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Horst Schlämmer

Wechselrecht PKV

Empfohlene Beiträge

Horst Schlämmer
· bearbeitet von Horst Schlämmer

Hallo,

 

folgenden Thread zu dem Thema habe ich gelesen:

 

http://www.wertpapie...__1#entry749640

 

Meine Situation:

 

Ich habe vor einem Jahr nach einer deutlichen Beitragserhöhung meinen Tarif in der PKV gewechselt, von einem Tarif ohne SB in einen Tarif mit gleichen Leistungen mit 400 € SB.

 

Das wurde mir von der Versicherung so angeboten und ich habe dieses Angebot angenommen.

 

Dabei konnte ich die Kostensteigerung vermeiden, auch unter Berücksichtigung der SB.

 

Jetzt habe ich einen Brief von meiner Versicherung mit einer 34%-igen Beitragserhöhung für 2013 im neuen Tarif erhalten.

 

Damit bin ich jetzt schlechter dran, als im alten Tarif, der dieses Jahr wohl nicht erhöht wurde.

 

Ich möchte deswegen wieder zurückwechseln und in dem Zusammenhang auch andere Tarife prüfen. Man liest jetzt überall, dass die Versicherungen versuchen, solche Wechsel zu behindern.

 

Ich habe mich jetzt erstmal an meinen zuständigen Betreuer gewendet, ihm meinen Fall geschildert. und warte auf Rückruf.

 

Wie sollte man vorgehen, in einem solchen Fall? Wer hat Erfahrungen? Wie setzt man sein Wechselrecht am besten durch? Möglicherweise komme ich schneller ans Ziel, wenn ich meine Rechte besser kenne und gleich richtig vorgehe.

 

"Beitragsoptimierer" will ich erstmal nicht einschalten und es zuerst selber versuchen.

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slt63
· bearbeitet von slt63

....

 

Ich möchte deswegen wieder zurückwechseln und in dem Zusammenhang auch andere Tarife prüfen. Man liest jetzt überall, dass die Versicherungen versuchen, solche Wechsel zu behindern.

 

Ich habe mich jetzt erstmal an meinen zuständigen Betreuer gewendet, ihm meinen Fall geschildert. und warte auf Rückruf.

 

Wie sollte man vorgehen, in einem solchen Fall? Wer hat Erfahrungen? Wie setzt man sein Wechselrecht am besten durch? Möglicherweise komme ich schneller ans Ziel, wenn ich meine Rechte besser kenne und gleich richtig vorgehe.

 

"Beitragsoptimierer" will ich erstmal nicht einschalten und es zuerst selber versuchen.

 

 

Das kommt auf den Versicherer an. Meiner macht überhaupt keine Zicken. Bei einer Beitragserhöhung rufe ich dort direkt an und bekomme am Telefon die Werte der Alternativen Tarife inkl.der Anrechnungsbeträge der AR. Das dauert max. 5 Min. Ein Wechsel der SB ist jederzeit rauf und runter möglich ohne Gesundheitsprüfung; ansonsten eine vereinfachte GP.

 

Wenn du den Versicherer angibst, wirst Du eher jemanden finden, der über seine Erfahrungen mit diesem berichten kann, alles andere ist mehr oder weniger Versichererspezifisch und hilft dir wenig.

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Horst Schlämmer
· bearbeitet von Horst Schlämmer

Wenn du den Versicherer angibst, wirst Du eher jemanden finden, der über seine Erfahrungen mit diesem berichten kann, alles andere ist mehr oder weniger Versichererspezifisch und hilft dir wenig.

 

Versicherer: Axa

 

Habe gerade Rückruf erhalten. Es wurde gesagt, es ist möglich zurückzuwechseln,aber ich muss die Gesundheitsprüfung neu ausfüllen. So wie ich den §204 verstehe, ist eine Gesundheitsprüfung nur bei qualitativ anderer Leistung nötig und nicht bei Veränderung der SB. Bei mir wäre es kritisch, da ich inzwischen eine Krankheit bekommen habe, die kurzfristig nicht behoben sein wird und wo ich möglicherweise operiert werden müsste.

Ich bekomme jetzt noch einmal Post von der Axa (iniziiert vom Betreuer) mit weiteren Informationen,auch zu anderen Tarifen.

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slt63

Vielleicht kannst Du ja dann mal die Werte hier reinstellen, also

 

Tarif ohne SB: kostet...

 

Tarif mit SB: kostet..

 

kannst Dich ja auf den Haupttarif beschränken und Tagegelder/Pflege weglassen (in der Aufstellung).

 

Ich glaube nicht, daß es auf Dauer bei der Grösse "JahresbeitragTarif ohne SB" zu "Jahresbeitrag+SB" gravierende Unterschiede gibt (bei sonst identischem Leistungsumfang). Tendenziell müsste der Tarif ohne SB etwas teuerer sein. Der AG-Zuschuß "verfälscht" halt das Bid etwas.

 

Bei dem doch nicht sooo grossen SB-Unterschied würde ich mir eine dauernde SB Hoppelei eher schenken. Nächstes Jahr kann es schon wieder ganz anders aussehen. (wie du ja gerade erlebt hast).

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Horst Schlämmer
· bearbeitet von Horst Schlämmer

Ja, momentan würde ich nicht wechseln. Es gibt allerdings die gleichen Tarife mit dem Zusatz "N". Diese Tarife sind für neue Mitglieder, bei ebenfalls identischer Leistung. ich möchte auch wissen, wie mein beitrag in diesen Tarifen wäre. Mir ist schleierhaft, warum es hier 2 Tarife gibt: einen für die Neuen und einen für die Alten.

Wenn ich das Wechselrecht richtig verstehe, dann kann ich auch in den N-Tarif wechseln, wenn ich das will.

Ich nenne mal meine Beiträge inkl. Tagesgeld und PV:

 

2011: 321,44, Eigenanteil 160,72

2012: angekündigte Erhöhung auf 372,88, Eigenanteil 186,44

Wechsel in anderen Tarif 245,84, Eigenanteil 122,92 + 400 SB = rechnerisch 156,25

2013: Erhöhung auf 320,02, Eigenanteil 160,01 + 400 SB = rechnerisch 193,34

 

Ich zahle 2013 also 6,90 mehr pro Monat als im Tarif ohne SB, allerdings 37,09 mehr als in 2012. Du hast natürlich Recht, dass der Unterschied jetzt sehr klein ist. 2012 war er allerdings spürbar (in der anderen Richtung).<br>Im Prinzip kann man sagen, dass ich die Erhöhung für 2012 um ein Jahr hinausgezögert habe. Der Wechsel war nicht nachhaltig.<br>

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
ist eine Gesundheitsprüfung nur bei qualitativ anderer Leistung nötig und nicht bei Veränderung der SB.
Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung ist, bezogen auf § 204, eine Leistungsverbesserung.

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slt63

Ich wäre da grundsätzlich vorsichtig mit diesen N-Tarifen. Achte darauf, welche Wechselrechte Du dann in bezug auf Basistarif/ Standardtarif hast.... Ich kenne mich diesbezüglich nicht wirklich aus, aber da war irgendwas mit "AlterWelt" und "NeuerWelt" . Da solltest du dich nochmal schlau machen bevor du etwas unternimmst.

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Matthew Pryor
Ich wäre da grundsätzlich vorsichtig mit diesen N-Tarifen.

Nicht zu Unrecht. Wer von der alten in die neue Tarifwelt wechselt, verliert Seinen Anspruch auf den Wechsel in den Standardtarif. Dann ist nur noch ein Wechsel in den Basistarif möglich.

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Horst Schlämmer

Danke. Sehr wertvolle Infos. Sieht wohl so aus,als sollte ich gar nichts unternehmen und die Erhöhung erstmal schlucken. Und hoffen, dass der Kelch dafür nächstes Jahr wieder an mir vorbeigeht.

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morrsleib
· bearbeitet von morrsleib
Ich wäre da grundsätzlich vorsichtig mit diesen N-Tarifen.

Nicht zu Unrecht. Wer von der alten in die neue Tarifwelt wechselt, verliert Seinen Anspruch auf den Wechsel in den Standardtarif. Dann ist nur noch ein Wechsel in den Basistarif möglich.

Matthew,

der Basistarif soll sogar mehr Leistungen beinhalten und mit der GKV vergleichbar sein, was wäre der Vorteil im Standardtarif?

 

Edit: habe gerade dies hier gefunden :DMein Link

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Matthew Pryor
Matthew,<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 12.727272033691406px; line-height: 19.09090805053711px; background-color: rgb(250, 251, 252);">der Basistarif soll sogar mehr Leistungen beinhalten und mit der GKV vergleichbar sein, was wäre der Vorteil im Standardtarif?

Hallo morrsleib,im Standardtarif können die Alterungsrückstellungen voll angerechnet werden. Wenn jetzt nach 20,25,30 Jahren von der alten in die neue Welt gewechselt wird,sind diese Zuführungen zur AR verloren!

War es das,was Edith uns auch sagen wollte?

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