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Frankman77

Apple Dividende und die Abrechnung

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Frankman77

Hallo zusammen,

mal eine Frage an Euch:

 

Von APPLE gab es ja gerade eine Dividende von 2,65USD pro Anteil. In meiner Abrechnung (DIBA) wurde mir ein Betrag abz. Quellenst. (USD) entsprechend des Devisenkurses in überwiesen.

Der angegebene Kap. Steuer pflichtige Betrag ist aus diesem -Betrag plus der anrechenbaren Quellensteuer in zusammengesetzt.

--> Dieser wurde bei mir mit dem Verrechnungstopf allgemein verrechnet. Dieser war bereits mit einem Betrag belegt aus einem Verlustverkauf, und wurde entsprechend verrechnet.

 

Bei einer Ausschüttung eines Fonds von mir wurde der Betrag direkt mit meinem verbleibenden Sparer-Pauschbetrag verrechnet (zu dem Zeitpunkt war der Topf noch leer...)

 

Frage: Wird immer erst der Verrechnungstopf allgemein "bereinigt" bevor der Freibetrag angetastet wird? :blushing:

 

Gruß

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otto03

 

Frage: Wird immer erst der Verrechnungstopf allgemein "bereinigt" bevor der Freibetrag angetastet wird? :blushing:

 

 

 

yes

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reckoner

Hallo Frankman77,

 

und warum musst du US-Quellensteuer zahlen?

 

Als Deutscher läßt man sich normalerweise davon befreien, das sollte eigentlich jede Bank können (DIBA kann ich aber nicht bestätigen).

 

MfG Stefan

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Frankman77
· bearbeitet von Frankman77

Danke Otto, Danke Reckoner!

 

Befreien lassen??

Muss ich mich mal schlau machen .. :blushing:

 

Weiß jemand näheres?

 

EDIT:

Also bei der DIBA finde ich kein Formular dafür..

 

Gruß

Frank

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo Frankman77,

 

bei comdirect brauchte ich die normale Legitimation via PostIdent (musst ich wiederholen, weil die alte angeblich zu alt war), und ich habe das US-Formular W-8BEN eingereicht.

 

Ich bekomme jetzt Zahlungen aus den USA Brutto für Netto. EDIT: bei Anleihen

Danach wird dann natürlich noch die deutsche A-Steuer abgezogen, klar.

 

MfG Stefan

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Taxadvisor

Hallo Frankman77,

 

und warum musst du US-Quellensteuer zahlen?

 

Als Deutscher läßt man sich normalerweise davon befreien, das sollte eigentlich jede Bank können (DIBA kann ich aber nicht bestätigen).

 

MfG Stefan

 

Die US-Quellensteuer beträgt 30% mit W8Ben etc. kann man diese auf 15% reduzieren lassen. Seit wann soll denn die Quellensteuerbefreiung gelten?´Die BZSt-Seite führt die US-Quellensteuer immer noch in Höhe von 15% als anrechenbar. "Normalerweise" gilt jedenfalls nicht, allenfalls schütten einge Gesellschaften Substanz aus, die QuSt-befreit ist (z.B. Altria, PM).

.

Gruß

Taxadvisor

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reckoner

Hallo Taxadvisor,

 

oh ja Danke, ich war bei Anleihen (warum ist das eigentlich immer so unterschiedlich? Mal so und mal so? Können sich die Länder da nicht mal einigen?).

 

Dann bringt es also maximal 15%, wieviel wurde denn bei dir - Frankman77 - abgeführt?

 

MfG Stefan

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Onassis

Hallo Frankman77,

 

und warum musst du US-Quellensteuer zahlen?

 

Als Deutscher läßt man sich normalerweise davon befreien, das sollte eigentlich jede Bank können (DIBA kann ich aber nicht bestätigen).

 

MfG Stefan

 

Die US-Quellensteuer beträgt 30% mit W8Ben etc. kann man diese auf 15% reduzieren lassen. Seit wann soll denn die Quellensteuerbefreiung gelten?´Die BZSt-Seite führt die US-Quellensteuer immer noch in Höhe von 15% als anrechenbar. "Normalerweise" gilt jedenfalls nicht, allenfalls schütten einge Gesellschaften Substanz aus, die QuSt-befreit ist (z.B. Altria, PM).

.

Gruß

Taxadvisor

Ich habe bei der comdirect Bank gelesen, dass das Formular W8BEN dafür zuständig ist eine Vorabbefreiung zu erreichen, so das überhaupt keine Quellensteuer in den USA einbehalten wird.

Was stimmt den nun?

 

Onassis

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Anthony

Die US-Quellensteuer beträgt 30% mit W8Ben etc. kann man diese auf 15% reduzieren lassen. Seit wann soll denn die Quellensteuerbefreiung gelten?´Die BZSt-Seite führt die US-Quellensteuer immer noch in Höhe von 15% als anrechenbar. "Normalerweise" gilt jedenfalls nicht, allenfalls schütten einge Gesellschaften Substanz aus, die QuSt-befreit ist (z.B. Altria, PM).

.

Gruß

Taxadvisor

Ich habe bei der comdirect Bank gelesen, dass das Formular W8BEN dafür zuständig ist eine Vorabbefreiung zu erreichen, so das überhaupt keine Quellensteuer in den USA einbehalten wird.

Was stimmt den nun?

 

Onassis

 

Die Antwort von Taxadvisor ist richtig. Man belegt mit dem Formular dem amerikanischen Finanzamt, dass man kein US-Bürger ist bzw. dort nicht steuerpflichtig. Hat man dies getan werden von der Dividende nur noch 15% (anstatt 30%) abgezogen. Da man in Deutschland automatisch diese 15% auf die hiesige (deutsche) Quellensteuer angerechnet bekommt, und somit nur 10% Abgeltungssteuer zahlt (plus Soli + ggf. Kirchensteuer), ist die Steuer im Endeffekt nicht höher wie bei deutschen Dividenden. Insgesamt zahlt man also bei deutschen Aktien 25% Abgeltungssteuer (plus Soli + Kirchensteuer), und bei US-Aktien 15% Quellensteuer in den USA + 10% in Abgeltungssteuer in Deutschland (25%-15% anrechenbar) (wiederum plus Soli u. Kirchensteuer).

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Taxadvisor

Ich habe bei der comdirect Bank gelesen, dass das Formular W8BEN dafür zuständig ist eine Vorabbefreiung zu erreichen, so das überhaupt keine Quellensteuer in den USA einbehalten wird.

Was stimmt den nun?

 

Onassis

 

Die Antwort von Taxadvisor ist richtig. Man belegt mit dem Formular dem amerikanischen Finanzamt, dass man kein US-Bürger ist bzw. dort nicht steuerpflichtig. Hat man dies getan werden von der Dividende nur noch 15% (anstatt 30%) abgezogen. Da man in Deutschland automatisch diese 15% auf die hiesige (deutsche) Quellensteuer angerechnet bekommt, und somit nur 10% Abgeltungssteuer zahlt (plus Soli + ggf. Kirchensteuer), ist die Steuer im Endeffekt nicht höher wie bei deutschen Dividenden. Insgesamt zahlt man also bei deutschen Aktien 25% Abgeltungssteuer (plus Soli + Kirchensteuer), und bei US-Aktien 15% Quellensteuer in den USA + 10% in Abgeltungssteuer in Deutschland (25%-15% anrechenbar) (wiederum plus Soli u. Kirchensteuer).

 

Die Steuerbelastung ist sogar ein wenig geringer als bei inl. Aktien, da der Soli/KiSt nur auf die 10% AbgSt.und nicht auch noch auf die QuSt berechnet wird. Die QuSt-Sätze in den USA betragen 15% Anleihen 30% Aktien, mit der Vorabbefreiung W8BEN erzielt maneine Reduktion um 15%-Punkte, es verbleiben bei Anleihen 0% QuSt und bei aktien 15% QuSt.

 

Gruß

Taxadvisor

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Frankman77
· bearbeitet von Frankman77

Danke für die Antworten!

 

Ich habe mal die Abrechnung eingestellt. Da sieht man was von 15% Q-Steuer , die angerechnet werden können. Aber ich sehe da nichts von 30% ...? Sieht so aus, als wären nur 15% berechnet worden (5,57USD auf 37,1USD).

 

post-21626-0-87845700-1353409397_thumb.jpg

 

post-21626-0-16118300-1353409404_thumb.jpg

 

Ich verstehe das jetzt so, dass ich nun 4,35€ (5,57USD nach Umrechnungskurs) anrechnen lassen kann in der Steuererklärung. Und das sind die 15%, die zuvor abgezogen wurden... also bedeutet das, dass ich gar keine Q-Steuer bezahle, wenn ich diesen Betrag in der S.Erkl. angebe??? oder wie? :rolleyes:

 

EDIT: gerade hier einen link gefunden, den ich mal durchlesen werde: KLICK und diesen Beitrag hier

Auch der Beitrag von Onassis hier. Demnach kostet es bei der Diba, wenn man nachträglich QSteuer zurückfordern möchte bei manchen Ländern 50€. :blink:

 

Gruß Frank

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Onassis
· bearbeitet von Onassis

Ich habe gerade mit meiner Bank telefoniert!

Die ganze Geschichte ist sehr kompliziert!

Denn obwohl es z.B. alle Aktien aus den USA betrifft, ist die Regelung je nachdem um welches Unternehmen es sich handelt mal so und mal so...

 

Grundsätzlich gilt:

Die Quellensteuer beträgt 30%.

Durch das Formular W8BEN kann man die Quellensteuer auf 15% reduzieren lassen.

D.h. 15% werden auf jeden Fall abgezogen!

Diese 15% kann man wiederum zurückfordern - was aber Geld kostet, bei der Codi 5 EUR (oder 20 EUR - da bin ich mir nicht sicher) + MwSt + Nebenkosten pro Rückforderung.

Die 5 EUR sind für die Vorabbefreiung gedacht / 20 EUR bei Rückforderungen.

 

Die 15% Quellensteuer, wird aber auch mit dem Freistellungsauftrag verrechnet (falls noch etwas frei bzw. übrig ist).

Wobei das erst geht, wenn ich sie zurückgefordert habe, oder?

 

Rückforderbare Quellensteuer sind nicht anrechenbar (was auch immer das bedeutet)

Es gibt nämlich rückforderbare Quellensteuer und anrechenbare Quellensteuer! :o

Das ist wiederum von Papier zu Papier unterschiedlich!

- Zitat:"(Die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die Einkommensteuer beantragen Sie mit der Einkommensteuererklärung bei ihrem (Wohnsitz-) Finanzamt.)"

Auf welchem Steuerformular? KAP??

 

Nicht einfach das Ganze!

 

Onassis

 

PS: Das Einfachste ist, einfach mal 10 unterschiedliche US Aktien zu kaufen und dann zusehen, was auf den Abrechnungen drauf ist... :lol:

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Frankman77
· bearbeitet von Frankman77

Hi Onassis!

Danke für die ausführliche Information. Das würde ja bedeuten, dass das Formular in jedem Fall Sinn macht und man immer nur 15% bezahlt - entweder anrechenbar oder rückforderbar. Unterschied? :huh: .. Die QSteuer landete bei mir ja im Verrechnungstopf... evtl. kann ja bei anrechenbaren dieser Topf irgendwie verrechnet werden? Macht aber irgendwie keinen Sinn, oder?.. weil er ja durch diesen Betrag erst "gefüllt" wurde...

 

Bei Apple scheint das ja wirklich nur die 15% zu sein, die anrechenbar sind. Wasdas nun auch immer bedeutet im Unterschied zu rückforderbar...

 

..Da ich erst neu bei der DIBA bin und noch nie eine Jahresabrechnung gesehen habe, warte ich mal ab, ob dort die Zeilen für die Anlage KAP oder so angegeben sind. Wird sowieso eine Hölle bei mir, weil ich das zum ersten MAl machen werde... zur Not wird doch noch ein STberater gefragt.

 

Gruß

Frank

 

Bei der Diba gibt es so ein Formular allerdings nicht, bzw. ich finde es nicht...warscheinlich gibt es mit der Diba dieses "Abkommen", dass DIBA bestätigt, dass ich kein amerikaner bin und immer?? 15% bezahle.. wäre ja gut.

Ich denke in manchen Fällen ist die anrechenbare und die rückforderbare QSteuer auch gleich... So interpretiere ich das in diesem APPLE Fall zumindest.

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Taxadvisor

Hi Onassis!

Danke für die ausführliche Information. Das würde ja bedeuten, dass das Formular in jedem Fall Sinn macht und man immer nur 15% bezahlt - entweder anrechenbar oder rückforderbar. Unterschied? :huh: .. Die QSteuer landete bei mir ja im Verrechnungstopf... evtl. kann ja bei anrechenbaren dieser Topf irgendwie verrechnet werden? Macht aber irgendwie keinen Sinn, oder?.. weil er ja durch diesen Betrag erst "gefüllt" wurde...

 

Bei Apple scheint das ja wirklich nur die 15% zu sein, die anrechenbar sind. Wasdas nun auch immer bedeutet im Unterschied zu rückforderbar...

 

..Da ich erst neu bei der DIBA bin und noch nie eine Jahresabrechnung gesehen habe, warte ich mal ab, ob dort die Zeilen für die Anlage KAP oder so angegeben sind. Wird sowieso eine Hölle bei mir, weil ich das zum ersten MAl machen werde... zur Not wird doch noch ein STberater gefragt.

 

Gruß

Frank

 

Bei der Diba gibt es so ein Formular allerdings nicht, bzw. ich finde es nicht...warscheinlich gibt es mit der Diba dieses "Abkommen", dass DIBA bestätigt, dass ich kein amerikaner bin und immer?? 15% bezahle.. wäre ja gut.

Ich denke in manchen Fällen ist die anrechenbare und die rückforderbare QSteuer auch gleich... So interpretiere ich das in diesem APPLE Fall zumindest.

 

Es gibt für die USA sog. QI (Qualified Intermediaries), diese Banken ziehen 15% QuSt ab, auch ohne Vorlage W8BEN. Wenn die Bank diesen Status nicht hat, werden ohne W8BEN 30% und mit W8BEN 15% abgezogen. Die 15% sind immer anrechenbar. Wenn ohne W8BEN 30% abgezogen wurden, können 15%-Punkte zurück gefordert werden.

 

Grundsätzlich gilt, dass in den DBA zwischen D und den meisten Industriestaaten die QuSt auf 15% begrenzt wird. Der Quellenstaat kann jetzt von vornherein die QuSt für Devisenausländer auf 15% beschränken. Oder er erhebt eine höhere QuSt und gibt dann die Möglichkeit, die Differenz zwischen 15% und dem tatsächlichen Satz erstatten zu lassen. Die 15% sind grundsätzlich anrechenbsr, die Differenz zwischen dem tatsächlichen QuSt-Satz und den 15% sind erstattungsfähig und damit NICHt auf die Abgst anrechenbar. Besonderheiten gibt es bei NOK und ESP, hier sind unter bestimmten Voraussetzungen die gesamte QuSt erstattungsfähig, weshalb auf Bankebene keinerlei Anrechnung erfolgt.

 

Gruß

Taxadvisor

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LagarMat

Grundsätzlich gilt, dass in den DBA zwischen D und den meisten Industriestaaten die QuSt auf 15% begrenzt wird. Der Quellenstaat kann jetzt von vornherein die QuSt für Devisenausländer auf 15% beschränken. Oder er erhebt eine höhere QuSt und gibt dann die Möglichkeit, die Differenz zwischen 15% und dem tatsächlichen Satz erstatten zu lassen. Die 15% sind grundsätzlich anrechenbsr, die Differenz zwischen dem tatsächlichen QuSt-Satz und den 15% sind erstattungsfähig und damit NICHt auf die Abgst anrechenbar. Besonderheiten gibt es bei NOK und ESP, hier sind unter bestimmten Voraussetzungen die gesamte QuSt erstattungsfähig, weshalb auf Bankebene keinerlei Anrechnung erfolgt.

 

Gruß

Taxadvisor

Ist hier zwar OT, aber wie ist es denn mit Finnland?

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Frankman77
· bearbeitet von Frankman77

Danke Taxadvisor!

Mal eine Frage zu den Verrechnungstöpfen:

Ich hatte ein Depot bei Hansainvest, was ich im Februar gekündigt habe und dort ist im Verrechnungstopf für Verluste noch etwas drin. Jetzt bin ich bei der DIBA und würde gerne diese Altverluste übertragen lassen, so dass diese mit der Zeit verrechnet werden können.

Geht das?.. und wenn ja, wie?

 

Gruß

Frank

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Taxadvisor

Danke Taxadvisor!

Mal eine Frage zu den Verrechnungstöpfen:

Ich hatte ein Depot bei Hansainvest, was ich im Februar gekündigt habe und dort ist im Verrechnungstopf für Verluste noch etwas drin. Jetzt bin ich bei der DIBA und würde gerne diese Altverluste übertragen lassen, so dass diese mit der Zeit verrechnet werden können.

Geht das?.. und wenn ja, wie?

 

Gruß

Frank

 

Bei Depotüberträgen/-auflösung kann man die Verlusttöpfe mit übertragen, ansonsten hilft nur die Verlustbescheinigung und dann über die ESt-Veranlagung.

 

Finnland hat m.W. grundsätzlich 15% QuSt für Deutsche.

 

Gruß

Taxadvisor

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Frankman77
· bearbeitet von Frankman77

Danke Taxadvisor!

Zum Zeitpunkt der Auflösung hatte ich das Diba Depot noch nicht...

Ich werde mal anrufen und mir eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen.Geht das auch mit den anderen Töpfen und was für Bescheinigungen wären das denn?

 

Gruß

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Frankman77
· bearbeitet von Frankman77

Moin zusammen,

 

Das im Februar aufgelöste Depot hatte einen Verrechnungstopf Sonstige mit einem Betrag von ca. 250€.

Frage: Kann ich diesen auch übertragen lassen, und wodurch wird dieser "getilgt" bzw. verrechnet? Normalerweise läuft das ja automatisch mit den Verrechnugnstöpfen, oder?

Wie heisst dafür die nötige Bescheinigung die ich beantragen muss um diesen Topf übertragen zu lassen (nachträglich)?

 

Nächste Frage: Wodurch wird der Verrechnungstopf Quellensteuer "getilgt" bzw. verrechnet? Ich würde die anrechenbare Quellensteuer in der STErklärung angeben um sie zurüch zu bekommen, aber was passiert mit diesem Topf?

Was auch komisch ist: Mein Bruder ist bei der Violkswagen Bank und hat auch die Div. bekommen.. Bei ihm wurde aber nichts in den Verrechnungstopf Quellensteuern gebucht - bei mir schon, und zwar genau der Anteil der QSteuer, die anrechenbar ist :huh: .. eine Idee warum das so ist?

 

 

Gruß

Frank

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Taxadvisor

Moin zusammen,

 

Das im Februar aufgelöste Depot hatte einen Verrechnungstopf Sonstige mit einem Betrag von ca. 250.

Frage: Kann ich diesen auch übertragen lassen, und wodurch wird dieser "getilgt" bzw. verrechnet? Normalerweise läuft das ja automatisch mit den Verrechnugnstöpfen, oder?

Wie heisst dafür die nötige Bescheinigung die ich beantragen muss um diesen Topf übertragen zu lassen (nachträglich)?

 

Nächste Frage: Wodurch wird der Verrechnungstopf Quellensteuer "getilgt" bzw. verrechnet? Ich würde die anrechenbare Quellensteuer in der STErklärung angeben um sie zurüch zu bekommen, aber was passiert mit diesem Topf?

Was auch komisch ist: Mein Bruder ist bei der Violkswagen Bank und hat auch die Div. bekommen.. Bei ihm wurde aber nichts in den Verrechnungstopf Quellensteuern gebucht - bei mir schon, und zwar genau der Anteil der QSteuer, die anrechenbar ist :huh: .. eine Idee warum das so ist?

 

Übertragung geht wahrscheinlich nicht mehr, korrekt hiesse das Depotübertrag mit Übertrag der Verlusttöpfe. Alternativ ist eine Verlustbescheinigung mit der Steuerbescheinigung anzufordern, müsste aufgrund der Auflösung aber wohl auch automatisch erstellt werden.

 

Deine QuSt konnte nicht angerechnet werden, da Deine Dividende mit dem Verlusttopf verrechnet wurde. Werden Deine Verlusttöpfe in 2012 noch getilgt, wird auf die weiteren Erträge zunächst statt der AbgSt diese QuSt angerechnet. Dein Bruder wird keinen Verlusttopf gehabt haben, somit konnte die QuSt direkt auf die AbgSt angerechnet werden.

 

Gruß

Taxadvisor

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Frankman77

Danke für Deine Antwort!

Ja, Eine Jahresabrechnung bekomme ich noch zugeschickt. Ist jetzt auch nicht so wild, aber gut zu wissen für die Zukunft, solche Dinge mit zu beantragen.

 

Deine QuSt konnte nicht angerechnet werden, da Deine Dividende mit dem Verlusttopf verrechnet wurde.

Genau das verstehe ich nicht ganz. Hier mal ein Auszug.

 

post-21626-0-92370000-1353496822_thumb.jpg

Als Unterschied sehe ich da nur, dass bei ihm Abg.St. anfiel, und bei mir ist sie halt in den Topf gewandert.

