Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

slt63
· bearbeitet von slt63

Warum ziehst Du die PKV vor? Ich würde alle tun, um in die Gesetzliche zu können (das ist leider bei Beamten mit vertretbarem Aufwand nicht möglich) und mein Partner ist seit Jahren freiwillig gesetzlich versichert, d.h. er könnte in die PKV, will aber nicht. Ich sehe nicht, welchen Vorteil es haben sollte, das Kind in der PKV zu haben, unabhängig davon, dass da dann ja auch noch zusätzliche Beiträge gezahlt werden müssen, die in der Familienversicherung wegfallen.

Warum wir nicht in die PKV wollen: die GKV ist quasi eine Versicherung dagegen, dass man mal finanziell schlechter gestellt ist als heute. Wenn wir wenig verdienen, zahlen wir eben auch nur wenig ein. In der PKV ist man hingegen gezwungen ein ordentliches Einkommen zu haben. Insbesondere im Alter (und da kann ich inzwischen wirklich Horrorstories erzählen). Außerdem stehen wir hinter dem Solidargedanken der GKV. Wenn man tollere Leistungen will, kann man ja immer noch eine Zusatzversicherung abschließen.

 

Davon abgesehen weiß ich nicht, ob ich bei der derzeitigen Rechtslage das Kind überhaupt beihilfeversichern könnte. Sind die nicht immer bei demjenigen mit dem höheren Bruttogehalt versichert? D.h. wenn mein Partner in der PKV wäre, müssten wir das Kind doch vermutlich auch über ihn, und damit zum Normaltarif, versichern. Oder liege ich da falsch (ich haben mich diesbezüglich nicht informiert, da unser Ziel war, das Kind in die GKV zu bekommen)

 

Ich ziehe die PKV vor, weil ich über 20 Jahre eigene Erfahrung habe damit.

 

Du hättest Dich doch selber gesetzlich versichern können. Dazu hattest Du nicht "alles tun müssen", obwohl Du ja dazu bereit warst.

 

Deine Aussagen zeigen, daß Du Dich mit dem Thema PKV nicht wirklich beschäftigt hast, obwohl gerade hier richtig "Musik" drin wäre (im Gegensatz zur RLV-Optimierung).

Ist aber auch egal. Da Dein Partner eh in der GKV bleiben will und die GKV Leistungen für Deinen Partner und somit auch für das Kind i.O. sind, würde ich mir da keine weiteren Gedanken machen.

 

Interessant finde ich aber, daß Du Dich hier von Horrorstories derart hast beeinflussen lassen.:blink:

 

Damit wär ja dann meinerseits alles besprochen. Insofern bin ich hier raus. Alles Gute!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pfennigfuchser

 

Der Aktienanteil ist nicht so groß, da mache ich mir wenig Sorgen.

...

 

Es geht nicht darum, ob Du Dir Sorgen machst; das brauchst Du ja nicht. Es geht darum, daß dein "Optimierungsversuch" (mach ich jetzt 100.000 oder 102.000 RiLV) sich an der 3 Stelle hinterm Komma dry.gif irgendwann totläuft. Wichtiger wäre, eine irgendwie sinnvolle Grössenordnung zügig abzusichern, denn schwanger bist du ja schon. Ob das dann nachher 50.000 "zuviel" abgesichert sind ist egal, denn man kann es ändern, 50.000 zu wenig wäre aber im Zweifel doof. Ausserdem steigt das Eintrittsalter zum Jahreswechsel wieder, was den Beitrag steigen lässt.

Ich glaube, Du verstehst mich falsch. Du hast Recht, der Aktienanteil schwankt eh und so gesehen kommt es auf die Nachkommastelle nicht an. Die hatte ich aber nie im Auge. Ich habe mich eher gefragt, ob 100.000 RLV für meinen Partner ausreichen oder ob wir das ganze auf 200.000 oder mehr hochschrauben müssen. Oft wird z.B. zu x Bruttogehältern geraten, da würden wir dann pro Nase bei mind 300.000 landen, dann wird's langsam teuer. Die Unterscheidung, ob noch 100.000 oder insgesamt für uns beide noch 500.000 fehlen, sehe ich nicht als mißlichen Optimierungsversuch.

 

Was mir hier schon weiter helfen würde, wäre die Aussagen "wir haben in der und der Situation die Summe x abgesichert, weil wir unser Haus noch bezahlen müssen/Das Studium gesichert sein soll/ich noch alle Tanten und Onkel unterhalten muss/usw. Solange ich da keinen Input habe, bleibt mir nicht anderes übrig als entweder Daumenregeln anzuwenden (=> es fehlen noch 500.000) oder einen Plan aufzustellen, was im Falle eines Falles finanziert werden muss und das dann abzusichern (=> 100.000). Wenn jemand schreibt: Hey, Du hast den und den Effekt vergessen, Du bauchst mehr, bin ich sehr dankbar!

