hoffe mal das die Quellensteuer für Ausländer bei 15% bleibt! Und Steinbrück behauptet die Abgst. (Kapitalsteuer) sei im internationalem Vergleich viel zu niedrig! Ein Heuchler par excellence! Steinbrück will Erhöhung der Abgeltungsteuer "Eine Erhöhung der Abgeltungssteuer zieht der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) in Betracht: „Nach heutigen Maßstäben ist der Satz von 25 Prozent zu niedrig. Angesichts der Finanzlage der öffentlichen Haushalte halte ich es für geboten, ihn auf 30 Prozent anzuheben", sagte Steinbrück dem Hamburger Nachrichten-Magazin „Der Spiegel". „Selbst dann würden Kapitaleinkünfte in Deutschland immer noch niedriger besteuert als vor Einführung der Abgeltungsteuer und als in den meisten anderen Industrieländern", führt der SPD-Politiker fort." Wir zahlen in der BRD fast doppelt soviel wie in den USA...und die üppigen Freigrenzen noch gar nicht berücksichtigt! Gegenüber dem alten Halbeinkünfteverfahren führt die Abgeltungssteuer zu deutlich höheren Steuersätzen bei Aktiengewinnen. Wie kann Steinbrück behaupten, der Steuersatz wäre heute niedriger als vor der Einführung? Anderes Beispiel Zinserträge: Bei einer Inflation von aktuell ca. 2,00 Prozent, sind schon derzeit Zinserträge in Höhe von mindestens 2,75 Prozent nötig um nach Inflation und Abgeltungssteuer einen Gewinn von 0,06 Prozent zu erzielen. Der Soli ist nicht berücksichtigt! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor November 25, 2012 Ok, aber wenn ich eine Dividende von 200 bekomme und die anrechenbare Steuer 15% sind, dann wäre doch der Rest, also 170 Bemessungsgrundlage für die Kap, Sol, und Kirche? Ich kann diesen Faktor von vier nicht nachvollziehen... 200 Dividende x 25% AbgSt = 50 abzgl. 30 QuSt, verbleiben 20 AbgSt. Diese 20 AbgSt "entsprechen" 80 Kapitalertrag ohne QuSt Differenz zwischen 200 Bruttodiv. und 80 Bemessungsgrundlage inl. ASbgSt = 120 => 120 geteilt durch 4 = 30 = QuSt Das gilt immer... Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankman77 November 25, 2012 · bearbeitet November 25, 2012 von Frankman77 Danke Euch für die ausführliche Antwort. Ist echt nett, dass Ihr Euch so eine Mühe macht und Beispiele bringt. Ich werde mir das nochmal auf der Zunge zergehen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag