BarbarossaII November 11, 2012 · bearbeitet August 4, 2018 von BarbarossaII edit 04.08.18: Text gelöscht Barbarossa II Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 November 12, 2012 Eigenbewertung: - Bezgl. späterer Leistungshöhe sehe ich mich gut aufgestellt. - Meine Vorsorge ist allerdings sehr Versicherungslastig. - Die Renditen dürften daher niedrig ausfallen. - Ob der Abschluss vor 2000 das Ganze durch höhere Rechnungszinsen versüßt, ist aktuell nicht abzusehen. - Bei extrem starker Inflation ist der Großteil der Vorsorge nicht mehr viel wert, da die Versicherungen und die Vorsorge über/mit/beim Arbeitgeber kapitalgedeckt sind. - Es gibt ein Klumpenrisiko: Private Vorsorge und Vorsorge über den AG sind bei selber Versicherung. - Es handelt sich um eine große deutsche Versicherung; evtl. wird diese bei Problemen als Systemrelevant angesehen und vom Staat gerettet. - Im Gegensatz zu anderen Anlagen bin ich bei den Versicherungen nicht in Versuchung gekommen „umzuschichten“. Möchte diese einfach „durchziehen“ auch mit den beschriebenen Risiken. (Hin und her macht Taschen leer) Nach meiner Analyse sind die Bereiche - Notfallgroschen durch das Tagesgeld - Festverszinsliche Anlagen durch die Versicherungen - Immobilien durch das eigene Grundstück (und das Erbe) - Rohstoffe durch die Münzsammlung mehr als abgedeckt. Hallo Barbarossa und vielen Dank, für die sehr ausführliche Darstellung Deiner persönlichen Situation. Ich möchte gerne meine Meinung zu den gemachten Angaben abgeben. Ich fange daher bei der Risikovorsorge an und zwar finde ich Deine private Haftpflichtversicherung mit den angegeben Leistungen viel zu teuer. Da gibt es günstigere Verträge so zwischen 50€-70€. Dein monatliches Nettoeinkommen beträgt ungefähr 3100€. Deine vereinbahrte Berufsunfähigkeitsrente beträgt aber nur 1.380€. Glaubst Du, dass Du im schlimmst Fall der Fälle von der Summe Deinen derzeitigen Lebensunterhalt aufrecht erhalten kannst? Hier gilt es zu prüfen, ob Du mittel Nachversicherungsoption, Deine Berufunfähigkeitsrente erhöhen kannst. In der Regel sollten rund 70%-80% des monatlichen Nettoeinkommens versichert werden. Die Dynamik würde ich auf alle Fälle jedes Jahr mitnehmen und nicht widersprechen, auch unter dem Punkt, da auch bei dem zusätzlichen Rentenvertrag, der noch in der Kapitalauszahlung steuerbefreit ist, die Leistung ansteigt. Bitte auch nicht von irgendeinen überreden lassen, diesen gegen einen anderen Vertrag umzudecken, da Dir sonst einige Nachteile entstehen. Eine Krankentagegeldversicherung, die für wenig Geld zu bekommen ist, wäre auch überlegenswert. Stichwort: Lohnfortzahlung in der Forensuche. --- Zu den Altersvorsorgeverträgen teile ich Deine Einschätzung, dass vieles sehr Versicherungslastig ist. Den Vorteil den Du aber hast ist der, dass es alles Alterverträge sind, die steuerbegünstigt sind. Dein Riestervertrag hat z.B. den Vorteil, dass dieser kein UniSex-Vertrag ist und die Rentenleistung für Männer höher ausfällt. Auch hier in dem Fall mein Rat, dass Du Dir nicht von jemanden empfehlen lässt, diesen gegen einen anderen Vertrag einzutauschen, sonst entstehen Dir einige Nachteile. Ansonsten sei gesagt, dass Du einen Grundstock für Deine Altersvorsorge gelegt hast und diese planbar ist. Zu den Fonds etc. können andere sicherlich noch etwas sagen. Mir ist außerdem klar, dass ich Dir einige Themen verlinkt habe, die Dir in Bezug auf Vertragsänderungen und Wechsel die Augen öffnen sollen, damit Dir nicht auch so etwas passiert und man einige Tausend Euro verliert. Kurz zu dem Bausparer. Finde die Bausparsumme recht hoch, auch wenn Du den Bausparer mittels Einmalzahlung zuteilungsreif machen möchtet und Dir die niedrigen Zinsen für das Darlehen gesichert hast. Da stellen sich mir die Fragen, wie teuer soll denn die Imobilie werden und sind auch Möglichkeiten bedacht wurden, die KfW und Förderbanken mit ins Boot zu holen, oder gar die Immobilie komplett aus Eigenmittel zu zahlen? Viele Grüße Gerald Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarbarossaII November 12, 2012 · bearbeitet August 4, 2018 von BarbarossaII edit 04.08.18: Text gelöscht Barbarossa II Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor November 12, 2012 Hab ich doch, oder? (siehe 5. Bestehende Verträge => Unfallversicherung (Erwachsene) => 25,60 ) Nein!Ein Krankentagegeld ersetzt den Lohnausfall,der entsteht,wenn der Arbeitgeber nicht mehr zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet ist.Hier muss strikt zwischen Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld unterschieden werden.Das,was Du hast,ist überflüssig und verteuert die Police nur unnötig.Des weiteren bekommst Du das Krankenhaustagegeld nur,wenn Du durch einen Unfall in ein Krankenhaus eingewiesen wirst.Ein reines Krankenhaustagegeld,das auch zahlt,wenn Du aufgrund einer Krankheit ins Krankenhaus musst,ist bedeutend sinnvoller. Zum Beispiel,um ein Einzelzimmer oder ärztliche Wahlleistungen zu finanzieren. Ein Krankentagegeld wäre aus meiner Sicht aber zunächst einmal sinnvoller. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 November 13, 2012 Guten Morgen Barbarossa. Auch wenn mein Netto niedriger ist, als von Dir angenommen: Aus meiner Sicht ist die BU Thematik die wichtigste Baustelle, da die Auswirkungen im Schadensfall am größten sind: Bin Deiner Ansicht: Leistungs-Betrag aktuell zu niedrig. Die Dynamik nutze ich bereits, um den Betrag etwas zu erhöhen. Leider ist der genannte Betrag die Summe aus den BU Bestandteilen von zwei Kombi-Verträgen (LV bzw. RV mit BU-Rente und Beitragsbefreiung für BU und LV/RV gekoppelt). Das macht die Sache teuer, da die deutlich höhere RV/LV Anteils-Prämie ja auch um die Dynamik höher wird, und das Vorgehen verstößt gegen die strategische Ausrichtung meiner Altersvorsorge den Aktienteil zu stärken (Daneben steigt die Auszahlung aus dem RV/LV Anteil durch das um ein Jahr höhere Lebensalter etwas schwächer als der Prozentsatz der Dynamik). Würde die Themen RV/LV und BU mittlerweile strikt voneinander trennen; leider habe ich den entsprechenden Artikel hier im Forum erst letztes Jahr gelesen. Da es Alt-Verträge sind, bleibe ich selbstverständlich drin (höherer Rechnungszins und Verjährung evtl. Fallen aus den Gesundheitsfragen; daneben hatte ich die diversen "Stukki"-Threads hier im WPF verfolgt). Also hast Du 2 Berufsunfähigkeitsversicherungsverträge? Der eine ist mit einer Lebensversicherung und der andere mit einer Rentenversicherung gekoppelt? Ok, dass war mir dann nicht ganz klar. In den Verträgen kannst Du bleiben. Die Vorteile hast Du ja jetzt angegeben. Auch wenn es ratsam ist, Risiko- und Altersvorsorge voneinander zu trennen, macht es in diesem Fall Sinn. Habe auch so ein Vertragskonstrukt und muss sagen, dass es so nicht verkehrt ist. Was kann ich tun? 1.) die in meiner Police genannte Nachversicherungsoption ohne neue Gesundheitsprüfung hatte ich bisher immer nur auf die Dynamik bezogen. Ist eine reine BU-Nachversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung bei einem Kombi-Produkt nach den üblichen Maßstäben der Versicherungsungsbranche problemlos möglich? Reicht es dann, das eigene Anliegen gegenüber der Versicherung einfach mit "gestiegenem Einkommen un daraus resultierendem höherem Bedarf" zu begründen? Eine Nachversicherungsoption ist nur möglich, wenn ein bestimmtes Ereignis eingetreten ist. Sei es die Geburt eines Kindes, Heirat, Gehaltssteigerung um X Prozent etc. Dabei gelten aber auch gewisse Fristen, wo man eine NV-Option nutzen kann. In der Regel 6 Monate. Dabei solltest Du aber in den Bedingungen Deiner Verträge genauer nachschauen, wann Du eine NV-Option nutzen kannst etc. Es gibt hier ein Thema, welches alle Deine Fragen diesbezüglich beantwortet. Berufsunfähigkeitsversicherung / Nachversicherungsoption nutzen 2.) eine zusätzliche, neue, eigenständige nur-BU-Police (ggf. bei einem anderen Versicherer) wird evtl. schwierig. War seit Abschluss der Alt-Verträge wegen kleinen Zipperlein bei diversen Ärzten. Müsste die erstmal wahrheitsgemäß zusammenkriegen - und dann bleibt die Frage, welche Ausschlüsse daraus entstehen. Auf eine evtl. Verjährung bei unvollständig beantworteten Gesundheitsfragen möchte ich nicht setzen. Warum muss das schwierig sein? Du kannst ja nebenbei Deine Unterlagen bei den ganzen Ärzten anfordern und dann über einen Versicherungsmakler Angebote einholen, oder Deinem jetzigen Fachmann. Mein Rat wäre aber der, dass Du Dich mit Deinem jetzigen Versicherungsberater/Fachmann zusammen setzt und Deine aktuelle Situation und Anliegen besprichst. Alle relevanten Hinweise dazu hast Du bekommen. Falls es unbedingt ein Neuabschluss sein muss, da die NV-Option nicht genutzt werden kann, solltest Du den Sticky-Thread zum Thema BUV lesen. - Gibt es analog dem map-report für BUs auch für Haftpflichtversicherungen eine Prozessquote? (Eine teure Haftpflicht mit niedriger Prozessquote wäre mir lieber als eine billige Versicherung mit hoher Quote) - macht der höhere Prozentsatz der Versicherungssumme für Wertsachen (bei mir für die Münzen notwenidig) eine Hausrat wesentlich oder nur unwesentlich teurer? Es gibt eine sogenannte Beschwerdestatistik von der Bafin. Zu Deiner Hausratversicherungsfrage habe ich jetzt keine passende Antwort. Hab ich doch, oder? (siehe 5. Bestehende Verträge => Unfallversicherung (Erwachsene) => 25,60 ) Das hat Matthew schon ausführlich erklärt, dass Du da etwas verwechselst. Deine Unfallversicherungspolice ist allgemein für einen Single recht teuer. Die ganzen Zusatzleistungen (Unfallrente, KHTG, etc.) machen den Vertrag ungemein teuer. Daher eher auf diesen ganzen Klimm Bimm verzichten und den Vertrag so wählen, dass eine hohe Grundsumme und eine moderate Progression vereinbart wird. Zu dem Thema gibt es auch einige Hinweise im Forum. Was auffällt ist, dass der Vertrag seit 1999 besteht und anscheinend nie aktualisiert wurde. Kannst Du uns da näheres sagen, ob in all den Jahren die Bedingungen auf den neuesten Stand gebracht worden sind? Als ich den Vertrag abgeschlossen hatte, habe ich die Bausparsumme auf damals abgezinst. Verglichen mit den Hauskosten in meiner Gegend sind das weniger als 1/3 der Kosten (Hauskosten hatte ich zugegbenermaßen nur in Immobilienportal recherchert; dort stehen eher höhere "Verkäufer-Wunschpreise"). Meinen bereits bezahlten Bauplatz muss ich bei der Finanzierung noch berücksichtigen. Dann kommt (sehr grob) folgende Finanzierung raus: 1/3 Bausparer, 1/3 Eigenmittel, 1/3 Immobilienkredit. War bisher der Ansicht, dass diese Aufteilung nicht die schlechteste sei. Hatte ich mich damals falsch informiert? Dann wird das ein recht teures Haus. Was Du damals genau mit Deinen Bausparberater besprochen hast, was z.B. die Zuteilungsreife angeht, weiß ich nicht Kann sein, dass Du trotz Einmalzahlung einige Zeit warten musst, bis der Bausparer zuteilungsreif wird. P.s. Halte uns bitte auf dem Laufenden, was bei zukünftigen Terminen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung heraus kommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarbarossaII November 15, 2012 · bearbeitet August 4, 2018 von BarbarossaII edit 04.08.18: Text gelöscht Barbarossa II Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 November 17, 2012 Guten Morgen Barbarossa. Eine Nachversicherungsoption ist nur möglich, wenn ein bestimmtes Ereignis eingetreten ist. Einer meiner Verträge sieht nur Heirat, Geburt eines Kindes, Hausbau vor. Diese Gründe liegen nicht vor. Der andere zusätzlich eine Nachversicherung alle 5 Jahre. Habe meinen Versicherungsverkäufer gebeten, mir ein Angebot zu unterbreiten. Das klingt erst einmal gut, dass Du bei einen der beiden Verträge die NV-Option nutzen kannst. Bedenke aber, dass Du den aus der NV-Option bekommenden in Anführungszeichen "neuen" Vertrag, individuell gestalten kannst. D.h. Du kannst die Laufzeit z.B. frei wählen, ob Dir eine Berufsunfähigkeitsrente bis zum 67. Lj. oder 65. Lj. oder niedriger gezahlt wird. Lass Dir alles in Ruhe von Deinem Berater erklären. Es gibt hier ein Thema, welches alle Deine Fragen diesbezüglich beantwortet. Klasse Info; 'neue' Gesundheitsfragen und Abschluss eines 'neuen' Vertrags war mir so nicht bewußt. Es ist ja nur maximal eine Gesundheitsfrage zu beantworten. Bei vielen Versicherern gar keine. In dem von mir verlinkten Thema ging es ja Anfangs darum, dass morrsleib zu einem Arzt sollte, aber dann doch ohne solche Umwege die NV-Option nutzen konnte und dies am Ende des Themas genau geschildert hat. War zwischenzeitlich bei vielen Ärzten mit kleinen Beschwerden, die glücklicherweise nicht dauerhaft waren; da ist von Orthopäde, Internist, Psychologe, HNO so ziemlich alles dabei. Wenn neue Police, dann muss ich das sehr sauber vorbereiten, um alles wahrheitsgemäß zu beantworten. Aufgrund der Vielzahl der Themen gehe ich davon aus, dass irgendwo sicher ein Leistungs-Ausschluss herkommen wird, was mir natürlich unrecht wäre. Letztendlich konzentriere ich mich erstmal auf die Nachversicherung. Das ist nachvollziehbar. Daher machst Du es richtig, Dich erst einmal nur um die NV-Option zu kümmern. Auch hier noch einmal eine klare Ansage, dass Du Dich niemals von jemanden besabbeln lässt, der Dir diese Altverträge in einen einzigen Vertrag umtauschen will etc. Du hast es ja schon selbst anhand Deiner gesundheitlichen Vergangenheit erkannt, dass es möglicherweise Auslüsse geben kann, wenn man einen Neuvertrag macht. Daher meine nochmaligen mahnenden Worte. Viele Grüße Gerald Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarbarossaII November 28, 2012 · bearbeitet August 4, 2018 von BarbarossaII edit 04.08.18: Text gelöscht Barbarossa II +++++++++++++ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor November 29, 2012 Aus den von Dir genannten Punkten lässt sich das Angebot nicht beurteilen. - "der Versicherer verzichtet auf abstrakte Verweisung" Bei diesen "Kleinigkeiten" geht es los:Gilt der Verzicht nur für die Erst- oder auch für eine Nachprüfung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Seabushy November 29, 2012 Was kann ich tun? 1.) die in meiner Police genannte Nachversicherungsoption ohne neue Gesundheitsprüfung hatte ich bisher immer nur auf die Dynamik bezogen. Ist eine reine BU-Nachversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung bei einem Kombi-Produkt nach den üblichen Maßstäben der Versicherungsungsbranche problemlos möglich? Reicht es dann, das eigene Anliegen gegenüber der Versicherung einfach mit "gestiegenem Einkommen un daraus resultierendem höherem Bedarf" zu begründen? 2.) eine zusätzliche, neue, eigenständige nur-BU-Police (ggf. bei einem anderen Versicherer) wird evtl. schwierig. War seit Abschluss der Alt-Verträge wegen kleinen Zipperlein bei diversen Ärzten. Müsste die erstmal wahrheitsgemäß zusammenkriegen - und dann bleibt die Frage, welche Ausschlüsse daraus entstehen. Auf eine evtl. Verjährung bei unvollständig beantworteten Gesundheitsfragen möchte ich nicht setzen. Hallo BarbarossaII! Auch wenn das "Nebenkriegsschauplatz" ist, hier die Antworten: 1) Da musst du "deine" Versicherungsbestimmungen mal genau studieren. Wenn dort z.B. steht: Steigerung des Einkommens um 10%, ist es wahrscheinlich, dass darüber auch ein Nachweis gefordert wird. Oft bestehen, wie bereits erwähnt, entsprechende Fristen (z.B. 6 Monate nach dem Ereignis) 2) Arztbesuche lassen sich am einfachsten mit der Akte von der Krankenkasse vollständig rekonstruieren. Falls du noch in der GKV bist: Diese und die kassenärztliche Vereinigung anschreiben und um Auskunft bitten. Die haben dort eine Verpflichtung 5 bzw. 10 jahre alle Daten zu speichern. Bei der PKV kannst du auch nachfragen, die sind aber nicht zur Speicherung verpflichtet. Ansonsten alte Rechnungen aus dem betreffenden Zeitraum zusammentragen und die entsprechenden Ärzte ansprechen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarbarossaII November 29, 2012 · bearbeitet August 4, 2018 von BarbarossaII edit 04.08.18: Text gelöscht Barbarossa II Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor November 29, 2012 Sorry für die naive Frage: Was ist der Unterschied??? Nein,das ist gar nicht naiv.Den wenigsten dürfte in den Sinn kommen,das hier ein Unterschied bestehen kann.Der Versicherer prüft im Leistungsfall und verzichtet dabei,Sie abstrakt zu verweisen.Sie bekommen Ihre Rente.So weit,so gut. Der Versicherer hat aber das Recht,in bestimmten Abständen zu überprüfen,ob der Zustand der Berufsunfähigkeit gemäß Definition weiterhin fortbesteht.Ist das nicht der Fall,wird der Versicherer von der Leistung frei! Und für diese sogenannte Nachprüfung müssen nicht zwingend die gleichen Bedingungen gelten wie für die Erstprüfung.Es wäre also durchaus denkbar,dass Sie in der Nachprüfung abstrakt verwiesen werden können... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarbarossaII November 30, 2012 · bearbeitet August 4, 2018 von BarbarossaII edit 04.08.18: Text gelöscht Barbarossa II Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Seabushy Dezember 1, 2012 1.) Zu meinem Post "Geschrieben 28. November 2012 - 22:52": Gibt es weitere Rückmeldungen zu den dort vorgeschlagenen Konditionen? 2.) Zu meinem Post "Geschrieben 28. November 2012 - 22:52": Gibt es weitere Rückmeldungen zu den Fragen unter 1.)-5.) 3.) Habe die Auskunft der GKV in Händen. Es ist mehr Papier/mehr Behandler als ich dachte; mit den Diagnosen/Behandlungen kann ich als medizinischer Laie kaum was anfangen - für eine Beantwortung der Gesundheitsfragen durch mich hilft mir diese Aufstellung nicht wirklich => ist es für eine wahheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen besser diese Info einfach dem Antrag beizulegen und bei den Ankreuz-Gesundheitsfragen auf die Anlage zu verweisen/in der Ankreuzliste keine Angaben zu machen? Danke, Barbarossa II Es ist sinnvoll, alle