 

PS: Warum sollte das Kind denn in die PKV, das würde mich noch interessieren, vielleicht haben ich etwas übersehen?

 

PS: Auch wenn es vielleicht nicht so klingt, ich finde Deine Rückmeldungen gut und wertvoll um DInge auch mal von der anderen Seite zu betrachten!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pfennigfuchser

Du hättest Dich doch selber gesetzlich versichern können. Dazu hattest Du nicht "alles tun müssen", obwohl Du ja dazu bereit warst.

 

Deine Aussagen zeigen, daß Du Dich mit dem Thema PKV nicht wirklich beschäftigt hast, obwohl gerade hier richtig "Musik" drin wäre (im Gegensatz zur RLV-Optimierung).

Ist aber auch egal. Da Dein Partner eh in der GKV bleiben will und die GKV Leistungen für Deinen Partner und somit auch für das Kind i.O. sind, würde ich mir da keine weiteren Gedanken machen.

Schade, dass Du Dich verabschieden willst, der Teil mit der GKV hätte mich sehr (!) interessiert. Die einzige Möglichkeit, in der GKV zu bleiben, war die, mich freiwillig in der GKV zu versichern. Das wäre jedoch im Vergleich zum Beihilfetarif sehr teuer gekommen, da ich da ja 100% hätte zahlen müssen und der AG natürlich nichts beigetragen hätte. Ich habe damals wirklich viel herumgefragt, mit Krankenkassen, Beihilfe, Personalabteilungen telefoniert und niemand hat mir etwas anderes raten können. Wenn Du mehr weißt bitte ich Dich doch nochmal um Info!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
JAEG = Jahresarbeitsentgeltgrenze? Was meinst Du mit "maßgelblich sind..." ich steh da gerade auf dem Schlauch.

 

Wikipedia behauptet zum Thema Familienversicherung:

"Bei Eheleuten, die nicht beide Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind [...], ist gegebenenfalls die Familienversicherung der Kinder ausgeschlossen. Dies ist im Kalenderjahr 2011 dann der Fall, wenn das Gesamteinkommen des privat versicherten Ehegatten regelmäßig im Monat ein Zwölftel der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze (2012: 4.237,50 EUR/Monat)übersteigt und zugleich regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des gesetzlich versicherten Ehegatten ist."

 

Das lese ich so, dass wenn mein (privatversichert) Einkommen höher als 4237,50 pro Monat ist, mein Partner (gesetzlich versichert) jedoch mehr verdient als ich, wir das Kind gesetzlich versichern könnten. Verdiente er weniger als ich, ging das nicht. Oder habe ich da was falsch verstanden?

 

Lägen wir beide unter der JAEG, dürften wir unser Kind auch dann gesetzlich versichern, wenn er weniger verdiente als ich. Korrekt?

 

Grundsätzlich richtig. Das Kind landet nicht automatisch da, wo der Besserverdiener versichert ist. Vor allem bei Angestellten / Selbstständigen Paaren sieht die Praxis anders aus.

 

Ich muss aber zugeben, dass Krankenversicherung bei mir ein Thema ist, bei dem ich außer ein paar Grundlagen nicht wirklich etwas beisteuern kann. Insbesondere wenn es dann noch um Beihilfe geht, sind andere hier im Forum auf dem Gebiet mit Sicherheit wesentlich fitter.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Ich sehe nicht, welchen Vorteil es haben sollte, das Kind in der PKV zu haben, unabhängig davon, dass da dann ja auch noch zusätzliche Beiträge gezahlt werden müssen, die in der Familienversicherung wegfallen.

Öhhh... Verstehe ich das richtig:

-Ein Elternteil beihilfeberechtigt,Verdienst unterhalb der Pflichtgrenze,Restkostentarif;

-Elternteil 2 ist freiwillig gesetzlich versichert,verdient über der BBG;

Wo soll hier bitte die kostenfreie Familienversicherung herkommen?Das wird nichts!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pfennigfuchser

Öhhh... Verstehe ich das richtig:

-Ein Elternteil beihilfeberechtigt,Verdienst unterhalb der Pflichtgrenze,Restkostentarif;

-Elternteil 2 ist freiwillig gesetzlich versichert,verdient über der BBG;

Wo soll hier bitte die kostenfreie Familienversicherung herkommen?Das wird nichts!

Nicht ganz:

 

Elternteil 1: beihilfeberechtigt, Verdienst oberhalb JAEG, Restkostentarif

Elternteil 2: freiwillig gesetzlich versichert, Verdienst oberhalb JAEG, Verdienst höher als Elternteil 1

 

Dann müsste lt. Wikipedia (und allen anderen, die wir bisher gefragt haben) eine Familienversicherung des Kindes beim freiwillig gesetzlich versicherten Elternteil 2 möglich sein:

 

"Bei Eheleuten, die nicht beide Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind [...], ist gegebenenfalls die Familienversicherung der Kinder ausgeschlossen. Dies ist im Kalenderjahr 2011 dann der Fall, wenn das Gesamteinkommen des privat versicherten Ehegatten regelmäßig im Monat ein Zwölftel der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze (2012: 4.237,50 EUR/Monat)übersteigt und zugleich regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des gesetzlich versicherten Ehegatten ist." (Quelle Wikipedia)

 

Dementsprechend müsste eine Familienversicherung möglich sein, wenn entweder

- der Privatversicherte unter der JAEG verdient (Dein Beispiel) oder

- der Privatversicherte über der JAEG verdient, aber weniger als sein gesetzlich versicherter Partner.

 

Oder zählt man als freiwillig gesetzlich Versicherter aus irgendwelchen Gründen nicht als "Mitglied" der GKV? Oder habe ich sonst noch was Gravierendes übersehen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
Oder habe ich sonst noch was Gravierendes übersehen?

Ja.Beamtin=Beihilfe=eigenes PKV-Universum!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Schinzilord

 

PS: Warum sollte das Kind denn in die PKV, das würde mich noch interessieren, vielleicht haben ich etwas übersehen?

 

Naja, wenn das Kind gesund ist, passt alles in der GKV.

Wenn (und ich drücke dir alle Daumen, dass es nicht so ist!!!) sich eine Krankheit rausstellt, so könnte es besser sein, in einer guten PKV zu sein.

(die DBV würde ich hier schonmal ausschließen).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
(die DBV würde ich hier schonmal ausschließen).

Die Gründe interessieren mich...Die DBV an sich oder bestimmte Beihilfekonstellationen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Aber klär doch mal auf, welche Konstellation sich da nun ergibt Alex. Hab auch keinen Schimmer ... :blink:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Da heute Bergfest ist,eine kleine Denksportaufgabe:Über welche KV wird die Entbindung laufen?

Ergänzende Literatur zur Klärung

Prinzipiell geht erst einmal beides.Versicherung in der GKV mit eigenem Beitrag oder aber Restkostentarif mit 20% ohne Gesundheitsfragen über die KV der Mutter.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser
Oder habe ich sonst noch was Gravierendes übersehen?

Ja.Beamtin=Beihilfe=eigenes PKV-Universum!

D.h. im konkreten Fall was?

 

Prinzipiell geht erst einmal beides.Versicherung in der GKV mit eigenem Beitrag oder aber Restkostentarif mit 20% ohne Gesundheitsfragen über die KV der Mutter.

Was meinst Du mit "mit eigenem Beitrag"?

 

Ich habe jetzt noch einmal bei der GKV meines Partners angerufen, die mir ziemlich exakt die Wikipedia Darstellung vorgelesen hat und mir noch einmal bestätigt hat, dass das Kind bei ihm in der GKV mitversichert sein wird. Also exakt das, was ich dargestellt hatte.

 

Eine Versicherung in der PKV bei mir wäre natürlich auch möglich, liegt aber nicht in unserem Interesse. Sollte sich kurz nach der Geburt eine schwere Krankheit herausstellen, würden wir das sicher noch einmal überdenken.

 

Die Entbindung läuft über die PKV.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser

Prinzipiell geht erst einmal beides.Versicherung in der GKV mit eigenem Beitrag oder aber Restkostentarif mit 20% ohne Gesundheitsfragen über die KV der Mutter.

 

Da die Lösung des Rätsels ja vielleicht auch für andere von Interesse ist:

 

Unser Baby wurde über die GKV des Vaters, der freiwillig Mitglied ist, kostenlos familienversichert. Zusätzlich (falls das Kind aus irgendeinem Grund mal in die PKV muss, z.B. wenn ich mehr verdiene, oder er sich privat versichern muss) haben wir eine Anwartschaft für die PKV über mich abgeschlossen. Kostet die sagenhafte Summe von knapp 2 € im Monat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Glückwunsch zum Nachwuchs !

 

Zum Thema Witwenrente/Witwerrente. Da ist mittlerweile kaum noch etwas zu erwarten, wenn der überlebende nennenswert verdient. Wie das bei Beamtenpensionen aussieht weiß ich nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...