Könntest Du mir das bitte noch einmal erklären? :blushing:

 

Gruß

Frank

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Taxadvisor

Danke für Deine Antwort!

Ja, Eine Jahresabrechnung bekomme ich noch zugeschickt. Ist jetzt auch nicht so wild, aber gut zu wissen für die Zukunft, solche Dinge mit zu beantragen.

 

Deine QuSt konnte nicht angerechnet werden, da Deine Dividende mit dem Verlusttopf verrechnet wurde.

Genau das verstehe ich nicht ganz. Hier mal ein Auszug.

 

post-21626-0-92370000-1353496822_thumb.jpg

Als Unterschied sehe ich da nur, dass bei ihm Abg.St. anfiel, und bei mir ist sie halt in den Topf gewandert.

Könntest Du mir das bitte noch einmal erklären? :blushing:

 

Gruß

Frank

 

Du: Verlust aus Veräußerung EUR 100, Apple Dividende 100, QuSt 15 => steuerpflichtig Null (+100-100), keine AbgSt, damit QuSt noch nicht angerechnet

Dein Bruder: Kein Verlust , Apple Dividende 100, QuSt 15 => AbgSt auf 100 = 25 daraquf angerechnet EUR 15 QuSt, verbleiben AbgSt 10 zzgl. Soli

 

Variante Du: Verlust 90, Apple Dividende 100, QuSt 15 => steuerpflichtig 10 (+100-90), AbgSt 2,5, darauf QuSt angerechnet 2,5, es verbleibt eine nicht angerechnete QuSt von 12,50

 

Gruß Taxadvisor

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Frankman77
· bearbeitet von Frankman77

Danke Dir ! Ist nicht ganz leicht für mich Dir zu folgen... :rolleyes: Ich sehe nicht so richtig den Vorteil bzw. Unterschied in Deiner Antwort ... :blushing:

Ok, also bei mir wurde der Gewinn mit meinem Verlust verrechnet... also kein Freibetrag angetastet..

Bei mir ist doch die QSteuer in den Topf geflossen und bei meinem Bruder nicht. Das verstehe ich nicht .. Sorry für die Frage ;)

 

edit: ich werde mir das nochmal in ruhe durch den kopf gehen lassen .. :thumbsup: ... sonst melde ich mich nochmal ;)

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Taxadvisor

Danke Dir ! Ist nicht ganz leicht für mich Dir zu folgen... :rolleyes: Ich sehe nicht so richtig den Vorteil bzw. Unterschied in Deiner Antwort ... :blushing:

Ok, also bei mir wurde der Gewinn mit meinem Verlust verrechnet... also kein Freibetrag angetastet..

Bei mir ist doch die QSteuer in den Topf geflossen und bei meinem Bruder nicht. Das verstehe ich nicht .. Sorry für die Frage ;)

 

edit: ich werde mir das nochmal in ruhe durch den kopf gehen lassen .. :thumbsup: ... sonst melde ich mich nochmal ;)

 

1. QuSt wird auf AbgSt angerechnet

2. Wenn keine AbgSt anfällt (z.B. wegen Verlust/Freibetrag), kann keine QuSt angerechnet werden.

3. Die nicht bei der jeweiligen Ertragsausschüttung angerechnet QuSt wandert in den Topf

4. Werden später noch weitere Erträge generiert und fällt AbgSt an, wird diese QuSt aus dem Topf geholt und doch noch angerechnet

5. Werden keine Erträge mehr generiert, verpufft die QuSt (wenn man keine weiteren Erträge bei anderen Banken hat)

6. Hat man noch ein anderes Depot, kann man die in der Steuerbescheinigung ausgewiesene noch nicht angerechnete QuSt "übertragen" und z.B. auf Veräußerungsgewinne bei der anderen Bank anrechen lassen und sich somit die dort abgeführte AbgSt über die Einkommensteuerveranlagung erstatten lassen.

 

Gruß

Taxadvisor

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Frankman77

Eine Frage noch:

Ich bekomme am Ende des Jahres noch Zinsen vom TG (diba). Weisst Du, ob so etwas noch in 2012 gut geschrieben wird, also verrechnet wird?

Wenn ich also den Freibetrag sowieso noch ausnutzn werde dieses Jahr, wäre es doch egal für mich, oder? Ansonsten hätte ich einen Teil meines FB "verschenkt", richtig?

 

Gruß

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