Behandlungen anzugeben, in dem die Info mitgeschickt wird. Leider ist es so, dass nur die Versicherung entscheidet, welche Erkrankungen wie in die Risiko- und damit Beitragsberechnung einfließen. Falls du dich weiter "unsicher" fühlst, könnte es vielleicht hilfreich sein, einen wirklichen Experten zu Rate zu ziehen. Der kann auch detailliert die genannten Konditionen /Angebote prüfen und auch evtl. "Verhandlungen" mit der Versicherung führen. => www.bvvb.de -> Beratersuche Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarbarossaII Dezember 9, 2012 · bearbeitet August 4, 2018 von BarbarossaII edit 04.08.18: Text gelöscht Barbarossa II Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Dezember 10, 2012 Bei den BU-Themen müssen mir meine Versicherungs-Verkäufer noch Rückinfo geben. Daher widme ich mich mal den anderen Themen aus euren Feedbacks z.B. dem Krankentagegeld. Nein!Ein Krankentagegeld ersetzt den Lohnausfall,der entsteht,wenn der Arbeitgeber nicht mehr zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet ist.Hier muss strikt zwischen Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld unterschieden werden......Ein Krankentagegeld wäre aus meiner Sicht aber zunächst einmal sinnvoller. naive Fragen: - warum brauche ich diese Versicherung? - Dachte, dass im Krankheitsfall nach der 6-Wöchigen Lohnforzahlung vom AG das Krankengeld von der GKV kommt (oder ich dann BU bin). In welchen Fällen kriege ich weder Lohnfortzahlung (AG) noch Krankengeld (GKV) noch BU Leistungen (private Vorsorge)? http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld_%28Deutschland%29 Was anderes: Ist die Bahr-Pflege aus eurer Sicht sinnvoll? http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegetagegeldversicherung (letzte Absätze) Das KTG ist vorwiegend (sicher nicht ausschließlich) für selbständige und PKV versicherte essentiell. Selbständige bekommen keine Lohnfortzahlung durch den AG, PKV Versicherte müssen das Äquivalent zum Krankengeld selbst absichern. Für abh. Beschäfttige GKV versicherte kann das KTG dennoch sinnvoll sein, zB dann wenn absehbar ist dass das Krankengeld aus der GKV nicht reichen wird. Spaßig wird es ansonsten wenn die Stelle welche Dir Krankengeld/Krankentagegeld zahlen soll Deine AU anzweifelt und behauptet Du seist bereits BU und daher die Zahlungen einstell, die Stelle welcher Dir BU zahlen soll die BU aber ebenfalls noch nicht anerkennt. Oder einfach die Leistungsdauer für das Krankengeld abgelaufen ist aber immer noch keine BU anerkannt ist. Oder oder oder... Nach PHV und BU (neben der obligatorischen KV( halte ich die Pflegeversicherung für eine zunehmend wichtiger werdende Versicherung. Diese Aussage ist erstmal völlig unabh. von einer etwaigen staatlichen Förderung wie der "Pflege-Bahr". Sollte also eine PV eh abgeschlossen werden, weil eben wichtig, sollte man die staatliche Förderung auch mitnehmen. Ob die Umsetzung seitens des Gesetzgeber nun gelungen ist oder nicht wäre nun wieder ein anderes Thema. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas_384 Dezember 10, 2012 · bearbeitet Februar 9, 2019 von Thomas_384 . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Dezember 10, 2012 - warum brauche ich diese Versicherung? Wichtig wird ein Krankentagegeld dann,wenn Du im Falle einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit Deine laufenden Verpflichtungen nicht aus Deinem Einkommen bedienen kannst und hierfür nicht auf Dein sauer Erspartes zurückgreifen möchtest. Deine Krankenkasse zahlt Dir das KTG nicht in Höhe Deines Lohnes aus,sondern entweder 70% Deines letzten Nettoeinkommens oder 90% vom Brutto,je nachdem,welcher Wert niedriger ist. Die Berechnung orientiert sich hierbei an den Beitragsbemessungsgrenzen. Zusätzlich werden noch die hälftigen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung einbehalten. Gerade für Verdiener oberhalb der BBG entsteht also im zweifel eine gravierende Lücke.Diese kann durch ein privates KTG geschlossen werden. Selbständige,die in der GKV versichert sind,können bei Ihrer Krankenkasse ebenfalls ein zusätzliches KTG abschließen. Auch wenn eine hohe Entgeltumwandlung besteht,sollten die Ansprüche und daraus resultierende Lücken auf den Prüfstand,da es hier leicht zu Verschiebungen der Berechnung des niedrigeren Bemessungsentgeltes (brutto oder netto) kommen kann. Was anderes: Ist die Bahr-Pflege aus eurer Sicht sinnvoll? Aus meiner Sicht nur dann sinnvoll,wenn kein regulärer Tarif abgeschlossen werden kann,weil kein Versicherer einen haben will.Die Leistungen werden absolut am Minimum kalkuliert,wirkliche Flexibilität ist bislang noch nicht gegeben.Für mich ist das der Basistarif der Pflegeversicherung.Und in den Basistarif möchte auch keiner freiwillig. Die Versicherer werden zunächst so kalkulieren,dass die beiträge möglichst attraktiv bleiben.Es ist aber eigentlich schon absehbar,dass "Bahr-Tarife" massiven Anpassungsbedarf entwickeln werden,da in diesen Tarifen überproportional viel "schlechte Risiken" (mein Vorschlag für das Unwort des Jahres...) versichert sein werden. Das muss erst einmal nicht schlimm sein,ich kann mich auch täuschen.Wenn es aber dazu kommen sollte und/oder die Leistungen sind nach persönlichem Geschmack nicht mehr ausreichend,bekommt man dann ein Problem,wenn gesundheitliche Probleme aufgetreten sind,die den Wechsel in einen anderen Tarif unmöglich gestalten. Die 5 Förderung im Monat wären mir dieses Risiko nicht wert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarbarossaII Dezember 13, 2012 · bearbeitet August 4, 2018 von BarbarossaII edit 04.08.18: Text gelöscht Barbarossa II Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Dezember 13, 2012 zur Pflegeversicherung habe ich folgendes Angebot (keine Bahr Pflege; Gruppenvertrag über Arbeitgeber): Bedingungen: siehe Datei "AVB Tarif PZTBest.pdf"; Beitrag/Leistung: bei 376,01 Euro Jahresbeitrag: Tagessatz von 120 Euro (Jhg. 1979); Tagessatz und Jahresbeitrag kann man mit Dreisatz hoch und runterrechen. 1.) ist das Verhältnis von Beitrag und Leistung eher teuer oder günstig? 2.) wie hoch sollte die Leistung gewählt werden? (da ich nur weiß, das Pflegeheime ar+++-teuer sind, hab ich im "Angebotskalkulator" pro Forma mal mit der höchst möglichen Leistung gerechnet) edit: über den Arbeitgeber habe ich auch das Angebot für eine Krankenzusatzversicherung (siehe Datei Antrag-1.pdf); in den Tarifbausteinen 11, 37, 68, 69 sind Krankentagegeld; Pflegekosten-Zusatzversicherung; Pflegetagegeld-Zusatzversicherung. 3.) Was von 11, 37, 68, 69 macht hier Sinn? 4.) Sind die Beiträge (s. letzte Seite) für 11, 37, 68, 69 angemessen? 5.) "Brauche" ich darüber hinaus noch andere Bausteine? (aus meiner Sicht nicht; bin GKV; hab mit 33 keine Zahnfüllungen; bin allgemein Beschwerdefrei; spare allgemein Geld; bin sonst recht gut abgesichert (siehe mein erste Post). Danke, Barbarossa II Ich glaube langsam solltest Du DIr wirklich mal professionellen Rat holen da das langsam das was ein Forum leisten kann sprengt... Derjenige der Dich dann berät haftet dann auch wenigstens für seine Empfehlungen etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag